BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14368 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 13.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Verwahrlosung der Stadt – Verunstaltete Flutschutzanlage an den Landungsbrücken Es wird wohl noch ein wenig dauern, bis die Erhöhung der Flutschutzanlage an den Landungsbrücken samt deren Umgestaltung vollständig abgeschlossen sein wird. Fest steht aber jetzt schon, dass dies eine Durchweg gelungene Maßnahme werden wird, sowohl was deren Zweck als auch deren Gestaltung angeht. Fest steht auch, dass auch diese Anlage umgehend der Verwahrlosung preisgegeben werden wird. Belege dafür sind jetzt schon (!), obwohl die Anlage noch nicht fertiggestellt wurde, zu sehen. An der wasserabgewandten Seite prangen die ersten Graffitis bereits seit Monaten, an der schönen Fassade bereits seit über einem Jahr. Interessiert das irgendjemanden? Anscheinend nicht. An den Flutschutzanlagen befinden sich ebenfalls Treppen, die in Anlehnung an griechische Amphitheater geschwungen sind und in hellem Stein ausgeführt wurden. Bei diesen ist es besonders ärgerlich und auffällig, dass sie erst kürzlich, also vor rund vier Monaten, ebenfalls mit sinnlosen Kritzeleien aus der Spraydose verunstaltet wurden. Und kümmert das einen? Fühlt sich irgendjemand verantwortlich, diese Kritzeleien umgehend zu entfernen? Nein, es herrscht scheinbar totale Gleichgültigkeit, Lethargie und Desinteresse . Erkenntnis ist, dass wenn an einem Ort Müll abgeladen und nicht umgehend entfernt wird, in kurzer Zeit mehr Müll sich weiterer ansammelt. Sinngemäß kann dies 1:1 auf Graffitis umgemünzt werden. New York war in den Achtziger- und Neunzigerjahren eine Stadt mit einem miesen Ruf und einer hohen Kriminalitätsrate. Das Besuchen des Broadway und anderer bekannter Straßen geschah zu bestimmten Zeiten auf eigenes Risiko. Diese Zustände entwickelten sich, weil die Verantwortlichen nicht konsequent dagegen vorgingen. Genauso wenig, geht bisher der Senat gegen die Verwahrlosung in Hamburg vor. In New York kam die Wende erst durch den neuen Bürgermeister Rudolph Giuliani, samt Polizeichef William Bratton. Basierend auf der „Broken-Windows-Theorie“ und der daraus abgeleiteten Strategie, konnte damals der zunehmenden Verwahrlosung Einhalt geboten werden. Eine der vielen Maßnahmen war, dass Graffitis binnen eines Tages entfernt wurden. Drucksache 21/14368 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Erfolg gab ihnen Recht. Hamburg ist das Gegenbeispiel dafür, dass zeigt, was passiert, wenn man dieser in New York angewandten Strategie nicht folgt. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat ist der Auffassung, dass Verwahrlosungstendenzen im öffentlichen Raum bereits im Ansatz entgegengetreten werden muss. Dabei zeigen ganzheitliche und kooperative Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen und sozialen Quartiersstruktur sowie des Erscheinungsbildes der öffentlichen Räume die besten Effekte. Beispielsweise schaffte die Sicherheitskonferenz Harburg zur Beseitigung von Graffitiproblemen im öffentlichen Raum ein Graffitibeseitigungsgerät an, mit dem schnell und unbürokratisch Schmierereien entfernt werden können. Die Polizei trifft grundsätzlich bei allen ihr zur Kenntnis gelangenden Sachverhalten die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Ordnungswidrigkeiten - beziehungsweise Strafverfolgung. Die Bekämpfung von Graffitis ist seit jeher eine Daueraufgabe der zuständigen Behörden, siehe dazu zum Beispiel auch Drs. 20/1961. Zu Maßnahmen der Graffitibeseitigung in ganz Hamburg siehe Drs. 20/8842. Seit 2018 entfernt zudem die SRH im Rahmen ihrer neuen Steuerungsverantwortung in Absprache mit und auf Veranlassung der Eigentümer Graffitis im öffentlichen Raum, zum Beispiel von Bauwerken und Schalt- oder Verteilerkästen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und des Landesbetriebes Straßen , Brücken und Gewässer (LSBG), wie folgt: 1. Als was stuft der Senat Graffitis, wie sie an Hauswänden, Brücken, Lärmschutzwänden, Verteilerkästen, Treppen, Bahnhöfen, Brückenpfeilern , Briefkästen, Straßen und eigentlich im gesamten restlichen öffentlichen Raum allerorten in Hamburg zu sehen sind, ein? Graffitis können den Tatbestand der Sachbeschädigung, § 303 Strafgesetzbuch (StGB), beziehungsweise gegebenenfalls auch der gemeinschädlichen Sachbeschädigung , § 304 StGB, erfüllen. 2. Ist dem Senat bekannt, dass an der im Bau befindlichen Flutschutzmaßnahme der Landungsbrücken bereits jetzt schon Graffitis das Bauwerk verunstalten? 3. Wenn ja, seit wann ist dem Senat bekannt, dass dort Graffitis gesprüht worden sind? Dies ist dem LSBG seit Errichtung der Hochwasserschutzanlage bekannt. 4. Ist der Senat der Meinung, dass die Graffitis an besagtem Bauwerk zu entfernen sind? Ja. 5. Welche Behörde hat was und wann auf Veranlassung oder aus Eigeninitiative unternommen, um diese Form der Sachbeschädigung beseitigen zu lassen beziehungsweise was hat der Senat bisher in diesem speziellen Fall unternommen? 6. Wer ist nach Ansicht des Senats zuständig, diese Entfernung vorzunehmen ? Verantwortlich für die Wände der Hochwasserschutzanlage ist der LSBG. Der LSBG lässt Graffitis mit politischen, diskriminierenden und sexistischen Inhalten kurzfristig entfernen. Die Entfernung anderer Graffitis erfolgt entsprechend der Arbeitsprioritäten. Zuständig für die Unterhaltung der gewidmeten Flächen und damit auch der Treppenbereiche ist das Bezirksamt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14368 3 7. Die Landungsbrücken mit der Flutschutzanlage sind einer der Tourismusmagnete unserer Stadt. Wertet der Senat ein mit Graffitis, die oftmals nur Kritzeleien sind, übersätes Bauwerk als ein positives Aushängeschild für Hamburg? Nein. 8. Wie bewertet der Senat das allseits bekannte Vorgehen der New Yorker Politik auf Basis der Broken-Windows-Theorie und der daraus abgeleiteten Strategie? Würde der Senat diese Strategie als gescheitert oder erfolgreich betrachten? 9. Hält er diese für übertragbar auf die Hamburger Verhältnisse? Wenn ja, plant der Hamburger Senat, eine solche Strategie grundsätzlich einzuführen beziehungsweise zieht der Senat in Betracht, diese Strategie zumindest auf den Bereich der Graffitis anzuwenden? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 10. Welche Strategie praktiziert der Senat derzeit hinsichtlich der Verunstaltung der Gegend durch Schmierereien und durch welche konkreten Maßnahmen setzt er diese Strategie um? Die Wandflächen der neu errichteten Hochwasserschutzanlage Niederhafen (hier bezeichnet als Landungsbrücken) wurden mit einem Anti-Graffiti-Schutz beschichtet oder architektonisch so gestaltet, dass das Entfernen von Graffitis erleichtert beziehungsweise das Aufbringen verhindert oder deutlich erschwert wird. 11. Findet diese Strategie in ganz Hamburg Anwendung oder werden Teile davon ausgenommen? Falls ja, welche und warum? 12. Seit wann findet diese Strategie Anwendung und wo genau wurden sichtbare oder nennenswerte Erfolge in der Stadt erzielt? Siehe Vorbemerkung.