BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14421 21. Wahlperiode 28.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 20.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Immobilien der extrem rechten Szene in Hamburg Bundesweit unterhalten Neonazis und andere Gruppierungen der extremen Rechten, wie das Institut für Staatspolitik (IfS), die Partei NPD, „Ein Prozent e.V.“, „Reichsbürger“, Identitäre Bewegung Deutschland e.V. (IB), sowie Versandstrukturen , Medien, Verlage und rechtsextremistische Burschenschaften eigene Häuser beziehungsweise Räumlichkeiten oder nutzen diese dauerhaft für ihre Aktivitäten. Zuletzt berichtete „Die Zeit“ (Nummer 45) am 2. November 2017 beispielsweise über „Ein aktives Netzwerk“ der extremen Rechten, wobei auch mehrere Immobilien in der gesamten Bundesrepublik Deutschland erwähnt werden. Oftmals sind solche Immobilien Ausgangspunkte für Vernetzungen in der extrem rechten wie neonazistischen Szene. Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) im Deutschen Bundestag antwortete die Bundesregierung nach Rücksprache mit den Ländern, dass es in Hamburg zwei rechtsextremistische Immobilien gäbe . (BT.-Drs. 19/518) Eine der Hamburger Immobilien liegt im Postleitzahlbereich 22301 und wird von einem Verein getragen. Über die zweite Immobilie gibt die Bundesregierung keine Auskunft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Handelt es sich bei ersten Immobilie um das Verbindungshaus der Hamburger Burschenschaft Germania? 2. Gibt es bei dem Trägerverein des Germanenhauses „Studentenwohnheim Harry Lange e.V.“ tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen? 3. Wird das Germanenhaus für Veranstaltungen oder Treffen von anderen Organisationen, Gruppierungen oder Personen der extremen Rechten, zum Beispiel der Identitären Bewegung, genutzt? Ja. 4. Die Bundesregierung konnte keine Auskünfte zur Finanzierung rechtsextremistischer Immobilien durch Zuwendungen beziehungsweise Vergünstigungen aus öffentlichen Stelle geben. Laut der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 20/8662 aus dem Jahr 2013 ist im Jahr 2009 „von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) eine Anteilsfinanzierung für eine energieeffiziente Heizungsanlage und Warmwasserversorgung im Studentenwohnheim Harry Lange e.V. gezahlt worden“. Warum wurde dies der Bundesregierung nicht mitgeteilt? Dem Senat ist keine Beitragsbitte des Bundes zur BT.-Drs. 19/518 bekannt. Drucksache 21/14421 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Hat der Verein Studentenwohnheim Harry Lange e.V. seit 2013 weitere Zuwendungen oder Vergünstigungen aus öffentlichen Stellen bekommen ? 6. Haben andere Studentenverbindungen in Hamburg innerhalb der letzten zehn Jahre Zuwendungen oder Vergünstigungen aus öffentlichen Stellen bekommen? Wenn ja, welche Studentenverbindungen, welche Art von Zuwendungen oder Vergünstigungen, zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Rechtsgrundlage ? Dem Senat liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/10967. 7. Der Abgeordnete Dr. Ludwig Flocken (fraktionslos) mietete Mitte 2016, noch als Abgeordneter der AfD, den Lohbrügger Wasserturm als Büro und Veranstaltungsraum an. Schon bei der Anmietung erklärte Flocken, dass er die Immobilie auch für AfD-fremde Personen öffnen werde. Seitdem finden in dem Wasserturm circa alle zwei Wochen Veranstaltungen von Herrn Flocken statt. Für den 18. Februar 2018 wurde der Münchner Michael Stürzenberger zu einer Veranstaltung von Herrn Flocken in seinen Wasserturm eingeladen. Stürzenberger und seinem Umfeld widmet der Bayrische Verfassungsschutzbericht 2017 ein ganzes Kapitel, http://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb_2017_barrie refrei.pdf. Bekannt sind auch Flockens Rednertätigkeiten für verschiedene PEGIDA-Bewegungen, welche der Verfassungsschutz als rechtsextremistisch beeinflusst einschätzt, https://www.abendblatt.de/politik/ article206744333/Bundesregierung-Rechtsextreme-unterwandern- Pegida-Ableger.html. Gibt es bei Herrn Flocken tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Betätigungen? Siehe Drs. 21/8612. 8. Trafen sich in der Immobilie von Herrn Flocken außer Herr Stürzenberger noch andere Vertreter/-innen der extremen Rechten als Redner/ -innen oder Diskussionsteilnehmer/-innen? Wenn ja, aus welchen Spektren? 9. Hat sich der Kreis um Herrn Flocken an den rechtsextremistisch beeinflussten „Merkel-muss-weg-Aufmärschen“ in Hamburg in diesem Frühjahr beteiligt. Wenn ja, nimmt dieser Einfluss auf Planung, Organisation und politischen Ausdruck der Versammlungen? Angaben im Sinne der Fragestellung könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zulassen und eine künftige Beobachtung der rechtsextremistischen Szene würde dadurch unverhältnismäßig erschwert werden. Detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschusses (PKA) gemacht werden. 10. Zur Bürgerschaftswahl 2011 nutzte die NPD eine Immobilie in Bramfeld zur Lagerung von Wahlkampfmaterial. Wurde oder wird diese Immobilie weiterhin genutzt oder nutzt die NPD zum Beispiel zu Wahlkampfzeiten andere Immobilien in Hamburg? Dem Senat liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.