BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14396 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 18.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Bebauungsplanvorentwurf Meckelfeld 39 „Gewerbegebietserweiterung Niederstes Land im Moor“ – Welche Auswirkungen erwarten die Harburger ? Die Gemeinde Seevetal plant erneut eine Gewerbegebietserweiterung, die Beteiligung der Öffentlichkeit läuft noch bis zum 23. September 2018. Bereits in der Vergangenheit hatten Veränderungen auf Seevetaler Gebiet nicht unerhebliche Auswirkungen verkehrlicher Art auf das angrenzende Hamburger Stadtgebiet. Meckelfeld hat in den letzten Jahren mehrere neue Gewerbegebiete erschlossen oder bestehende erweitert. Der entstehende Lkw- Verkehr dieser Gebiete fließt aufgrund eines mangelnden Meckelfelder Autobahnanschlusses vielfach über Hamburger Stadtgebiet, entweder durch die Wohngebiete Rönneburgs oder über die ohnehin überlastete Winsener Straße . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Bauleitplanverfahrens der Gemeinde Seevetal ist es ausweislich der vorliegenden Unterlagen, die örtlich bestehenden Gewerbeerweiterungsbedarfe zu befriedigen und eine geordnete Fortführung des bestehenden Gewerbegebiets planerisch vorzubereiten. Gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scopingverfahren ) aufzufordern. Diesem Erfordernis ist die Gemeinde Seevetal nachgekommen. Im Entwurf zur Begründung des Bebauungsplans Meckelfeld 39 der Gemeinde Seevetal finden sich hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung Ausführungen, die beschreiben , dass die beabsichtigte Erweiterung kein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen auslöst, da die beiden die Planung auslösenden Betriebe vergleichsweise geringe Zu- und Auslieferungsverkehre generieren. Insgesamt wird in der Begründung davon ausgegangen, dass die Gesamtausdehnung des Gewerbegebiets nicht zu verkehrlichen Grenzbelastungen führen wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden Kenntnis über die neuerliche Gewerbegebietserweiterung in Meckelfeld? Wenn ja, wie ist die Information erfolgt und wie lautet der aktuelle Sachstand ? Wenn nein, warum nicht? Ja, die Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erfolgte gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch mit Eingang des entsprechenden Schreibens der Gemeinde Seevetal am 14. Juni 2018. Die Stellungnahme der für Stadtentwicklung zuständigen Drucksache 21/14396 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Behörde gegenüber der Gemeinde Seevetal zu dem Bauleitplanverfahren erfolgte mit Schreiben vom 24. Juli 2018. 2. Wie werden die verkehrlichen Auswirkungen vonseiten der Gemeinde Seevetal beziffert? Welcher Anteil davon wird aus den Erfahrungen der letzten neuen Gewerbegebietserschließungen beziehungsweise -erweiterungen sowie der Ertüchtigung der Brücke zwischen Meckelfeld und Rönneburg auf das Hamburger Stadtgebiet entfallen? 3. Teilen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden die entsprechenden Prognosen der Gemeinde Seevetal? Wenn nein, wie wird die Lage vom Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden eingeschätzt? Es liegen keine Verkehrsprognosen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Auf welche Weise sind die zuständigen Behörden in diesen Planungsprozess eingebunden? 5. Auf welche Weise ist das Bezirksamt Harburg in diesen Planungsprozess eingebunden? Die Unterlagen zum Bebauungsplan Meckelfeld 39 der Gemeinde Seevetal wurden am 3. Juli 2018 an die zuständigen Behörden und das Bezirksamt verteilt. 6. Wie und mit welchen Teilnehmern erfolgt diesbezüglich der Austausch zwischen der Gemeinde Seevetal und der Stadt Hamburg? 7. Wann und mit welchen Teilnehmern haben die ersten Gespräche stattgefunden ? Bitte für die verschiedenen Termine die jeweiligen Teilnehmer aufschlüsseln. Mit den zuständigen Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg sowie dem Bezirksamt Harburg haben bisher keine Gespräche zum Bebauungsplanentwurf Meckelfeld 39 stattgefunden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.