BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14422 21. Wahlperiode 28.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 20.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerhäuser, Stadtteil(kultur)zentren und selbstverwaltete, öffentliche Räume – Welche Möglichkeiten bietet Hamburg? Selbstverwaltete Räume, Kulturläden, Bürgerhäuser und allgemein Rückzugsmöglichkeiten auch für Menschen oder Initiativen mit besonderen (Schutz-)Bedarfen stellen eine der Voraussetzungen für eine demokratische Stadt(teil)kultur dar. Häufig jedoch müssen sich insbesondere Migranten-/ -innenorganisationen (MO) und Initiativen, die über keine professionelle Infrastruktur verfügen, in privatem Rahmen treffen und haben kaum Möglichkeiten , geeignete öffentliche Räume in Anspruch zu nehmen. Daraus folgt, dass weniger professionell aufgestellte Initiativen auch in der öffentlichen Wahrnehmung häufig weniger sichtbar sind, obgleich ihr Engagement mitunter wesentlichen gemeinnützigen Zwecken dient. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Bewirtschaftung der genannten Einrichtungen obliegt in den jeweiligen Bezirken freien Trägern. Der zuständigen Fachbehörde liegen in der angefragten Detailtiefe keine Informationen vor. Eine Befragung aller Einrichtungen ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In Drs. 21/6120 listet der Senat 42 Bürgerhäuser beziehungsweise Stadtteil(kultur)zentren auf, die sich auf alle sieben Hamburger Bezirke verteilen. Eine Übersicht für Bürgerhäuser findet sich ebenso in Drs. 21/12126 vom 02.03.2018. a. Wie viele öffentlich geförderte Bürgerhäuser, Stadtteil(kultur)zentren, Kulturläden, selbstverwaltete Räumlichkeiten, Begegnungsstätten und dergleichen gibt es inzwischen im gesamten Stadtgebiet? Bitte in Tabellenform je Bezirk darstellen. b. Welche der unter 1. a. genannten Institutionen sind barrierefrei? c. In welchen der unter 1. a. genannten Institutionen ist die freie Nutzung von Räumlichkeiten, zum Beispiel durch Migrantenorganisationen (MO) oder andere, auch informelle Initiativen, grundsätzlich möglich? Bitte in derselben Tabelle darstellen. d. Wie viele Räumlichkeiten stehen in den unter 1. c. genannten Institutionen in jeweils welcher Größe für die freie Nutzung zur Verfügung und wie ist die Ausstattung? Gibt es zum Beispiel einen Bea- Drucksache 21/14422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 mer, WLAN, ein Whiteboard und so weiter? Raumgröße bitte in Quadratmetern angeben. Bitte in derselben Tabelle darstellen. e. In welchen der unter 1. c. genannten Institutionen ist diese Nutzung kostenfrei? Bitte in derselben Tabelle darstellen. f. In welchen der unter 1. c. genannten Institutionen fallen für die Nutzung der Räumlichkeiten Kosten in jeweils welcher Höhe an? Bitte in derselben Tabelle darstellen. 2. Die Nicht-Vergabe von Räumlichkeiten zur freien Nutzung wird häufig mit Ressourcenengpässen begründet. a. Welche Migranten-/-innenorganisationen oder andere, auch informelle Initiativen nutzen die unter 1. c. aufgeführten freien Raumressourcen jeweils in welchem Umfang? Bitte in einer gesonderten Tabelle darstellen. b. Wie ist die Auslastung der freien Raumnutzungsmöglichkeiten der unter 1. c. genannten Einrichtungen? Bitte in gesonderter Tabelle darstellen, welche der Institutionen noch freie Raumressourcen in jeweils welchem Umfang haben. Bitte ebenso auflisten, welche Institutionen keine frei verfügbaren Raumressourcen haben und nicht nach dem Ausschlussprinzip verfahren. Siehe Anlage. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Bürgerhäuser, Stadtteil(kultur)zentren et cetera hat der Senat 2017 und 2018 in jeweils welcher Höhe aus welchen finanziellen Quellen (bitte jeweils pro Bezirk unter Angabe der Produktgruppen und Einzelpläne angeben) gefördert? Bitte nach institutioneller Förderung und Projektförderung differenzieren. Zur Höhe der institutionellen und Projektförderungen in 2017 und 2018 siehe Transparenzportal (vergleiche http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/ zuwendungsvorgaenge-2018-quartal-3?forceWeb=true). Die Zuwendungen entstammen der Rahmenzuweisung, die die zuständige Fachbehörde den Bezirksämtern auf Grundlage der Globalrichtlinie Stadtteilkultur zur Verfügung stellt sowie teilweise den jeweiligen Einzelplänen (EP) und Produktgruppen (PG) der Bezirksämter: Altona: PG 251.12, EP 3.3; PG 254.09, EP 4.0; PG 209.03, EP 1.3; PG 283.01, EP 9.2; PG 286.15, EP 6.1; PG 283.01, EP 9.2; 272.07 EP 8.1. Bergedorf: PG 227.02.02, EP 1.7; PG 227.02.02, EP 1.8 Eimsbüttel: PG 251.12, EP 3.3; PG 21502, EP 1.4 Harburg: PG 251.12, EP. 3.3; PG 231.02; EP 1.8 Mitte: PG 251.12, EP 3.3; PG 207.02, EP 1.2 Nord: PG 251.12, EP. 3.3 Wandsbek: PG: 223.02, EP 1.6 4. Welche Mittel in jeweils welcher Höhe aus welcher Produktgruppe/ welchem Aufgabenbereich sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 für Bürgerhäuser, Stadtteil(kultur)zentren et cetera vorgesehen? Bitte jeweils nach Einrichtung und Jahr sowie institutioneller Förderung und Projektfinanzierung aufschlüsseln. Zu Mitteln aus der Produktgruppe 251.12 „Bezirkliche Zuweisung BKM“ siehe Seite 69 des Entwurfs zum Haushaltsplan 2019/2020 Einzelplan 3.3 der Behörde für Kultur und Medien. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14422 3 Zur Schlüsselung der Rahmenzuweisung und Verteilung auf die Bezirke siehe Seite 11 des Vorberichts zu den Einzelplänen der Bezirksämter zum Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020. Die auf die einzelnen Bezirksbudgets und die drei Produkte der Globalrichtlinie (Stadtteilkulturzentren , Geschichtswerkstätten, Stadtteilkulturprojekte) bezogene Feinspezifikation ist aufseiten der Bezirke (Bezirksversammlungen) noch nicht abgeschlossen. Zur Förderung der Bürgerhäuser durch die zuständigen Bezirksämter sieht der Haushalts -Planentwurf 2019/2020 folgende Beträge vor: Bezirksamt Bürgerhaus Institutionelle Förderung 2019 2020 Ansatz (EUR) PG Ansatz (EUR) PG Altona Bürgertreff Altona Nord 150.516 211.02 150.516 211.02 Bürgerhaus Bornheide 18.439 211.02 18.439 211.02 Eimsbüttel Bürgerhaus Lenzsiedlung e.V. 119.265 215.02 119.265 215.02 Wandsbek Jenfeld Haus 312.542 223.02 312.542 223.02 Bergedorf Bürgerhaus Neuallermöhe West 100.094 227.02.01.17 100.094 227.02.01.17 Brügge 98.771 227.02.01.17 98.771 227.02.01.17 Bürgerhaus Neuallermöhe Ost 123.450 227.02.01.17 123.450 227.02.01.17 Bürgerhaus Westibül 143.135 227.02.01.17 143.135 227.02.01.17 ARGE Pavillon 8.520 227.02.01.17 8.520,00 227.02.01.17 Kulturheim Billwerder 23.750 227.02.01.17 23.750 227.02.01.17 Harburg Bürgerhaus Rieckhof 424.663 231.02 424.663 231.02 Hamburg- Mitte Nicht bekannt. Beschlussfassungen für Projektförderungen liegen den Bezirksämtern derzeit noch nicht vor. Bürgerhäuser, Stadtteil(kultur)zentren und selbstverwaltete, öffentliche Räume – Welche Möglichkeiten bietet Hamburg? Bezirk Name der Einrichtung Barrierefreiheit Freie Nutzung 1 Altona Haus Drei Bedingt. Aufzug vorhanden, jedoch ist die Nutzung nur mit Personal möglich. Ebenso der Eingang für Rollstuhlfahrer, nur mit Personal. Die freie Nutzung von Räumlichkeiten ist möglich. 2 Altona Stadtteilhaus Lurup Ja. Die freie Nutzung von Räumlichkeiten ist gegeben. 3 Altona GWA St. Pauli Teilweise. Veranstaltungsräume ja, Toiletten nein. Die freie Nutzung von Räumlichkeiten ist gegeben. 4 Altona Stadtteilarchiv Ottensen Bedingt. Der untere Bereich der Drahtstiftefabrik ist insofern barrierefrei, als dass er von Rollstuhlfahrer*innen genutzt werden kann, das gilt auch für die Toiletten. Das Kesselhaus und die oberen Archivräume sind leider nicht barrierefrei. Das Stadtteilarchiv Ottensen steht Gruppen, die sich mit regionalhistorischen Themen, darunter auch Migrationsgeschichte, befassen, zu den Öffnungszeiten grundsätzlich offen. Die freie Nutzung von Räumlichkeiten ist nicht möglich. 5 Altona Motte Größtenteils ja. Ein Seminarraum (ca. 80 qm²) ist nicht barrierefrei. Freie Nutzung mehrerer Räume möglich. 6 Altona Bürgertreff Altona-Nord Ja. Raumnutzung durch Initiativen, Freizeitgruppen, Organisationen etc. ist grundsätzlich möglich. 7 Altona Bürgerhaus Bornheide Ja. Nicht bekannt. 8 Bergedorf Bürgerhaus Neuallermöhe-West (KulturA, Sprungbrett e.V.) Ja. Nicht bekannt. 9 Bergedorf Brügge - Haus für Alle in Lohbrügge Ja. Nicht bekannt. 10 Bergedorf Bürgerhaus Neuallermöhe-Ost (Bürgerhaus Allermöhe) Ja. Nicht bekannt. 11 Bergedorf Bürgerhaus Westibül Ja. Nicht bekannt. 12 Bergedorf ARGE-Pavillon Bergedorf-West Ja. Nicht bekannt. 13 Bergedorf Kulturheim Billwerder Ja. Nicht bekannt. 14 Bergedorf Kultur- u. Geschichtskontor Nein. Nicht bekannt. 15 Bergedorf LoLa Kulturzentrum e.V. Nein. Nicht bekannt. 16 Bergedorf Ratskeller Ja. Nicht bekannt. 17 Eimsbüttel Stadtteilkulturzenturm Eidelstedter Bürgerhaus Ja. Nein. 18 Eimsbüttel Freizeitzentrum Schnelsen e.V. Ja. Freie Nutzung grundsätzlich möglich. 19 Eimsbüttel Galerie Morgenland e.V./ Geschichtswerkstatt Eimsbüttel Teilweise. Nicht bekannt. 20 Eimsbüttel Bürgerhaus Lenzsiedlung e.V. Ja. Freie Nutzung des großen Saals und von drei kleineren Seminarräumen grundsätzlich möglich. 21 Harburg Bürgerhaus Rieckhof Ja. Grundsätzlich (vor allem Vermietung) möglich. 22 Harburg Alles wird schön Nein. Grundsätzlich möglich. 23 Harburg Elbdeich Nein. Grundsätzlich möglich. 24 Harburg Geschichtswerkstatt Harburg Nein. Grundsätzlich keine Vermietung. 25 Harburg Kulturhaus Süderelbe Ja. Grundsätzlich möglich. 26 Harburg KulturWerkstatt Harburg Nein. Grundsätzlich möglich. 27 Mitte Stiftung Kulturpalast Hamburg Ja. Ja, freie Nutzung für Organisationen ohne professionelle Infrastruktur möglich. Anlass- und gruppenbezogen werden individuelle Lösungen gefunden. 28 Mitte Honigfabrik Teilweise (unten in der Einrichtung, nicht oben). Ja, freie Nutzung für Organisationen ohne professionelle Infrastruktur möglich. Anlass- und gruppenbezogen werden individuelle Lösungen gefunden. 29 Mitte Kulturladen Hamm Nein. Ja, freie Nutzung für Organisationen ohne professionelle Infrastruktur möglich. Anlass- und gruppenbezogen werden individuelle Lösungen gefunden. 30 Mitte Kulturladen St. Georg Teilweise (unten in der Einrichtung, nicht oben). Ja, freie Nutzung für Organisationen ohne professionelle Infrastruktur möglich. 31 Mitte Quartier - Verein für Stadtteil und Arbeit e.V.(Freizeithaus Kirchdorf-Süd) Ja. Ja, freie Nutzung für Organisationen ohne professionelle Infrastruktur möglich. Anlass- und gruppenbezogen werden individuelle Lösungen gefunden. 32 Mitte Stadtteilcentrum Horner Geest Bürgerverein e.V. Ja. Ja, eine freie Nutzung für Organisationen ohne professionelle Infrastruktur ist möglich. 33 Mitte Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg Teilweise. Bis 2020 wird Barrierefreiheit mit Förderung durch die FHH und das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtbaus" hergestellt. Ja, eine freie Nutzung ist möglich. 34 Nord Ella Kulturhaus Ja, im Erdgeschoss. Ja. 35 Nord Kulturhaus Eppendorf Ja. Ja. 36 Nord Bürgerhaus in Barmbek Ja, im Erdgeschoss. Ja 37 Nord Kulturpunkt im Barmbek Basch Ja. Ja. 38 Nord Goldbekhaus Teilweise. Ja. 39 Nord Zinnschmelze Ja. Ja. 40 Wandsbek Begegnungsstätte Bergstedt e. V. (Stadtteilkulturzentrum) Nicht bekannt. Nicht bekannt. 41 Wandsbek Bramfelder Kulturladen e. V. - Brakula (Stadtteilkulturzentrum) Ja. Ja. 42 Wandsbek Freie Kulturinitiative Jenfeld e. V. - FKJ (Stadtteilkulturzentrum) Teilweise. EG ja. Nicht bekannt. 43 Wandsbek Interessengemeinschaft um den Lentersweg e. V. - IGL (Stadtteilkulturzentrum) Nicht bekannt. Nicht bekannt. 44 Wandsbek Kulturzentrum Bürgerhaus in Meiendorf e. V. - BiM (Stadtteilkulturzentrum) Teilweise. EG: ja (Veranstaltungssaal). OG: nein. Nicht bekannt. 45 Wandsbek Kulturzentrum Wandsbek e. V. - Kulturschloss (Stadtteilkulturzentrum) Nicht bekannt. Nicht bekannt. 46 Wandsbek Selbsthilfe e. V. Jenfeld - Jenfeld Haus (Bürgerhaus) Ja. Alle Räume stehen zur Verfügung. 47 Wandsbek Stadtteilarchiv Bramfeld e. V. (Stadtteilarchiv) Ja. Nein. 48 Wandsbek Stadtteiltreff AGDAZ e. V. - AGDAZ (Stadtteilkulturzentrum) EG: Nein. Ja, Veranstaltungssaal. 49 Wandsbek Sasel-Haus e. V. - Sasel-Haus (Stadtteilkulturzentrum) Ja. Ja, 7 Räume. Drucksache 21/14422 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 14422ska_text 14422ska_Antwort_Anlage1 Tabelle1