BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14463 21. Wahlperiode 02.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 25.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Verwahrlosung der Stadt – Verunstaltete Hauswände Abgesehen von den unzähligen Schmierereien, die ein jeder über das ganze Stadtgebiet sehen kann, gibt es in Hamburg ganze Straßenzüge, ja fast ganze Viertel, in denen es keine Hauswand gibt, die nicht mit Farbe aus Spraydosen oder Stiften beschmiert wurde. Dass das Interesse des Senats, dagegen etwas zu unternehmen, gegen null tendiert, ist für jedermann tagtäglich erlebbar. Anders ausgedrückt, der Senat hat auch in diesem Thema kapituliert und überlässt das Agieren den Straftätern , um in dem von ihnen geschaffenen rechtsfreien Raum weiterhin ungehindert ihren Straftaten nachzugehen. Städte wie St. Petersburg oder Singapur zeigen neben vielen anderen Städten , dass es sehr wohl auch anders geht. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Erfasst der Senat, auf eine wie auch immer geartete Art und Weise, die Entwicklung und Verbreitung von Graffitis im Hamburger Stadtgebiet? Wenn ja, welche Behörde ist leitend? wie viele Mitarbeiter sind damit wie viele Stunden/Monat beauftragt? wie erfolgt die Dokumentation/Berichterstattung? welche Berichte/Dokumentationen gibt es über die Entwicklung und wo sind die einsehbar? welche Erkenntnisse hat der Senat aus diesen Berichten/Dokumentationen gewonnen hinsichtlich der Lage und der Entwicklung zum Thema Graffitsi im Hamburger Stadtgebiet? Wenn nein, warum nicht? mit welchen Mitteln gewinnt der Senat einen Eindruck von der Entwicklung ? wie ist der Kenntnisstand des Senats aufgrund dessen bezüglich der Entwicklung von Graffitis im Stadtbild Hamburgs? vertritt der Senat die Ansicht, dass die Zahl der Graffitis in der Stadt abnimmt, zunimmt oder stagniert? Drucksache 21/14463 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erfragten Informationen werden in keiner vergleichbaren und statistisch auswertbaren Form erfasst, siehe Drs. 21/11899. Aus diesem Grund liegen der zuständigen Behörde auch keine gesicherten Erkenntnisse über die Gesamtentwicklung zum Thema Graffiti vor. Es gibt lediglich Anhaltspunkte wie zum Beispiel die erfassten Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die PKS wird von der Polizei im Rahmen einer Pressekonferenz sowie anschließend im Internet veröffentlicht: https://www.polizei.hamburg/service/10375118/kriminalpolizeiliche-kriminalstatistik- 2017/. Die veröffentlichten Fallzahlen im Deliktsbereich „Sachbeschädigungen durch Graffiti insgesamt“ sind über den erfragten Zeitraum betrachtet mit geringfügigen Schwankungen rückläufig; im Übrigen siehe auch Antwort zu 4. bis 6. 2. Stellt das Thema Graffiti aus Sicht des Senats eher eine nonkonforme Bereicherung des Stadtbildes dar oder sieht er es eher als Problematik an? Verschmutzungen durch Graffitis, Tags und sogenannte Schmierereien werden vom Senat als dauerhaftes und wiederkehrendes Problem angesehen, siehe auch Drs. 20/8842 und 21/3440. 3. Würde der Senat die These unterstützen, dass je länger ein Graffiti nicht entfernt wird, dies umso eher weitere Graffitis in unmittelbarer Nähe nach sich zieht? Wenn er diese These vertritt, warum unternimmt der Senat dann nichts gegen die zunehmende Zerstörung von Teilen des Stadtbildes durch illegale Graffitis? Durch die möglichst kurzfristige Beseitigung von Graffiti, Tags und sogenannten Schmierereien wird der Anreiz gemindert, Bauwerke und Stadtmobiliar zu beschmieren . Siehe im Übrigen Drs. 21/3440 und 21/14368. 4. Wie viele Anzeigen von Sachbeschädigungen durch Schmierereien/ Graffitis wurden seit 2011 pro Jahr aufgegeben? Bitte pro Monat und Jahr auflisten. 5. In wie vielen von den genannten Fällen wurden welche Spuren wie zum Beispiel Farbproben gesichert? 6. In wie vielen Fällen konnten die Täter ermittelt werden? Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden von der Polizei nicht erhoben . Für die Beantwortung der Fragestellungen wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher für die aufgrund von Aufbewahrungsfristen für die zurückliegenden fünf Jahre noch an den für die einschlägigen Delikte zuständigen Dienststellen der Kriminalpolizei vorliegenden Hand- und Ermittlungsakten erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Akten pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Aussagekraft der PKS, in der Straftaten erfasst werden, ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben; es wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind nicht valide. Die für den erfragten Zeitraum unter dem PKS-Summenschlüssel 899500 erfassten Taten, die Anzahl der aufgeklärten Fälle und die Aufklärungsquote (AQ) sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Jahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle AQ in % 2011 3.814 655 17,2% 2012 3.227 463 14,3% 2013 3.393 490 14,4% 2014 3.264 383 11,7% 2015 3.378 415 12,3% 2016 3.428 424 12,4% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14463 3 Jahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle AQ in % 2017 3.175 346 10,9% 7. Wenn ein oder mehrere Täter ermittelt werden konnten, - wie lautet in solchen Fällen die Anklage? - in wie vielen Fällen kam es zu einer Verhandlung und welche Strafen gab es in den einzelnen Verfahren? - wer trug im Allgemeinen die Kosten, die für die Beseitigung der Schäden aufgewendet werden mussten? - wer kam im Allgemeinen für die Verfahrenskosten auf? Siehe Drs. 21/11899. 8. Wenn der Senat keine Auskunft über die Anzahl der aufgegebenen Anzeigen geben kann, weil er darüber keine Erhebung durchführt, unterlässt er dies, da - die schiere Masse an Vorfällen eine Erhebung von vornherein sinnlos erscheinen lässt? - der Senat die Lage so einschätzt, dass der Nutzen den Aufwand nicht aufwiegt? 9. Wenn keine Erhebung durchgeführt wird, bitte ich den Senat, darzustellen , warum er dies nicht für nötig erachtet. Siehe Antwort zu 4. bis 6. 10. Besteht der politische Wille seitens des Senats, gegen die wuchernde Verbreitung von Graffitis vorzugehen? Wenn ja, woran ist dieser zu erkennen? Bitte die Zahl und Art konkreter Maßnahmen nennen. Wenn nein, warum nicht? Ja. Siehe Drs. 20/8842, 21/11619 und 21/14191. 11. Vertritt der Senat die Position, dass je mehr Graffitis das Stadtbild Hamburgs prägen, desto toleranter und weltoffener sei sie? Nein, das ist nicht die Position des Senats. 12. Gibt es ein Programm für die Begrünung von Häuserfassaden für Hauseigentümer ? Wenn ja, wie sind die Rahmenbedingungen und wo sind diese einsehbar? welche Mittelausstattung (Nennung des Haushaltsposten) lag summiert in den vergangenen Jahren vor? Es gibt kein Programm für die Begrünung von Häuserfassaden. 13. Gibt es, in welcher Form auch immer, Hilfestellungen finanzieller Art seitens der öffentlichen Hand, damit Hauseigentümer in die Lage versetzt werden, die durch Graffitis verursachten Schäden unmittelbar zu beheben ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wo unter Nachweis welcher Belege erfolgt die Beantragung? wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung bis zur Bewilligung? wie hoch ist der durchschnittliche Auszahlungsbetrag? Drucksache 21/14463 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 wo ist dieser Zuschuss gesetzlich geregelt? seit wann gibt es diese Hilfestellung/en? wie viele Anträge wurden pro Jahr seit 2011 bis heute gestellt und bewilligt ? Siehe Drs. 20/8842. 14. Gibt es Vorschriften, wann eine Verunstaltung durch Graffitis seitens eines Hauseigentümers zu beseitigen ist? Wenn nein, warum nicht? Sofern durch das Aufbringen eines Graffitis ein Gebäude verunstaltet wirkt, besteht für die zuständige Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich die Möglichkeit, die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände anzuordnen. Hierbei ist – insbesondere vor dem Hintergrund der Eigentumsfreiheit des Gebäudeeigentümers – die Verhältnismäßigkeit zu wahren. 15. Welche weiteren Initiativen hat der Senat seit 2011 ergriffen, um die zunehmende Verbreitung von Graffitis in der Stadt zu verhindern? Bitte nennen Sie Zeit, Dauer, Mitteleinsatz der Initiative. Präventionsinformationen zum Phänomen Graffiti gehören zum dauerhaften Medienangebot (Print) des Programms „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)“ und sind feste inhaltliche Bestandteile der vom ProPK getragenen Webseiten http://www.polizei-beratung.de (Informationen für Jedermann) und polizeifürdich .de (Informationen speziell für Jugendliche). Die Polizei Hamburg verteilt im Rahmen der regelmäßig an den Schulen durchgeführten Präventionsunterrichte und anlässlich von normen- und hilfeverdeutlichenden Gesprächen Flyer zum Thema „Graffiti“ mit dem Ziel, die Gesprächspartner für die Problematik zu sensibilisieren. Darüber hinaus gehört das Thema „Bauliche bzw. technische Vorkehrungen gegen Vandalismus/Graffiti“ zum Beratungsangebot der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle (LKA FSt 33). Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen weist darauf hin, dass einzelne Dienstleister präventive Maßnahmen durch einen gezielten Einsatz von professionellen Graffitis zur Vorbeugung von anderweitigen Schmierereien und Graffitis ergreifen. Diese Maßnahmen werden nicht gesondert statistisch erfasst. Beim Schulbau Hamburg finden im Einzelfall bauliche Maßnahmen wie Rankgitter zur Fassadenbegrünung oder Fassadenbeschichtungen Anwendung. Diese werden jedoch nicht einzeln als Maßnahme gegen Graffiti erfasst, sondern als Teil einer gesamtheitlichen Maßnahme und sind deshalb nicht separat ausweisbar. Bei Fernstraßenprojekten wird dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, ein Graffitischutz vorgesehen. Dieser kann beispielsweise in Form einer Beschichtung von Betonwänden oder Pfeilern bestehen, die ein schnelles und einfaches Beseitigen von Graffiti ermöglichen. Eine separate Kostenerfassung erfolgt nicht. Das Bezirksamt Altona begrüßt und unterstützt Initiativen von Schulen und anderen Organisationen, dass Graffiti zum Beispiel an Postablage- und Verteilerkästen durch eigene künstlerische Aktionen (mit Zustimmung des Eigentümers) zu ersetzen. Zur gezielten Gestaltung von Verteilerkästen siehe im Übrigen Drs. 21/14191. Bei der Herstellung großer Sichtbetonflächen am Langenhorner Markt wurden 2013 im Zuge der Umgestaltungsmaßnahme die neuen Flächen zum Abschluss mit einem Anti-Graffiti-Schutz beschichtet. Kosten hierfür: 15.065,40 Euro. Die Sicherheitskonferenz Harburg hat 2005 ein Graffiti-Entfernungsgerät „Tornado“ angeschafft. Dieses ist nach wie vor im Einsatz. Graffitis, die der Geschäftsstelle der Sicherheitskonferenz gemeldet werden und sich an öffentlichen sowie privaten Flächen befinden, die das öffentliche Bild Harburgs prägen, werden nach Absprache mit dem jeweiligen Eigentümer entfernt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14463 5 Mit der Reinigung sowie der Verwahrung und Pflege des Tornados wurden bisher (Beschäftigungs-)Träger beauftragt (Kosten derzeit: 550 Euro/Monat). Das Gerät arbeitet langsam (je nach Intensität der Verschmutzung bis zu 1 Stunde je m²), ist daher keine Konkurrenz zum 1. Arbeitsmarkt. Die Anschaffung des Tornados kostete circa 5.500 Euro. Seit seiner Anschaffung wurde das Gerät mehrfach gewartet und repariert (zuletzt 2018: circa 3.700 Euro). Zudem wurden 2018 ein Transportanhänger (circa 1.070 Euro) sowie ein zusätzlicher Wassertank und ein Hochdruckreiniger (circa 800 Euro) angeschafft. 16. Wo und wann haben der Senat oder eine zuständige Behörde seit 2011 veranlasst, dass Graffitis in der Stadt beseitigt werden? Bitte nennen Sie Ort und aufgewandte Kosten für die Entfernung. Siehe Drs. 21/11899. Händische Auswertungen mehrerer Tausend Akten für die Jahre 2011 bis 2014 sind in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 17. Gibt es einen öffentlichen Träger oder einen freien Träger, mit öffentlichen Geldern unterstützt, oder sonstige Einrichtungen, die Sprayern die Möglichkeit bieten, legal und unentgeltlich ihre Graffitis zu sprühen? 18. Gab es in der Vergangenheit Initiativen dieser Art oder sind solche in Vorbereitung? Wenn ja, bitte ausführlich darstellen: wann, Zeitdauer, Anzahl (geplanter) Teilnehmer, wo und Mitteleinsatz. Im Bezirk Altona ist die Sprayer-Szene nicht einheitlich organisiert. Eine Unterstützung von öffentlichen oder freien Trägern mit öffentlichen Geldern oder sonstige Einrichtungen zum legalen Besprühen sind nicht bekannt. Im Rahmen des Stadtteilfestes „altonale “ wurden jedoch in der Vergangenheit durch den Veranstalter Flächen (Bauzäune et cetera) zum Besprühen zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen über Art, Umfang und Kosten, die den Veranstaltern des Straßenfestes in diesem Zusammenhang entstanden sind, liegen dem Bezirksamt Altona nicht vor. In den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Hamburg-Nord kommt es vor, dass eine Gruppe von Jugendlichen, die gerne sprayen möchten, sich an die Einrichtung wendet und um eine entsprechende Spraymöglichkeit bittet. Wenn dies in das Konzept der Einrichtung passt und die Jugendlichen bekannt sind, kann gemeinsam an einer von der Einrichtung bereitgestellten Wand eine Aktion stattfinden . Dies kann sowohl den Außen- als auch den Innenbereich der Einrichtung betreffen . Die Jugendlichen müssen vorab einen Entwurf vorlegen. Es handelt sich hierbei immer um kleinere Aktionen. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat die Gestaltung des Fußgängertunnels unter dem Jahnring im Pergolenviertel an Graffiti-Künstler vergeben. Die Kosten hierfür (29.719,68 Euro) wurden vom Bezirksamt Hamburg-Nord getragen. In mehreren Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Bezirksamtes Wandsbek werden regelmäßige oder anlassbezogen Graffiti-Workshops angeboten, wie zum Beispiel im Projekt „Lass‘ 1.000 Steine rollen!“ (einmal wöchentlich) oder im Jugendzentrum Startloch (einmal monatlich). Zudem werden teilweise Graffiti-Künstler zur Gestaltung von Räumen oder Fassaden der Einrichtungen eingekauft. Darüber hinaus finden jährlich Graffiti-Workshops statt. Zudem wurde im Bezirk Wandsbek im Mai 2015 im RISE-Fördergebiet Hohenhorst in Rahlstedt im Rahmen eines Neubauvorhabens für die Jugendeinrichtung „Trollhaus“ des Trägers Streetlife e.V. die Fassade des Gebäudes großflächig mit dem Logo des Hauses als Graffiti besprüht. Hierfür wurde ein Sprayer aus der örtlichen „Szene“ beauftragt. Das Projekt der Fassadengestaltung wurde im Zuge des Neubaus der Jugendeinrichtung zu 100 Prozent öffentlich aus Mitteln der Integrierten Stadtteilent- Drucksache 21/14463 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 wicklung RISE (175.000 Euro) und Mitteln der Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit (175.000 Euro) gefördert. Das Graffiti-Angebot bei „1.000 Steine/Projekte Haldesdorfer Straße“ gibt es seit 2015. Die Anzahl der Teilnehmer und die Dauer des Angebotes am Tag variiert. Der Mitteleinsatz kann nicht näher benannt werden, da es sich nur um ein Teilprojekt handelt . In Jenfeld wurde in den Herbstferien 2017 an zwei Tagen der „Blaue Container“ (ein Integrationsprojekt für gemeinsame Spielaktionen und Begegnung) im Jenfelder Moorpark durch eine Graffitiaktion unter Beteiligung von circa 15 Jugendlichen besprüht. Der Betrieb des Containers wird aus Mitteln der Mehrbedarfsdrs. 21/1395 in Höhe von 4.663 Euro finanziert. Im August 2018 wurde am Bramfelder Marktplatz die Mauer vor der Bühne durch ein professionelles Graffiti neu gestaltet, um vorhandene, als störend empfundene Tags und illegale Graffitis zu beseitigen. Die Aktion fand in Kooperation mit dem Haus der Jugend Bramfeld und einem Graffitikünstler statt. Das Projekt wurde aus Bezirkssondermitteln in Höhe von 2.000 Euro finanziert. Im Jugendzentrum Startloch in Rahlstedt-Ost findet der nächste „Graffiti-Jam“ in den Herbstferien am 9.10.2018 statt, zu dem sich bisher zwölf jugendliche Sprayer angemeldet haben. Die Kosten trägt das Jugendzentrum, welches über eine Zuwendung aus Mitteln aus der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit finanziert wird.