BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1438 21. Wahlperiode 08.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 01.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Bauwagenplätze Vor einigen Jahren wurde in Hamburg intensiv über die Einrichtung sogenannter Bauwagenplätze diskutiert (Drs. 20/85, 20/109, 20/411, 20/527, 20/529, 20/1767, 20/1430). Insbesondere die Gruppen Zomia und Bambule waren seinerzeit in der Presse bekannte Zusammenschlüsse von Bauwagenbenutzern . In den Jahren 2014 und auch in diesem Jahr war die Situation der Bauwagenplätze kein herausragendes Thema in der Presse. Aufgrund der derzeitigen massiven Engpässe in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und der Zentralen Erstaufnahme sollte die befristete Unterbringungsmöglichkeit in Wohnwagen (respektive Bauwagen) neu bewertet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Flächen sind für die Nutzung von Bauwagen/Wohnwagen in den Bezirken vorhanden? Bitte nach Bezirken auflisten. Bezirk Fläche Hamburg-Mitte Amsinckstraße, Flurstück 1956, Gemarkung St. Georg-Süd Altona Max-Brauer-Allee 220, Flurstück 775, 1932, Gemarkung Altona-Nord Altona Falkensteiner Ufer 101, Flurstück 2430, Gemarkung Blankenese Altona Gaußstraße 79, Flurstück 4064, Gemarkung Ottensen Altona Rondenbarg 22, Flurstück 5067, Gemarkung Ottensen Altona Schulgartenweg 2, Flurstück 4245, Gemarkung Bahrenfeld Hamburg-Nord Hebebrandstraße, Flurstück 1591-1, Gemarkung Alsterdorf Bergedorf Brennerhof 92, Flurstück 2577 und 2579, Gemarkung Moorfleet 2. Sind die Flächen mit Versorgungsleitungen versehen (Strom/Wasser/ Abwasser)? Die Bewohner der Belegenheit Max-Brauer-Allee 220 erhalten das Frisch-/Trinkwasser unter Berücksichtigung der infektionsrechtlichen Anforderungen und der Trinkwasserverordnung von der Nachbarfläche „Central Park“. Die Fläche am Schulgartenweg hat keinen Anschluss an das Abwassernetz. Hier erfolgt die Schmutzwasserentsorgung über eine Sickergrube. Drucksache 21/1438 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus sind alle Flächen mit entsprechenden Versorgungsleitungen versehen . 3. Sofern Flächen ausgewiesen sind, die die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen nicht aufweisen, ist eine Installation der entsprechenden Leitungen geplant? Die Herrichtung eines Trinkwasseranschlusses für die Belegenheit Max-Brauer-Allee befindet sich zurzeit im Vergabeverfahren. 4. Welche dieser Flächen werden derzeit tatsächlich genutzt? Von wie vielen Nutzern mit wie vielen Wagen? Sämtliche Flächen werden genutzt. Mit Stand Juni 2015 befinden sich auf der Fläche Gaußstraße 42 Personen auf 44 Stellplätzen, auf der Fläche Rondenbarg 40 Personen auf 50 Stellplätzen und auf der Fläche Max-Brauer-Allee 16 Personen auf 19 Stellplätzen. Auf der Fläche an der Hebebrandstraße sind 30 Wagen genehmigt, eine Belegungsbeziehungsweise Bewohnerzahl ist nicht Inhalt der Genehmigung. Darüber hinaus liegen Daten der zuständigen Behörde nicht vor. 5. Sofern bei den genutzten Flächen keine Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, wie wird eine hygienische, umweltverträgliche Entsorgung der anfallenden Fäkalien sichergestellt? Entfällt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Wird für die genutzten Flächen ein Nutzungsentgelt erhoben und gezahlt? Wie hoch ist dieses je Fläche? Ja, für alle Bauwagenplätze werden Nutzungsentgelte erhoben. Im Übrigen äußert sich der Senat mit Blick auf seine Verhandlungsposition regelhaft nicht zu Mietkonditionen . 7. Eignen sich die Flächen prinzipiell auch für die Nutzung als Erstunterbringungseinrichtung für bedürftige Personen? 8. Wurde eine Nutzung der oben genannten Flächen zum Zwecke der Erstunterbringung bereits ins Auge gefasst? Nein. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass solche Flächen nicht die für einen ZEA-Standort erforderliche Größe aufweisen. 9. Wie bewertet der Senat nach den bisher gemachten Erfahrungen den Nutzen der Bauwagenflächen? Die zuständige Behörde bewertet die aktuellen Erfahrungen positiv. Der Senat hat sich im Übrigen damit nicht befasst.