BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14376 21. Wahlperiode 21.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 14.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Schulformwechsel – Was wird den Schülerinnen und Schülern in Hamburg zugemutet? Viele Eltern melden ihr Kind an das Gymnasium an, obwohl es an dieser Schulform überfordert ist. Wird später ein Wechsel an eine Stadtteilschule gewünscht, legt die zuständige Behörde dem nicht selten einen Riegel vor. Fördern und Wiederholen einer Klasse schließen einander jedoch nicht aus. Viele Schulen sprechen sich mittlerweile für die Wiedereinführung von Klassenwiederholungen aus, sofern sie fachlich und pädagogisch begründet sind, welches sich auch im Votum der Zeugniskonferenz widerspiegelt. Das Programm „Fördern statt Wiederholen“ wird von mehreren Schulen als unzureichend kritisiert und bedarf dringend einer Nachsteuerung. In jedem Fall bedeutet eine als Misserfolg empfundene Schullaufbahn für die Kinder eine seelische Bürde und führt zu erheblicher Unruhe in den fünften und sechsten Klassen der Gymnasien. Aber auch die potenziell aufnehmenden Stadtteilschulen werden vor große organisatorische Herausforderungen gestellt: Schulformwechsler kommen teilweise an der Schule ihrer Wahl wegen Überfüllung nicht unter und Ärger und Frustration sind vorprogrammiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern erfolgt entsprechend der vorhandenen räumlichen Kapazitäten und unter Berücksichtigung der geltenden Klassengrößen. In den Schulen wird pädagogisch verantwortungsvoll mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern, die die Schule wechseln müssen, umgegangen. Für das Schuljahr 2018/2019 liegen die angefragten Zahlen noch nicht vor. Diese stehen nach Validierung und Qualitätssicherung zur Verfügung und werden nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2019 veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schulformwechsel vom Gymnasium auf eine Stadtteilschule gab es zu den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 in den einzelnen Jahrgangsstufen? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden an den einzelnen Gymnasien zum Schuljahr 2017/2018 beziehungsweise 2018/2019 in Klasse 6 abgeschult? Bitte unter Angabe des Namens der Schule, dem Sozialindex sowie der Anzahl der Schülerinnen und Schüler darstellen. Drucksache 21/14376 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schulformwechsel vom Gymnasium auf eine Stadtteilschule zum Schuljahr 2017/2018 nach Jahrgangsstufe vorherige Jahrgangsstufe aktuelle Jahrgangsstufe 5 6 7 8 9 10 11 12 13 5 7 71 6 6 2 892 1 7 4 60 1 8 1 2 74 9 8 66 2 10 16 180 66 11 8 83 4 12 9 18 13 2 Quelle: Schuljahresstatistik 2017 Anmerkungen: Ohne Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr in einer Basisklasse oder Internationalen Vorbereitungsklasse beschult wurden. Einschließlich Rudolf-Steiner-Schule und Doppeltqualifizierender Bildungsgang. Im Übrigen siehe Anlage 1 sowie Vorbemerkung. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit und ohne Gymnasialempfehlung sind zum Schuljahr 2017/2018 beziehungsweise 2018/2019 mit Ende der sechsten Klasse an eine Stadtteilschule abgeschult worden? Zum Schuljahr 2017/2018 wechselten 892 Schülerinnen und Schüler von einem Hamburger Gymnasium an eine Stadtteilschule, davon 330 mit Gymnasialempfehlung und 562 ohne. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen wiederholten im Schuljahr 2017/2018 die Klasse? Bitte für alle Schulformen und Klassenstufen einzeln aufführen. 5. Bei wie vielen dieser Wiederholer waren zuvor Maßnahmen im Rahmen von „Fördern statt Wiederholen“ veranlasst worden? Wenn möglich bitte nach Schulformen aufschlüsseln. Im Rahmen des jährlichen Monitorings der Lernförderung (jeweils zum Ende des Schuljahrs) geben die Schulen an, wie viele ihrer Schülerinnen und Schüler, die im aktuellen Schuljahr die Klasse wiederholen, im Jahr zuvor an Lernfördermaßnahmen teilgenommen haben. Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2017/2018 eine Klasse wiederholt haben sowie Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die davon im Schuljahr 2016/2017 ergänzende Lernförderung erhalten haben, nach Jahrgangsstufe und Schulform1) siehe folgende Tabelle: Grundschulen Stadtteilschulen Gymnasien Jahrgangs - stufe Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 1 43 23 4 2 2 50 38 2 0 3 54 41 2 2 4 34 31 0 0 Jahrgangs - stufe Grundschulen Stadtteilschulen Gymnasien Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 5 3 3 1 0 4 2 6 0 0 1 0 8 5 7 9 3 3 2 8 4 2 8 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14376 3 Grundschulen Stadtteilschulen Gymnasien Jahrgangs - stufe Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 Wdh. im Sj. 17/18 davon Lernförderung im Sj. 16/17 9 14 3 7 4 10 138 46 30 17 11 97 21 41 11 12 68 20 24 11 13 44 13 1) Angaben aller staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien Hamburgs Quelle: Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ), Monitoring der Lernförderung 6. Im Vergleich dazu: In wie vielen Fällen konnten Wiederholungen durch derartige Fördermaßnahmen abgewendet werden, das heißt wurde das vereinbarte Lernziel im Wege der individuellen Förderung erreicht? Wenn möglich bitte nach Schulformen aufschlüsseln. Nach § 45 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) rücken Schülerinnen und Schüler zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 10 am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ihrer Schulform auf; das Nichterreichen der nächsten Klassenstufe sieht das HmbSG nicht vor. Dementsprechend ist keine Aussage darüber möglich, wie viele „Wiederholungen abgewendet werden konnten“. Von den 861 Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 6 des Gymnasiums, die im Schuljahr 2017/2018 die Mitteilung erhalten haben, dass sie bei gleichbleibender Leistungsentwicklung nicht in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasium übergehen können, haben 276 durch zusätzliche Lernförderung das Lernziel erreicht und konnten in die Klassenstufe 7 des Gymnasiums übertreten. 7. Welcher Gesamtbetrag wurde im relevanten Förderzeitraum, das heißt im Schuljahr 2017/2018, für die Fördermaßnahmen ausgegeben? Wenn möglich, aufgegliedert nach Gymnasien und Stadtteilschulen angeben. Im Schuljahr 2017/2018 wurden den Schulen insgesamt 83,5 Lehrerstellen und Sachmittel in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Lernförderung zugewiesen. Hiervon wurden den Stadtteilschulen 29,3 Lehrerstellen im Wert von 2.494.573 Euro und Sachmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von rund 1.948.010 Euro zugewiesen, den Gymnasien 26,6 Lehrerstellen im Wert von rund 2.264.697 Euro und Sachmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von rund 262.238 Euro. 8. Wie viele Anträge auf Klassenwiederholungen gab es zum Schuljahreswechsel 2017/2018 und 2018/2019? Bitte nach Schulform, Klassenstufe und Gründen (gesundheitliche beziehungsweise schulische Gründe) differenzieren . Zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 10 rücken die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ihrer Schulform auf. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, die den in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern beziehungsweise Lernbereichen nicht erfüllen, schließen mit der Schule unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten eine Lern- und Fördervereinbarung ab. Nur in den in § 12 Absatz 2 der Ausbildungs - und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) festgelegten Voraussetzungen kann im Ausnahmefall eine Wiederholung direkt von der zuständigen Schule genehmigt werden. Diese Anträge werden nicht zentral erfasst und die Genehmigungen werden mit der Schuljahresstatistik berichtet, siehe Antwort zu 4. und 5. sowie Vorbemerkung. Alle Anträge auf Wiederholung in Jahrgang 10 obliegen den Voraussetzungen des § 12 Absatz 2 oder Absatz 3 APO-GrundStGy und werden zur abschließenden Ent- Drucksache 21/14376 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 scheidung von den Schulen an die für Bildung zuständige Behörde weitergeleitet. Siehe hierzu Anlage 2. 9. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte nach Schulform, Klassenstufe und Gründen (gesundheitliche/schulische Gründe) differenzieren . 10. Wie viele Anträge wurden nicht bewilligt und wie viele wurden noch nicht beschieden? Siehe Anlage 2. 11. Wie viele der Schulformwechsler in Klasse 5 haben zuvor keine Gymnasialempfehlung erhalten? Schulformwechsel nach Jahrgangsstufe 4 in allgemeine, weiterführende Schulen im Schuljahr 2017/2018 nach Gymnasialempfehlung der Schülerinnen und Schüler (SuS) Schulform SuS insgesamt darunter ohne Gymnasialempfehlung Stadtteilschule 6.720 6.527 Gymnasium 7.943 1.878 Quelle: Schuljahresstatistik 2017 12. Wie viele Anträge wurden aus jeweils welchem Grund in den einzelnen Klassenstufen genehmigt, wie viele nicht? Die Gründe für einen Schulformwechsel werden statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/13720. 13. Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten nach erfolgreichem Abschluss der sechsten Klasse einer Stadtteilschule zum Schuljahresbeginn 2017/2018 beziehungsweise 2018/2019 auf ein Gymnasium? Welches sind die abgebenden Stadtteilschulen, welches die jeweils aufnehmenden Gymnasien? Zum Schuljahr 2017/2018 wechselten insgesamt 103 Schülerinnen und Schüler nach der sechsten Jahrgangsstufe auf ein Gymnasium, wobei es sich in 71 Fällen um Wechsel innerhalb der kooperativen Systeme Gyula Trebitsch und Heinrich Hertz handelt. In den anderen 32 Fällen handelt es sich um Einzelfälle, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf Schulebene berichtet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Welche Kritikpunkte werden bezüglich des Programms „Fördern statt Wiederholen“ seitens Eltern, Schülern und Lehrerschaft erhoben und in welchem Maße steuert die zuständige Behörde diesbezüglich um? Vereinzelt beschweren sich Eltern bei der Schulaufsicht darüber, dass die Lernförderung ihrer Auffassung nach nicht wirksam sei oder dass die Schule ein bestimmtes Förderangebot nicht bereitstelle. In diesen Fällen konnte durch Gespräche mit der Schulleitung beziehungsweise mit den Eltern Abhilfe geschaffen werden. 15. Welche Änderungen bezüglich des Programms „Fördern statt Wiederholen “ hat der Senat außerdem veranlasst und aus welchen Gründen? Für das Programm „Fördern und Wiederholen“ ist ein jährliches Monitoring vorgesehen . Es erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Die für Bildung zuständige Behörde sieht daher keinen Anlass für grundlegende Änderungen. Abgebende Schule Sozialindex der abgebenden Schule2) Anzahl Wechsel 3) Albert-Schweitzer-Gymnasium 6 7 Albrecht-Thaer-Gymnasium 5 18 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 5 27 Alsterring Gymnasium nv <5 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium 5 16 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 5 24 Christianeum 6 <5 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium 5 10 Friedrich-Ebert-Gymnasium 5 13 Gelehrtenschule des Johanneums 6 <5 Goethe-Gymnasium 4 19 Gymnasium Allee 4 31 Gymnasium Allermöhe 4 26 Gymnasium Alstertal 5 15 Gymnasium Altona 5 15 Gymnasium Blankenese 6 5 Gymnasium Bondenwald 6 13 Gymnasium Bornbrook 4 27 Gymnasium Buckhorn 6 <5 Gymnasium Corveystraße 5 11 Gymnasium Dörpsweg 5 15 Gymnasium Eppendorf 6 <5 Gymnasium Farmsen 4 8 Gymnasium Finkenwerder 5 13 Gymnasium Grootmoor 6 9 Gymnasium Hamm 2 16 Gymnasium Heidberg 5 15 Gymnasium Hoheluft 5 11 Gymnasium Hummelsbüttel 4 11 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer 5 19 Gymnasium Klosterschule 5 10 Gymnasium Lerchenfeld 4 26 Gymnasium Lohbrügge 5 37 Gymnasium Marienthal 3 44 Gymnasium Meiendorf 5 9 Gymnasium Oberalster 5 7 Gymnasium Ohlstedt 6 7 Gymnasium Ohmoor 6 22 Gymnasium Oldenfelde 5 14 Gymnasium Osterbek 5 15 Gymnasium Othmarschen 6 6 Gymnasium Rahlstedt 5 19 Gymnasium Rissen 6 <5 Gymnasium Süderelbe 5 30 Hansa-Gymnasium Bergedorf 5 10 Heilwig-Gymnasium 5 17 Heinrich-Heine-Gymnasium 6 5 Heisenberg-Gymnasium 5 7 Helene Lange Gymnasium 5 <5 Helmut-Schmidt-Gymnasium 2 35 Immanuel-Kant-Gymnasium 5 5 Jenisch-Gymnasium nv <5 Johannes-Brahms-Gymnasium 4 23 Kurt-Körber-Gymnasium 2 11 Lise-Meitner-Gymnasium 4 20 Luisen-Gymnasium Bergedorf 6 7 Lycée Français de Hambourg 'Antoine de St. Exupéry' (Gymnasium) nv <5 Margaretha-Rothe-Gymnasium 4 19 Marion Dönhoff Gymnasium 6 9 Matthias-Claudius-Gymnasium 4 16 Moderne Schule Hamburg (Gymnasium) nv <5 Niels-Stensen-Gymnasium 4 <5 Sankt-Ansgar-Schule 5 11 Sophie-Barat-Schule 6 <5 Walddörfer-Gymnasium 6 <5 Wichern-Schule (Gymnasium) 5 10 Wilhelm-Gymnasium 6 5 ohne Angabe4) nv 20 ≥ 883 2) nv=nicht vergeben 4) Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr nicht in Hamburg zur Schule gegangen sind oder aus technischen Gründen eine Zuordnung der Schülerinnen und Schüler des Vorjahres mit denen im aktuellen Jahr nicht möglich war. Schulformwechsel nach Jahrgangsstufe 6 eines Gymnasiums auf eine Stadtteilschule zum Schuljahr 2017/181) insgesamt 1) Ohne Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr in einer Basisklasse oder Internationalen Vorbereitungsklasse beschult wurden. 3) Werte kleiner 5 (<5) werden aus datenschutzrechtlichen Gründen ersetzt. Quelle: Schuljahresstatistik 2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14376 5 Anlage 1 Anzahl der Wiederholungsanträge Jahrgang 10 zum SJ 2017/18 an staatlichen Gymnasien und Stadtteilschulen Ablehnung nach §12 (2) APO-GrundStGy Gymnasium* Stadtteilschule* Ermessensentscheidung SAB 17 168 aufgrund längerer Krankheit < 5 14 aufgrund schwerwiegender Belastung < 5 25 aufgrund Perspektive höherer Abschluss 0 < 5 Ablehnung nach §12 (3) APO-GrundStGy Gymnasium* Stadtteilschule* Ermessensentscheidung SAB < 5 < 5 Kein Leistungsnachweis 0 < 5 Noten nicht erbracht < 5 69 aufgrund längerer Krankheit 0 < 5 aufgrund schwerwiegender Belastung 0 < 5 aufgrund Perspektive höherer Abschluss < 5 13 Genehmigung nach §12 (2) APO-GrundStGy Gymnasium* Stadtteilschule* Ermessensentscheidung SAB < 5 7 aufgrund längerer Krankheit 20 68 aufgrund schwerwiegender Belastung 11 94 aufgrund Perspektive höherer Abschluss < 5 12 Genehmigung nach §12 (3) APO-GrundStGy Gymnasium* Stadtteilschule* Ermessensentscheidung SAB 0 0 aufgrund längerer Krankheit 0 < 5 aufgrund schwerwiegender Belastung < 5 < 5 aufgrund Perspektive höherer Abschluss 29 67 Anzahl der Wiederholungsanträge Jahrgang 10 zum SJ 2018/19 an staatlichen Gymnasien und Stadtteilschulen Ablehnung nach §12 (2) APO-GrundStGy Gymnasium* Stadtteilschule* Ermessensentscheidung SAB 13 128 aufgrund längerer Krankheit 0 < 5 aufgrund schwerwiegender Belastung 0 16 aufgrund Perspektive höherer Abschluss 0 0 Ablehnung nach §12 (3) APO-GrundStGy Gymnasium* Stadtteilschule* Ermessensentscheidung SAB < 5 < 5 Kein Leistungsnachweis 0 0 Noten nicht erbracht 17 115 aufgrund längerer Krankheit 0 0 aufgrund schwerwiegender Belastung 0 0 aufgrund Perspektive höherer Abschluss 0 < 5 Genehmigung nach §12 (2) APO-GrundStGy Gymnasium* Stadtteilschule* Ermessensentscheidung SAB 6 16 aufgrund längerer Krankheit 24 52 aufgrund schwerwiegender Belastung 8 40 aufgrund Perspektive höherer Abschluss < 5 < 5 Genehmigung nach §12 (3) APO-GrundStGy Gymnasium* Stadtteilschule* Ermessensentscheidung SAB 0 0 aufgrund längerer Krankheit 0 0 aufgrund schwerwiegender Belastung 0 0 aufgrund Perspektive höherer Abschluss 26 51 zum Schulform Gesamt offene Fälle** davon genehmigt davon abgelehnt Gymnasium* 92 - 66 26 Stadtteilschule* 551 - 250 301 Gymnasium* 98 1 65 32 Stadtteilschule* 434 4 162 268 Quelle: Interne Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand 17. September 2018 * staatliche Schulen ** Die derzeit noch offenen Fälle befinden sich in der Prüfung. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kann teilweise die Anzahl nur mit <5 angegeben werden. 01.08.2017 01.08.2018 Drucksache 21/14376 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 14376ska_Text 14376ska_Anlagen 14376ska_Antwort_Anlage1 14376ska_Antwort_Anlage2