BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14390 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 17.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Höhe der Ausgaben für die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 Im Winter des Jahres 2019 wird der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen. Im Vorwort zu Einzelplan 5 des Haushaltsplan- Entwurfs 2019/2020 steht: „Wir stärken den Arbeitsschutz und tragen damit zu einer nachhaltigen und fachkraftsichernden Entwicklung des Hamburger Arbeitsmarktes bei.“ Trotz steigender Zahlen von Anfragen/Anträgen/Anzeigen im Bereich des Arbeitsschutzes findet kein angemessener Personalaufbau statt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Haushalt 2019/2020 soll noch im Jahre 2018 beschlossen werden. Das Amt für Arbeitsschutz ist Teil der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und gliedert sich in zwei Bereiche. Die Abteilung Arbeitnehmerschutz übernimmt in Hamburg die Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Der Bereich Ministerial- und Rechtsangelegenheiten berät die Beschäftigten des Amtes für Arbeitsschutz beim Vollzug des Arbeitsschutzrechts und wirkt mit den Ländern an der Gestaltung und bundeseinheitlichen Anwendung des Arbeitsschutzrechts mit. 1. Welche Haushaltsmittel stehen dem Amt für Arbeitsschutz planmäßig ab 2018 bis 2022 zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach a) Jahr, Für das Amt für Arbeitsschutz sind auf dem Ortsprodukt Arbeitsschutz folgende Kostenermächtigungen in den Jahren 2019 bis 2022 veranschlagt: 2019: 7.807.000 Euro, 2020: 7.972.000 Euro, 2021: 8.042.000 Euro, 2022: 8.154.000 Euro. b) Betriebskosten einschließlich Büromaterial und Mieten. Für die Jahre 2019 bis 2022 sind Kosten in Höhe von rund 1.240.000 Euro veranschlagt . 2. Wie viele Mitarbeiter/-innen hat das Amt für Arbeitsschutz aktuell und wie viele sind in den Jahren 2019 und 2020 jeweils geplant? Bitte aufschlüsseln nach a) Vollzeitäquivalenten, Drucksache 21/14390 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zum Stichtag 30.06.2018 beträgt die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Amt für Arbeitsschutz 103,5. Mit einem Aufwuchs der VzÄ ist in den nächsten Jahren durch neue Anforderungen im Bereich Strahlen- und Mutterschutz sowie durch die Bildung einer neuen Ausbildungsgruppe für Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamte zu rechnen. b) Eingruppierung, Das gesamte Amt für Arbeitsschutz verfügt über folgende Stellen der Wertigkeit von E 6 bis A 16: Bes.Gr/EG Gesamt E 6 7 E 8 6 E 9 9 E 10 1 E 11 14 E 12 4 E 13 3 E 13Ü 1 E 14 7 E 15 2 E 15Ü 1 A 8 1 A 9 2 A 10 5 A 11 21 A 12 10 A 13 6 A 14 9 A 15 6 A 16 1 c) Qualifikation als Arbeitsschutzinspektor/-in. Zurzeit sind 60 Arbeitsschutzinspektoren im Amt für Arbeitsschutz beschäftigt. d) Wie viele Stellen sind befristet? Zurzeit ist eine Stelle befristet besetzt. 3. Wie viele Überprüfungen an Arbeitsstätten hat das Amt für Arbeitsschutz in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils durchgeführt a) aufgrund von Hinweisen/Beschwerden? b) ohne konkreten Anlass? Im Amt für Arbeitsschutz werden Überprüfungen nicht nach den Kriterien Hinweise, Beschwerden oder ohne konkreten Anlass erfasst. Die Erfassung der Überprüfungen erfolgt über die schwerpunktmäßige Tätigkeit. Diese ist zum Beispiel die Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation, die zum Beispiel aufgrund von Hinweisen, risikoorientiert oder im Rahmen von Projekten durchgeführt wird. Diese Art der Überprüfung wird als aktive Besichtigung erfasst. Im Gegensatz dazu stehen zum Beispiel Unfalluntersuchungen oder Beschwerden, die als reaktiv erfasst werden. Die vom Amt für Arbeitsschutz durchgeführten Überprüfungen von Arbeitsstätten werden erst seit 2017 in aktive und reaktive Überprüfungen unterteilt. Überprüfungen 2016 2017 2018 (Stichtag 30.06.18) aktiv Keine Aufschlüsselung 1521 968 reaktiv 1341 815 Summe 3349 2862 1783 Eine nachträgliche Aufschlüsselung der Zahlen für 2016 ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14390 3 es dafür erforderlich wäre, circa 10.000 Betriebsakten händisch auszuwerten. Gleiches gilt für die Aufschlüsselung der Jahre 2017 und 2018 in der geforderten Weise. 4. Beschreibend zu Kennzahl 10 (der Kennzahl B_258_01_210 10: Überprüfungen in Betrieben, auf Baustellen oder sonstigen Anlagen) lautet es: „Durch die Steigerung der Anfragen/Anzeigen/Anträge auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (vgl. Kennzahl 14) können weniger Überprüfungen in Betrieben, auf Baustellen oder sonstigen Anlagen vorgenommen werden“. Warum erhöht der Senat nicht planmäßig die Überprüfungen (die sind planmäßig ab 2019 bei 3.300, obgleich 2016 der Istzustand darüber lag mit 3.349 und es planmäßig für 2018 bei 3.500 steht), wenn die steigende Menge der Anzeigen scheinbar auch mehr Mängel aufweisen kann? Bei einer Anzeige im oben genannten Sinne handelt es sich nicht um die Anzeige eines Mangels oder Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften, sondern um gesetzlich vorgegebene Anzeigen von Unternehmen beim Amt für Arbeitsschutz (zum Beispiel Schwangerschaftsanzeigen nach dem Mutterschutzgesetz, Anzeigen von Asbestarbeiten nach der Gefahrstoffverordnung und so weiter). Die Anzahl von Anzeigen, Mitteilungen und Anträgen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist in den Vorjahren gestiegen und wird sich aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben weiter erhöhen (siehe auch Antworten zu 6.). Aus diesem Grund sind die Planwerte zunächst angepasst worden. Der Senat bemüht sich, diesen Entwicklungen durch die Gewinnung und Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzuwirken (siehe auch Antwort zu 2. b.). 5. Warum gibt es eine Verringerung der geplanten Anzahl der Betriebskontrollen bezüglich der Kennzahl B_258_01_213 13 (durch Betriebskontrollen kontrollierte Arbeitstage von Fahrpersonal (Lenk- und Ruhezeiten)) bei 40.000 ab 2019 bis 2022, obgleich sie 2016 bei 50.695 und 2017 bei 39.644 lag? Die Kennzahl beziehungsweise die Anzahl der geplanten durch Betriebskontrollen kontrollierten Arbeitstage von Fahrpersonal (Lenk- und Ruhezeiten) ist seit 2016 unverändert. Kontrollen und Kontrollumfang werden gemäß der in der Richtlinie 2006/22/EG festgelegten EU-Kontrollquote durchgeführt. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Kennzahlenwertes sind die Daten über den in Hamburg zugelassenen Fahrzeugbestand. Im Jahr 2016 hat es lediglich aufgrund der Schwerpunktsetzung auf Betriebskontrollen eine Übererfüllung der Kennzahl gegeben. Dies war dadurch bedingt, dass bei einem Teil der im Jahr 2016 durchgeführten Betriebskontrollen mehr Arbeitstage kontrolliert werden konnten, als dies in der Regel der Fall ist. 6. Obgleich bei der Kennzahl B_258_01_214 14 (Bearbeitete Anfragen/ Anzeigen/Anträge auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ) von 2016 mit 20.838 zu 2017 mit 22.607 ein Zuwachs von 1.769 bearbeiteten Anfragen/Anzeigen/Anträgen auf dem Gebiet des Arbeitsund Gesundheitsschutzes zu verzeichnen war, liegt die planmäßige Anzahl nun von 2019 bis 2020 bei 21.400. Im Jahr 2018 kommt es zu einer Reduktion auf nur noch 17.500 zu bearbeitende Anfragen/Anzeigen /Anträge. a) Wie kommt es zu dem Rückgang 2018? Für die Kennzahl B_258_01_214 14 wurde bei der Haushaltsaufstellung 2016 für den Doppelhaushalt 2017/2018 aufgrund der Erfahrungen beziehungsweise Durchschnittswerte der Vorgängerjahre die Kennzahl 17.500 für die Jahre 2017 und 2018 festgelegt. Insoweit liegt für 2018 kein Rückgang der Kennzahl vor, sondern es handelt sich um die Kennzahlen aus dem 2016 beschlossenen Doppelhaushalt 2017/ 2018. b) Wieso sollen es planmäßig ab 2019 21.400 Anfragen/Anzeigen /Anträge sein, wie kommt der Senat auf diese Berechnung auf Drucksache 21/14390 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Basis der höheren Anzahl bearbeiteter Anfragen/Anzeigen/Anträge 2017? Gegenüber dem bisherigen Planwert war in den letzten drei Jahren ein ca. um 30 Prozent höheres Aufkommen an gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen, Mitteilungen und Anträgen zu verzeichnen. Der neue Planwert orientiert sich an den Istwerten der letzten Jahre. Aufgrund neuer gesetzlicher Aufgaben ab 2018 muss mit einer weiteren Steigerung gerechnet werden, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden kann. 7. Die Kennzahl B_258_01_212 12. „Gewerbeaufsichtsbeamte je 100.000 Erwerbstätige“ steigt nur leicht an. a) Mit welcher Anzahl Erwerbstätiger rechnet der Senat in den den Jahren 2019 und 2020? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Insofern wird nicht von einer signifikanten Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen ausgegangen. b) Die Internationale Arbeitsorganisation ILO gibt einen Standard von zehn Gewerbeaufsichtsbeamten/-innen je 100.000 Erwerbstätige als wünschenswert an. Wann und mit welchen Maßnahmen will Senat diesen Wert erreichen? Beim ILO-Standard handelt es sich um Empfehlungen. Diese Zahl wird in keinem Land erreicht. Unbeschadet dessen ist Hamburg für die anstehenden Aufgaben gerüstet . Im Übrigen bildet das Amt für Arbeitsschutz fortlaufend neue Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamte aus. So werden zum Beispiel bereits im Jahr 2019 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Tätigkeiten in der Gewerbeaufsicht qualifiziert. 8. Viele Zuwanderer/-innen kommen aus Ländern mit niedrigen oder faktisch nicht durchsetzbaren Arbeitsschutzstandards. Diese sind aus Uninformiertheit oder Angst vor Konsequenzen durch den Arbeitgeber besonders gefährdet, Opfer unzureichenden Arbeitsschutzes zu werden. a) Welche Informationsangebote stellt der Senat speziell für Zuwanderer /-innen bereit? Das Amt für Arbeitsschutz hat den gesetzlichen Auftrag den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen, unabhängig davon, ob es sich um Zuwanderer handelt . Zusätzlich kooperiert das Amt für Arbeitsschutz im Rahmen von „Diversitätsmanagement im Arbeitsschutz (DiAs)“ mit Hamburger Institutionen mit Zugang zur Zielgruppe , zum Beispiel dem Verein Unternehmer ohne Grenzen e.V., der ASM Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten e.V., der Abteilung „Migrantische Unternehmen “ der Handelskammer Hamburg, der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit (Arbeit und Leben Hamburg) sowie einigen Migrantenorganisationen. b) In welcher Form wird die Personengruppe aktiv über ihre Rechte aufgeklärt? Im Rahmen der genannten Kooperationen werden beispielsweise die dortigen Multiplikatoren über die Grundlagen der deutschen Arbeitsschutzvorschriften, Akteure des Arbeitsschutzes und die Beratungsangebote des Amtes für Arbeitsschutz informiert. Ziel ist es, die Multiplikatoren zu befähigen, die Zuwanderer für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren und bei Bedarf Kontakt mit der zuständigen Behörde herzustellen. Das Amt für Arbeitsschutz arbeitet mit den oben genannten Organisationen bei Informationsveranstaltungen oder bei der Erstellung mehrsprachiger Flyer (zum Beispiel Arbeitszeit, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft) zusammen. c) In welchen Sprachen stehen die Informationen zu a) und b) zur Verfügung ? Das Amt für Arbeitsschutz hat speziell für Zuwanderer/-innen ein mehrsprachiges Serviceportal unter https://www.hamburg.de/arbeitsschutz/projekte/4300644/serviceportalprojekt -dias/ eingerichtet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14390 5 Das Portal bietet zurzeit einen Zugang zu Publikationen über diverse Themen des Arbeitnehmerschutzes in derzeit 13 Sprachen: Englisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Bulgarisch, Portugiesisch, Rumänisch, Hindi, Chinesisch, Thailändisch und Vietnamesisch.