BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14436 21. Wahlperiode 02.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 24.09.18 und Antwort des Senats Betr.: G20 – Grenzüberschreitende Ermittlungen der SoKo „Schwarzer Block“ Im Rahmen der Ermittlungen nach dem G20-Gipfel hat die SoKo „Schwarzer Block“ Durchsuchungen in Frankreich, Spanien, Italien und der Schweiz durchgeführt. Hierzu nutzte die Polizei Instrumente der Europäischen Union, darunter EU-Haftbefehle, die neue EU-Ermittlungsanordnung und die Erleichterung der Rechtshilfe über die Agentur für die justizielle Zusammenarbeit Eurojust. Neben polizeilichen Zwangsnahmen arbeitet die SoKo mit ausländischen Polizeibehörden an der Ermittlung von mutmaßlichen Straftätern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche polizeilichen Maßnahmen (darunter Festnahmen, Durchsuchungen , Verhöre, Vernehmungen, verdeckte Ermittlungen, Observationen, Lagebesprechungen) hat die SoKo „Schwarzer Block“ bis zum heutigen Tag im Ausland durchgeführt, und wo fanden diese im Einzelnen statt? Polizeiliche Maßnahmen im Ausland werden nicht durch die SoKo „Schwarzer Block“ durchgeführt, sondern durch die örtlich zuständigen ausländischen Polizeidienststellen . Zu den durch die SoKo „Schwarzer Block“ anlässlich der im Ausland veranlassten Einsätzen vom 29. Mai 2018 und den in diesem Zusammenhang veranlassten Maßnahmen siehe die gemeinsamen Pressemeldungen der Staatsanwaltschaft Hamburg und der Polizei Hamburg unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/ 6337/3955475 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/3956521 sowie Drs. 21/13507. Darüber hinaus haben sich Mitarbeiter der SoKo „Schwarzer Block“ jenseits der Vollstreckung von Beschlüssen zur Vorbereitung der durchgeführten Maßnahmen und des Erkenntnisaustausches im Ausland befunden. Im Übrigen betrifft die Fragestellung die Polizeitaktik sowie laufende polizeiliche Ermittlungen; Angaben hierzu werden von den Strafverfolgungsbehörden aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gemacht. 2. Welche Überwachungsmaßnahmen (etwa Funkzellenauswertungen, Stille SMS, Telekommunikationsüberwachung, verdeckte Ermittlungen, Observationen) hat die SoKo „Schwarzer Block“ bis zum heutigen Tag im Ausland angeordnet beziehungsweise welche entsprechenden Ergebnisse hat sie aus solchen Maßnahmen ausländischer Behörden erhalten? In gängiger Praxis machen die Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zum Einsatz verdeckter Maßnahmen, aus denen Rückschlüsse auf kriminaltaktische Vorgehensweisen gezogen werden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Welche EU-Instrumente (etwa EU-Haftbefehle, EU-Ermittlungsanordnung , Steuerung über Eurojust, Beteiligung von Europol) wurden in wel- Drucksache 21/14436 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chem Umfang im Rahmen der grenzüberschreitenden Ermittlungen nach dem G20-Gipfel genutzt (bitte für die einzelnen Länder ausweisen)? Siehe Drs. 21/13507. Der Senat sieht im Hinblick auf die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der noch laufenden Ermittlungen von weiteren Angaben ab. 4. Welche Bundes- oder Landesbehörden waren aus welchen Gründen an den jeweiligen Maßnahmen der SoKo „Schwarzer Block“ im Ausland beteiligt? Es waren Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes (BKA) im Einsatz. Eine der Aufgaben von Verbindungsbeamten ist es, im jeweiligen Land Kontakt zu den dortigen Strafverfolgungsbehörden zu halten und bei Bedarf die deutschen Strafverfolgungsbehörden im jeweiligen Ausland zu unterstützen. Darüber hinaus siehe Drs. 21/13507 und Antwort zu 6. 5. Inwiefern arbeitet die SoKo „Schwarzer Block“ mit anderen deutschen oder ausländischen Polizeibehörden bei Ermittlungen zusammen, die sich nicht nur auf den G20-Gipfel beziehen, und um welche Tatkomplexe handelt es sich dabei? Die SoKo „Schwarzer Block“ ist ausschließlich zum Zweck der retrograden Fallbearbeitung der Geschehnisse rund um den G20-Gipfel eingesetzt. 6. Aus welchen Gründen waren bei der Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen am 29. Mai 2018 in Frankreich, Italien, der Schweiz und Spanien außer dem im Rahmen der SoKo „Schwarzer Block“ ermittelnden LKA Hamburg jeweils in einem Fall die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt sowie die Polizei Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zugegen? Die SoKo „Schwarzer Block“ wurde temporär von Beamten anderer Polizeien der Länder, der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt zur SoKo „Schwarzer Block“ unterstützt. In diesem Rahmen waren die Beamten durch ihre Abordnung dem Landeskriminalamt Hamburg unterstellt. Siehe auch Drs. 21/12897. 7. Sofern durch die SoKo „Schwarzer Block“ im Ausland auch Verhöre oder Vernehmungen von Verdächtigen oder Zeugen durchgeführt wurden, wann und wo fanden diese statt und wer war davon betroffen? Siehe Antwort zu 1. 8. Welche rechtlichen Einstufung (in Frankreich etwa „freie Vernehmung“ beziehungsweise Vernehmung als „freie Verdächtige“) trugen diese Verhöre oder Vernehmungen in den jeweiligen Ländern/Fällen? 9. Inwiefern wurden den Betroffenen bei den Verhören oder Vernehmungen wie vorgeschrieben ein Rechtsbeistand und vereidigte Dolmetscher beigestellt und in welchen Fällen wurde dies unterlassen? Siehe Drs. 21/13507 und Antworten zu 1. und 3. Maßnahmen im Ausland müssen stets auch die dort geltenden rechtlichen Regelungen beachtet werden. 10. Auf welche Weise wurde die bereits in vier Schüben erfolgte Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichen Straftätern auch im Ausland betrieben und wie wurden die dortigen Behörden hierfür gewonnen? Das BKA hat die Polizei im europäischen Ausland über die Veröffentlichung lediglich informiert und darauf hingewiesen, dass eine Verbreitung in der ausländischen Presse erfolgen könne. Siehe Drs. 21/14356. 11. Inwiefern war oder ist geplant, Gesichtsbilder der Auswertedatei der SoKo „Schwarzer Block“ auch ausländischen Polizeibehörden zugänglich zu machen, damit diese bei der Identifizierung Beschuldigter behilflich ist oder deren Fotos mit dortigen polizeilichen Datenbanken abzugleichen und um welche Behörden handelt es sich dabei? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14436 3 Anlassbezogen wurde das Bundeskriminalamt in mehreren Ermittlungsverfahren gemäß § 14 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) zwecks Identifizierung unbekannter Beschuldigter um eine Erkenntnisanfrage bei EU-Polizeibehörden gebeten. Darüber hinaus siehe Antworten zu 1. und 3. 12. Auf welche Weise waren die im Rahmen der SoKo „Schwarzer Block“ eingesetzten „Super Regocniser“ in die Auswertung ausländischer Bildoder Videodaten eingebunden und inwiefern haben sich diese hierfür auch im Ausland aufgehalten? Die Mitarbeiter der SoKo „Schwarzer Block“ haben vorliegendes Bild- und Videomaterial ausgewertet; siehe auch Drs. 21/13939. Ein Einsatz im Sinne der Fragestellung im Ausland hat nicht stattgefunden. 13. Zu welchen Anlässen haben sich Angehörige der SoKo „Schwarzer Block“ im Rahmen der Ermittlungen nach dem G20-Gipfel auch jenseits der Vollstreckung von Beschlüssen im Ausland aufgehalten? Siehe Antwort zu 1. 14. Wann, wo und aus welchem Grund haben Angehörige der SoKo „Schwarzer Block“ im Ausland auch Demonstrationen beobachtet oder Videomaterial hierüber eingesehen beziehungsweise ausgewertet? Siehe Antworten zu 1. und 3.