BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14485 21. Wahlperiode 05.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 27.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Babyklappen Sogenannte Babyklappen dienen der anonymen Abgabe von Neugeborenen bei dazu gesondert beauftragten Institutionen. Auch im Hamburger Raum finden sich mehrere Institutionen, die eine solche vertrauliche Übergabe von Neugeborenen ermöglichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Kinder wurden in den Jahren 2017 und bisher im Jahr 2018 in den Babyklappen in Hamburg abgegeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach 2017 und 2018.) 2. Was ist mit den Kindern jeweils passiert? 3. In wie vielen Fällen hat sich die Mutter des Kindes später gemeldet und die Anonymität aufgehoben? 4. In wie vielen Fällen (bezogen auf Abgaben aus den Jahren 2017 und 2018) ist die Mutter anonym geblieben und ein Adoptionsverfahren eingeleitet worden? 5. Mit welchem Ergebnis wurde das Adoptionsverfahren (bezogen auf Abgaben aus den Jahren 2017 und 2018) abgeschlossen? Im Sinne der Fragestellung gibt es in Hamburg insgesamt vier Babyklappen, davon zwei Erste-Baby-Hilfen an Hamburger Kliniken. Im Jahr 2017 wurde ein Kind und im Jahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Anfrage ebenfalls ein Kind in einer Babyklappe abgegeben. Das im Jahr 2017 geborene Kind wurde in Adoptionspflege vermittelt. Das gerichtliche Adoptionsverfahren ist anhängig, der Adoptionsbeschluss liegt vor. Das im Jahr 2018 geborene Kind wird in der Zeit bis zur Vermittlung in die Adoptionspflege von einer Pflegefamilie betreut. Das gerichtliche Adoptionsverfahren wird in der Regel erst nach über einem Jahr Adoptionspflegezeit eingeleitet. In beiden Fällen hat sich die Mutter bisher nicht gemeldet. 6. In wie vielen Fällen (bezogen auf Abgaben aus den Jahren 2015 und 2016, siehe Drs. 21/3674) ist die Mutter anonym geblieben und ein Adoptionsverfahren eingeleitet worden? 7. Mit welchem Ergebnis wurde das Adoptionsverfahren (bezogen auf Abgaben aus den Jahren 2015 und 2016, siehe Drs. 21/3674) abgeschlossen ? In allen drei Fällen ist die Mutter anonym geblieben und es wurde ein Adoptionsverfahren eingeleitet. Die Adoption der drei Kinder ist jeweils mit rechtswirksamen Adoptionsbeschluss abgeschlossen. Drucksache 21/14485 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Wie viele vertrauliche Geburten haben in den Jahren 2017 und 2018 stattgefunden? (Bitte um Aufschlüsselung nach 2017 und 2018.) 9. Wie wurde mit den Kindern aus den vertraulichen Geburten verfahren? Eine Geburt wird als vertraulich erfasst, wenn eine Mutter ohne Offenlegung ihrer Identität das Kind verlassen hat und das Verfahren zur vertraulichen Geburt mit dem Herkunftsnachweis beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgeschlossen wurde. Im Jahr 2017 gab es vier und in 2018 eine vertrauliche Geburt. Drei Kinder aus dem Jahr 2017 wurden in Adoptionspflege vermittelt. Ein Kind konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelt werden und wurde in einer geeigneten Einrichtung untergebracht. Das Kind aus 2018 wurde ebenfalls in Adoptionspflege vermittelt. 10. Wie viele anonyme Geburten haben in den Jahren 2017 und 2018 stattgefunden ? (Bitte um Aufschlüsselung nach 2017 und 2018.) 11. Wie wurde mit den Kindern aus den anonymen Geburten verfahren? Eine Geburt wird als anonym erfasst, wenn eine Mutter ohne Offenlegung ihrer Identität das Kind verlassen hat. Im Jahr 2017 gab es vier anonyme Geburten und in 2018 bisher keine anonyme Geburt. Drei Kinder wurden in Adoptionspflege vermittelt, ein Kind wird in einer Pflegestelle betreut.