BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14413 21. Wahlperiode 25.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 19.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Qualitätssicherung in Hamburgs Kinderschutzhäusern Hamburg ist sehr bemüht beim Thema Kinderschutz. Die allgemeinen Sozialen Dienste sind in den letzten Jahren personell verstärkt worden. Als es 2016 zu Engpässen bei der Aufnahme in Kinderschutzhäusern kam, ist ein weiteres Kinderschutzhaus im Lerchenfeld eingerichtet worden. Die Kinderschutzhäuser in Hamburg werden ausschließlich vom Landesbetrieb für Erziehung und Bildung (LEB) betrieben – „der Betrieb eines derartigen Hauses gehöre zu den sensibelsten Jugendhilfeaufgaben, die es gebe. Es gehe darum, Kinder (…), so zu betreuen, dass sie nicht nur formal gut untergebracht seien, sondern dass der Beziehungsabbruch pädagogisch aufgefangen werden könne. Insofern gebe es einen hohen Anspruch an die Fachkräfte , die in Kinderschutzhäusern tätig seien (Drs. 21/7290, S. 1)“, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter Ende 2016 im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss. Leider haben wir jüngst Beschwerden erhalten, die von einem rauen Umgangston und fehlender Sensibilität sowie fehlenden interkulturellen Kompetenzen einzelner Fachkräfte des LEB zeugen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat ein Schutzkonzept entwickelt und eingeführt, in dem auch die Beschwerdemöglichkeiten festgelegt sind. Hiernach sind die ersten Ansprechpersonen für Beschwerden die betreuenden Fachkräfte, dann die Einrichtungsleitungen und gegebenenfalls weitere Leitungsebenen. Kinder werden altersgerecht hierüber aufgeklärt. Den Sorgeberechtigten wird der Beschwerdeweg erläutert, soweit die Einrichtung einen Kontakt zu ihnen hat. Im LEB sind im Übrigen in den zurückliegenden Monaten keine Beschwerden von Sorgeberechtigten oder Jugendämtern bezüglich der Betreuungsleistungen in Kinderschutzhäusern eingegangen. Ebenso ist dem LEB nicht bekannt, welche Beschwerden der Fragestellerin vorliegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Welche Mindestanforderungen müssen Fachkräfte der Kinderschutzhäuser des LEB bei Einstellung erfüllen? Zu den Mindestanforderungen an die Tätigkeit in einem Kinderschutzhaus gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Betreuung von Kindern einschlägigen Beruf. Hierzu gehören Erzieherinnen/Erzieher und Heilerziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspfleger. Sie sollen über folgende fachliche Kenntnisse verfügen: Betreuung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern Drucksache 21/14413 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kinder- und Jugendpsychologie, speziell der Entwicklungspsychologie und Bindungstheorie Sozialisationsbedingungen von Kindern in verschiedenen Milieus Systemischer Ansatzes in der Sozialarbeit Kinder- und Jugendhilferecht Relevante erzieherischen Methoden und Verfahren Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören insbesondere Teamfähigkeit und Schichtdiensttauglichkeit. Die Mindestanforderung für die Koordinatorinnen ist ein abgeschlossenes Studium mit staatlicher Anerkennung im Bereich der Sozialen Arbeit oder eines vergleichbaren Studienganges und entsprechenden Fachkenntnissen für das Arbeitsfeld. 2) Wie ist die Einarbeitungsphase neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kinderschutzhäusern konzeptionell ausgestaltet? Bereits im Personalauswahlverfahren erhalten die künftigen Fachkräfte Informationsmaterial . Über den Fragenkatalog im Personalauswahlverfahren wird der Umgang mit fachlichen Szenarien, Fragen der Haltung und des individuellen Unterstützungsbedarfes der Bewerber/-innen im Vorstellungsgespräch erörtert und bei einer Einstellung berücksichtigt. Ebenfalls wird der Schichtdienstplan und Rufbereitschaftsmodell ausführlich erläutert. Mit der Einstellung im LEB wird neuen Fachkräften das Schutzkonzept mit der Selbstverpflichtungserklärung übergeben und erläutert sowie im pädagogischen Alltag und im Rahmen von Dienstbesprechungen wiederholt thematisiert. Die Einarbeitungsprozesse neuer Fachkräfte erfolgen auf der Grundlage des „Konzeptes Kinderschutzhäuser“ und des „Konzeptes Babygruppe in einem Kinderschutzhaus “. Diese werden neuen Fachkräften mit ihrer Arbeitsaufnahme von der Leitungskraft übergeben und sowohl im Einarbeitungsprozess als auch im pädagogischen Alltag wiederholt inhaltlich erläutert. Die Fachkräfte erhalten zudem den „Fachstandard Schutz vor besonderen Gefahrenquellen in der stationären Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern“ sowie den „Fachstandard zum Umgang mit Infektionskrankheiten “, der ebenfalls regelmäßig erläutert wird. Für den Einarbeitungsprozesse ist die jeweilige Leitungskraft verantwortlich, kann aber einzelne Aufgaben an die Koordination (langjährig erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte und „insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz“ gemäß § 8a SGB VIII) delegieren. Eine fachliche Anleitung im Gruppenalltag erfolgt sowohl über die Koordination als auch über langjährig erfahrene Fachkräfte aus dem Gruppendienst in Abstimmung mit der Leitung. Die Leitungskraft führt mit neuen Fachkräften Reflektionsgespräche zum Einarbeitungsprozess , auch um im Einzelfall einen individuellen Unterstützungs- und Fortbildungsbedarf zu ermitteln und anzubieten. Alle neuen Fachkräfte werden umgehend zu folgenden Schulungen angemeldet: „Erste Hilfe am Kind“ und „Säuglingspflege“. Beide Kurse finden fortlaufend zweibis dreimal jährlich statt. „Grundlagen des systemischen Arbeitens“. Diese Fortbildung findet fortlaufend zweimal jährlich statt. Neue Fachkräfte übernehmen in den ersten 14 Tagen in der Regel nur Tagesdienste (auch keine Rufbereitschaft). In dieser Zeit werden sie in den Umgang mit dem Anfragemanagement vertraut gemacht und in die Aufnahmeprozesse neuer Kinder eingewiesen . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14413 3 Alle neuen Fachkräfte werden in der ersten Woche auch in die Grundlagen der ITgestützten Dokumentation eingearbeitet und erhalten im Verlauf der ersten zwei Monate ihre Tätigkeit eine Vertiefungsschulung. 3) Was wird vom LEB in Bezug auf die Mitarbeiterbindung der Fachkräfte der Kinderschutzeinrichtungen getan? Wie hat sich die Fluktuationsquote seit 2015 entwickelt? Die Arbeit in Kinderschutzeinrichtungen ist durch den Schichtdienst, die individuellen Problemlagen und Erkrankungen der einzelnen Kinder sowie die vergleichsweise kurzen Verweildauern der Kinder sehr herausfordernd. Zu den Maßnahmen der Bindung von Fachkräften in den Kinderschutzhäusern gehören eine gute, in den letzten Jahren immer wieder verbesserte Personalausstattung, ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze, eine Eingruppierung in der höchsten Tarifstufe für Erzieher/-innen, eine Dienstplanung, die auch kurzfristigen Ausfall kalkulierbar regelt, sowie Supervision und weitere Beratung bei Bedarf. Die Fachkräfte werden in die Überprüfung und Weiterentwicklung der Arbeitssituation einbezogen, unter anderem durch Fachveranstaltungen mit Workshops und die regelmäßig tagende „Kleinkinder-AG“. Die Fluktuation* stellt sich wie folgt dar: 2015 2016 2017 2018 Fachkräfte 12 (davon 3 x Rente) 18 (davon 2 x Rente/ 2 x Elternzeit) 16 (davon 2 x Rente/ 3 x Elternzeit) 15 (davon 3 x Elternzeit) Quote** 24% 33% 27% 16% * Weitere Gründe für Fluktuation im Berichtszeitraum waren: Tod, Ablauf Fristvertrag, Kündigungen seitens des Arbeitsgebers, Kündigungen seitens der Beschäftigten, Auflösungsverträge , Umsetzung in eine andere Einrichtung innerhalb des LEB. ** Bezogen auf eine berechnete, durchschnittliche Beschäftigtenzahl im jeweiligen Jahr. Aus der Gruppe der Fachkräfte mit Koordinationsaufgaben haben im Jahr 2015 eine und im Jahr 2017 zwei den Arbeitsbereich verlassen. 4) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Kinderschutzeinrichtungen des LEB tätig? Bitte nach Standort aufschlüsseln. Falls auswertbar : Wie viele von Ihnen haben einen Migrationshintergrund? Zur Anzahl der in den Kinderschutzeinrichtungen l tätigen pädagogischen Fachkräfte siehe nachfolgende Übersicht. Hinzu kommen je Betreuungsgruppe eine halbe Stelle Koordination sowie 1,5 Stellen Hauswirtschaftliche Fachkraft (in den Babygruppen 1,0) sowie Leitungskräfte: Einrichtung* Anzahl päd. Fachkräfte davon mit Migrationshintergrund Beschäftigungsumfang in Vollzeitäquivalenten KSH Altona (1) 9 2 6,35 KSH Harburg (1) 7 2 6,38 KSH Lerchenfeld (1) 7 1 6,4 KSH Lerchenfeld – Babybetreuung (2) 18 4 15,56 KSH Feuerbergstraße (2) 14 1 13,28 KSH Pulverhofsweg (2) 15 0 13 KSH Südring (3) 21 5 18,16 Gesamtergebnis 91 15 79,13 * In Klammern: Anzahl Betreuungsgruppen in der Einrichtung. Drucksache 21/14413 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5) Im LEB Jahresbericht aus 2017 wird die verstärkte Interaktion mit Familien mit Fluchthintergrund und die sprachliche Barriere als Herausforderung benannt (Seite 11). a) Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungskräfte der Kinderschutzeinrichtungen, die an Schulungsmaßnahmen beziehungsweise Fortbildungen zum Themenkomplex Interkulturalität und Umgang mit Vielfalt in einer multikulturellen Stadtgesellschaft teilgenommen haben? Bitte sowohl für den Gesamtbereich als auch einzeln nach Standort darstellen. Neben prozentualen Angaben bitte auch absolute Zahlen nennen. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) legt großen Wert auf die laufende fachliche Weiterentwicklung seiner Fachkräfte. Neben den hamburgweiten Schulungsund Fortbildungsangeboten durch das Zentrum für Aus- und Fortbildung oder das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum führt der LEB deshalb regelmäßig zahlreiche passgenaue interne Qualifizierungsmaßnahmen durch. Der Schwerpunkt der Qualifizierung der Fachkräfte in den Kinderschutzhäusern ist auf die Betreuungsarbeit am Kind ausgerichtet. Der Themenkomplex Interkulturalität und Umgang mit Vielfalt in einer multikulturellen Stadtgesellschaft hat deshalb für diese Zielgruppe einen anderen Stellenwert als zum Beispiel für pädagogische Fachkräfte im Kinder- und Jugendnotdienst oder im Flüchtlingsbereich . Im Jahr 2017 haben aus dem Kinderschutzhaus Harburg zwei (entspricht 30 Prozent der Vollkräfte), aus dem Kinderschutzhaus Feuerbergstraße drei (entspricht 23 Prozent ) und aus dem Kinderschutzhausverbund Südring/Wandsbek eine (entspricht 3 Prozent) Fachkraft an einer Veranstaltung zu dem erfragten Themenkreis teilgenommen . Dies entspricht insgesamt einem Anteil von rund 8 Prozent der durchschnittlichen Anzahl an Beschäftigten in den Kinderschutzhäusern. Im Jahr 2018 wurde bislang von einer Fachkraft (entspricht 3 Prozent) eine Veranstaltung aus dem Kinderschutzhausverbund Südring/Wandsbek besucht. b) Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive der Leitungskräfte der Kinderschutzeinrichtungen darüber hinaus auf die Arbeit mit Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund vorbereitet ? Alle Leitungskräfte verfügen über Erfahrungen in der Arbeit mit Familien mit Migrationshintergrund und lassen diese in die fachliche Anleitung einfließen. 6) Welche Zusatzqualifizierungen werden Mitarbeitenden der Kinderschutzeinrichtungen regelhaft angeboten? Welche Maßnahmen sind im Bereich der Mitarbeiterqualifizierung obligatorisch? Allen pädagogischen Fachkräften werden die Fortbildungen des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums (SPFZ) und des Zentrums für Aus- und Weiterbildung (ZAF) angeboten. Alle Leitungskräfte können darüber hinaus Fortbildungen für Führungskräfte in Anspruch nehmen. Zu den obligatorischen Qualifizierungsmaßnahmen siehe Antwort zu 2. 7) In welchen Abständen und in welcher Form überprüft der LEB bei seinen Mitarbeitenden, ob die Eignung als Fachkraft einer Kinderschutzeinrichtung noch gegeben ist? Das Hamburgische Beurteilungswesen sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen Beurteilungsgespräche und dienstliche Beurteilungen abzugeben sind, in denen die Leistung und Eignung bewertet werden. Darüber hinaus werden anlassbezogen Gespräche geführt, wenn Qualifizierungsbedarf erkennbar wird. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14413 5 8) Zu den Führungsleitlinien des LEB1 gehört ein Kontrollwesen, das ein Berichts- und Fehlermanagement umfasst. Wie wird die Leitlinie 7 im Rahmen der Kinderschutzeinrichtungen umgesetzt? Im Bereich der Kinderschutzeinrichtungen sind die unter Ziffer 7 dargestellten Maßnahmen von den Vorgesetzten umzusetzen, das heißt: Kontrolle der fachlichen Arbeit anlassbezogen und in regelmäßigen Abständen Feedback zu festgestellten Mängeln, Verbesserungsbedarfen, aber auch guten Leistungen und Ergebnissen Delegation von Aufgaben zur Selbstregelung in das Betreuungsteam innerhalb eines vorgegebenen, fachlichen Rahmens Ermittlung von Ursachen und Verantwortlichkeit für Fehler und ihre Folgen und deren Bearbeitung in besonders gelagerten Einzelfällen 9) Welche Beteiligungsverfahren sind in den Kinderschutzeinrichtungen Hamburgs implementiert? Wie in allen Einrichtungen mit Schichtdienst im LEB, obliegt die Aufstellung des Dienstplanes dem Team der Mitarbeiter einer Gruppe/Einrichtung selber, damit diese individuelle und dienstliche Interessen am besten austarieren zu können. Weiterhin werden die Fachkräfte seit 2015 an der Fortentwicklung der Arbeitssituation beteiligt, zuletzt bei der Einführung eines Vertretungsmodells über Rufbereitschaft. Weiterhin ist es erwünscht, Vorschläge zu Fortentwicklung der Arbeitssituation und der fachlichen Ausgestaltung des Arbeitsbereiches zu unterbreiten und die in der Führungsleitlinie festgelegten Pflichten der Führungskräfte gegebenenfalls aktiv einzufordern . 10) Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Kinder, Jugendliche und sorgeberechtigte Personen? Siehe Vorbemerkung. 11) Welche externen Qualitätssicherungsverfahren existieren für Kinderschutzeinrichtungen ? Kinderschutzeinrichtungen sind nach § 45 SGB VIII erlaubnispflichtig und unterliegen der Aufsicht der für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Behörde. Darüber hinaus sind Hinweise von Sorgeberechtigten, Jugendämtern und sonstigen Dritten Anlass für eine Überprüfung der Praxis. 12) Trifft es zu, dass Geschwister getrennt in unterschiedlichen Kinderschutzeinrichtungen untergebracht werden? Falls nein, wie kann der Senat das ausschließen? Falls ja, in wie vielen Fällen ist eine Trennung von Geschwistern in den letzten fünf Jahren vorgekommen und wie ist dies aus Sicht des Kindeswohls zu rechtfertigen? Geschwister werden in der Regel gemeinsam in einer Einrichtung untergebracht, das heißt der gleichen Betreuungsgruppe oder einer anderen im gleichen Haus. Eine Unterbringung in getrennten Einrichtungen kann im Ausnahmefall folgende Gründe haben: Täter-Opfer Konstellationen im Geschwistersystem mit entsprechender Bitte um Trennung seitens des ASD Überschreitung von Altersgrenzen in den Gruppen, wenn das Alter der Geschwister sehr weit auseinander liegt. 1 https://www.hamburg.de/contentblob/4496100/26e156dcce1e74b5adf0913f2fdef69d/data/ fuehrungsleitlinien.pdf. Drucksache 21/14413 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Platzmangel oder große Geschwisterverbände, wobei eine schnellstmögliche Zusammenlegung angestrebt wird. Es finden dann aber regelmäßige Geschwisterkontakte statt. Die getrennte Unterbringung von Geschwisterkindern wird nicht statistisch erfasst. 13) Welche Entwicklung hat es seit Erscheinen des letzten LEB Jahresberichts aus 2017 bezüglich der gestiegenen Nachfrage nach Plätzen für Kinder im Schulalter gegeben? Die Nachfrage nach diesbezüglichen Plätzen ist weiterhin hoch. Der LEB plant daher einen Neubau auf dem Gelände des Einrichtungsstandortes Eißendorfer Pferdeweg in Harburg. Die hierzu gehörende Anhörung der Bezirksversammlung Harburg nach § 28 BezVG ist eingeleitet, eine Bauantragstellung erfolgt in Kürze. Darüber hinaus wird aktuell die Einrichtung eines weiteren Standortes geprüft. 14) Welche Vorschläge zur Verbesserung der Kinderschutzeinrichtungen sind in den letzten Quartalsberichten des LEB an die BASFI gemacht worden? In den Quartalsberichten wird regelmäßig über Entwicklungen im Kinderschutzbereich des LEB berichtet. Im Bericht über das 1. und das 2. Quartal 2018 wurde über die Planung einer weiteren Einrichtung für die Zielgruppe der sechs- bis zwölfjährigen Kinder berichtet. Entscheidungen zur Fortentwicklung des Kinderschutzbereichs des LEB werden bei Bedarf und außerhalb der Quartalberichterstattung getroffen. Hierzu gehörte insbesondere die Erhöhung der Stellenausstattung pro Betreuungsgruppe in Kinderschutzhäusern von fünf auf sechs ab August 2016 und in einem weiteren Schritt auf 6,5 Fachkräfte in 2018. 15) Wo sieht die BASFI weiteren Handlungsbedarf? Die BASFI befürwortet die Erweiterung des Platzangebotes für sechs- bis zwölfjährige Kinder und die Erprobung eines Rufbereitschaftsmodells zur Verbesserung der Dienstgestaltung. Darüber hinaus wird aktuell in diesem Betreuungsbereich des LEB kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.