BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14371 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Christel Nicolaysen (FDP) vom 13.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Sozialbestattung in Hamburg Bei Todesfällen, in denen keine Angehörigen zu ermitteln sind oder die Kostentragung den Angehörigen nicht zugemutet werden kann, fällt die Bestattungspflicht gemäß § 10 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes behördlichen Stellen zu. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Sozialbestattungen (§ 74 SGB XII i.V.m. „Fachanweisung Sozialbestattung“) gab es in den Jahren 2015 – 2017 in Hamburg? (Bitte jahresweise und in Relation zur Gesamtzahl an Bestattungen angeben.) Jahr Bestattungen in HH gesamt davon Bestattungen nach § 74 SGB XII Relation 2015 16.736 1.532 9,2% 2016 16.378 1.508 9,2% 2017* 15.448 1.421 9,2% * Die Zahlen von fünf Friedhöfen liegen für 2017 noch nicht vor (laut Angabe BUE vom 14.09.2018). a. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag zur Kostenübernahme vor der Bestattung gestellt? b. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag zur Kostenübernahme nach der Bestattung gestellt? Jahr a. Bewilligung vor Bestattung b. nachträgliche Bewilligung 2015 1.279 253 2016 1.249 259 2017 1.179 242 2. Wie haben sich die durch die Freie und Hansestadt Hamburg übernommenen durchschnittlichen Kosten seit 2012 entwickelt? (Bitte jahresweise angeben.) Jahr durchschnittliche Kosten in Euro 2012 2.088 2013 2.278 2014 2.238 2015 2.353 2016 2.382 2017 2.377 2018* 2.422 * Monate Jan. bis Mai 2018 Drucksache 21/14371 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gab es in den Jahren 2015 – 2018 Fälle, in welchen die in der „Fachanweisung Sozialbestattung“ vorgesehen Fristen hinsichtlich der Verfahrensdauer überschritten wurden? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? (Bitte jahresweise aufschlüsseln .) Es wird davon ausgegangen, dass die Frist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 5 beziehungsweise 6 des Hamburgischen Bestattungsgesetzes gemeint ist, also die Ersatzvornahme durch die zuständige Behörde, die auch in der Fachanweisung aufgegriffen wird. Das hier unter anderem gefragte Merkmal der Fristüberschreitung kann nicht elektronisch ausgewertet werden. Erforderlich wäre eine händische Auswertung von insgesamt mehr als 2.635 Vorgängen (Bestattungen nach § 10 Hamburgisches Bestattungsgesetz im Zeitraum 2015 – 2017). Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Welche Kosten bei der Übernahme von Bestattungskosten fallen aktuell allgemein und durchschnittlich für die Freie und Hansestadt Hamburg an? (Bitte nach Kostenpositionen aufschlüsseln.) Für Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII sind folgende Kosten angefallen: Kostenposition bis Mai 2018 (neuere Zahlen liegen nicht vor) Kosten insgesamt in Tsd. Euro Kosten durchschnittl. in Euro Bestatterfirma / Erdbestattung 182 1.019 Bestatterfirma / Feuerbestattung 175 633 Bestatterfirma / Seebestattung 35 1.210 Friedhofsgebühren / Erdbestattg. 317 1.896 Friedhofsgebühren / Feuerbestattg. 430 1.386 Grabkissen/ Grabstein 26 71 Leichenhalle (außerhalb v. Friedhof) 17 44 Särge 67 141 Nachträgl. Zahlung an Angehörige 243 2.313 Ärztl. Gebühren, Leichenschau 11 34