BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14399 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 18.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Was sind dem Senat die Suchtprävention und die Suchthilfe wert? Im Winter des Jahres 2019 wird der Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen. Im Gesundheitsausschuss am 21.August 2018 bei der ersten Besprechung des Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020 im Gesundheitsausschuss antwortete der Senat, dass noch nicht gesagt werden kann, welche Einrichtung oder Maßnahme der Drogen- oder Suchthilfe wie viele Mittel aus dem Hamburger Haushalt bekommen wird, weil das Gegenstand von Aushandlungen wäre. Die Aufteilung der finanziellen Mittel für den Bereich Drogen- und Suchthilfe/-prävention bleibt so intransparent, auch der Haushaltsplan ist nicht sehr aufschlussreich dazu, welche Maßnahme oder Einrichtung wie viele Gelder erhalten soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 sind die Erlöse und Kosten auf Ebene der Produktgruppen nach Kontenbereichen veranschlagt sowie auf Produktebene dargestellt. Eine weitere Detaillierung im Sinne der Fragestellung ist im Haushaltsplan-Entwurf nicht vorgesehen und ist auch nicht Grundlage der Planaufstellung. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden noch keine Festlegungen über die Angebote und den Leistungsumfang und damit korrespondierenden Haushaltsmitteln (Zuwendung beziehungsweise Eingliederungshilfe) getroffen. Dies kann erst erfolgen, wenn der Haushalt für die Jahre 2019/2020 durch die Bürgerschaft verabschiedet wurde. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 21. August 2018 wurde darauf hingewiesen , dass im Bereich der Zuwendungen deutliche Steigerungen geplant sind. Für die Jahre 2019/2020 soll sich der Etat für die zuwendungsgeförderten Projekte im Bereich Prävention, Gesundheitsförderung und Suchthilfe um 5 Prozent erhöhen. Dies entspricht einer Aufstockung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel um 1,2 Millionen Euro. Auf den Bereich der Suchthilfe entfallen dabei circa 1 Million Euro. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen Kostensteigerungen aufgefangen werden, eine Verknüpfung mit zusätzlichen Aufgaben ist nicht geplant. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche zusätzlichen Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf für den Bereich Suchthilfe ab 2019 bis 2022 veranschlagt und ist die weitere Ausweitung beziehungsweise Ergänzung der Angebote in diesem Bereich geplant? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche zusätzlichen Mittel für welche Zwecke sind für den Bereich Suchtprävention ab 2019 bis 2022 veranschlagt? Aufschlüsseln nach Jahren und Maßnahmen. Drucksache 21/14399 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. 3. Ist die Einrichtung zusätzlicher Drogenkonsumräume beziehungsweise die Erweiterung der Öffnungszeiten für die bestehenden Drogenkonsumräume geplant? Nein. 4. Anhand welcher Kriterien erfolgt die Zuweisung der Zuwendungen in der ambulanten Suchthilfe? Wie wird eine bedarfsgerechte und faire Verteilung unter den Trägern sichergestellt? Wie wird sichergestellt, dass Tarifsteigerungen refinanziert werden? Zuwendungen für die ambulante Suchthilfe richten sich nach § 46 LHO, der Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO und nach der Richtlinie zur Förderung der Suchhilfe und Suchtprävention in Hamburg durch Zuwendungen, die am 2. März 2018 im „Amtlichen Anzeiger“ Nummer 18, S. 329 fortfolgende veröffentlicht worden ist. Eine Zuwendung wird auf Antrag gewährt und nicht zugewiesen beziehungsweise verteilt. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Personalkostensteigerungen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung zu berücksichtigen. 5. Welche zusätzlichen Maßnahmen in der Eingliederungshilfe sind für die Betreuung in möglichst eigenen Wohnraum geplant und welche Mittel sind im Haushalt hierfür veranschlagt? Siehe Vorbemerkung. 6. In der Stellungnahme des Gesundheitsausschusses zu Drs. 21/14000 zu Einzelplan 5 lautet es auf Seite 3, dass im Bereich der Drogenhilfe zusätzliche Bedarfe durch Geflüchtete, Öffnungszeitenerweiterung und Ausbau der Straßensozialarbeit existieren, die mit 0,5 Millionen Euro abgebildet werden sollen. Welche konkreten Maßnahmen an welchen Standorten werden mit diesen Mitteln finanziert? Im Rahmen der Veranschlagung sind strukturell insgesamt 0,5 Millionen Euro, davon 0,3 Millionen Euro für den Aufgabenbereich Drogen und Sucht, veranschlagt. Beabsichtigt ist, im Wesentlichen die Maßnahmen der in Drs. 21/7006 aufgeführten Maßnahmen zu verstetigen. Siehe Vorbemerkung.