BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14397 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ewald Aukes (FDP) vom 18.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Fahrräder in Bus und Bahn Der Senat strebt an, immer mehr Fahrräder in das Stadtbild aufzunehmen. Die Anzahl der Radfahrer soll steigen, doch wie sollen die vielen Fahrräder in Zukunft im öffentlichen Personennahverkehr transportiert werden? Aus unterschiedlichen Gründen nehmen Fahrradbesitzer ihr Transportgerät auch mal mit in einen Bus oder in die Bahn. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verknüpfung von Radverkehr und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wichtiges Anliegen der zuständigen Behörde. Dies geschieht über den konsequenten Ausbau der Bike+Ride-Anlagen (Drs. 20/14485) und des StadtRAD-Systems. Seit dem Jahr 2002 können in Hamburg Fahrräder außerhalb der Sperrzeiten grundsätzlich kostenlos im ÖPNV transportiert werden. Hamburg ist damit eine der wenigen Städte, in der kein Beförderungsentgelt für die Fahrradmitnahme erhoben wird. Eine Ausnahme besteht lediglich in Regionalzügen, für die eine Fahrradtageskarte erforderlich ist. In den U- und S-Bahnen sind in den Türbereichen jeweils Stellflächen vorhanden . Die neuen S-Bahn-Züge der Baureihe 490 (Betriebsaufnahme im Dezember 2018) verfügen in den Endbereichen über große Mehrzweckabteile, die insbesondere Rollstühlen und Kinderwagen vorbehalten sind. In den erneuerten S-Bahn-Wagen der Baureihe 474 sind größere Mehrzweckbereiche vorgesehen als bisher. Gleiches gilt für die U-Bahn-Fahrzeuge des Typs DT5. Allerdings müssen sich die Radfahrerinnen und Radfahrer diese Bereiche mit anderen Fahrgästen zum Beispiel mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren teilen, was eine besondere Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste voraussetzt. Wegen der besonders hohen Auslastung der Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten muss die Fahrradmitnahme zu diesen Zeiten sowohl aus Kapazitätsgründen als auch unter Sicherheitsaspekten eingeschränkt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1) Zu welchen Tageszeiten ist es Radfahrern im HVV-Gebiet erlaubt, ihr Fahrrad mit in die Busse oder Bahnen zu nehmen? Von Montag bis Freitag vor 6 Uhr, von 9 bis 16 Uhr sowie von 18 Uhr bis Betriebsschluss können Fahrräder in den Schnellbahnen und ausgewählten Buslinien mitgenommen werden. Am Wochenende ist die Mitnahme ganztägig möglich. Auf den Fähren der HADAG gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. In den Regionalbahnen ist die Mitnahme grundsätzlich ganztägig mit einer Fahrradtageskarte möglich. Im Übrigen siehe § 11 Absatz 3 der Beförderungsbedingungen des HVV (https://www.hvv.de/ pdf/tarif/hvv_gemeinschaftstarif.pdf). Drucksache 21/14397 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wann und warum wurde diese Regelung zuletzt geändert? Die Fahrradmitnahme bei U- und S-Bahnen wurde zum 1. Mai 1981 kostenpflichtig eingeführt, und zum 1. März 1992 wurde die Fahrradkarte für U- und S-Bahn abgeschafft und die Mitnahme kostenlos. 2002 wurde aufgrund der Ausweitung des Verbundes die Fahrradtageskarte für die Regionalbahnen eingeführt. b) Plant der Senat vor dem Hintergrund, dass sich Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden und sich dadurch die Anzahl der fahrradfahrenden Nutzer nach Aussagen des Senats erheblich steigern wird, eine Änderung der Regelung? Siehe Vorbemerkung. 2) Wie wird das Miteinander von Fahrgästen mit und ohne Fahrrad an den Haltestellen im HVV-Gebiet organisiert? a) Gibt es insbesondere auf Bahnsteigen eine Art Aufstellfläche für Fahrradmitnehmende? Nein. Die Fahrräder sollen grundsätzlich in den Türbereichen befördert werden und sich im Zug verteilen. Eine spezielle Aufstellfläche wäre nicht sinnvoll, da sich die mitzunehmenden Fahrräder dann auf bestimmte Bereiche konzentrieren würden, was einem möglichst reibungslosen und schnellen Fahrgastwechsel entgegensteht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b) Wird sich daran bis in die 2020er-Jahre etwas ändern? Siehe Vorbemerkung. c) Wie wird das Abstellen von Fahrrädern an den Stationen des HVV geregelt und welche Abstellvorrichtungen sind vorgesehen? Siehe Drs. 20/14485. d) Wie wird der Sicherheitsaspekt berücksichtigt? Siehe § 11 Absatz 3 der Beförderungsbedingungenen des HVV. e) Wie wird das Verbringen von Fahrrädern auf die Bahnsteige gelöst, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Mitnahme durch ältere und eingeschränkt aktive Menschen? Hierzu können Aufzüge genutzt werden, wobei Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu nehmen ist, die auf den Aufzug angewiesen sind. Fahrtreppen dürfen mit Fahrrädern nicht benutzt werden. Auf dem Bahnsteig muss ein Fahrrad geschoben werden. Während der Sperrzeiten ist auch die Mitnahme von Fahrrädern auf die Bahnsteige untersagt. 3) Wie viele S- und U-Bahn Züge mit Fahrradabteilen (analog zu den metronom -Zügen) fahren in Hamburg? Wie viele werden es bis Mitte der 2020er-Jahre sein? Spezielle Fahrradabteile sind nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/4871. 4) Welche Maßnahmen plant der Senat, um die erheblich erhöhte Anzahl von Fahrrädern sicher und fahrgastgerecht zu transportieren? Siehe Vorbemerkung. 5) Welche Überlegungen hat der Senat, Fahrradmitnahme zu kontrollieren und wie wird sich das auf den Fahrpreis in allen vorhandenen Preisstufen auswirken? Die Prüfstundenzahl wird jedes Jahr entsprechend der Nachfrage erhöht. Seit dem Jahr 2016 werden jährlich stichprobenartig die mitgenommenen Räder gezählt, um Entwicklungen ablesen zu können. Bisher konnten keine gravierenden Änderungen festgestellt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14397 3 6) Es gibt immer mehr E-Bikes, die von Größe und Statur kaum von normalen Fahrrädern zu unterscheiden sind. Warum dürfen diese nicht mit in einem Fahrzeug des HVVs mitgenommen werden und wann wird diese Regelung geändert? Die Mitnahme von Pedelecs ist erlaubt, soweit es sich um Fahrräder handelt, also zweirädrige Fahrzeuge ohne Versicherungskennzeichen. Schnelle S-Pedelecs, also E-Bikes mit Versicherungskennzeichen, fallen nicht mehr in die Definition von Fahrrädern und dürfen nicht mitgenommen werden. Eine Erweiterung der Mitnahmemöglichkeiten auf diese kraftbetriebenen Fahrzeuge ist nicht vorgesehen. 7) Wie oft und warum kommt es derzeit zu Problemen, Konflikten oder Verspätungen durch Fahrräder im HVV-System, und wie will der Senat dieses Problem lösen? Gelegentlich kommt es zu Beschwerden von Fahrgästen, die sich durch Fahrräder gestört fühlen. Beim HVV sind die Rückmeldungen zu diesem Thema im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 zurückgegangen. Auf der HVV-Website werden die Kundinnen und Kunden dazu aufgerufen, sich bei der Fahrradmitnahme rücksichtsvoll zu verhalten. Dem U-Bahn-Betrieb liegen derzeit keine dokumentierten Probleme oder Konflikte im Zusammenhang mit Fahrrädern vor. Einzelne Verstöße gegen die Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme beziehungsweise die Beförderungsbedingungen des HVV können in der Regel vor Ort, wenn nötig durch das Betriebspersonal, kurzfristig gelöst werden. Verspätungen, die mutmaßlich durch die Mitnahme von Fahrrädern entstehen, werden nicht separat erfasst. Die S-Bahn Hamburg setzt an Tagen, an denen besonders viele Fahrgäste mit Fahrrädern erwartet werden (zum Beispiel Obstblüte im Alten Land) abweichend längere Züge mit sechs statt drei Wagen ein, um alle Fahrgäste befördern zu können. In der Vergangenheit kam es an derartigen Tagen zu Verzögerungen und teilweise Konflikten wegen der großen Anzahl von Fahrrädern. 8) An welchen S- und U-Bahn-Haltestellen befinden sich StadtRAD-Stationen , die die Mitnahme eines eigenen Fahrrads gegebenenfalls überflüssig machen? Wie wird derzeit der Ausbau organisiert und wann befinden sich auf allen S- und U-Bahn-Haltestellen StadtRAD-Stationen? Siehe Drs. 21/3969. Seit April des Jahres 2016 sind die Haltestellen Barmbek (Nordseite Fuhlsbüttler Straße/Pestalozzistraße), Klosterstern und Osterstraße hinzugekommen . Ab dem zweiten Halbjahr 2019 soll das StadtRAD-System schrittweise von derzeit 214 auf dann circa 350 Stationen vergrößert werden. Pro Jahr kommen vertragsgemäß maximal 40 neue Stationen hinzu (2019 aufgrund des Planungs- und Abstimmungsvorlaufs eher 20). Zunächst soll bis Ende des Jahres 2018 auf Basis der Ergebnisse der Online- Befragung das Standortkonzept erarbeitet werden. Bereits jetzt ist abzusehen, dass grundsätzlich alle noch fehlenden S- und U-Bahn-Haltestellen sowie Stadtteil- und Ortsteilzentren einbezogen werden sollen. Ziel ist eine Vollabdeckung Hamburgs in Abhängigkeit von der örtlich zu erwartenden Nachfrage. Das Standortkonzept soll voraussichtlich Anfang des Jahres 2019 in den politischen Gremien der Bezirke vorgestellt werden. Diese haben dann noch die Möglichkeit, weitere Vorschläge oder Änderungen einzubringen. Die Bestimmung der Stationsflächen geschieht unter Beteiligung der zuständigen Behörde, der Bezirksämter und Polizeikommissariate, der Park+Ride-Betriebsgesellschaft mbH, des HVV, der Betreiberfirma Deutsche Bahn Connect GmbH sowie gegebenenfalls weiterer, standortspezifisch zu beteiligender Institutionen. Sobald die Flächen abgestimmt und vom zuständigen Bezirksamt genehmigt sind, können die für den Aufbau erforderlichen Schritte eingeleitet werden (Klärung Stromzuführung, Beauftragung Baufirma et cetera). Drucksache 21/14397 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Eine Aussage darüber, wann alle S- und U-Bahn-Haltestellen mit StadtRAD-Stationen ausgestattet sein werden, ist noch nicht möglich. Dies hängt maßgeblich vom Verlauf der genannten Prozesse und insbesondere der Bereitstellung von ausreichenden Flächen ab.