BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14428 21. Wahlperiode 28.09.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 21.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Fernwärmerückkauf – Kontrollgutachten im Auftrag der Finanzbehörde Seit der Bekanntgabe des aktuellen objektivierten Unternehmenswertes der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) durch das Schiedsgutachten der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BDO) versuchen insbesondere Umweltsenator Kerstan (GRÜNE) und die Behörde für Umwelt und Energie (BUE), den überhöhten Mindestkaufpreis durch zahlreiche neue Gutachten zu rechtfertigen. So hat die BUE am 17.08.18 ein weiteres Gutachten bei der LBD-Beratungsgesellschaft mbH (LBD) in Auftrag gegeben. Gegenstand dieses Gutachtens ist nach Aussage des Senats die Bewertung eines derzeit zwischen den Gesellschaftern der VWH diskutierten Unternehmenskonzeptes (siehe Drs. 21/14255). Zuletzt wurde außerdem bekannt, dass die Finanzbehörde diesen aktuell laufenden Gutachtenprozess überwachen will und deshalb ihrerseits einen weiteren externen Gutachter, namentlich die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC), damit beauftragt hat, das LBD-Gutachten der BUE einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Dies legt den Schluss nahe, dass die Finanzbehörde der BUE beziehungsweise der Qualität der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des von ihr beauftragten LBD-Gutachtens misstraut. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Aufgabe der LBD-Beratungsgesellschaft mbH (LBD) ist die Erstellung eines Unternehmenskonzepts und Businessplans für die Vattenfall Wärme Hamburg als Hamburger Fernwärmegesellschaft bei unternehmerischer Führung durch die Freie und Hansestadt Hamburg und unter Berücksichtigung eines zwischen der Vattenfall GmbH und der BUE abgestimmten Erzeugungskonzepts. Ergänzend hat die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) PWC beauftragt, die Erstellung des Unternehmenskonzepts und Businessplans insbesondere im Hinblick auf die Plausibilität und Konsistenz der zugrunde gelegten energie- und finanzwirtschaftlichen Annahmen kritisch zu begleiten. Mit dieser Begleitung soll in erster Linie gewährleistet werden, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse als Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder eine subjektive Unternehmensbewertung genutzt werden/dienen können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HGV wie folgt: 1. Wie genau lautet der Gutachterauftrag an PWC? Welche konkreten Punkte sollen in dem neuen Plausibilisierungsgutachten betrachtet und geprüft werden? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/14428 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Jeweils wann ist mit der Fertigstellung sowie der Veröffentlichung dieses Gutachtens zu rechnen? Vorgesehen ist, dass PWC bis Mitte Oktober die Arbeiten abschließt. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist nicht geplant. 3. Welche zusätzlichen Erkenntnisse über die Ergebnisse des LBD-Gutachtens hinaus erwartet der Senat von dem Plausibilisierungsgutachten? Der Senat erwartet insbesondere Erkenntnisse hinsichtlich der Festlegung, welche Aspekte der LBD-Ergebnisse in den Bilanzansatz der VWH-Beteiligung bei der HGV einfließen können. 4. Welche Kosten fallen für das Plausibilisierungsgutachten an? Die Kosten richten sich nach dem Beratungsaufwand. Es liegt noch keine Abrechnung vor, da der Auftrag noch nicht abgeschlossen ist.