BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14427 21. Wahlperiode 28.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 21.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Geschlossene Unterbringung für Jugendliche: Warum schweigt der Senat? Der Senat plant seit 2013 eine geschlossen Unterbringung (GU) für Jugendliche unter Beteiligung Hamburgs. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag ist dies verankert. Es ist unklar, ob eine GU für Jugendliche in Kooperation mit anderen Bundesländern oder als eigenes Hamburger Projekt realisiert werden soll. Eine Kooperation mit Bremen scheiterte bereits. Seitdem hält sich der Senat bedeckt, obwohl die Hamburger Bürger ein berechtigtes Interesse an Informationen über den aktuellen Stand der Planung haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hält weiterhin eine intensivpädagogische Einrichtung mit der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen als Ultima Ratio für die kleine Gruppe, bei der andere Hilfeformen gescheitert sind und die einen familiengerichtlichen Beschluss zur Unterbringung mit Freiheitsentzug haben, für erforderlich. Die Aufkündigung der vorgesehenen Kooperation durch Bremen und der kontroverse Diskurs dieser Thematik machen allerdings eine sehr sensible und zurückhaltende Kommunikation der einzelnen Planungen erforderlich. Eine detaillierte Beantwortung insbesondere hinsichtlich des aktuellen Planungsstandes würde den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung tangieren. Das vorzeitige Bekanntwerden von Einzelumständen der entsprechenden Planungen des Senats und eine hierauf folgende öffentliche Diskussion von in Betracht kommenden Liegenschaften, Trägern und Konzepten kann dazu führen, dass Entscheidungsabläufe beziehungsweise Vorbereitungshandlungen, zum Beispiel individuelle Gespräche mit Grundstückseigentümern und betroffenen Nachbarn, beeinflusst werden beziehungsweise bestimmte Entscheidungsoptionen vorzeitig entfallen . Im Übrigen ist die Leistungsphase 2 (§ 34 HOAI) abgeschlossen. Eine Abgrenzung zur Drs. 21/12054 ist zudem nicht möglich, da die zitierte Drucksache andere Inhalte zum Gegenstand hat. Seit 2015 sind für die Planungen einer GU für Jugendliche aus Hamburg 115.369,04 Euro angefallen. Darin sind Kosten für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften und Objekten sowie für die Erstellung von inhaltlichen und baulichen Konzepten und Kosten für die planerischen Arbeiten und deren Begleitung enthalten . Aktuell ist ein Jugendlicher auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB in Süddeutschland untergebracht. Da es sich nur um eine Person handelt, welche daher identifizierbar sein könnte, ist eine Beantwortung zu 2.b. aufgrund sozialdatenschutzrechlicher Bestimmungen nicht möglich, da es sich bei den erfragten Informationen um geschützte Sozialdaten im Sinne der §§ 35 SGB I, 61 ff SGB VIII, 67 ff SGB X handelt, die der Senat gemäß § 67 b Absatz 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gemäß Artikel 6 Absatz 1 S. 1 Buchst. a Drucksache 21/14427 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 DS-GVO mit Einwilligung der Betroffenen weitergeben darf. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Eine Einwilligung der Betroffenen zur Datenübermittlung liegt nicht vor. Der Senat ist daher gemäß § 35 SGB I, §§ 67 ff SGB X an der weitergehenden Beantwortung der Frage gehindert. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/4535 und 21/8343. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie weit sind die Planungen einer Geschlossenen Unterbringung für Jugendliche in Hamburg oder unter Beteiligung Hamburgs vorangekommen ? (Bitte dezidiert den Stand der aktuellen Planungen inklusive Planungsfortschritte und Planungsdefizite verglichen mit Drs. 21/12054 und darin aufgeführten Drucksachen erläutern.) a. Was für Möglichkeiten der Umsetzung werden aktuell grundsätzlich erwogen? (Bitte dezidiert in Abgrenzung zu Drs. 21/12054 und darin aufgeführten Drucksachen erläutern.) b. An welcher konkreten Stelle befindet sich die Planung im Moment und was ist seit dem Scheitern der Kooperation mit Bremen passiert ? (Bitte dezidiert in Abgrenzung zu Drs. 21/12054 und darin aufgeführten Drucksachen erläutern.) c. Ist eine Beteiligung der Pädagogisch Therapeutischen Jugendhilfe GmbH (PTJ GmbH) weiterhin im Gespräch? Wenn ja, in welcher Form konkret? Wenn nein, warum nicht und mit welchen Folgen für die PTJ? (Bitte dezidiert in Abgrenzung zu Drs. 21/12054 und darin aufgeführten Drucksachen erläutern.) d. Von welchem Bedarf an Plätzen in der geschlossenen Unterbringung geht der Senat derzeit aus? Worauf basiert diese Einschätzung und wie begründet sich diese? e. In welcher Höhe und wofür sind für die Planungen einer GU für Jugendliche aus Hamburg bereits Kosten angefallen? (Bitte dezidiert in Abgrenzung zu Drs. 21/12054 und darin aufgeführten Drucksachen erläutern.) 2. Für wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche insgesamt liegen aktuell Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB vor? a. Wo sind diese Kinder und Jugendlichen derzeit untergebracht? b. Sind sie seit der Erteilung der Genehmigung erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten? Wenn ja, weswegen und wie oft? 3. Sollte der Senat zur Beantwortung der Fragen darauf verweisen, dass die Planungen und die Willensbildung des Senats noch nicht abgeschlossen seien und die öffentliche Begleitung des Vorgangs die Handlungsoptionen und Entscheidungen des Senats beeinträchtigen könnte, ergeben sich folgende Fragen: a. Warum können Entscheidungen oder Handlungsmöglichkeiten des Senats durch eine Offenlegung des Planungsvorgangs vor den Hamburger Bürgern beeinträchtigt werden? b. Welche konkreten Nachteile ergeben sich aus einer Offenlegung explizit für das Projekt beziehungsweise die Planung? Siehe Vorbemerkung.