BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14384 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 17.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Gratis-Wohnen für Ausländer mit Asylhintergrund am Standort Mittlerer Landweg/Am Gleisdreieck (Stand 06/2018) Das städtische Unternehmen „f & w fördern und wohnen AöR“ gibt in seiner Beschreibung für die „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ vor: „Die neuen Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) sind Flüchtlingsunterkünfte , die im Standard des „sozialen Wohnungsbaus“ errichtet werden. Sie geben ausschließlich geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Die UPW sollen den Geflüchteten eine Unterbringung in einer sozialverträglichen Wohnform und schnelle Integration ermöglichen. f & w hilft, wechselseitige Beziehungen zwischen den neuen und benachbarten Quartieren zu entwickeln. Geflüchtete und alteingesessene Menschen sollen hier miteinander in Kontakt treten.“1 Die folgenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf den Standort Mittlerer Landweg/Am Gleisdreieck. Ich frage den Senat: Mit dem Standort Mittlerer Landweg werden Plätze der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) bereitgestellt, die dringend erforderlich sind, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Es handelt sich um Personen, die nach dem Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) einen Anspruch auf Unterbringung haben, siehe Drs. 21/4569. Auch in den letzten sechs Monaten kamen durchschnittlich knapp 700 Personen monatlich nach Hamburg, von denen jeweils knapp 250 Personen in örU unterzubringen waren. Im Unterschied zur Unterbringung in Containern oder Modulhäusern mit begrenzter Nutzbarkeit wurde am Standort Mittlerer Landweg im Rahmen des Programms Perspektive Wohnen eine Unterkunft im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet, die mittelfristig als Wohnraum allen wohnberechtigten Hamburgerinnen und Hamburgern zur Verfügung steht. Für die derzeit untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner gilt der Standard der öffentlichen Unterbringung. Das heißt, sie sind zum Teil mit fremden Personen in Zweibettzimmern untergebracht und leben nicht in abgeschlossenem eigens eingerichtetem Wohnraum mit entsprechender Privatsphäre. Auch ist die öffentlichrechtliche Unterbringung nicht kostenfrei: wer sie in Anspruch nimmt, hat eine Gebühr zu entrichten, siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/10014362/ 69c2ad89fa7264a9c82354823432bff5/data/gebuehrenordnung-oeffentlichveranlasste -unterbringungen.pdf 1 https://www.foerdernundwohnen.de/wohnen/einrichtungen-fuer-wohnungslose-menschenund -zuwanderer/unterkuenfte-perspektive-wohnen.html (abgerufen am 13.07.2018). Drucksache 21/14384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ist eine Person mittellos, übernehmen die zuständigen Leistungsträger die Gebühr bis auf Weiteres. Es wird bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen nicht zwischen Personen mit „Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund“ und „anderen Personen“ unterschieden , sondern auf den berechtigen Personenkreis gemäß oben genannter Definition insgesamt abgestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR wie folgt: Belegung, demografische Fakten 1. Wie viele der Wohnungen sind derzeit von Ausländern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele der Wohnungen von anderen Personen/Personengruppen bewohnt? 2. Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und wie viele andere Personen wohnen derzeit in der Anlage? Zum 31. August 2018 sind insgesamt 736 Wohnungen belegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/14381 und Vorbemerkung. 3. Welche Asyl- und Aufenthaltsstatus haben die Ausländer mit Asylbeziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen . Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/12634 (Frage 10.). Der Asyl- und Aufenthaltsstatus der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen erfassten Personen im Sinne der Fragestellung ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsstatus Anzahl Personen Asylberechtigung (§ 2 Asylgesetz (AsylG)) 10 Flüchtlingseigenschaft (§ 3 AsylG) 961 subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) 414 aufenthaltsberechtigt aufgrund der Bestimmungen zum Familiennachzug (§§ 27 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG)) 242 ausreisepflichtig mit Duldung (§ 60a AufenthG) 76 ausreisepflichtig ohne Duldung - Sonstige* 780 * Dies umfasst insbesondere Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung (§§ 55, 63 AsylG) oder einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen als den genannten Gründen (zum Beispiel Abschiebungsverbote, §§ 25 Absatz 3, 60 Absätze 5 oder 7 AufenthG) sind. Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datenbeständen ausgewertet werden müssen. 4. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Die Staatsangehörigkeiten der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen erfassten Personen im Sinne der Fragestellung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Afghanistan 896 Syrien 815 Irak 237 Eritrea 123 Iran 93 ungeklärt 79 Russische Föderation 70 Somalia 61 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14384 3 Staatsangehörigkeit Anzahl Personen sonstige asiatische Staaten 20 Ägypten 13 Serbien 12 Ghana 11 Albanien 9 Armenien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo je 5 Montenegro 4 Gambia, Guinea, Niederlande je 3 Côte d’Ivoire, Nigeria, Sudan je 2 Äthiopien, Australien, Indien, Jordanien, Libanon, Marokko, Mosambik, Pakistan, staatenlos, Tunesien je 1 Differenzen zwischen der hier genannten Anzahl der Personen und derjenigen zur Belegung können sich daraus ergeben, dass die jeweiligen Informationen aus unterschiedlichen Datenbeständen ausgewertet werden müssen. 5. Welches Geschlechterverhältnis weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen ? Der Anteil männlicher Bewohner liegt bei 56,5 Prozent, der Anteil weiblicher Bewohnerinnen bei 43,5 Prozent. 6. Wie verteilen sich die Familienstände der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, die derzeit in der Anlage wohnen? Der Familienstand der im ausländerbehördlichen Fachverfahren unter den Anschriften der Einrichtungen erfassten Personen im Sinne der Fragestellung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. „Partnerschaften“ und „eheähnliche Gemeinschaft“ sind keine erfassbaren Familienstände. Familienstand Anzahl Personen ledig 1.451 verheiratet 905 sonstige* 127 * Dies umfasst insbesondere „verwitwet“, „geschieden“ oder „unbekannt“. Abschiebungen 7. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund (einschließlich aller Duldungssachverhalte nach Aufenth G) wohnen derzeit in der Anlage? Siehe Antwort zu 3. 8. Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland werden aus welchem Grund geduldet? Bitte aufschlüsseln wie in Drs. 21/13466. Die Darstellung in der Drs. 21/13466 ist aufgrund einer Auswertung der im Ausländerzentralregister hinterlegten Daten erfolgt. Die in der folgenden Darstellung enthaltenen Daten entstammen dem ausländerrechtlichen Fachverfahren. Insgesamt werden 76 Personen geduldet. Die Duldungsgründe sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungszweck Anzahl Personen familiäre Bindung zu Duldungsinhaber 7 kein Reisedokument 29 anhängiges Widerspruchsverfahren 5 Art. 6 GG (bleibeberechtigtes Kind) 2 Art. 6 GG (bleibeberechtigter Ehepartner) 1 offene Nachfrage/Anfrage beim BAMF 3 Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan 4 Drucksache 21/14384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Duldungszweck Anzahl Personen Eingabe 1 offenes Asylverfahren eines Familienangehörigen 8 Ausbildungsduldung (§ 60a Abs. 2 Sätze 4 bis 12 AufenthG) 14 Sonstiger Grund 2 9. Wie viele der a) Ausreispflichtigen ohne Duldung, Entfällt. b) Ausreisepflichtigen mit Duldung kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Von den Duldungsinhabern kommen zwölf Personen aus sicheren Herkunftsländern. Fünf Personen besitzen die albanische Staatsangehörigkeit, fünf Personen die serbische Staatsangehörigkeit, jeweils eine Person die kosovarische und die ghanaische Staatsangehörigkeit. Ausreisepflichtige oder Personen mit einer Duldung aus sicheren Herkunftsländern werden an dem Standort mit der Perspektive Wohnen nur im absoluten Ausnahmefall aufgrund von Angehörigen mit Bleibeperspektive, Ausbildungsduldungen, chronischen Erkrankungen oder schweren Behinderungen untergebracht. Auszüge 10. Wie viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund sind seit der Belegung der Anlage gemäß den Vorgaben aus den Bürgerverträgen wieder aus der Anlage ausgezogen? 11. Wie hoch beläuft sich derzeit der prozentuale Anteil der Auszüge an der Gesamtzahl der Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund seit Erstbezug der Anlage? 12. Wie Viele Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund sind seit der letzten Anfrage ausgezogen und wie viele Mietbegehrende des regulären Wohnungsmarktes sind in die freigewordenen Wohnungen eingezogen? 13. Bei wie vielen der in die frei gewordenen Wohnungen eingezogenen (Frage 12.) handelt es sich um deutsche Staatsbürger? Seit Belegungsbeginn sind 107 Personen aus der Unterkunft ausgezogen. Bezogen auf das Belegungssoll von 2.500 Plätzen beläuft sich die Auszugsquote mithin auf 4,7 Prozent. Darüber hinaus siehe Drs. 21/14040. Mietkosten 14. Wie hoch belaufen sich derzeit die monatlichen Mietkosten für die gesamte Anlage? 15. Wie hoch ist derzeit der monatliche Anteil an den Mietkosten durch die öffentliche Hand (einschließlich Freie und Hansestadt Hamburg und Bund)? 16. Wie viele der Ausländer mit Asyl- bzw. Flüchtlingshintergrund entrichten derzeit eine Gebühr gemäß Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen (HmbGVBl 2017, S. 393)? 17. Wie hoch ist derzeit der Anteil der Gebühren gemäß HmbGVBl 2017 an den monatlichen Gesamtkosten für die Miete für folgende Personengruppen : a) Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14384 5 b) andere Bewohner der Anlage? Die monatlichen Mietkosten in Höhe trägt f & w fördern und wohnen AöR als Mieter. Darüber hinaus siehe Drs. 21/11447 und Drs. 21/14040. Qualifikation, Arbeitsstatus 18. Welche beruflichen oder akademischen Qualifikationen weisen die Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund auf, die derzeit in der Anlage wohnen? 19. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die in der Anlage derzeit wohnen, gehen aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach? Siehe Drs. 21/12634 und Drs. 21/11447. Darüber hinaus liegt eine Gesamtauswertung vor, siehe Drs. 21/13275. 20. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die in der Anlage derzeit wohnen, waren oder sind eingebunden in das Programm W.I.R – work and integration for refugees? 21. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben eine Ausbildung in Deutschland begonnen, diese aber wieder abgebrochen? 22. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen? 23. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben ein Studium in Deutschland begonnen, dieses aber inzwischen wieder abgebrochen? Siehe Drs. 21/14040. Renovierungen, Reparaturen, Neuanschaffungen 24. Auf welche Beträge belaufen sich die Renovierungs-, Reparatur- und Neuanschaffungskosten, die bislang in der Anlage angefallen sind? Bitte differenziert aufschlüsseln nach: a) Kosten für Renovierungsarbeiten, Es sind keine Kosten angefallen. b) Kosten für Reparaturen (bitte hier zusätzlich Art und Anzahl der reparierten Geräte, Gebäudeteile benennen), Es sind Reparaturkosten in Höhe von 22.024,91 Euro entstanden. Da es sich um kleinere Einzelmaßnahmen handelt, werden diese nicht zentral und differenziert erfasst. c) Kosten für Neuanschaffungen (bitte hier zusätzlich Art und Anzahl der Neuanschaffungen benennen), d) sonstige Kosten für bauliche Maßnahmen seit Bezug der Anlage/ seit der letzten Anfrage. Es sind keine Kosten angefallen. 25. Wer verursachte die in Frage 3. angefallenen Kosten? Bitte aufschlüsseln nach Bewohnern mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund und anderen Personen. Eine Differenzierung dieser Art kann nicht getroffen werden. 26. Wer kam für die in Frage 3. angefallenen Kosten auf? Bitte für sämtliche Kostenarten wie in Frage 3. differenziert aufschlüsseln. Drucksache 21/14384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Für die angefallenen Kosten kam jeweils f & w fördern und wohnen AöR als Betreiber der Unterkunft auf. Gebäudereinigung/Hausordnung 27. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Reinigung der Treppen und Hausflure getroffen? a) Sind die Bewohner der Anlage dazu verpflichtet, die Reinigung durchzuführen oder sich daran zu beteiligen? Wenn nein: warum nicht? b) Wer übernimmt die Kosten für die Reinigung? 28. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Müllentsorgung getroffen? 29. Welche Verstöße gab es bisher hinsichtlich der ordnungsgemäßen Müllentsorgung und welche Maßnahmen wurden daraufhin getroffen? 30. Welche Regelungen sind in den Mietverträgen hinsichtlich der Räumung der Fußwege/Bürgersteige im Winter getroffen? a) Sind die Bewohner der Anlage dazu verpflichtet, die Räumung durchzuführen oder sich daran zu beteiligen? Wenn nein: warum nicht? b) Wer übernimmt die Kosten für die Räumung? Siehe Drs. 21/14040. Rundfunkgebühren, Internet 31. Werden für die Bewohner der Anlage die Rundfunkgebühren gezahlt? Wenn ja: a) Wer übernimmt/bezahlt die Rundfunkgebühren? b) Wie viel Rundfunkgebühren wurden bislang für die Bewohner seit Belegung der Anlage gezahlt? c) Auf welchen Betrag belaufen sich die monatlichen Kosten für die Rundfunkgebühren in der Anlage, die von der öffentlichen Hand übernommen werden? Siehe Drs. 21/608 und Drs. 21/2501. 32. Werden für die Bewohner der Anlage Internet-Gebühren bezahlt oder dürfen die Bewohner einen WLAN-Zugang der Anlage kostenfrei nutzen /haben sie einen Zugangscode? Siehe Drs. 21/12634. Straftaten, Polizeieinsätze 33. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, sind rechtskräftig verurteilte Straftäter? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden lediglich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Hamburg geführte Verfahren und deren Ausgang erfasst. Daten über Verurteilungen werden verfahrensbezogen über eine Auskunft des Bundeszentralregisters eingeholt und zur Akte genommen. In elektronischer Form stehen die vom Bundeszentralregister übermittelten Daten lediglich kurzzeitig zur Verfügung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14384 7 Ein Abgleich von etwa 2.500 Personendatensätzen zum Zwecke der Feststellung, ob hinsichtlich der genannten Personen aufgrund eines hier in der Vergangenheit geführten Verfahrens eine Auskunft des Bundeszentralregisters vorliegt, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/12634 und 21/14040. 34. Wie viele Polizeieinsätze gab es in der Anlage bisher und welche Straftaten /Ordnungswidrigkeiten wurden dabei erfasst? Das PK 43 führt eine dauerhafte und sichtbare Polizeipräsenz im Bereich der Wohnunterkunft am Mittleren Landweg durch. Neben der Bestreifung durch den täglichen Dienst zu unregelmäßigen Zeiten findet auch eine, nach der Bevölkerungszahl in der Wohnunterkunft angepasste, regelmäßige Kontaktaufnahme mit festen Sprechzeiten der Polizei in einem durch den Betreiber f & w fördern und wohnen AöR bereitgestellten Büro statt. Zuletzt wurden die Sprechzeiten vor Ort aufgrund der polizeilich unauffälligen Lage reduziert. Die Präsenzmaßnahmen in der Wohnunterkunft werden weiterhin betrachtet, sodass die Betreuung bei einer festzustellenden Lageveränderung jederzeit angepasst werden kann. Grundlage für die Beantwortung der Frage ist das von der Polizei genutzte Hamburger Einsatzleitsystems (HELS). Zu den Besonderheiten der Daten des HELS siehe Drs. 21/2108. In HELS sind im erfragten Zeitraum 1. Dezember 2016 bis 17. September 2018 insgesamt 187 Polizeieinsätze registriert. Darüber hinaus werden statistische Daten im Sinne der Fragestellung von der Polizei nicht erhoben. Für eine weitergehende Beantwortung wäre zunächst eine manuelle Einzelauswertung aller 187 Polizeieinsätze in HELS, eine Recherche nach hierzu gefertigten Aktenzeichen und daran anschließend eine Auswertung der erstellten Vorgänge erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Rückkehrberatungen 35. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund nehmen derzeit Angebote der Rückkehrberatungen in Anspruch? 36. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die derzeit in der Anlage wohnen, haben überhaupt schon einmal ein Angebot der Rückkehrberatungen in Anspruch genommen? 37. Finden durch Mitarbeiter der entsprechenden Behörde oder des BAMF (regelmäßig) Rückkehrberatungsveranstaltungen in der Anlage statt? Siehe Drs. 21/14040. Deutsch- und Integrationskurse 38. Wie viele der Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund haben an der Abschlussprüfung eines BAMF-Integrationskurses in Hamburg teilgenommen? Bitte wie folgt aufschlüsseln: a) Wie viele davon haben erstmals teilgenommen? b) Wie viele zum wiederholten Male? c) Wie viele haben einen BAMF-Integrationskurs abgebrochen? d) Wie viele haben das Sprachniveau B1 erworben? e) Wie viele A2 und niedriger? f) Gibt es auch Ausländer mit Asyl- beziehungsweise Flüchtlingshintergrund , die ein höheres Niveau als B1 erreicht haben? Siehe Drs. 21/14040. Drucksache 21/14384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Standortbetreuung 39. Wie viele Mitarbeiter von f & w arbeiten derzeit am Standort? 40. Welche Aufgaben/Funktionen übernehmen die Mitarbeiter derzeit? Bitte umfassend erläutern. Zu den jeweiligen Aufgaben und Funktionen siehe Drs. 20/917. Zur Aktualisierung der Aufgabenbeschreibung des Unterkunfts- und Sozialmanagement siehe Drs. 21/12179. 41. Welche Kosten entstehen f & w derzeit monatlich für die Anstellung der am Standort arbeitenden Mitarbeiter? Die monatlichen Kosten belaufen sich inklusive des Arbeitsgeberanteils auf 163.343,34 .Euro. Besuche 42. Welche Mandats- und/oder Funktionsträger dürfen die Anlage besichtigen ? 43. Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Personen aus Frage 42. die Anlage besichtigen dürfen? 44. Wer übt das Hausrecht in der Anlage aus? Siehe Drs. 21/14040.