BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14393 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 18.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie werden ausländerrechtliche Straftaten in Hamburg geahndet? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden in Hamburg für das Jahr 2015 6.345, für das Jahr 2016 7.273 und für das Jahr 2017 5.543 Fälle von Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz /EU erfasst. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU wurden seit 2015 jährlich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg bearbeitet? Anzahl der Neuzugänge und Erledigungen von Ermittlungsverfahren (Bekanntsachen) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Sachgebieten 55 und 56 (Straftaten nach dem Aufenthalts- und dem Asylgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU): Sachgebiet 55 - Einschleusung von Ausländern 2015 2016 2017 Neuzugänge 72 81 62 Erledigte Verfahren 78 86 63 Sachgebiet 56 - sonstige Straftaten nach dem Aufenthalts - und dem Asylgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz /EU 2015 2016 2017 Neuzugänge 7.060 7.778 5.303 Erledigte Verfahren 7.191 8.083 5.413 2. Wie viele Dezernenten sind bei der Staatsanwaltschaft Hamburg für die Bearbeitung von Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU zuständig? Abteilungen oder einzelne Dezernenten, die ausschließlich für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus dem in der Fragestellung aufgeführten Bereich zuständig sind, gibt es bei der Staatsanwaltschaft nicht. Verfahren gegen Erwachsene, die Straftaten nach §§ 95, 96 Absatz 1 AufenthG, 84 Absätze 1 und 2, 85 AsylG oder § 9 Freizüg G/EU zum Gegenstand haben, werden grundsätzlich in der Hauptabteilung II bearbeitet. Die Soll-Anzahl der dortigen Dezernentenstellen beträgt ausweislich der Jahresgeschäftsverteilung für 2018 insgesamt 45,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Soweit die Vorwürfe mit Tatvorwürfen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung II fallen, einhergehen, beispielsweise Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, ist grundsätzlich die Hauptabteilug III zuständig. Die dortige Soll-Anzahl der Dezernentenstellen beträgt ausweislich der Jahresgeschäftsverteilung für 2018 insgesamt 31,7 VZÄ. Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende werden grundsätzlich in der Hauptabteilung IV, mit einer entsprechenden Soll-Anzahl der Dezernentenstellen von 22,05 VZÄ, geführt. Für alle übrigen Verfahren gegen Erwachsene nach den in der Drucksache 21/14393 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anfrage genannten Gesetzen ist je nach Einzelfall die Abteilung für Organisierte Kriminalität der Hauptabteilung VI oder die Hauptabteilung III zuständig. Stehen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz im Zusammenhang mit Verfahren gegen Arbeitgeber wegen illegaler Beschäftigung, begründet dies insgesamt die Zuständigkeit der Wirtschaftsabteilung 55 beziehungsweise 56. 3. Welchen Ausgang hatten die seit dem Jahr 2015 eingeleiteten Ermittlungsverfahren jeweils? Bitte insgesamt und nach Anklagen beziehungsweise Antrag gemäß § 417 StPO, § 76 JGG, Strafbefehl, Einstellung mit Auflage gemäß § 153a StPO, § 45 Absatz 2 JGG, Einstellung ohne Auflage gemäß § 153 Absatz 1 StPO, § 45 Absatz 1 JGG, Einstellung gemäß § 170 Absatz 2 StPO, Abgabe an andere StA/Verwaltungsbehörde , sonstige Erledigung (insbesondere unbekannter Aufenthalt/ Abschiebung) getrennt darstellen. Anzahl der erledigten Ermittlungsverfahren (Bekanntsachen) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Sachgebieten 55 und 56 (Straftaten nach dem Aufenthaltsund dem Asylgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU) nach ausgewählten Erledigungsarten 2015 bis 2017: Sachgebiet 55 - Einschleusung von Ausländern 2015 2016 2017 Erledigte Verfahren 78 86 63 erledigt durch: Anklage 10 5 5 Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) 0 0 0 Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 0 0 0 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 4 3 2 Einstellungen mit Auflagen nach § 153 a StPO 1 3 2 Einstellung nach § 45 Abs. 1 JGG (da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen) 0 1 0 Einstellung nach § 45 Abs. 2 JGG (da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist) 0 3 0 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 13 10 8 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 20 40 30 Abgabe an eine andere StA 6 2 3 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit (§ 41 Abs. 2, § 43 OWiG) 0 0 0 Einstellung wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder eines anderen in seiner Person liegenden Hindernisses (§ 154 f. StPO) 8 5 7 sonstige Erledigungsart 16 14 6 Sachgebiet 56 - sonstige Straftaten nach dem Aufenthalts- und dem Asylgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU 2015 2016 2017 Erledigte Verfahren 7.191 8.083 5.413 erledigt durch: Anklage 30 22 18 Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) 1 2 2 Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren (§ 76 JGG) 0 0 0 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 41 45 52 Einstellungen mit Auflagen nach § 153 a StPO 45 30 31 Einstellung nach § 45 Abs. 1 JGG (da die Voraussetzungen des § 153 StPO vorliegen) 103 33 66 Einstellung nach § 45 Abs. 2 JGG (da eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist) 19 4 6 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) 3.097 5.252 2.801 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 1.445 1.063 645 Abgabe an eine andere StA 1.079 431 555 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit (§ 41 Abs. 2, § 43 OWiG) 0 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14393 3 Sachgebiet 56 - sonstige Straftaten nach dem Aufenthalts- und dem Asylgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU 2015 2016 2017 Einstellung wegen Abwesenheit des Beschuldigten oder eines anderen in seiner Person liegenden Hindernisses (§ 154 f. StPO) 740 555 571 sonstige Erledigungsart 591 646 666 4. Wie viele rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten gegen das Aufenthalts -, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU gab es jährlich seit dem Jahr 2015? Zu jeweils welcher Strafe wurden die Täter/-innen verurteilt ? Bitte unter Angabe des der Verurteilung zugrundeliegenden Tatvorwurfs beziehungsweise Delikts darstellen. AufenthG insgesamt § 95 AufenthG § 96 AufenthG § 97 AufenthG AsylG FreizügG/EU 2015 Verurteilte insgesamt 32 25 7 0 0 2 Freiheitsstrafe 5 3 2 0 0 2 darunter Strafaussetzung 5 3 2 0 0 0 Geldstrafe 27 22 5 0 0 0 2016 Verurteilte insgesamt 34 26 7 1 0 0 Freiheitsstrafe 3 1 1 1 0 0 darunter Strafaussetzung 2 0 1 1 0 0 Geldstrafe 31 25 6 0 0 0 2017 Verurteilte insgesamt 28 22 6 0 0 1 Freiheitsstrafe 5 0 5 0 0 0 darunter Strafaussetzung 5 0 5 0 0 0 Geldstrafe 23 22 1 0 0 1 § 95 AufenthG: Allgemeine Strafvorschriften des AufenthG § 96 AufenthG: Einschleusen von Ausländern § 97 AufenthG: Einschleusen mit Todesfolge, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen