BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14388 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zur Arbeitsgruppe „Quartiersinitiative Urbanes Leben“ Mit seiner Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/14227) bestätigt der Senat die Gründung der Arbeitsgruppe „Quartiersinitiative Urbanes Leben“ und nennt einige Parameter ihres Arbeitsauftrages und die daran beteiligten Behörden und Akteure. So heißt es: „Die Arbeitsgruppe (AG) wurde Ende 2017 von den Bezirksamtsleitungen eingesetzt. Sie hat den Auftrag, Vorschläge und Verfahren zur Gestaltung von Quartieren zu entwickeln, die dem Bevölkerungszuwachs und zunehmender Diversität gerecht werden und sozialräumlichen Leitorientierungen folgen. Die Federführung liegt beim Bezirksamt Hamburg-Nord. Alle Bezirksämter entsenden Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Dezernate und Fachämter. Darüber hinaus sind Vertreterinnen und Vertreter der Senatskanzlei sowie folgender Fachbehörden in der AG vertreten: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde für Inneres und Sport, Finanzbehörde.“ Ich frage den Senat: Der Auftrag der Arbeitsgruppe „Quartiersinitiative Urbanes Leben“, Vorschläge und Verfahren zur Gestaltung von Quartieren zu entwickeln, die dem Bevölkerungswachstum und zunehmender Diversität gerecht werden und sozialräumlichen Leitorientierungen folgen, erfordert eine bezirks- und behördenübergreifende Abstimmung und die Entwicklung gemeinsamer Planungsstrategien. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, siehe Drs. 21/14227. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bezogen auf die fünf beteiligten Behörden, was sind genau deren jeweilige Interessen, behördenspezifischen Fragestellungen und Ziele bezüglich des gemeinsamen Arbeitsauftrages in dieser AG? Bitte einzeln benennen. Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/14388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für den laufenden Prozess dieser AG und wo sind diese im Haushaltsplan-Entwurf für 2019/20 hinterlegt? 3. In welchem Zeitablauf ist die Beauftragung der AG vorgesehen und wann sollen erste Ergebnisse präsentiert werden? Kosten für den laufenden Prozess der AG sind im Haushaltsplan-Entwurf für 2019/ 2020 nicht gesondert hinterlegt, anfallende Kosten werden gegebenenfalls im Rahmen der veranschlagten Mittel finanziert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Ist geplant während dieses Prozesses die Öffentlichkeit in unterschiedlichen Beteiligungsverfahren mit einzubeziehen? a) Wenn ja, wie genau? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Ist geplant während dieses Prozesses das Parlament und seine Gremien in die Beratungen miteinzubeziehen? a) Wenn ja, wann und wie genau? b) Wenn nein, warum nicht? 6. Ist geplant, die Bezirksversammlungen und ihre Gremien in die Beratungen mit einzubeziehen? a) Wenn ja, wann und wie genau? b) Wenn nein, warum nicht? Die Einbeziehung von Gremien des Parlaments oder der Bezirksversammlungen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Grundlage der jeweils einschlägigen Regelungen zu gegebener Zeit erfolgen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Die HafenCity Universität (HCU) ist laut Senatsantwort als Impulsgeberin in diesen Prozess eng eingebunden. a) Mit welchem Ziel und Arbeitsauftrag geschieht dies genau? b) Mit welchen Kosten ist dies verbunden? c) Auf welcher (arbeits-)rechtlichen Grundlage arbeitet die HCU in dieser AG mit? Es gibt einen Austausch zwischen der Arbeitsgruppe und der HafenCity Universität zur Frage eines digitalen Planungs- und Beteiligungstools. Die Entwicklung eines solchen Tools wird geprüft. Aus diesem Austausch sind bisher keine Kosten entstanden. Im Übrigen siehe Drs. 21/14227.