BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14379 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 17.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Am Rehagen Ende August 2018 Für den Standort nach der „Perspektive Wohnen“ sind 360 Plätze in öffentlich -rechtlicher Unterkunft (örU) geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen waren in der örU Am Rehagen Ende August 2018 untergebracht? 2. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? Geschlecht Kinder und Jugendliche Erwachsene Gesamt Männlich 100 94 194 Weiblich 70 83 153 Gesamt 170 177 347 Das jüngste Kind ist fünf Tage alt, die älteste Person hat ein Alter von 85 Jahren. Das Durchschnittsalter liegt bei 23 Jahren. 3. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? Es leben 304 Personen in 67 Familien sowie 33 alleinstehende Männer und zehn alleinstehende Frauen an dem Standort. Bei den Alleinstehenden sind auch Personen enthalten, die als volljährige Kinder im Familienverbund leben. 4. Wie viele Wohnungen sind bereits insgesamt belegt und mit wie vielen Personen sind sie jeweils belegt? Wie viele davon sind ausschließlich mit Angehörigen einer Familie belegt? Siehe Drs. 21/13794. Die Wohngemeinschaften sind inzwischen voll belegt. 5. Aus welchen Ländern kommen sie? Die Staatsangehörigkeit der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Staatsangehörigkeit Personen* Afghanistan 132 Syrien 120 Irak 27 Iran 22 Drucksache 21/14379 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Personen* Ungeklärt 14 Eritrea 12 Somalia 12 Guinea, sonstige asiatische Staaten je 3 Nigeria, Ukraine je 2 Aserbaidschan, Libanon je 1 (Stand: 19. September 2018) * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antworten zu 1. und 2. sowie 3.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. 6. Aus welchen Unterkünften kommen die in diesem Monat Hinzugekommenen und wie viele sind wohin ausgezogen? Es gab einen Zuzug aus einer örU im Bezirk Wandsbek und einen Auszug in eine örU im Bezirk Eimsbüttel. 7. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner der Unterkunft? Der Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter der Adresse der Einrichtung gemeldeten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Personen* Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 263 Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug 51 Aufenthaltsgestattung 22 sonstige (z.B. Neugeborene, neu eingereiste Personen) 11 langfristiges nationales Visum 1 Duldung 2 Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 1 (Stand: 19. September 2018) * Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung (siehe Antworten zu 1. und 2. sowie 3.) können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Daten ausgewertet werden müssen. 8. Gab es in diesem Monat Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei ? Wenn ja, wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Nach Auswertung des Einsatzleitsystems der Feuerwehr ergaben sich für das Objekt Am Rehagen im Zeitraum vom 1. bis 31. August 2018 die in nachstehender Tabelle aufgeführten Einsätze: Anrufzeitpunkt Anzahl Alarmierungen Eingesetztes Personal Alarmstichwort Einsatzgrund 05.08.18 07:46:45 1 2 Notfall normale Fahrt Erkrankung 11.08.18 22:57:07 2 4 Notfall mit Notarzt Hilfeleistung ohne Beförderung 14.08.18 09:04:17 1 2 Notfall Erkrankung 15.08.18 23:03:04 1 2 Notfall Hilfeleistung ohne Beförderung 19.08.18 02:19:40 1 2 Notfall Erkrankung 25.08.18 03:09:34 1 2 Notfall Entbindung Die Veranlasser von Einsätzen werden bei der Feuerwehr nicht erfasst, deren Daten sind daher nicht vorhanden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14379 3 Darüber hinaus gab es folgende Rettungsdiensteinsätze der Hilfsorganisationen/ GARD ohne Beteiligung der Feuerwehr, für die der Feuerwehr nur folgende Berichtslage zur Verfügung steht: Anrufzeitpunkt Anzahl Alarmierungen Eingesetztes Personal Alarmstichwort Einsatzgrund 02.08.18 21:58:15 2 Notfall mit Notarzt Unbekannt 13.08.18 02:37:51 1 Notfall Unbekannt Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Im Zeitraum 1. bis 31. August 2018 sind keine Polizeieinsätze im Sinne der Fragestellung registriert. 9. Wie viele Mitarbeiter sind in der beziehungsweise für die Unterkunft tätig in a) der Teamleitung? b) dem Sozialmanagement? c) dem technischen Dienst? Siehe Drs. 21/13794. 10. Wie viele Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter gibt es und wie viele besuchen davon bereits eine Kita? Es lebten zum 31. August 2018 insgesamt 56 Kinder unter sechs Jahren in der Unterkunft . Da die Unterkunft erst im Mai 2018 eröffnet wurde und die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben darüber gemacht werden, wie viele Kinder eine Kita besuchen. 11. Außerdem heißt es in Drs. 21/13261: „Bis zur Fertigstellung der Kita wird seitens der SAGA eine Interimskita mit circa 30 Plätzen erstellt, die voraussichtlich ab Mitte August 2018 ihren Betrieb aufnimmt.“ Drs. 21/13794 informiert, dass die Kita von der Rudolf-Ballin-Stiftung e.V. in Containern erfolgen soll. Mit wie vielen Kindern hat die Interimskita im September 2018 den Betrieb aufgenommen? Die Interimskita begann am 6. September den Betrieb mit sechs Kindern. Bis Ende September sollen unter Berücksichtigung einer sukzessiven Eingewöhnung weitere drei Kinder aufgenommen werden. 12. Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter wohnen in der örU und wo werden sie jeweils unterrichtet? Da das Sozialmanagement das Alter der Bewohner kennt, außerdem bei Schulfragen berät, müsste die Fragen zu beantworten sein. In der örU leben insgesamt 114 Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen sechs – 18 Jahren. Daüber hinaus siehe Drs. 21/14073. Die für Bildung zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden. Grundschülerinnen und Grundschüler in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen können wohnortnah beschult werden. Folgende IVK an Grundschulen in angemessener Nähe stehen für eine Beschulung zur Verfügung: Schulname Klassenart Anzahl der Schülerinnen und Schüler Schule Grützmühlenweg IVK 1/2 2 Schule Eberhofweg Basisklasse 3/4 13 Schule Eberhofweg IVK 1/2 18 Schule Eberhofweg IVK 3/4 9 Grundschule Poppenbüttel IVK 1/2 7 Grundschule Poppenbüttel IVK 3/4 13 Drucksache 21/14379 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stand Ende August 2018 IVK und Basisklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Zu Schülerinnen und Schülern in Regelklassen siehe Drs. 21/14071. 13. Drs. 21/14073 wird darüber informiert, dass zum Status Ausbildung/Studium /Berufstätigkeit keine Angaben vorliegen würden. Allerdings sieht ein Beschluss der zuständigen Bezirksversammlung vor, dass eine soziale Durchmischung erfolgen soll und nennt Beispiele dafür. Wie soll eine soziale Durchmischung erfolgen, wenn die oben genannten Angaben gar nicht vorliegen? Die Bezirks-Drs. 20-5677 sieht in der Nutzungsphase als örU insbesondere einen hohen Familienanteil und eine gute Bleibeperspektive vor. Mit der Unterbringung von rund 87 Prozent Familien und überwiegend Personen mit guter Bleibeperspektive werden die Vorgaben erfüllt. Darüber hinaus erfolgt eine soziale Durchmischung innerhalb des Quartiers bereits dadurch, dass das südlich gelegene Areal im Umfang von 91 Wohnungen von Beginn an dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung steht und diese Wohnungen von der SAGA im Sinne eines sozial gemischten Quartiers vermietet werden. 14. Welche Angebote werden den Flüchtlingen zu jeweils welchen Zeiten in welchen Räumen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung)? 15. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? In den Gruppenräumen im Butterbauernstieg 29 finden verschiedene Angebote wie Krankengymnastik (montags und freitags jeweils von 9.00 – 10.00 Uhr), Deutschkurse (jeweils am Dienstag und Donnerstag von 10.00 – 11.30 Uhr sowie am Donnerstag von 15.30 – 17.00 Uhr), ein Café (dienstags von 16.00 – 19.00 Uhr) sowie eine mobile Fahrradwerkstatt auf dem Hof (freitags von 16.00 – 18.00 Uhr) statt. Darüber hinaus siehe Drs. 21/13794. 16. Wieso soll der Bauantrag für die Erweiterung des Hauses der Jugend Tegelsbarg erst im zweiten Halbjahr 2019 gestellt werden, obwohl doch bereits jetzt eine erhöhte Nachfrage nach entsprechenden Angeboten besteht? Ein Bauantrag setzt voraus, dass verbindliche Planungsgrößen vorliegen. Derzeit liegen nur die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vor, die verbindliche Bauplanung wird momentan noch umgesetzt. Mit der beabsichtigten Bauantragstellung im zweiten Halbjahr 2019 befindet sich das Projekt im Zeitplan. 17. Der Senat betont, dass er für die Beleuchtung des Grünanlagenweges keine Notwendigkeit sehen würde. Wird der Weg denn nicht als Zugangsweg umfassend benutzt? Zur grundsätzlichen Pflicht für eine Beleuchtung von Grünanlagen siehe Drs. 21/14073. Für die ausnahmsweise Beleuchtung von Grünanlagen bedarf es eines Beschlusses durch die Bezirksversammlung, woraufhin der zuständige Bezirk den Bedarf an die fachlich zuständige Behörde für Umwelt und Energie (BUE) meldet. Diese priorisiert die gewünschten Maßnahmen sämtlicher Bezirke und überträgt deren Umsetzung. Dem zuständigen Bezirksamt liegt kein politischer Beschluss für die Beleuchtung der oben genannten Grünanlage vor.