BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14449 21. Wahlperiode 02.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dennis Gladiator (CDU) vom 24.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Wieder Bevormundung und Nötigung durch „Parking Day“ – Wie lief die mobilitätsfeindliche Aktion der „Parkplatzguerilla“ in diesem Jahr konkret ab? Im Rahmen des sogenannten Parking Day wurden am 21. September 2018 in Hamburg wieder gezielt Parkplätze durch Aktivisten besetzt. Noch im vergangenen Jahr rechtfertigten die Initiatoren diese verkehrspolitische „Guerillaaktion “ als zivilen Ungehorsam gegen die „Platzverschwendung durch Autos“.1 Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) tolerierte diese Aktion und begründete dies bereits damals damit, dass es sich um eine angemeldete Kundgebung gehandelt habe. Die mitregierenden GRÜNEN befürworteten diese Aktion ausdrücklich. Die fachlich zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hingegen mogelte sich in ihrer Antwort auf eine CDU- Anfrage zu dieser Anti-Autofahrer-Aktion (Drs. 21/10404) um eine klare Einlassung hinsichtlich der verkehrspolitischen Sinnhaftigkeit herum. Diese Verhaltensmuster wiederholten sich vor Kurzem. In der Antwort auf eine aktuelle CDU-Anfrage im Vorfeld des diesjährigen „Parking Day“ (Drs. 21/14301) zog sich die BIS erneut auf das Versammlungsrecht zurück und auch die BWVI blieb abermals eine verkehrspolitische Standortbestimmung bei diesem Thema schuldig. Von umso größerem Interesse sind eine rückblickende Betrachtung und Bewertung der Ereignisse vom vergangenen Freitag. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Beim Parking Day handelt es sich um eine global angelegte eintägige Aktion, die auch in der Bundesrepublik Deutschland in mehreren Städten durchgeführt wird und aufzeigen soll, wie aus Sicht der Veranstalter Parkraum besser genutzt werden könnte. Zur rechtlichen Einstufung und dem Ablauf der im Jahr 2017 in Hamburg durchgeführten Veranstaltung siehe Drs. 21/10404. Es handelt sich nicht um einen „Rückzug“ auf das Versammlungsrecht, sondern um die verfassungsrechtlich gebotene Beachtung geltenden Rechts durch die öffentliche Verwaltung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Verkehrspolitische Aspekte 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article211920945/Radfahrer-besetzen-Parkplaetze-in- Ottensen-und-Eimsbuettel.html und https://hamburg.adfc.de/news/adfc-fordert-zum-parkingday -am-1592017-mehr-raum-fuers-rad/, letzter Zugriff jeweils am 24.09.18. Drucksache 21/14449 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Hat die Radverkehrskoordinatorin am „Parking Day“ 2018 teilgenommen ? 2. Haben Vertreter der BWVI am „Parking Day“ 2018 teilgenommen? Falls ja, aus welchem Referat und aus welchem Grund? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/14301. 3. Haben Vertreter der BIS am „Parking Day“ 2018 teilgenommen? Falls ja, aus welchem Referat und aus welchem Grund? Nein. Es wurden ausschließlich Polizeibeamte im versammlungsrechtlichen Rahmen eingesetzt. 4. Haben Vertreter der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) am „Parking Day“ 2018 teilgenommen? Falls ja, aus welchem Referat und aus welchem Grund? 5. Haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden und/oder einer der Landesbetriebe den „Parking Day“ 2018 in Hamburg finanziell unterstützt? Wenn ja, weshalb, in welcher Höhe und aus welcher Produktgruppe welches Einzelplans? 6. Inwiefern haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden und/oder einer der Landesbetriebe den „Parking Day“ 2018 personell unterstützt? Nein. 7. Wie viele Unfälle mit wie vielen Verletzten haben sich unmittelbar im Zusammenhang mit den Kundgebungen des „Parking Day“ 2018 in Hamburg ereignet? Keine. II. Versammlungsrechtliche Aspekte 8. Wie viele Anträge auf Anmeldungen von Kundgebungen/Demonstrationen im Rahmen des „Parking Day“ 2018 wurden wann von wem bei welchen Stellen in Hamburg gestellt? Wie viele davon wurden von jeweils welcher Stelle auf welcher rechtlichen Grundlage bewilligt und wie viele nicht? 9. Mit welchen Mottos wurden die Kundgebungen/Demonstrationen im Rahmen des „Parking Day“ 2018 jeweils als Veranstaltung angemeldet? Bitte für jede Veranstaltung das entsprechende Motto sowie den genauen Standort angeben. Bei der zuständigen Versammlungsbehörde bei der Polizei wurden sechs Versammlungen im Sinne der Fragestellung angemeldet und ohne beschränkende Verfügungen bestätigt; im Übrigen siehe Drs. 21/10404: 1. Anmeldung am 31. Juli 2018 durch eine Privatperson für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) mit dem Tenor „Parking-Day – Mehr Raum für Menschen und fürs Rad!“ in der Eppendorfer Landstraße 98 – 100. 2. Anmeldung am 31. August 2018 durch eine Privatperson für die Grüne Jugend mit dem Tenor „Parking Day!“ in der Eppendorfer Landstraße 92 – 96. 3. Anmeldung am 14. September 2018 durch eine Privatperson für Bündnis 90/Die Grünen Bergedorf mit dem Tenor „Aktion zum Parking Day“ in der Straße Hinterm Graben in Höhe Neuer Mohnhof. 4. Anmeldung am 18. September 2018 durch eine Privatperson mit dem Tenor „Parking Day“ in der Susannenstraße zwischen Bartelsstraße und Schanzenstraße. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14449 3 5. Anmeldung am 19. September 2018 durch eine Privatperson des ADFC Bergedorf mit dem Tenor „Parking Day“ in der Bergedorfer Schloßstraße 14 – 18 6. Anmeldung am 14. September 2018 durch eine Privatperson für eine Versammlung am 22. September 2018 mit dem Tenor „Internationaler Parking Day 2018“ in der Lutterothstraße 100. 10. Wie viele Polizeibeamte welcher Polizeikommissariate/Einheiten waren mit der Überwachung der Aktionen im Rahmen des „Parking Day“ 2018 beschäftigt? Fünf. Jeweils zwei Beamte der Polizeikommissariate (PK) 16 und 23 sowie eine Beamtin des PK 43. 11. Wie viele Beschwerden im Zusammenhang mit dem „Parking Day“ 2018 sind bei welchen Stellen in Hamburg eingegangen? Der zuständigen Behörde sind keine Beschwerden bekannt. 12. Für wie viele der im Rahmen des „Parking Day“ 2018 in Hamburg besetzten Parkplätze lag keine versammlungsrechtliche Genehmigung hinsichtlich der Durchführung einer Kundgebung/Demonstration darauf vor? Nach Kenntnis der Polizei wurden keine Parkstände ohne versammlungsrechtliche Genehmigung in Anspruch genommen.