BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14407 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Was weiß der Senat über linksextreme Gruppen in Sasel? Linksextreme Gewalt, die häufig von sogenannten Vertretern der Antifaschistischen Aktion (Antifa) ausgeht, ist in Hamburg nicht erst seit G20 bekannt. Der rot-grüne Senat hat dieses Problem auch nach G20 nicht aus der Stadt geschafft und lässt nun in den bekannten linksextremistischen Strukturen wie der Roten Flora diese Menschen weiter gegen unsere freie Grundordnung gewähren. Die Ablehnung unserer demokratischen Grundordnung äußert sich immer wieder durch diverse Sachbeschädigungen, Angriffe auf Andersdenkende und nicht zuletzt Körperverletzungen insbesondere gegenüber Polizeibeamten mit teils erheblichen seelischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen . Lange weiß man in Hamburg von diesen Strukturen und von dem gleichzeitigen Desinteresse seitens des rot-grünen Senats, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und endlich zu handeln. Seit einiger Zeit scheint es, als würden sich die linken radikalen Kräfte derart sicher fühlen, dass sie auch außerhalb ihres üblichen Wirkungsradius im Innenstadtbereich auftreten und neue Anhänger finden. So wurde das in Sasel liegende Abgeordnetenbüro des Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Thering bereits zum wiederholten Male angegriffen. Handelte es sich anfangs um Sachbeschädigungen durch Graffitis und Klebestreifen mit linksextremen Parolen, wurde zuletzt auch die Scheibe des Büros in einer Breite von 50 Zentimetern durchschlagen. Auch am nahe gelegenen Saseler Markt sieht man seit ein paar Wochen verstärkt Antifa-Schmierereien und Aufkleber mit linksextremer Propaganda. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde eine linksextreme Gruppierung in Form von Antifa oder Ähnliches in Sasel bekannt? Wenn ja, in welchem Umfang und seit wann? Wenn nein, gibt es andere Gruppierungen oder bandenartige Strukturen innerhalb von Sasel, die der Polizei bekannt sind? Den Sicherheitsbehörden liegen Erkenntnisse über örtliche, nicht eigenständige Strukturen im Sinne der Fragestellung vor; Sasel ist dabei kein Schwerpunkt linksextremistischer Aktivitäten. Drucksache 21/14407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde die vermehrt aufkommenden Sachbeschädigungen in Form von Graffitis, Aufklebern oder ähnlichen in Sasel bekannt? Wenn ja, was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde bereits dagegen unternommen und was gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde zukünftig dagegen zu unternehmen ? 3. Wie viele Sachbeschädigungen in Form von Graffitis, Aufklebern oder ähnlichen sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde seit Januar 2017 in Sasel bekannt? Wie viele dieser Schmierereien hatten einen politischen Hintergrund und wie viele konnten konkret einem Verursacher zugeordnet werden? Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei grundsätzlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS); darüber hinaus werden in der Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA 7) Straftaten der PMK gesondert im Kriminalpolizeilichen Meldedienst-PMK (KPMD-PMK) erfasst. Anlage 1 zeigt die Entwicklung der Fallzahlen in der PKS in den erfragten Delikten im Bereich Sasel, zur Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen im Deliktsbereich „Sachbeschädigung insgesamt“ (PKS-Schlüsselnummer 674000) und bei den „Sachbeschädigungen durch Graffiti insgesamt“ (PKS-Schlüsselnummer 899500) in den Jahren 2016, 2017 sowie dem ersten Halbjahr 2018. Die PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Ein Vergleich der Zahlen für den Stadtteil Sasel der Jahre 2016 und 2017 zeigt einen leichten Rückgang im Deliktsbereich „Sachbeschädigung insgesamt“ (PKS- Schlüsselnummer 674000); diese Tendenz setzt sich auch im ersten Halbjahr 2018 fort. Die Zahlen für „Sachbeschädigungen durch Graffiti insgesamt“ (PKS- Schlüsselnummer 899500) liegen in den Jahren 2016 und 2017 auf annähernd gleichem Niveau; die Zahlen für das erste Halbjahr 2018 sind rückläufig. Anlage 2 zeigt die Daten zur Statistik PMK, die ermittelt werden konnten; die Angaben für 2018 sind vorläufig. Zur Erfassung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Drs. 21/3165. Zur Ermittlung der erfragten Daten aus dem Bereich PMK wurde eine Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) als Recherchegrundlage herangezogen. Diese standardisierte Recherche unterscheidet jedoch nicht nach Tatmitteln wie beispielsweise Graffiti . Wegen technischer Probleme bei den Auswertungen nach Stadteilen im KPMD-PMK musste die Auswertung der erfragten Sachverhalte in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit hilfsweise auf Grundlage des Postleitzahlenbereichs 22393 erfolgen, der den erfragten Stadtteil Sasel weit überwiegend, nicht jedoch vollständig abbildet; die Hinzuziehung der Postleitzahlenbereiche 22391, 22395, 22175 und 22159 hätte jedoch zu einer erheblichen Verzerrung der Rechercheergebnisse führen können. Die oben genannte technische Störung ist weiterhin nicht behoben, sodass Auswertungen mit dem Attribut „Stadtteil“ weiterhin nicht möglich sind. Bei den insofern für den Postleitzahlenbereich 22393 recherchierten politisch motivierten Sachbeschädigungen ist im Jahr 2018 im Vergleich zur Gesamtzahl des Jahres 2017 ein deutlicher Anstieg festzustellen. Ursächlich für diesen Anstieg sind unter anderen vier Taten im Zeitraum Januar bis April 2018 zum Nachteil eines Einzelhandelsgeschäfts im Bereich Saseler Markt, die einem Täter zugerechnet werden. Die weiteren sechs Taten liegen verstreut im Auswertebereich; bei diesen konnte die Polizei keine Tatzusammenhänge erkennen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14407 3 4. Welche anderen Straftaten mit politischem Hintergrund sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde in Sasel seit Januar 2017 bekannt? 5. Wie viele dieser Straftaten wurden seit Januar 2017 aufgeklärt? Siehe Anlage 2. 6. Sind auch noch andere Stadtteile des Alstertals und der Walddörfer von einer solchen Häufung von genannten Straftaten betroffen? Siehe Anlage 1. Darüber hinaus waren Auswertungen im Sinne der Fragestellung zu Delikten der PMK in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 7. Was gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde gegen radikale politische Gruppen in Sasel zu unternehmen? Gemäß seiner gesetzlich festgelegten Aufgabenstellung prüft das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse Organisationen auf ihre Verfassungsfeindlichkeit. Sofern Bestrebungen im Sinne des § 4 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes vorliegen, nimmt das LfV Hamburg die Beobachtung auf. Darüber hinaus informiert das LfV Hamburg im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben umfassend über die Gefahren, die von Extremisten ausgehen. Dies geschieht durch umfangreiche Medienarbeit (Pressestatements , Interviews, Internetbeiträge auf der Homepage, jährlicher Verfassungsschutzbericht ) sowie durch Vorträge und Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen. 8. Was gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde gegen kriminelle Jugendbanden in Sasel zu unternehmen? Die Polizei trifft grundsätzlich bei allen ihr zur Kenntnis gelangenden Sachverhalten die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Ordnungswidrigkeiten - beziehungsweise Strafverfolgung. Eine Sensibilisierung hinsichtlich des auftretenden Straftatenaufkommens obliegt grundsätzlich dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat, welches bei Bekanntwerden von kriminell agierenden Jugendbanden die Zivilfahnder der betreffenden Polizeikommissariate sowie den polizeilichen Jugendschutz im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen einsetzt. Sachbeschädigung insgesamt (PKS 674000) Jahr erfasste erfasste erfasste Fälle absolut relativ Fälle absolut relativ Fälle absolut relativ Sasel 129 25 19,4% 103 6 5,8% 56 5 8,9% Wellingsbüttel 60 3 5,0% 60 2 3,3% 29 3 10,3% Poppenbüttel 216 16 7,4% 148 18 12,2% 77 10 13,0% Hummelsbüttel 128 17 13,3% 140 40 28,6% 60 8 13,3% Walddörfer Farmsen-Berne 286 32 11,2% 319 44 13,8% 169 15 8,9% Lehms.-Mellingstedt 38 3 7,9% 37 1 2,7% 10 1 10,0% Duvenstedt 26 2 7,7% 24 1 4,2% 10 3 30,0% Wohldorf-Ohlstedt 36 5 13,9% 47 3 6,4% 15 1 6,7% Bergstedt 37 3 8,1% 51 4 7,8% 20 3 15,0% Volksdorf 199 19 9,5% 178 9 5,1% 78 10 12,8% Summe 1.155 125 10,2% 1.107 128 11,6% 524 59 11,3% davon: Sachbeschädigung durch Graffiti insgesamt (PKS 899500) Jahr erfasste erfasste erfasste Fälle absolut relativ Fälle absolut relativ Fälle absolut relativ Sasel 7 0 0,0% 9 0 0,0% 3 1 33,3% Wellingsbüttel 4 1 25,0% 2 0 0,0% 4 1 25,0% Poppenbüttel 57 2 3,5% 45 2 4,4% 23 1 4,3% Hummelsbüttel 11 1 9,1% 19 3 15,8% 4 0 0,0% Walddörfer Farmsen-Berne 84 4 4,8% 92 12 13,0% 40 1 2,5% Lehms.-Mellingstedt 3 0 0,0% 5 0 0,0% 0 - - Duvenstedt 6 0 0,0% 4 0 0,0% 0 - - Wohldorf-Ohlstedt 17 1 5,9% 27 0 0,0% 5 0 0,0% Bergstedt 5 0 0,0% 4 0 0,0% 2 1 50,0% Volksdorf 62 4 6,5% 54 2 3,7% 22 2 9,1% Summe 256 13 5,1% 261 19 7,3% 103 7 6,8% Stadtteile 2016 Alstertal 2017 aufgeklärte Fälle aufgeklärte Fälle aufgeklärte Fälle 01.01.2018 - 30.06.2018 aufgeklärte Fälle 2016 2017 01.01.2018 - 30.06.2018 Stadtteile Alstertal aufgeklärte Fälle aufgeklärte Fälle Seite 1 von 1 Drucksache 21/14407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Phänomenbereich Delikte 2017 2018 gesamt 2 10 § 303 StGB Sachbeschädigung 2 10 davon Bekanntsachen 0 1 gesamt 3 2 § 241 StGB Bedrohung 1 0 davon Bekanntsachen 1 0 § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 2 2 davon Bekanntsachen 0 1 gesamt 0 1 § 303 StGB Sachbeschädigung 0 1 davon Bekanntsachen 0 0 PMK-ausländische Ideologie- gesamt 0 0 PMK-religiöse Ideologie- gesamt 0 0 Stand 20. September 2018 PMK-nicht zuzuordnen- PMK-links- PMK-rechts- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14407 5 Anlage 2 14407ska_text 14407_Anlage 14407ska_Antwort_Anlage1 14407ska_Antwort_Anlage2