BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14476 21. Wahlperiode 05.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 27.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Kontrollgruppe „Autoposer“ Nach der EU-Lärmverordnung vom 01. Juli 2016 müssen Autos mit EU- Typzulassungen nach einheitlichen Grenzwerten geprüft werden. Immer wieder kommt es aber zum Einsatz von verbotenen Soundgeneratoren oder zu lauten Klappauspuffanlagen. Dabei ist der Einsatz von nicht zugelassenen Auspuffanlagen, Folierungen und extremen Breitreifen kein Kavaliersdelikt. Der so verursachte Lärm ist für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Passanten eine Belästigung und eine gesundheitliche Belastung. Im Kampf gegen gesundheitsgefährdenden Straßenlärm hat die Hamburger Polizei die Kontrollgruppe Autoposer eingesetzt. Auch in Frankfurt, Köln und Düsseldorf gibt es nun ähnliche Sonderkommissionen der örtlichen Polizei Ich frage den Senat: 1. Wann hat die Kontrollgruppe Autoposer ihre Arbeit aufgenommen? Am 1. September 2017. 2. Mit welcher Begründung wurde die Kontrollgruppe Autoposer eingesetzt ? Die Polizei hatte einen Anstieg von Beschwerden im Zusammenhang mit lärmenden Kraftfahrzeugen registriert. Feststellungen der Polizei ergaben, dass Kraftfahrzeugführer beispielsweise durch Fahren mit hoher Drehzahl oder durch technisch manipulierte und „auf Lärm getrimmte “ Fahrzeuge vorsätzlich Lärm verursachen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12177. 3. Mit wie vielen Personen ist die Kontrollgruppe Autoposer ausgestattet? Mit 13 Personen. 4. Mit welchen technischen Geräten ist die Kontrollgruppe Autoposer ausgestattet und welche Funktion haben diese jeweils? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen den Fahrzeug- und Gerätebestand der Verkehrsstaffeln der Verkehrsdirektion, hier insbesondere zivile Streifenwagen (überwiegend Videofahrzeuge mit geeichten Geschwindigkeitsmessanlagen zur beweissicheren Dokumentation zum Beispiel von Autorennen und Geschwindigkeitsverstößen), Schallpegelmessgeräte für Überprüfungen beim Verdacht von Lärm-Manipulation sowie Kontroll-Spiegel für Sichtkontrollen zum Erkennen von Manipulationen unter einem Fahrzeug. Drucksache 21/14476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie viele Kontrollen hat die Kontrollgruppe Autoposer seit ihrer Einsetzung durchgeführt? 6. Wie viele Fahrzeuge wurden dabei seit der Einsetzung der Kontrollgruppe Autoposer überprüft? Bis zum Stichtag 27. September 2018 sind insgesamt 2.988 Kraftfahrzeugüberprüfungen erfolgt. 7. Welche Ergebnisse wurden bei diesen Überprüfungen festgestellt? Die erfragten Daten sind in der folgenden Tabelle dargestellt (Stichtag 27. September 2018): Ergebnis/Maßnahme Anzahl Lärmverstöße 329 Erhebliche Geschwindigkeitsverstöße 170 Verkehrsstrafanzeigen 146 Betriebserlaubnis erloschen 822 Sonstige Fahrzeugmängel 754 Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss 34 Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss 18 Sicherstellungen von Fahrzeugen wegen Manipulationsverdachts zur Begutachtung durch einen Sachverständigen 362 Im Übrigen siehe Drs. 21/12177. 8. Welche Maßnahmen wurden dabei aufgrund der Überprüfungen eingeleitet und wie oft jeweils? Siehe Drs. 21/13212. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. An wen können Bürgerinnen und Bürger sich wenden, wenn sie aufgrund eigener erfahrener Lärmbelästigung durch Autoposer um Kontrollen vor Ort bitten wollen? Bitte Kontaktdaten angeben. Bürgerinnen und Bürger können sich an jede Polizeidienststelle wenden. Alle Hinweise im Sinne der Fragestellung werden an die Kontrollgruppe „Autoposer“ weitergeleitet . Darüber hinaus treffen die örtlich zuständigen Polizeikommissariate im Einzelfall bei konkreten Störungen unmittelbar alle erforderlichen Maßnahmen. 10. Wie oft haben seit Einsetzung der Kontrollgruppe Autoposer Bürgerinnen und Bürger um solche Kontrollen gebeten und was waren dabei die fünf häufigsten erbetenen Standorte? Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben. Gegenüber der Polizei häufig benannte Bereiche betreffen die HafenCity, die Straßenzüge um die Binnenalster, die Bundesstraße 75 zwischen Lübecker Straße und Ahrensburger Straße sowie die Reeperbahn. 11. Wird solchen Bitten um Kontrollen nachgekommen? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 12. Haben seit der Einsetzung der Kontrollgruppe Autoposer Bezirksversammlungen um Kontrollen in ihrem Bezirk gebeten? 12.1 Wenn ja, welche Bezirksversammlungen und an welchen Orten? 12.2 Wie oft und an welchen Orten wurden solchen Hinweisen nachgekommen ? 12.3 Mit welchem Ergebnis? Ja. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat um Einsätze in der Straße Holtkoppel im unmittelbaren Bereich des Flughafengeländes gebeten. Der Bereich wurde darauf- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14476 3 hin mehrfach im Rahmen der Streife durch die Kontrollgruppe „Autoposer“ angefahren . Maßnahmen wurden dort mangels Feststellungen nicht getroffen. Darüber hinaus werden statistische Daten zur Anzahl von Streifenfahrten in einem bestimmten Bereich nicht erhoben. 13. Kontrolliert die Kontrollgruppe Autoposer auch zu laute Motorräder? Ja.