BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14365 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 13.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Unterstützung der Justiz durch wissenschaftliche Mitarbeiter am Verwaltungsgericht In der Sitzung des Justizausschusses am 31. August 2018 erwähnte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, dass es dort wissenschaftliche Mitarbeiter gebe, die den Richtern assistieren. Da die Belastung am Verwaltungsgericht insbesondere durch die Vielzahl der Asylsachen äußerst hoch ist, ist dies eine sinnvolle Maßnahme. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter (VZÄ) assistieren den Richtern am Verwaltungsgericht? 2. Wann wurden diese eingesetzt und welchen beruflichen Hintergrund haben sie? Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind am Verwaltungsgericht Hamburg seit dem 1. Februar 2017 insbesondere zur Bewältigung der erhöhten Eingänge in Asylsachen tätig, zunächst in einem Umfang von 2,0 VZÄ. Nach erster Evaluation wurde die Anzahl im weiteren Verlauf mehrfach gesteigert, derzeit hat sie einen Umfang von 5,2 VZÄ. Alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben akademische Abschlüsse in den Bereichen Rechtswissenschaften, Politologie oder Geschichtswissenschaften, bis hin zur abgeschlossenen Promotion. 3. Welche konkreten Aufgaben nehmen sie wahr? Siehe Drs. 21/10630. Darüber hinaus werden sie je nach Bedarf und Kapazität auch von den übrigen Kammern eingesetzt. Die Zuarbeit nach Einzelweisung bezieht sich insbesondere auf die Aufbereitung umfangreicher Sachakten mit Inhaltsverzeichnissen sowie auf Literatur- und Rechtsprechungsübersichten zu bestimmten Einzelfragen . 4. Zu welchen Vertragsbedingungen sind sie beschäftigt (zum Beispiel Entgeltstufe, befristet, unbefristet)? Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden – je nach Ausbildungsabschluss – in den Entgeltgruppen E 12 und E 13 beschäftigt. Die Arbeitsverträge sind befristet. 5. Wie beurteilt die zuständige Behörde den Einsatz der wissenschaftlichen Mitarbeiter? Die zuständige Behörde hält den Einsatz wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Übereinstimmung mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts für einen geeigneten Beitrag, mittelfristig die Bestände anhängiger Verfahren abzubauen. Drucksache 21/14365 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Gibt es auch an anderen Gerichten in Hamburg entsprechende Unterstützung für Richter/-innen? Falls ja, an welchen? Falls nein, wieso nicht? Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in erster Linie zur Bewältigung der erhöhten Eingänge in Asylsachen tätig, die in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen.