BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14461 21. Wahlperiode 02.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 25.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Fluktuation des Einzelhandels in der HafenCity Gemäß den „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel Ziele und Ansiedlungsgrundsätze , Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 23.01.2014“ soll eine kontinuierliche Kontrolle und Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes auch auf Bezirksebene erfolgen. Die Kontrolle soll unter Beteiligung der BSU einheitliche Kriterien und Maßstäbe dafür ansetzen. Auf diesen Beschluss Bezug nehmend, wurde in Drs. 21/14254 nach der Fluktuationsrate der Geschäfte der HafenCity und der elf Stadtteilzentren des aktuellen Zentrenkonzeptes sowie für die Bezirkszentren (B1) Osterstraße/Hoheluft, Eppendorf/Winterhude und Altona gefragt. Die Antwort des Senates lautete, dass dazu keine Informationen vorlägen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ sehen eine regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung von Einzelhandelskonzepten vor. Der Zeitraum für eine Fortschreibung wurde nicht festgelegt, und hängt stark von der Entwicklungsdynamik und den Handlungserfordernissen für die Einzelhandelssteuerung ab. In vergleichbaren Großstädten werden Einzelhandelskonzepte etwa alle fünf bis zehn Jahre fortgeschrieben . Eine kontinuierliche Kontrolle und Fortschreibung der Nahversorgungskonzepte ist nicht vorgesehen oder sinnvoll. Der Einzelhandelsbesatz in der Stadt ist auf den planungsrechtlich dafür vorgesehenen Bauflächen (nach vollendeter Projektentwicklung) Gegenstand privater Vermietungen . Innerhalb der im Zentrenkonzept der Stadt festgelegten Zentren besteht nicht der Anspruch, die Ansiedlung und Verteilung der Einzelhandelsnutzungen zu steuern. Eine stetige Nachvollziehbarkeit der Fluktuation von Einzelhandelsmietflächen ist daher für die Planungsprozesse der Stadt nicht erforderlich. Bei der Erstellung (oder Fortschreibung) der Nahversorgungskonzepte finden jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt Erhebungen zum Einzelhandelsbestand der Stadt statt. Diese sehr aufwändige Erhebung stellt somit eine Momentaufnahme des Einzelhandelsbesatzes der Stadt dar und erlaubt keine Rückschlüsse auf die angefragte Entwicklung der Einzelhandelsunternehmen beziehungsweise die Fluktuationsraten in den Zentren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird der genannte Senatsbeschluss umgesetzt oder wurde mittlerweile ein anderer Beschluss gefasst, der diesen wieder aufhebt? 2. Wie werden in Hamburg von den Behörden die Nahversorgungsstrukturen kontrolliert, ohne eine Fluktuation des Einzelhandels zu verfolgen? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/14461 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wenn die Behörden diese Kontrolle nicht durchführen, wie beurteilt der Senat dann Erfolgs- beziehungsweise Misserfolgsaussichten von geplanten Bauprojekten wie zum Beispiel Einkaufscentren? Die vorliegenden Daten zur Einzelhandelsausstattung (siehe Vorbemerkung) sind für die Planungsprozesse der Stadt sehr gut geeignet. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten konkreter Bauprojekte liegt jedoch in erster Linie bei dem jeweiligen Vorhabenträger . Aus Sicht der Stadt sind in zentralen Lagen immer auch alternative Nutzungen zum Einzelhandel vorstellbar (Gastronomie, Dienstleistungen, kulturelle Nutzungen et cetera). Lebendige Zentren entstehen in der Regel durch eine ausgewogene Mischung gewerblicher Nutzungen. 4. Ist die Fluktuation von Einzelhandelsunternehmen für den Senat ein relevanter Indikator für eine gesunde Wirtschaftslage in der Stadt? Falls ja, warum wird diese dann nicht behördlich erfasst? Falls nein, warum nicht? Die Fluktuation von Einzelhandelsunternehmen kann verschiedene Ursachen haben, die nicht ausschließlich negativ zu bewerten sind. Der Handel ist ständig „im Wandel“; so muss sich die Branche derzeit den Bedingungen des wachsenden Online-Handels anpassen und auch ihre stationären Ladenkonzepte danach ausrichten. Hinzu kommen in der HafenCity die besonderen Bedingungen eines Stadtteils, der erst im Entstehen ist, und über keine gewachsenen Einzelhandelslagen verfügt. Auch ohne eine vollständige und ständige Erfassung jedes Einzelhandelsunternehmens ist die Stadt in der Lage, Missstände in den Zentren (zum Beispiel hohe Leerstände, Trading-Down- Effekte) zu erkennen und wirksame Maßnahmen einzuleiten. Diese können von Maßnahmen der Bauleitplanung (zum Beispiel zur Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros) bis hin zur Förderung einzelner Zentren durch Programme der integrierten Stadtteilentwicklung reichen. 5. Ist dem Senat bekannt, dass im Hamburger Innenstadtbereich die hohen Mieten für Ladenlokale viele Händler in den letzten Jahren dazu veranlasst haben, in Randlagen auszuweichen? Falls ja, wie plant der Senat, dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Die Gründe der Aufgabe oder Veränderung von Geschäften sind unterschiedlich. Die Wirtschaftlichkeit der Ladenlokale hängt unter anderem von lokalen Kundenverkehren, lokaler Kaufkraft, Geschäftsbeziehungen, Lagequalität, Wettbewerbsumfeld und Angebot ab, sodass eine pauschalierte Aussage zu den Gründen nicht möglich ist.