BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14401 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 18.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Keine Ahnung? Interessiert sich der Senat für Schulabsentismus in Hamburg? Der Senat hat die Schriftliche Kleine Anfrage zu Stand und Prognosen des Schulabsentismus zurückgegeben (Drs. 21/14266). Leider sind die Antworten kaum aussagekräftig. Besonders störend ist es, dass zwischen der letzten Großen Anfrage der Linksfraktion (Drs. 21/2476) und heute scheinbar keine Maßnahmen ergriffen wurden, um den Bereich systematisch und qualitativ aussagekräftig erfassen zu können. Verwaltet der Senat eine gleichbleibende Zahl sogenannter Einzelfälle? Manche Antworten drängen den Eindruck auf, als ob seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde gar kein Interesse daran bestünde, der Erscheinung des Schulabsentismus Herr zu werden. Lapidar heißt es, die erhobenen Daten würden ausreichen. Wie unsere Anfragen aber zeigen, reichen sie nicht aus, um unsere Fragen zu beantworten, die vom Senat ausgegebenen Kriterien des Umgangs mit Schulabsentismus nachzuweisen oder die Zahlen nach Schuljahren anzugeben . Die erfassten Daten liefern ebenfalls keine tragfähige Basis, um das Ziel, die Zahlen des Schulabsentismus zu verringern, mit geeigneten Maßnahmen zu erreichen. Zudem fehlen komplett und ohne Begründung Angaben zum Schulabsentismus aus den Stadtteilschulen. Dies ist vor der sichtbaren Dimension sozialer Ungleichheit, die sich auch im Schulabsentismus ausdrückt, und welche die Stadtteilschulen besonders zu meistern haben, fatal: aussagekräftige Zahlen, valide Daten oder erklärbare Fakten fehlen. Verwirrung, Konfusion und Uneindeutigkeit herrschen vor – ist dies der Zustand der Behörde? Bei der genannten Planzahl von 220 Schülern/-innen, die in den kommenden Jahren wegen Schulabsentismus gesonderten Maßnahmen unterzogen würden , stellt sich die Frage, ob die massiven repressiven Zwangsmittel, die der Senat zur Verfügung hat und auch gegen die Eltern einsetzt, nicht unverhältnismäßig sind, handelt sich doch um ein knappes Promille der Zahl der Schüler /-innen. Ich frage daher den Senat: Der Umgang mit Schulpflichtverletzungen/Absentismus ist in der „Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen“ von 2013 geregelt, die in allen Hamburger Schulen Anwendung findet. Die Verantwortung für die Überwachung des regelmäßigen Schulbesuchs der Schülerin oder des Schülers liegt bei der Schule, die den Schülerbogen führt. Die Richtlinie gibt vor, wie bei anhaltenden Schulpflichtverletzungen in allgemeinbildenden Schulen vorzugehen ist. Drucksache 21/14401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fehlt eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler unentschuldigt, nimmt die Schule noch am Tag des ersten Fehlens, Grundschulen spätestens nach der ersten großen Pause, Kontakt zur Familie der Schülerin beziehungsweise des Schülers auf, um den Grund für das Versäumnis zu klären. Gelingt eine Kontaktaufnahme auch nach einem weiteren Versuch nach Unterrichtsende nicht, werden die Sorgeberechtigten spätestens am folgenden Tag schriftlich über die Fehlzeit informiert. Hat die Schülerin beziehungsweise der Schüler an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt gefehlt und kommt in dieser Zeit trotz Hausbesuchs kein Kontakt mit der Familie zustande, ist eine Konferenz unter Vorsitz der Schulleitung einzuberufen. Die Beratungslehrkraft und bei Bedarf eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter eines ReBBZ beziehungsweise die schuleigene Sozialpädagogin/der schuleigene Sozialpädagoge des Schulberatungsdienstes der Stadtteilschule nehmen an der Konferenz teil. Die Konferenz prüft, ob Hinweise auf eine besondere Gefährdung von Leben und Gesundheit (zum Beispiel Suizidalität), auf schwere (insbesondere psychische ) Erkrankungen oder eine aktuelle Krisensituation (plötzlicher Leistungsabfall, abruptes Fehlen) vorliegen, die die sofortige Bearbeitung durch ein ReBBZ beziehungsweise die schuleigenen Sozialpädagogen oder die sofortige Informierung des Jugendamts/ASD erforderlich machen. Darüber hinaus hat die Schule die Fehlzeit im Schülerbogen zu dokumentieren, sobald eine Schülerin oder ein Schüler – auch unzusammenhängend – mehr als drei Tage oder 20 Schulstunden Unterricht in einem Zeitraum von einem Monat unentschuldigt versäumt hat. Die Schule bemüht sich, den regelmäßigen Schulbesuch wiederherzustellen . Teil dieser Bemühungen ist mindestens ein Hausbesuch bei der Familie der Schülerin beziehungsweise des Schülers. Wenn ein regelmäßiger Schulbesuch binnen sechs Wochen nicht realisiert worden ist, melden die Grundschulen, Sonderschulen, Gymnasien und Privatschulen den Fall von Absentismus an das zuständige ReBBZ. Bei entsprechenden Fällen von Absentismus an Stadtteilschulen obliegt die pädagogische Fallarbeit und die Dokumentation der zuständigen schuleigenen Sozialpädagogin beziehungsweise dem zuständigen schuleigenen Sozialpädagogen des Beratungsdienstes . Die Kompetenz dieser Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ermöglicht eine fachgerechte Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Sorgeberechtigten. Hierfür verfügen die Stadteilschulen über 81,25 VZÄ in ihren Beratungsdiensten. Ziel aller Maßnahmen bei Fällen von Absentismus ist es, durch individuell zugeschnittene Interventionen die Schülerinnen und Schüler zeitnah wieder zum regelmäßigen Schulbesuch zu führen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie staffeln sich die Fälle des Schulabsentismus in Hamburg in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 auf? Die Handreichung des Senats differenziert nach Abwesenheit von fünf Tagen, zwei Wochen, nach vier Wochen und sechs Wochen. a. Wenn es nicht möglich ist, die Zahl der Schulabsentisten/-innen der genannten Schuljahre gemäß der vorgesehenen Unterscheidung differenziert darzustellen, welche sachlichen und fachlichen Begründungen gibt es dafür? Die maßgebliche Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen regelt für allgemeinbildende Schulen in Ziffer 8.4 eine Erfassung anhaltender Schulpflichtverletzungen , wenn binnen sechs Wochen keine konstruktive Erörterung der Problemlage mit den Sorgeberechtigten erfolgt beziehungsweise ein regelmäßiger Schulbesuch realisiert worden ist. Diese Einzelfälle werden von den ReBBZ statistisch erfasst, da sie die Grundlage für die fachbehördliche Steuerung der Maßnahmen zur Verhinderung von Chronifizierung von Absentismus sind. 2. In Bezug auf die Kennzahl des Haushaltsplan-Entwurfs 2019/2020 wird in Drs. 21/14266 geantwortet, diese bewege sich auf konstantem Niveau. Inwiefern deckt sich diese Aussage mit dem konstanten Anstieg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14401 3 der Zahlen der Schulabsentisten/-innen, konkret: 2016: 207, 2017: 214, 2017 (vorläufig): 240? a. Weshalb nimmt der Senat an, dass die Zahlen sich bei steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern (SuS) rückläufig entwickeln beziehungsweise stagnieren? Die hier in Rede stehende Kennzahl B_241_02_008 weist anders als in der Fragestellung dargestellt, keineswegs für 2017 ein vorläufiges Ist-Ergebnis von 240 Fällen aus, sondern einen entsprechenden Planwert für das Jahr 2018. Nimmt man die Ist-Zahlen der Jahre 2013 bis 2017 (2013: 226, 2014: 231, 2015: 250, 2016: 207, 2017: 214) als Referenz, zeigt sich eine konstante Anzahl an Fällen, die auch Grundlage für die Planwerte in den Jahren 2019 und 2020 ist. Als Grund für die konstanten Fallzahlen bei gleichzeitig steigenden Schülerzahlen sind verbesserte Präventions- sowie Interventionsmaßnahmen zu nennen. 3. Die Senatsantwort nennt auch, aus welchen Zahlen sich die Kennzahl zusammensetzt: aus Grundschule, Sonderschule, Gymnasien und Privatschulen . Abgesehen davon, dass diese Angaben nicht im Kennzahlenbuch des Haushaltsplan-Entwurfs ausgewiesen sind, und auch Privatschulen im Produktbereich 243 nicht im Produktbereich 240 Staatliche Schulen angesiedelt sind, fehlt die Einbeziehung der Zahlen der Stadtteilschulen (STS). Weshalb ist die STS bei der Zusammensetzung der Kennzahl nicht berücksichtigt? Seit dem Haushaltsplan 2015/2016 gibt es in der Produktgruppe 241.02 „Sonderpädagogische Unterstützung und Beratung“ unverändert die Kennzahl „Anzahl der gemeldeten Fälle von langfristigem Absentismus“. Diese Kennzahl bietet für die für Bildung zuständige Behörde Hinweise für die Steuerung der pädagogischen, sozialpädagogischen und in Einzelfällen auch schulpsychologischen Maßnahmen. Die Kennzahl wurde auch mit der Bürgerschaft erörtert, siehe Drs. 21/12738. Wie schon die früheren Gesamtschulen bearbeiten die Stadtteilschulen im Rahmen der Selbstverantwortung mit ihrem schuleigenen Beratungsdienst die Fälle von Absentismus selbstständig. Aus dieser Tradition der Selbstständigkeit wurde daher kein Bedarf für eine gesonderte Kennzahl gesehen. Da das Beratungsangebot der ReBBZ gleichermaßen für staatliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft gilt sowie statistisch keine Möglichkeit besteht, die Fälle von Absentismus nach Schulträgerschaft zu trennen, sind diese Bestandteil der Kennzahl . a. Wie verändert sich die Planzahl aus dem Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, wenn die Angaben der STS einbezogen werden? Entfällt. 4. Welche Zahlen zum Schulabsentismus liegen hinsichtlich der STS vor? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Stadtteilen, Schulen und Schulformen mit SuS-Zahlen und KESS-Faktoren, nach Schuljahrgängen, Geschlecht.) a. Wie schlüsseln sich die Zahlen von Schulabsentismus in den STS nach Klassenstufen auf? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahren in Klassenstufen unter Berücksichtigung des Geschlechts darstellen.) Die interne Fallbearbeitung erfolgt in den Stadtteilschulen und wird dort erfasst. 5. Wenn in mehreren Fällen Antworten nicht gegeben werden können, weil entsprechende Daten nur händisch zu erbringen sind, welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen vor, die abgefragten Charakteristika nicht in die Datensatzerhebung einzubeziehen? (Die nicht beziehungsweise händisch erfassten Daten umfassten: Binnendifferenzierung des Schulabsentismus nach Zeit, Sozialindex, Angaben nach Schuljahren, Anzahl der Beschuldigten bei Strafanzeigen, Angabe von Schulabsentismus in Drucksache 21/14401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Sorgerechtsverfahren, statistische Erfassung von Schulabsentismus bei auswärtiger Unterbringung und auch Mobbing/Cybermobbing.) Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 6. In wie vielen Fällen des Schulabsentismus gab es vor der Meldung an das ReBBZ (nach sechs Wochen) Kontakte zwischen Absentisten/-innen beziehungsweise ihren Erziehungsberechtigten und Einrichtungen der Jugendhilfe? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Stadtteilen, Schulen und Schulformen mit SuS-Zahlen und KESS-Faktoren, nach Schuljahrgängen , Geschlecht und Jugendhilfeträger angeben.) In welchen Fällen des Schulabsentismus es vor der Meldung an das ReBBZ Kontakte zwischen der Familie und Einrichtungen der Jugendhilfe gab, wird statistisch nicht erfasst. 7. Hinsichtlich der verhängten und gezahlten Bußgelder: Was ist unter der Bezeichnung „gebuchte Beträge“ zu verstehen? Wo werden diese Beträge gebucht/verbucht? Wo schlagen sie zu Buche? (Bitte im Gesamtzusammenhang der Buchungen nach Jahren aufgeschlüsselt angeben.) Unter der Bezeichnung gebuchte Beträge sind in diesem Zusammenhang die verhängten Bußgelder zu verstehen. Diese bilden sich in der Bilanz als Forderung und in der Ergebnisrechnung als Ertrag ab. Die Erträge werden in der Produktgruppe 238.01 Steuerung und Service der für Bildung zuständigen Behörde zugeordnet. 8. Bezüglich der tatsächlichen Einzahlungen: Wohin werden die Bußgelder eingezahlt und wie werden diese Gelder verwendet? Gemäß § 8 Landeshaushaltsordnung dienen alle Erträge zur Deckung aller Aufwendungen . Alle Einzahlungen dienen zur Deckung aller Auszahlungen. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Erträge und Einzahlungen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben ist, im Haushaltsplan zugelassen ist oder die Mittel von anderer Seite zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden sind. Eine bestimmte Verwendung der Bußgelder ist nicht vorgesehen. Vorrangig dienen Mehrerlöse der Deckung von Mehraufwendungen innerhalb der Produktgruppe 238.01 Steuerung und Service. 9. In wie vielen Fällen wurden Strafanzeigen gestellt? (Bitte nach Schuljahren , Stadtteilen, Schulen und Schulformen mit SuS-Zahlen und KESS- Faktor, nach Geschlecht und Tatbestand aufschlüsseln.) 10. Wie hoch ist die Zahl der Beschuldigten in Fällen von Strafanzeigen wegen Schulabsentismus? (Bitte, nach Schuljahren aufgeschlüsselt, Stadtteile, Schulen und Schulformen mit SuS-Zahlen und KESS-Faktor angeben und nach Geschlecht und Tatbestand aufschlüsseln.) Eine händische Auswertung der derzeit bei der Staatsanwaltschaft verfügbaren, im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem (unter anderem) wegen des Vorwurfs einer Straftat nach § 114 Hamburgisches Schulgesetz erfassten Verfahrensakten hat Folgendes ergeben: Jahr Schulform Strafanzeige Weitere Tatbestände Beschuldigte*/ Geschlecht 14/15 Bildungsabteilung eines ReBBZ ja nein w 14/15 Bildungsabteilung eines ReBBZ ja nein w 14/15 15/16 Grundschule ja § 171 StGB w, m 15/16 16/17 Stadtteilschule ja § 171 StGB m 15/16 Berufliche Schule ja nein m Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14401 5 Jahr Schulform Strafanzeige Weitere Tatbestände Beschuldigte*/ Geschlecht 15/16 Stadtteilschule ja § 171 StGB w 15/16 Grundschule ja § 171 StGB w 15/16 Stadtteilschule ja nein w 16/17 17/18 Stadtteilschule ja § 171 StGB w, m 16/17 17/18 Stadtteilschule ja nein w 17/18 Stadtteilschule ja, später Rücknahme nein w * Die Anzahl der Beschuldigten ergibt sich aus der Nennung des Geschlechts. 11. Wie begründet es sich sachlich und fachlich, dass die Durchsetzung des Schulzwangs statistisch nicht erfasst wird? In der Datenbank, in der alle an die Rechtsabteilung der zuständigen Behörde gemeldeten Schulpflichtverletzungsmeldungen erfasst werden, wird die Maßnahme Durchsetzung der Schulpflicht technisch nicht so abgebildet, dass diese statistisch auswertbar ist. Eine Nachbesserung an dieser Stelle wurde bereits in die IT-Planung mit aufgenommen , um künftig auch diese Frage beantworten zu können. 12. Es ist bekannt, dass Schulabsentismus ein Grund für den Sorgerechtsentzug und die auswärtige Unterbringung von Kindern ist. In wie vielen Fällen auswärtiger Unterbringung liegen zugleich Fälle von Schulabsentismus vor, auch als Teilbereich der Entscheidung der Unterbringung? (Bitte nach Schuljahren, Geschlecht und Unterbringungsdauer aufschlüsseln .) 13. Welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen vor, diesen Grund nicht statistisch zu erfassen? Schulische Probleme vielfältiger Art können neben anderen zum Beispiel familiären Problemen mit ein Anlass für auswärtige Unterbringungen sein. In wie vielen Fällen auswärtiger Unterbringung zugleich Fälle von Schulabsentismus vorliegen, wird statistisch nicht erfasst. Bei der Datenerfassung bewilligter Hilfen zur Erziehung in den Jugendämtern stehen Multi-Problemlagen der Familie sowie die Erziehungskompetenz der Eltern im Fokus, bei der die Sorge für die Einhaltung der Schulpflicht ihrer Kinder ein Aspekt ist. Schulische Probleme werden neben weiteren Problemen durch das Jugendamt dokumentiert . Schulabsentismus ist im Spektrum möglicher schulischer Probleme eine mögliche Ausprägung und wird deshalb nicht gesondert erfasst. 14. Welche konkreten Maßnahmen sieht der Senat vor, um das Schulpersonal bei seiner sensiblen pädagogischen Beziehungsarbeit a. zu entlasten, b. an Köpfen aufzustocken, c. weiterzubilden und fortzubilden? Siehe Drs. 21/14266 und Antworten zu 15. und 16. 15. Welche Fortbildungen bezüglich des Schulabsentismus hat der Senat von 2015 an angeboten? (Bitte, nach Jahren unterschieden, unter der Nennung der Institutionen, die die Fortbildungen durchgeführt haben, anführen.) Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) behandelt das Thema Schulabsentismus in der Qualifizierungsreihe für Beratungslehrer und in der Qualifizierungsreihe für schulische Führungskräfte „Neu im Amt“ für Führungskräfte aus allen Schulformen. Dabei wird ausführlich auf die Handreichung aus dem Jahr 2013 (https://www.hamburg.de/absentismus/) eingegangen. Drucksache 21/14401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 In der Beratungslehrerausbildung (pro Ausbildungsdurchgang 64 Teilnehmer) wird das Thema regelhaft im Kursteil „Auf Problemlagen einzelner Schülerinnen und Schüler bezogene Beratung“ jeweils in einem eintägigen Seminar behandelt. Schwerpunkt ist hier die Übersicht über verschiedene Formen von Schulabsentismus und die Vermittlung von Kompetenzen für die Beratung der Schülerinnen und Schüler und Eltern bei sich ankündigendem und akutem Absentismus – entsprechend der Art und der Bedingungsfaktoren für den Absentismus. Das Referat Gesundheit im LI fördert mit seinen psychologischen Unterstützungsangeboten soziale und personale Kompetenzen des pädagogischen Personals. Damit werden die Fähigkeiten gestützt, mit sich selber, mit anderen und mit den Belastungen des Arbeitsplatzes Schule in wirksamer, der Arbeitszufriedenheit und Gesundheit dienlicher Weise umzugehen (siehe http://li.hamburg.de/gesundheit/). Im Rahmen von zentralen und auf Nachfrage schulintern organisierten Fortbildungs-/ Trainings- und Supervisionsangeboten gibt es für das pädagogische Personal Unterstützung bei der Gestaltung von Maßnahmen zur Personalgesundheit mit dem Ziel, der nachhaltigen Belastungsreduzierung insbesondere im Umgang mit psychischen Krisen von Kindern und Jugendlichen und zur Auseinandersetzung mit der sich verändernden Berufsrolle. Die Schwerpunkte in den Seminaren liegen auf der Förderung der sozialen Kompetenzen und der emotionalen Intelligenz, der Resilienz und den Lernkapazitäten. Es wird sowohl die Lehrer-/-innengesundheit thematisiert als auch die Schüler-/-innengesundheit im Kontext eines sich verdichtenden Schulalltags (https://li.hamburg.de/contentblob/10988970/ab3e1dabccbefb4895fa5b43297a3baf/da ta/pdf-achtsamkeit.pdf). Bewährt haben sich beispielsweise Fortbildungen in Kooperation mit dem Verein „Irre menschlich e.V.“ zur psychischen Gesundheit als Unterrichtsthema (siehe http://www.irremenschlich.de/), mit dem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten Klaus Wilting zu psychisch erkrankten Schülerinnen und Schülern. Insbesondere in der Fortbildung „Kinder psychisch kranker Eltern“ wird der Aspekt aufgegriffen, dass einige Kinder aus Angst um den erkrankten Elternteil zu Hause bleiben und nicht zur Schule gehen. Psychologische Einzelberatung von pädagogischem und therapeutischem Personal, das sich in der sensiblen pädagogischen Beziehungsarbeit überfordert fühlt, erhält Unterstützung in der Beratungsstelle für Krisenbewältigung und Abhängigkeitsprobleme (BST) am LI (http://li.hamburg.de/bst/). Das SuchtPräventionsZentrum (SPZ) des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung greift in allen Fortbildungen zum Thema „Hinschauen und Handeln“ zur Wahrnehmung/Frühintervention von Suchtmittelkonsum oder verhaltensbezogenen Suchtproblematiken in der Schule das Thema regelhaft im Kontext „Prävention“ von Absentismus auf (https://li.hamburg.de/beratung-bei-suchtmittelvorfaellen/ 4347674/art-hinschauen-handeln/). Im Übrigen siehe Anlage für Angebote der Fortbildungsangebote der Beratungsstelle Gewaltprävention und der der ReBBZ-Beratungsabteilungen zum Thema Umgang mit Schulpflichtverletzungen. 16. Welche Fortbildungen bezüglich der sensiblen pädagogischen Beziehungsarbeit hat der Senat von 2015 konkret angeboten? (Bitte, nach Jahren unterschieden, unter der Nennung der Institutionen, die die Fortbildungen durchgeführt haben, anführen.) a. Wie viele Mitarbeiter/-innen haben an den jeweiligen Fortbildungen teilgenommen? (Bitte nach Jahren, Fortbildungen und Teilnehmer-/ -innenzahlen aufführen.) Das LI bietet innerhalb der Weiterqualifizierung für schulische Führungskräfte (Schulleitungen , stellvertredende Schulleitungen, Abteilungsleitungen) zwei verpflichtende Module an, die sich mit dem Thema Schulabsentismus befassen. Der rechtliche Fokus wird seit 2009 in dem Modul Schulrecht behandelt. Weitergehend, besonders in Hinblick auf die sensible pädagogische Beziehungsarbeit , können sich die schulischen Führungskräfte seit 2014 in dem Modul „Erzie- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14401 7 hungsmanagement als Führungsaufgabe“ mit der Problematik des Schulabsentismus auseinandersetzen. Die unterschiedlichen Teilnehmerzahlen erklären sich daraus, dass die Teilnehmer das Schulrechtsmodul und das Erziehungsmodul in unterschiedlichen Jahren besuchen können. Schulrecht: Teilnehmende (TN) 2015 91 2016 131 2017 96 2018 84 (Stand 19.9.) Erziehungsmanagement als Führungsaufgabe TN 2015 102 2016 91 2017 76 2018 67 (Stand 19.9.) Die Teilnehmerzahlen bei den Angeboten des LI-Referates Gesundheit zu Themen der psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Achtsamkeit, Umgang mit schwierigen Verhalten von Schülerinnen und Schülern, Messe Pakt für Prävention und Fachtagung waren: 2015 11 Veranstaltungen 327 TN 2016 40 Veranstaltungen 909 TN 2017 27 Veranstaltungen 720 TN 2018 16 Veranstaltungen 214 TN Die Beratungsstelle Gewaltprävention bietet kontinuierlich Fortbildungen zu Themen der Beziehungsarbeit auf verschiedenen Ebenen an. Die Angebote differenzieren sich in personenorientierten Fortbildungen im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) und schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLF) sowie Abruffortbildungen . Beispiele für personenorientierten Fortbildungen sind: Anbieter Angebot Dauer h Anzahl Tage Häufigkeit Angeboten seit Stiftung Alsterdorf Dialogorientierte körperliche Krisenintervention (DOKI) 10 2: Fr. und Sa. 1 pro Jahr: April 2011 Nordlicht e.V. Basiskurs Konfrontative Pädagogik 8 2: 2xDo. 1 pro Jahr: spätes Frühjahr 2010 Conflictcontrol- Institut für Konfliktprävention Professionelle Haltung in Grenzsituationen 12 2: Fr. und Sa. 1 pro Jahr: Winter 2014 Freiberufler Umgang mit schwierigen Situationen mit Schülern 4 1 2 pro Jahr (Test: 2015: 2 pro Jahr: beobachten) 2015 Freiberufler Persönliche Konflikte mit Kindern und Jugendlichen 4 1 1 2018 Fortschritte e.V. SuS als Zeugen und Opfer von häuslicher Gewalt. Wie kann Schule helfen? 3 1 2016 Drucksache 21/14401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Beispiele für schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLF)/Abruffortbildungen: Anbieter Angebot Stiftung Alsterdorf Dialogorientierte körperliche Krisenintervention (DOKI) Freiberufler Umgang mit massiven Grenzüberschreitungen von SuS Beratungsstelle Gewaltprävention Was tun, wenn es brennt? Sofortmaßnahmen und Aufgaben Conflictcontrol-Institut für Konfliktprävention Professionelle Haltung in Grenzsituationen Freiberufler Umgang mit Regelverletzungen Freiberufler Lernförderliche Gruppenentwicklung Die ReBBZ-Beratungsabteilungen führen Fortbildungen zur sensiblen pädagogischen Beziehungsarbeit bei Schulpflichtverletzungen direkt auf die Problemlagen einzelner Schülerinnen und Schüler bezogen durch. Dies geschieht im Kontext der Einzelfallbearbeitung . Diese Fortbildungen werden im Rahmen der Einzelfälle dokumentiert und können daher in der Anzahl nicht statistisch ausgewiesen werden. Themen der Fortbildungen zur Beziehungsarbeit bei Schulpflichtverletzung sind beispielsweise : Schulangst/Schulschwänzen/elternbedingte Versäumnisse, psychische Erkrankungen als möglicher Hintergrund von Absentismus, Bindungsaufbau und -pflege mit Schülerinnen und Schülern, Kooperation im Hilfenetz (ASD, schulärztliches Personal, Polizei, Rechtsabteilung et cetera) bei Absentismus, Gesprächsführung mit schulabsenten Kindern und/oder Jugendlichen. Die jeweilige Zielgruppe der Fortbildungen richtet sich nach den Erfordernissen der Schulen, es sind zum Beispiel Jahrgangsteams, Beratungsdienste, das gesamte pädagogische Personal. 17. Mit welchen Institutionen der kinder- und jugendpsychiatrischen Hilfe hat der Senat seit 2015 zusammengearbeitet? (Bitte nach Jahren unter der Nennung der Einrichtung, der Dauer der Zusammenarbeit und der Fallzahl aufschlüsseln.) In 2008 wurde mit der „Hamburger Kooperationskonferenz“ ein Gremium auf Landesebene geschaffen, das zum Ziel hat, die Kooperation zwischen der Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie zu verbessern. Seit 2017 ist hier neben der BASFI, BGV, allen Hamburger Kinder- und Jugendpsychiatrien, der Psychotherapeutenkammer und den Bezirksämtern auch die BSB vertreten. Die Besprechungen finden halbjährlich statt. Das Gremium dient dazu, einen gegenseitigen Informationsaustausch zu gewährleisten, Fragen zur Zusammenarbeit regelmäßig zu klären und die Kooperation kontinuierlich weiterzuentwickeln. Auch zählt die Planung und Vorbereitung von gemeinsamen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Fachtagungen dazu. Fo rt bi ld un gs an ge bo te d er B er at un gs st el le G ew al tp rä ve nt io n im K on te xt A bs en tis m us N r. Tr äg er Ti te l D au er in h A nz ah l Ta ge H äu fig ke it Te rm in e 20 15 A nz ah l Te iln eh m er 20 15 Te rm in e 20 16 A nz ah l TN 20 16 Te rm in e 20 17 A nz ah l TN 20 17 Te rm in e 20 18 A nz ah l TN 20 18 1 As kl ep io s- K lin ik H ar bu rg A bs en tis m us un d ps yc hi sc he K ris en 3 1 1 pr o Ja hr 10 .1 1. 20 15 78 15 .1 1. 20 16 30 W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 27 .0 3. 20 17 25 W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 11 .0 4. 20 18 25 2 U ni ve rs itä t O ld en bu rg S ch ul is ch e H an dl un gs - ke tte n zu m A bs en tis m us 2 1 1 pr o Ja hr - - V or tra g un d W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 27 .0 3. 20 17 16 0 / 35 W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 11 .0 4. 20 18 12 9 / 25 3 G es am tle itu ng R eB B Z B ills te dt B es ch ul un g vo n K in de rn un d Ju ge nd lic he n m it be so nd er s he ra us - fo rd er nd em V er ha lte n 3 1 1 pr o Ja hr 09 .0 4. 20 15 20 28 .0 4. 20 16 15 W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 27 .0 3. 20 17 25 W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 11 .0 4. 20 18 25 4 V er sc h. R ef er en te n un d A ng eb ot e Fa ch ta gu ng A bs en tis m us 4 1 1 pr o Ja hr - - 27 .0 3. 20 17 16 0 11 .0 4. 20 18 12 9 5 Fa m ilie nra ts bü ro W ilh el m sbu rg D er Fa m ilie nr at in d er S ch ul pr ax is 4 1 2 pr o Ja hr - - W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 27 .0 3. 20 17 25 W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 11 .0 4. 20 18 25 6 27 .0 6. 20 17 18 12 .0 6. 20 18 11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14401 9 Anlage N r. Tr äg er Ti te l D au er in h A nz ah l Ta ge H äu fig ke it Te rm in e 20 15 A nz ah l Te iln eh m er 20 15 Te rm in e 20 16 A nz ah l TN 20 16 Te rm in e 20 17 A nz ah l TN 20 17 Te rm in e 20 18 A nz ah l TN 20 18 7 R eB B Z H am bu rg - M itt e Sc hu la ng st un d K ra nk - sc hr ei bun ge n 1, 5 1 2 pr o Ja hr - - - W or ks ho p be i d er Fa ch ta gu ng A bs en tis m us am 11 .0 4. 20 18 25 8 4 1 16 .0 1. 20 18 22 Fo rt bi ld un g s an ge bo te d er R eB B Z- B er at un gs ab te ilu ng en z um T he m a Sc hu lp fli ch tv er le tz un ge n R ef er en tin Ti te l/ Zi el gr up pe D au e r i n h A n za hl Ta ge H äu fig -k ei t Te rm in e 20 15 A nz ah l TN 2 01 5 Te rm in e 20 16 A nz ah l TN 2 01 6 Te rm in e 20 17 A nz ah l TN 2 01 7 Te rm in e 20 18 A nz ah l TN 2 01 8 1 M A d er R eB B Z B er at un gs - ab te ilu ng en Fo B I f ür s ch ul is ch e un d au ße rs ch ul is ch e K oo pe ra tio ns pa rtn er : S ch ul pf lic ht ve rle tz un ge n in d er B er at un gs pr ax is 2 x x 25 20 0 - 25 0 22 20 0 - 2 50 28 25 0 - 30 0 15 12 0 - 1 60 2 M A d er R eB B Z B er at un gs - ab te ilu ng en W or ks ho ps : U m ga ng m it S ch ul pf lic ht ve rle tz un ge n un d ge lin ge nd e K oo pe ra tio ne n 4 x x 12 ca . 3 00 14 ca . 3 00 15 ca . 3 00 8 ca 1 80 3 M A d er R eB B Z B er at un gs - ab te ilu ng en In pu t f ür Le hr er ko lle gi en : R ic ht lin ie S ch ul pf lic ht ve rle tz un ge n 1 x x ca .6 0 ca . 1 20 0 ca .6 0 ca . 1 20 0 ca . 6 0 ca . 1 20 0 C a. 3 5 ca . 7 00 4 M A d er R eB B Z B er at un gs - ab te ilu ng en M ul tip lik at or en tre ffe n de r R eB B Z A bs en tis m us - be au ftr ag te n 2 1- 2 pr o Ja h r 12 .0 2. 15 18 04 .0 7. 16 14 .1 1. 16 20 18 16 .0 1. 17 13 .1 1. 17 21 19 23 .0 4. 18 ca . 2 0 Drucksache 21/14401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 14401ska_text 14401ska_Antwort_Anlage