BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14423 21. Wahlperiode 28.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 20.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Bewerbung als Global Active City Gemäß Drs. 21/13161 hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg im April 2018 als sogenannte Partner City der Active Well-being Initiative (AWI) angeschlossen. Derzeit bewirbt sich die Stadt um eine Auszeichnung als „Global Active City“ (im Folgenden als GAC bezeichnet). Bis zum Ende des Jahres soll der Zertifizierungsprozess abgeschlossen sein.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zertifizierung als „Gobal Active City“ (GAC) durch die „Active Well-being Initiative“ (AWI) und die bereits praktizierte Verwendung des Labels „Active City“ durch die Freie und Hansestadt Hamburg erfolgen unabhängig voneinander. Im Übrigen siehe Drs. 21/13161. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Freie und Hansestadt Hamburg befindet sich bereits im globalen TAFISA-Netzwerk und hat das ähnlich lautende Zertifikat der „Active City“ bereits erhalten. Welche (zusätzlichen) Vorteile entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Erwerb des GAC-Zertifikats? Bitte begründen. GAC-zertifizierte Städte erhalten Zugang zum Expertennetzwerk der TAFISA und zum Austausch innerhalb des Netzwerks. Im Mittelpunkt des Austausches stehen unter anderem die positiven gesamtgesellschaftlichen Wirkungsoptionen von Sport und Bewegung in Städten. Das GAC-Zertifikat wird nach ISO-Standards verliehen, erhält dadurch eine universelle Anerkennung als Gütesiegel und kann auch für die Bewerbung um die Ausrichtung internationaler Sportveranstaltungen ein Erfolgsfaktor sein. Im Übrigen siehe http://activewellbeing.org/global-active-city/ und Vorbemerkung. 2. Wie lange ist die GAC-Zertifizierung gültig? Die Zertifizierung gilt zunächst für vier Jahre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Standards der Zertifizierung weiterentwickelt werden und die Freie und Hansestadt Hamburg zu den ersten sechs Städten gehört, die einen Zertifizierungsprozess durchlaufen . 2.1 Die Zertifizierung soll einmalige Kosten in Höhe von 12.300 Euro verursachen. Welche Nutzungsrechte hat die Freie und Hansestadt Hamburg – im Falle einer erfolgreichen Zertifizierung – an dem Active -City-Logo? 1 Siehe: http://activewellbeing.org/2018/05/08/hamburg-sets-out-to-become-a-global-active-city/. Drucksache 21/14423 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu den Kosten der Zertifizierung siehe Drs. 21/13161. Die Freie und Hansestadt hat das alleinige Nutzungsrecht am Active-City-Logo. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2.2 Hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg mittlerweile Gedanken darüber gemacht, wie eine „bedarfsgerechte ergänzende Nutzung des GAC-Logos“ – im Falle einer erfolgreichen Zertifizierung – erfolgen soll? Ja. 3. Welche weiteren Kosten sind seit der Antwort zu Drs. 21/13161 im Rahmen der Bewerbung als GAC entstanden? 4. Kürzlich tagte eine internationale Delegation in Hamburg, um zu überprüfen , ob die Freie und Hansestadt Hamburg den Ansprüchen einer GAC entspricht.2 Welche Kosten hat die Freie und Hansestadt Hamburg für die Reise und Unterbringung der Delegation aufgewendet? Im Rahmen der Zertifizierung sind Kosten für Anreise und Unterbringung der Delegation entstanden, die von der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Bestimmungen des Hamburgischen Reisekostengesetzes und der Repräsentationsrichtlinie übernommen werden. Eine Abrechnung liegt noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/13161. 5. Die Mitgliedschaft in der AWI sowie laufende Zertifizierungsgebühren schlagen mit insgesamt 6.500 Euro p.a. zu Buche. Entstehen zur Aufrechterhaltung des GAC-Status weitere laufende Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg? Falls ja, welche und in welcher Höhe? Siehe Drs. 21/13161. 6. Woraus setzen sich die laufenden Zertifizierungsgebühren der GAC zusammen? Es handelt sich um Pauschalbeträge. 7. Welche Zertifizierungskriterien konnte die Freie und Hansestadt Hamburg bislang erfüllen? Welche Kriterien stehen noch aus? Bitte erläutern, wie die Standards der AWI konkret in Hamburg umzusetzen sind. Über das Ergebnis einer der Zertifizierung vorangehenden Evaluierung wird die zuständige Behörde in Kürze informiert. 8. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg weitere Serviceleistungen der AWI in Anspruch genommen? Falls ja, welche? Auf welche Höhe belaufen sich die jeweiligen Kosten? Nein. 9. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für die Freie und Hansestadt Hamburg aus der Mitgliedschaft in der AWI? Hamburg kann vom internationalen Austausch mit den „Partner-Cities“ der AWI profitieren und seinerseits Impulse zur Lösung von gesellschaftlichen und gesundheitsbezogenen Herausforderungen insbesondere in den großen Städten geben. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 2 Siehe: https://www.abendblatt.de/hamburg/article215301353/Wie-bewegt-ist-Hamburg- ActiveCity-auf-dem-Pruefstand.html. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14423 3 10. Wie eingangs erwähnt, hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg im April 2018 der AWI als „Partner City“ angeschlossen. Auf der Webseite der AWI werden zurzeit zehn Städte aufgelistet, die bereits Teil des AWI- Netzwerks sind – Hamburg ist jedoch nicht dabei. Wie passt das zusammen? Die Website wurde aktualisiert und Hamburg wird als „Partner City“ aufgeführt.