BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14383 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 17.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Elfsaal, Raja-Ilinauk-Straße (Stand 06/2018) Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte , die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“1 Die folgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf den Standort Elfsaal, Raja-Ilinauk-Straße. Ich frage den Senat: Mit dem Standort Elfsaal/Raja-Ilinauk-Straße werden Plätze der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) bereitgestellt, die dringend erforderlich sind, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Es handelt sich um Personen, die nach dem Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) einen Anspruch auf Unterbringung haben, siehe Drs. 21/4569. Auch in den letzten sechs Monaten kamen durchschnittlich knapp 700 Personen monatlich nach Hamburg, von denen jeweils knapp 250 Personen in örU unterzubringen waren. Im Unterschied zur Unterbringung in Containern oder Modulhäusern mit begrenzter Nutzbarkeit wurde am Standort Elfsaal/Raja-Ilinauk-Straße im Rahmen des Programms Perspektive Wohnen eine Unterkunft im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet, die mittelfristig als Wohnraum allen wohnberechtigten Hamburgerinnen und Hamburgern zur Verfügung steht. Für die derzeit untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner gilt der Standard der öffentlichen Unterbringung. Das heißt, sie sind zum Teil mit fremden Personen in Zweibettzimmern untergebracht und leben nicht in abgeschlossenem eigens eingerichtetem Wohnraum mit entsprechender Privatsphäre. Auch ist die öffentlichrechtliche Unterbringung nicht kostenfrei: wer sie in Anspruch nimmt, hat eine Gebühr zu entrichten, siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/10014362/ 69c2ad89fa7264a9c82354823432bff5/data/gebuehrenordnung-oeffentlichveranlasste -unterbringungen.pdf. 1 https://www.foerdernundwohnen.de/wohnen/einrichtungen-fuer-wohnungslose-menschenund -zuwanderer/unterkuenfte-perspektive-wohnen.html (abgerufen am 13.07.2018). Drucksache 21/14383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ist eine Person mittellos, übernehmen die zuständigen Leistungsträger die Gebühr bis auf Weiteres. Es wird bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen nicht zwischen Personen mit „Asyl- bzw. Flüchtlingshintergrund“ und „anderen Personen“ unterschieden, sondern auf den berechtigen Personenkreis gemäß oben genannter Definition insgesamt abgestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR wie folgt: Belegung, demografische Fakten 1. Wie viele der Wohnungen sind derzeit von Ausländern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele der Wohnungen von anderen Personen/Personengruppen bewohnt? 2. Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele andere Personen wohnen derzeit in der Anlage? Zum 31. August 2018 sind insgesamt 207 Wohnungen. Im Übrigen siehe Drs. 21/14381 und Vorbermkung. 3. Welche Asyl- und Aufenthaltsstatus haben die Ausländer mit Asylbeziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen ? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/12634 (Frage 10.). Der Asyl- und Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen erfassten Personen im Sinne der Fragestellung ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Anzahl Personen Asylberechtigung 5 Flüchtlingseigenschaft 624 subsidiär schutzberechtigt 146 aufenthaltsberechtigt aufgrund der Bestimmungen zum Familiennachzug 110 ausreisepflichtig mit Duldung 24 ausreisepflichtig ohne Duldung - sonstige* 185 * Dies umfasst insbesondere Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylgesetz ) oder einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen als den genannten Gründen (zum Beispiel Abschiebungsverbote) sind. 4. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Die Staatsangehörigkeiten der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen erfassten Personen im Sinne der Fragestellung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 161 Aserbaidschan 5 Bosnien und Herzegowina 11 Eritrea 243 Ghana 8 Irak 101 Iran 54 Mazedonien 5 Montenegro 5 Russische Föderation 12 Somalia 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14383 3 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Sonstige asiatische Staaten 14 Syrien 423 Ungeklärte Staatsangehörigkeit 40 Sonstige 5 5. Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen ? Der Anteil männlicher Bewohner liegt bei 61,1 Prozent, der Anteil weiblicher Bewohnerinnen bei 38,9 Prozent. 6. Wie verteilen sich die Familienstände der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Der Familienstand der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen erfassten Personen im Sinne der Fragestellung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. „Partnerschaften“ und „eheähnliche Gemeinschaft“ sind keine erfassbaren Familienstände. Geschlecht Anzahl Personen ledig 670 verheiratet 387 sonstige* 37 * Dies umfasst insbesondere „verwitwet“, „geschieden“ oder „unbekannt“. Abschiebungen 7. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund (einschließlich aller Duldungssachverhalte nach Aufenth G) wohnen derzeit in der Anlage? Siehe Antwort zu 3. 8. Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland werden aus welchem Grund geduldet? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/13466. Die Darstellung in Drs. 21/13466 ist aufgrund einer Auswertung der im Ausländerzentralregister hinterlegten Daten erfolgt. Die in dieser Darstellung enthaltenen Daten entstammen dem ausländerrechtlichen Fachverfahren. Insgesamt werden 24 Personen geduldet. Die Duldungsgründe sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungsgrund Anzahl Personen Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan 2 offene Anfrage/Nachfrage beim BAMF 1 familiäre Bindung zu Duldungsinhaber 2 Bleibeberechtigte Eltern 2 Bleibeberechtigte Ehepartner 2 Bleibeberechtigtes Kind 1 Deutsches Kind 2 Eingabe 4 Offenes Asylverfahren eines Familienangehörigen 3 Passlosigkeit 2 Schwangerschaft 1 Termin ärztlicher Dienst 1 Vollzugsauftrag offen 1 Von den 24 Duldungsinhabern besitzen zwei Personen die afghanische Staatsangehörigkeit , elf Personen die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, eine Person die eritreische Staatsangehörigkeit, eine Person die georgische Staatsangehörig- Drucksache 21/14383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 keit, zwei Personen die ghanaische Staatsangehörigkeit, drei Personen die iranische Staatsangehörigkeit, eine Person die russische Staatsangehörigkeit und drei Personen die Staatsangehörigkeit der sonstigen asiatischen Staaten. 9. Wie viele der a) Ausreispflichtigen ohne Duldung, b) Ausreisepflichtigen mit Duldung kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Elf Personen, die im Besitz einer Duldung sind, kommen aus Bosnien und Herzegowina , zwei Personen aus Ghana; im Übrigen siehe Antwort zu 3. Ausreisepflichtige oder Personen mit einer Duldung aus sicheren Herkunftsländern werden an dem Standort mit der Perspektive Wohnen nur im absoluten Ausnahmefall aufgrund von Angehörigen mit Bleibeperspektive, Ausbildungsduldungen, chronischen Erkrankungen oder schweren Behinderungen untergebracht. Auszüge 10. Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund sind seit der Belegung der Anlage gemäß den Vorgaben aus den Bürgerverträgen wieder aus der Anlage ausgezogen? 11. Wie hoch beläuft sich derzeit der prozentuale Anteil der Auszüge an der Gesamtzahl der Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund seit Erstbezug der Anlage? 12. Wie Viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund sind seit der letzten Anfrage ausgezogen und wie viele Mietbegehrende des regulären Wohnungsmarktes sind in die freigewordenen Wohnungen eingezogen? 13. Bei wie vielen der in die frei gewordenen Wohnungen eingezogenen (Frage 12.) handelt es sich um deutsche Staatsbürger? Einen Bürgervertrag für den Standort Raja-Ilinauk-Straße gibt es nicht. Seit Belegungsbeginn sind 174 Personen unabhängig von politischen Vorgaben aus der Unterkunft ausgezogen. Bezogen auf das Belegungssoll beläuft sich die Auszugsquote mithin auf 21,75 Prozent. Im Übrigen siehe Drs. 21/14040. Mietkosten 14. Wie hoch belaufen sich derzeit die monatlichen Mietkosten für die gesamte Anlage? 15. Wie hoch ist derzeit der monatliche Anteil an den Mietkosten durch die öffentliche Hand (einschließlich Freie und Hansestadt Hamburg und Bund)? 16. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund entrichten derzeit eine Gebühr gemäß Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen (HmbGVBl 2017, S. 393)? 17. Wie hoch ist derzeit der Anteil der Gebühren gemäß HmbGVBl 2017 an den monatlichen Gesamtkosten für die Miete für folgende Personengruppen : a) Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, b) andere Bewohner der Anlage? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14383 5 Die monatlichen Mietkosten für den Standort in Höhe von 81.445,80 Euro zuzüglich der Betriebskosten trägt f & w als Mieter. Darüber hinaus siehe Drs. 21/14040. Qualifikation, Arbeitsstatus 18. Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen? 19. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die in der Anlage derzeit wohnen, gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Siehe Drs. 21/12634 und Drs. 21/11447. Darüber hinaus liegt eine Gesamtauswertung vor, siehe Drs. 21/13275. 20. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die in der Anlage derzeit wohnen, waren oder sind eingebunden in das Programm W.I.R – work and integration for refugees? 21. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben eine Ausbildung in Deutschland begonnen, diese aber wieder abgebrochen? 22. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen? 23. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen, dieses aber inzwischen wieder abgebrochen? Siehe Drs. 21/14040. Renovierungen, Reparaturen, Neuanschaffungen 24. Auf welche Beträge belaufen sich die Renovierungs-, Reparatur- und Neuanschaffungskosten, die bislang in der Anlage angefallen sind? Bitte differenziert aufschlüsseln nach: a) Kosten für Renovierungsarbeiten, Es sind keine Kosten angefallen. b) Kosten für Reparaturen (bitte hier zusätzlich Art und Anzahl der reparierten Geräte, Gebäudeteile benennen), Es sind für verschiedene Reparaturen insgesamt 13.119,67 Euro angefallen. Da es sich um diverse kleinere Einzelmaßnahmen handelt, werden diese nicht zentral und differenziert erfasst. c) Kosten für Neuanschaffungen (bitte hier zusätzlich Art und Anzahl der Neuanschaffungen benennen), d) sonstige Kosten für bauliche Maßnahmen seit Bezug der Anlage/ seit der letzten Anfrage. Es sind keine Kosten angefallen. 25. Wer verursachte die in Frage 3. angefallenen Kosten? Bitte aufschlüsseln nach Bewohnern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und anderen Personen. Eine Differenzierung dieser Art kann nicht getroffen werden. 26. Wer kam für die in Frage 3. angefallenen Kosten auf? Bitte für sämtliche Kostenarten wie in Frage 3. differenziert, aufschlüsseln. Drucksache 21/14383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Für die angefallenen Kosten kam jeweils f & w fördern und wohnen AöR als Betreiber der Unterkunft auf. Gebäudereinigung/Hausordnung 27. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Reinigung der Treppen und Hausflure getroffen? a) Sind die Bewohner der Anlage dazu verpflichtet, die Reinigung durchzuführen oder sich daran zu beteiligen? Wenn nein: warum nicht? b) Wer übernimmt die Kosten für die Reinigung? 28. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Müllentsorgung getroffen? 29. Welche Verstöße gab es bisher hinsichtlich der ordnungsgemäßen Müllentsorgung und welche Maßnahmen wurden daraufhin getroffen? 30. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Räumung der Fußwege/Bürgersteige im Winter getroffen? a) Sind die Bewohner der Anlage dazu verpflichtet, die Räumung durchzuführen oder sich daran zu beteiligen? Wenn nein: warum nicht? b) Wer übernimmt die Kosten für die Räumung? Siehe Drs. 21/14040. Rundfunkgebühren, Internet 31. Werden für die Bewohner der Anlage die Rundfunkgebühren gezahlt? Wenn ja: a) Wer übernimmt/bezahlt die Rundfunkgebühren? b) Wie viele Rundfunkgebühren wurden bislang für die Bewohner seit Belegung der Anlage gezahlt? c) Auf welchen Betrag belaufen sich die monatlichen Kosten für die Rundfunkgebühren in der Anlage, die von der öffentlichen Hand übernommen werden? Siehe Drs. 21/608 und Drs. 21/2501. 32. Werden für die Bewohner der Anlage Internet-Gebühren bezahlt oder dürfen die Bewohner einen WLAN-Zugang der Anlage kostenfrei nutzen /haben sie einen Zugangscode? Siehe Drs. 21/12634. Straftaten, Polizeieinsätze 33. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden lediglich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Hamburg geführte Verfahren und deren Ausgang erfasst. Daten über Verurteilungen werden verfahrensbezogen über eine Auskunft des Bundeszentralregisters eingeholt und zur Akte genommen. In elektronischer Form stehen die vom Bundeszentralregister übermittelten Daten lediglich kurzzeitig zur Verfügung. Ein Abgleich von etwa 800 Personendatensätzen zum Zwecke der Feststellung, ob hinsichtlich der genannten Perso- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14383 7 nen aufgrund eines hier in der Vergangenheit geführten Verfahrens eine Auskunft des Bundeszentralregisters vorliegt, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/12634 und 21/14040. 34. Wie viele Polizeieinsätze gab es in der Anlage bisher und welche Straftaten /Ordnungswidrigkeiten wurden dabei erfasst? Grundlage für die Beantwortung der Frage ist das von der Polizei genutzte Hamburger Einsatzleitsystems (HELS). Zu den Besonderheiten der Daten des HELS siehe Drs. 21/2108. In HELS sind im erfragten Zeitraum 1. Mai 2016 bis 17. September 2018 insgesamt 60 Polizeieinsätze registriert. Darüber hinaus werden statistische Daten im Sinne der Fragestellung von der Polizei nicht erhoben. Für eine weitergehende Beantwortung wäre zunächst eine manuelle Einzelauswertung aller 60 Polizeieinsätze in HELS, eine Recherche nach hierzu gefertigten Aktenzeichen und daran anschließend eine Auswertung der erstellten Vorgänge erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Rückkehrberatungen 35. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund nehmen derzeit Angebote der Rückkehrberatungen in Anspruch? 36. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben überhaupt schon einmal ein Angebot der Rückkehrberatungen in Anspruch genommen? Diese Angaben werden statistisch nicht erhoben und stehen in auswertbarer Form nicht zur Verfügung. Aufgrund des vorgegebenen Verfahrensablaufes der Rückkehrberatung ist davon auszugehen, dass jede Person mindestens einmal zur freiwilligen Ausreise beraten wurde. Eine erste Beratung findet unmittelbar nach Asylantragstellung im Ankunftszentrum statt. Nach Antragsbearbeitung übersendet das BAMF der zuständigen Ausländerbehörde eine Abschrift des entsprechenden Bescheids und gegebenenfalls eine Mitteilung, ob eine Klage eingereicht wurde. Die Zustellung an die Antragsteller erfolgt nach den Vorgaben des § 10 Asylgesetz. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung lädt die Ausländerbehörde die betroffene Person grundsätzlich zur Aushändigung des Bescheids ein und erläutert, unter Zuhilfenahme von Dolmetschern, die Entscheidung des BAMF sowie die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und führt ein weiteres Beratungsgespräch zur freiwilligen Ausreise durch. Nach Eintreten der Bestands- beziehungsweise Rechtskraft der Entscheidung übersendet das BAMF der Ausländerbehörde eine entsprechende Mitteilung. Sofern die bestehende Aufenthaltsgestattung nicht ohnehin innerhalb der nächsten zwei Wochen ausläuft, wird die betroffene Person von der Ausländerbehörde vorgeladen. Im Rahmen dieser Vorladung erfolgt eine weitere Beratung zur freiwilligen Ausreise. 37. Finden durch Mitarbeiter der entsprechenden Behörde oder des BAMF (regelmäßig) Rückkehrberatungsveranstaltungen in der Anlage statt? Siehe Drs. 21/14040. Eine Beratung zur freiwilligen Ausreise wird darüber hinaus im Flüchtlingszentrum angeboten. Deutsch- und Integrationskurse 38. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund haben an der Abschlussprüfung eines BAMF-Integrationskurses in Hamburg teilgenommen? Bitte wie folgt aufschlüsseln: Drucksache 21/14383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 a) Wie viele davon haben erstmals teilgenommen? b) Wie viele zum wiederholten Male? c) Wie viele haben einen BAMF-Integrationskurs abgebrochen? d) Wie viele haben das Sprachniveau B1 erworben? e) Wie viele A2 und niedriger? f) Gibt es auch Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die ein höheres Niveau als B1 erreicht haben? Siehe Drs. 21/14040. Standortbetreuung 39. Wie viele Mitarbeiter von f & w arbeiten derzeit am Standort? Mit Stand August 2018 arbeiten 16 Mitarbeiter an dem Standort. 40. Welche Aufgaben/Funktionen übernehmen die Mitarbeiter derzeit? Bitte umfassend erläutern. 41. Welche Kosten entstehen f & w derzeit monatlich für die Anstellung der am Standort arbeitenden Mitarbeiter? Zu den jeweiligen Aufgaben und Funktionen siehe Drs. 20/917. Zur Aktualisierung der Aufgabenbeschreibung des Unterkunfts- und Sozialmanagement siehe Drs. 21/12179. Besuche 42. Welche Mandats- und/oder Funktionsträger dürfen die Anlage besichtigen ? Die monatlichen Kosten belaufen sich inklusive des Arbeitsgeberanteils auf 54.682,42 Euro. 43. Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Personen aus Frage 42. die Anlage besichtigen dürfen? 44. Wer übt das Hausrecht in der Anlage aus? Siehe Drs. 21/14040.