BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14408 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Peter Lorkowski (AfD) vom 19.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Zur Situation in den Zulassungsstellen des Landesbetrieb Verkehr Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) kümmert sich um alle Angelegenheiten rund um Führerscheine und Fahrzeugzulassungen. In Hamburg existieren zurzeit fünf Standorte, an denen entsprechende Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können. An ausgewählten Terminen bietet das „LBV-Mobil“ zudem Dienstleistungen außerhalb der festen Standorte an. Trotz diverser Serviceleistungen wie Online-Terminvereinbarungen, der Reservierung von Wunschkennzeichen oder dem besagten LBV-Mobil schnitt Hamburg bei einem im letzten Jahr erschienenen ADAC-Test bundesweit am schlechtesten ab.1 Seitdem hat der LBV sein Terminmanagement eigenen Aussagen zufolge optimiert (vergleiche Drs. 21/9479 und Drs. 21/13320). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Vollzeitäquivalente stehen den Zulassungsstellen zum Stichtag 19.09.2018 jeweils zur Verfügung? Zum Stichtag 31.08.2018 stehen dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) als der einzigen Zulassungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg insgesamt 130,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. 2. Bestehen derzeit personelle Vakanzen? Falls ja, an welchen Standorten? Ja. Der LBV besetzt frei werdende Stellen kontinuierlich und zeitnah nach. Die entsprechende Ausschreibung erfolgt standortunabhängig. 3. Wie haben sich Anzahl der Spontan- und Terminkunden in den jeweiligen Zulassungsstandorten im Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und 31.08.2018 entwickelt? Bitte monatlich aufschlüsseln. 1 Siehe: https://presse.adac.de/regionalclubs/hansa/bis-zu-fuenfeinhalb-stunden-wartezeit-kfzzulassungsstelle -in-hamburg-ist-testverlierer.html. Drucksache 21/14408 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie hat sich die durchschnittliche Wartezeit in den jeweiligen Zulassungsstandorten für Spontan- und Terminkunden im Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und 31.08.2018 entwickelt? Bitte monatlich aufschlüsseln . 4.1. Falls keine Unterscheidung zwischen Spontan- und Terminkunden vorgenommen wird: Wie hat sich die durchschnittliche Wartezeit für Kunden des LBV in den jeweiligen Zulassungsstandorten zwischen dem 01.01.2018 und 31.08.2018 entwickelt? 4.2. Bezug nehmend auf Ziffer 4.1: Aus welchem Grund wird keine Unterscheidung vorgenommen? Eine getrennte Auswertung der Wartezeit von Termin- und Spontankunden nimmt der LBV nicht vor, da er Spontankunden am selben Tag in frei werdende Plätze von Terminkunden einbucht. 4.3. Wie viele Minuten umfasste im Jahre 2018 die längste Wartezeit eines Kunden? Bitte nach Zulassungsstandort unterscheiden. Hierzu können keine belastbaren Angaben gemacht werden. 5. Wie hoch ist der Anteil an Spontankunden in den jeweiligen Zulassungsstandorten im Monatsdurchschnitt? Bitte für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und 31.08.2018 aufschlüsseln. Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Wie haben sich die Vorlaufzeiten für die jeweiligen Zulassungsstandorte im Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und 31.08.2018 entwickelt? Bitte monatlich aufschlüsseln. Bezogen auf die Öffnungstage des LBV: Bergedorf Harburg Mitte West Nord Januar 2 2 3 3 5 Februar 2 2 3 3 5 März 2 2 3 3 5 April 4 4 5 5 7 Mai 6 6 6 6 8 Juni 6 6 7 8 9 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Mitte Wartezeit Termin/Spontankunden (Min) 4 7 7 7 10 8 8 7 West Wartezeit Termin/Spontankunden (Min) 3 3 4 5 7 7 6 6 Nord Wartezeit Termin/Spontankunden (Min) 8 6 9 8 8 9 10 9 Bergedorf Wartezeit Termin/Spontankunden (Min) 7 9 10 7 8 9 10 8 Harburg Wartezeit Termin/Spontankunden (Min) 2 4 3 4 5 7 5 5 Gesamt Wartezeit Termin/Spontankunden (Min) 5 6 7 7 8 8 8 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14408 3 Bergedorf Harburg Mitte West Nord Juli 7 7 7 8 9 August 6 6 7 8 9 7. Seit wann existiert das sogenannte LBV-Mobil? Der LBV-Mobil-Service wird in der jetzigen Form seit 2004 angeboten. 7.1. Wie viele Kunden haben zwischen dem 01.01.2018 und 31.08.2018 Dienstleistungen des „LBV-Mobil“ in Anspruch genommen? Kann die LBV seit Beginn des „LBV-Mobil“ einen Anstieg an Kunden verzeichnen ? 7.2. Welche drei Dienstleistungen wurden an den mobilen Servicestellen am häufigsten in Anspruch genommen? Der LBV wertet nach beantragten Dienstleistungen aus und nicht nach Kunden. Kunden können mehrere Dienstleistungen beantragen, sodass die Anzahl der regelhaften Dienstleistungen höher ist, als die der Kunden, die vor Ort beim LBV-Mobil waren. Die drei am häufigsten in Anspruch genommenen Dienstleistungen waren „Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb Hamburgs“, „Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk“ und „Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges“. 7.3. Wie viele Termine für das „LBV-Mobil“ wurden in den Jahren zuvor angeboten? Bitte seit Beginn des „LBV-Mobil“ aufschlüsseln. 2004: fünf 2005: zwölf 2006: 14 2007: elf 2008: elf 2009: elf 2010: 13 2011: elf 2012: acht 2013: fünf 2014: vier 2015: 13 2016: elf 2017: zwölf 7.4. Im Jahre 2018 wurde beziehungsweise wird kein LBV-Mobil-Service im Bezirk Harburg angeboten. Warum? Im Jahr 2018 wurde kein LBV-Mobil-Service im Bezirk Harburg angeboten, da vorherige Einsätze im dortigen Einkaufszentrum, das in räumlicher Nähe zum LBV Standort Harburg liegt, keine große Resonanz gezeigt hatten. 7.5. Wann und auf welcher Grundlage erfolgt die Terminierung für den entsprechenden Einsatz des LBV-Mobils? Der LBV beginnt im 4. Quartal eines Kalenderjahres für das Folgejahr mögliche Termine unter Ausschluss der Ferienzeit und der Feiertage mit den in Betracht kommenden Einkaufszentren abzustimmen. 8. Wie viele Beschwerden sind seit dem 01.01.2018 beim LBV eingegangen ? Wenn möglich, bitte nach Zulassungsstandorten unterteilen. 43; eine Erfassung nach Zulassungsstandorten des LBV erfolgt nicht. Drucksache 21/14408 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8.1. Was sind die drei häufigsten Beschwerdeinhalte? Die drei häufigsten Beschwerdeinhalte betreffen die telefonische Erreichbarkeit des LBV, die Terminverfügbarkeit und das Verhalten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter .