BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1442 21. Wahlperiode 08.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 01.09.15 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Bezug: Halbjahresbericht zum 30.06.2015 Am vergangenen Freitag veröffentlichte die HSH Nordbank ihren Halbjahresbericht zum 30.06.2015. Erstmals nach der Rettung der Bank in 2008/2009 stellte der HSH-Vorstand ganz klar, dass die Bank ohne weitere Stützungsmaßnahmen der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein keine nachhaltige Überlebungschance hat. So wird laut Herrn von Oesterreich seitens des HSH-Vorstandes ganz klar erwartet, dass die Länder die Bank von Altlasten, insbesondere aus dem Schifffahrtsportfolio, „entlasten“. Es stehen hierzu diverse mögliche Summen im Raum. Das mit einem Gutachten im Auftrage der Länder befasste Unternehmen Bain spricht von 14 Milliarden Euro, in Schleswig-Holstein wird eine Summe über 40 – 45 Milliarden Euro im Parlament diskutiert, die Zahlen in dem Halbjahresbericht nennen eine Summe der beiden Portfolien mit den schlechtesten Asset-Risiken Forbearance und NPL deutlich über 30 Milliarden Euro. Große Sorgen macht die Seite 35 des aktuellen Zwischenlageberichtes der Bank: Dort ist ein ganz anderes Volumen genannt. Zitat: „Das Exposure at Default (EaD) entspricht dem im Risiko stehenden Volumen der Kreditforderungen, Wertpapiere, Beteiligungen, derivativen Finanzinstrumenten und außerbilanziellen Geschäfte. Zum 30.Juni 2015 belief sich das EaD insgesamt auf 109.269 Mio. Euro!“ Also über mehr als 109 Milliarden Euro! Demnach hat sich die NettoRisikostruktur der Bank seit 2009 nicht verbessert, sondern eher verschlechtert ! Exposure at Default – ausfallgefährdete Risiken –, laut Definition „Ein Faktor der Risikobeurteilung beim internen Rating durch die Bank. Er stellt die Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Kreditausfalls dar.“ Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass die HSH Nordbank ihre aktuellen Risiken nicht allein bewältigen kann? Drucksache 21/1442 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Seit wann ist dem HSH-Vorstand bekannt und klar, dass die HSH Nordbank ihre aktuellen Risiken nicht allein bewältigen kann? Die Erkenntnis hat sich schrittweise im Zuge der Verschlechterung der Schifffahrtsprognosen , der Entwicklung des US-Dollar-Euro-Wechselkurses und der Ergebnisse des Comprehensive Assessments der Europäischen Zentralbank (EZB) beziehungsweise der steigenden bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben ergeben und hat sich mit Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 der HSH Nordbank (HSH) bestätigt (siehe http://www.hsh-nordbank.de/de/investorrelations/investorrelations.jsp). Der Senat hat den Ausschuss für öffentliche Unternehmen über die Einzelheiten der Entwicklung fortlaufend in vertraulicher Sitzung informiert und seine Bereitschaft bekräftigt, eine Umstrukturierung der Garantie, Portfoliobereinigungen sowie andere Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalbasis zu unterstützen, die dazu dienen, die Bank in einem anspruchsvollen Markt- und Wettbewerbsumfeld dauerhaft erfolgreich auszurichten und ihr zu ermöglichen, das eingesetzte Kapital zu sichern und darauf eine angemessene Rendite zu erwirtschaften (siehe Drs. 21/573). Im Übrigen weist der Senat seit 2011 regelmäßig ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der HSH um das größte Einzelrisiko der Freien und Hansestadt Hamburg handelt (siehe unter anderem Plenarprotokoll Drs. 21/4 Seite 149). 3. Seite 31 Zwischenlagebericht spricht in dem Zusammenhang von problematischen Altlasten, die bis 2008 entstanden sind. Nach unseren Informationen handelt es sich zu einem gewichtigen Teil um Assets, die tatsächlich später als 2008 von der Bank eingegangen wurden. Wie verteilt es sich denn nun? Bitte die 109 Milliarden Euro aufteilen in „Vor 2008 eingegangen“ und „Nach 2008 eingegangen“! Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass es sich beim Exposure at Default (EaD, Kreditrisiko ) um eine aufsichtsrechtliche Messgröße über das Kreditvolumen einer Bank handele . Dieses beschreibe den Umfang einer Forderung im Falle eines hypothetischen Ausfalls des Engagements unabhängig von der Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls . Die von der HSH angestrebte Entlastung beziehe sich ausschließlich auf Kreditrisiken , die von der Sunrise-Garantie abgedeckt sind und vor dem 31. März 2009 eingegangen wurden. Das ursprünglich durch die Garantie abgesicherte Portfoliovolumen in Höhe von 183 Milliarden Euro habe bis zum 30. Juni 2015 auf rund 46 Milliarden Euro (EaD) reduziert werden können. Die übrigen rund 63 Milliarden Euro des aktuellen EaD seien weit überwiegend nach dem 31. März 2009 eingegangen worden.