BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14360 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 13.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Traditionen feiern in den Kitas der Elbkinder Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH ist ein öffentliches Unternehmen der Freien Hansestadt Hamburg in privater Rechtsform und mit 185 Kitas und täglich rund 28.000 betreuten Kindern der größte Kita-Träger der Stadt. Zum Leitbild der Elbkinder gehört die Toleranz gegenüber dem Anderssein und gegenseitige Wertschätzung unabhängig von Weltanschauung , Religion oder Herkunft. Eine gute Vernetzung im Stadtteil, zu Schulen, zu Ämtern und politischen Entscheidungsträgern, zu Projekten und Initiativen trägt dazu bei, lebendige Gemeinschaften in der Nachbarschaft zu gestalten und Chancengleichheit unabhängig von Herkunft und Konfession zu fördern. Dazu gehört auch das Feiern von traditionellen Festen wie Fasching, Ostern, Laternenfest oder Weihnachten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird das Singen von traditionellen Liedern wie zum Beispiel Weihnachtsliedern an den Kitas der Elbkinder ausgelassen, um die religiöse Neutralität zu wahren? Wenn ja, seit wann? Bei den Elbkindern – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH werden in allen Kitas traditionelle , überwiegend aber moderne Kinderlieder gesungen. Dazu gehören sowohl traditionelle als auch moderne Kinderlieder zu religiösen Festtagen (Ostern, Weihnachten , Advent). Dabei wird die Beziehung zum religiösen Hintergrund der Feste meist nur wenig thematisiert. Die Frage der weltanschaulichen Neutralität ist insofern relevant, als dass die Elbkinder keine religiösen oder andere Weltanschauungen propagieren und sich auf den Wertekanon im Leitbild der Elbkinder beziehen. Die Elbkinder sind aber der Meinung, dass es nicht die religiöse Neutralität verletzt, wenn mit den Kindern über das Thema Religion oder Weltanschauungen gesprochen wird, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem religiösen Hintergrund bestimmter Feste. Dabei soll eine Verbindung zu religiösen Festtagen anderer Religionen hergestellt werden. Religion ist ein Teil familiärer Kultur für sehr viele der Kinder, die in Kitas der Elbkinder betreut werden. Es gehört zum pädagogischen Auftrag, sich damit auseinanderzusetzen und sich für damit zusammenhängende Fragen zu interessieren, um Kinder und Familien besser zu verstehen. Dies betrifft nicht bestimmte Religionen, sondern es sind immer die der aktuell betreuten Kinder, die im Mittelpunkt stehen. Wie die Kitas ihre Liedauswahl im Einzelnen treffen, wird von den Elbkindern nicht zentral vorgegeben. 2. Welche Vorgaben des Senats oder der zuständigen Behörde gibt es dazu? Drucksache 21/14360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach § 2 (2) Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) soll die Erziehung und Bildung in Hamburger Kindertageseinrichtungen unter anderem darauf ausgerichtet sein, dem Kind Achtung vor seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten sowie vor anderen Kulturen zu vermitteln und das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft, im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und ethnischer, nationaler , religiöser und sozialer Gruppen vorzubereiten. In den Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen werden Fragen von religiösen und kulturellen Werten und Traditionen im Bildungsbereich „Soziale und kulturelle Umwelt“ behandelt. Gemäß der Hamburger Bildungsempfehlungen sollen die pädagogischen Fachkräfte den religiösen und kulturellen Werten in den Familien mit Wertschätzung, Akzeptanz und Neugier begegnen. Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, traditionelle Feste und die dazugehörigen Aktivitäten kennenzulernen. Dabei sollen sowohl die vor Ort, als auch die in den Familien praktizierten Traditionen und Feste Berücksichtigung finden. Die konzeptionelle und praktische Ausgestaltung liegt in der Verantwortung der Kita- Träger. 3. Werden traditionelle Feste wie Weihnachten, Ostern, Fasching und Laternenfeste vom Senat oder der zuständigen Behörde als explizit religiöse Feste betrachtet? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst. 4. Sehen der Senat oder die zuständige Behörde im Singen von traditionellen Liedern wie zum Beispiel Weihnachtsliedern eine potenzielle Diskriminierung gegenüber Kindern einer nicht christlichen Konfession? Nein. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 2.