BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14487 21. Wahlperiode 05.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Thilo Kleibauer (CDU) vom 28.09.18 und Antwort des Senats Betr.: Strafprozess gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank – Wie ist der Sachstand? Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Oktober 2016 den Freispruch durch das Landgericht gegen sechs ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank kassiert, das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen. Die sechs ehemaligen Vorstandsmitglieder haben sich damit erneut wegen Untreue und in zwei Fällen auch wegen Bilanzfälschung zu verantworten. Der Justizsenator hat im Hinblick auf das erneute HSH-Strafverfahren am Hamburger Landgericht im vergangenen Jahr angekündigt, die Voraussetzungen für die Einsetzung einer weiteren Kammer für Wirtschaftsstrafsachen schaffen zu wollen. In der Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage vom 1. Juni 2017, Drs. 21/9307, heißt es dazu: „Die zuständige Behörde hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Landgericht personell um eine weitere Kammer zu verstärken. Eine Stelle einer Vorsitzenden Richterin beziehungsweise eines Vorsitzenden Richters nach R 2 wird ausgeschrieben und die Besetzungsverfahren der Stellen von Richterinnen und Richtern nach R 1 sind eingeleitet . Die Maßnahmen sollen spätestens im September 2017 abgeschlossen sein. (…) Die personelle Verstärkung des Landgerichts um eine weitere Kammer ist für die Dauer des HSH-Nordbank-Verfahrens vorgesehen, um die daraus resultierenden zusätzlichen Belastungen des Landgerichts auszugleichen . Eine dauerhafte Verstärkung des Landgerichts wird im Zuge der Haushaltsberatungen 2019/2020 geprüft werden.“ Mittlerweile ist ein weiteres Jahr vergangen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die zuständige Behörde prüft ständig die Geschäftslage bei den Gerichten und stimmt die Bewertung mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte ab. Daher konnte nicht nur die oben erwähnte Verstärkung erfolgen, sondern auch der zusätzliche Bedarf aufgrund der Entwicklung bei den Haftsachen in erstinstanzlichen Strafsachen beim Landgericht mit der Drs. 21/12324 ausgeglichen werden. Mit dem jetzt vorliegenden Haushaltplan-Entwurf werden die Stellen und Personalkosten für fünf zusätzliche Große Strafkammern nebst Servicebereich verstetigt. Auch die Maßnahme, über den Stellenpool (der zum Doppelhaushalt 2015/2016 eingerichtet wurde) die Voraussetzung für eine weitere Große Strafkammer zu schaffen, wird fortgesetzt . Ebenso läuft bis auf weiteres die Stärkung des Landgerichts zur juristischen Aufarbeitung des G20-Gipfels. Auch der Ausgleich für Langzeiterkrankte und die Häufung von Kurzsabbaticals sowie kurzen Erziehungsurlauben erfolgt weiterhin. Drucksache 21/14487 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Zuständigkeit für die konkrete Umsetzung liegt im richterlichen Bereich bei den Präsidien der Gerichte. 1. Wurde eine neue Kammer für Wirtschaftsstrafsachen am Landgericht Hamburg geschaffen? Falls ja, wann wurde diese eingesetzt? Falls nein, weshalb nicht? Im Jahr 2017 ist keine neue Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Hamburg geschaffen worden, da aufgrund akut drohender Haftentlassungen die Notwendigkeit der Einrichtung einer neuen Schwurgerichtskammer noch dringlicher war (siehe Drs. 21/9307). In der Präsidiumssitzung vom 28. Juni 2017 ist die Absicht erklärt worden, dass die neu zu gründende Kammer aus den genannten Gründen zum 1. August 2017 eine Schwurgerichtskammer werden solle. Mit Präsidiumsbeschluss vom 21. Juli 2017 wurde eine große Strafkammer als Schwurgerichtskammer eingerichtet. Am 28. August und 6. September 2018 hat das Landgericht neue Wirtschaftshilfsstrafkammern gegründet. 2. Wie viele Große Strafkammern gab es am 1. Juli 2017 und wie viele gibt es aktuell am Landgericht Hamburg? Wie viele waren beziehungsweise sind davon jeweils Kammern für Wirtschaftsstrafsachen? Am 1. Juli 2017 gab es am Landgericht insgesamt 30 Große Strafkammern. Aktuell hat das Landgericht insgesamt 33. Das Landgericht hat die zusätzlich gewährten Stellen bei zwei Großen Strafkammern dazu genutzt, diese neu zu besetzen. 3. Wurde der Strafprozess gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank am LG Hamburg begonnen? Falls ja, wann und wie viele Verhandlungstage haben seitdem stattgefunden ? Falls nein, weshalb noch nicht und wann beginnt er? In dem Verfahren gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank haben Verhandlungstage noch nicht stattgefunden. Die Strafkammer holt derzeit ein Sachverständigengutachten ein. Darüber hinaus sind ihre Kapazitäten durch vorrangig zu verhandelnde Haftsachen gebunden. 4. In der Drs. 21/9307 heißt es: „Die personelle Verstärkung des Landgerichts um eine weitere Kammer ist für die Dauer des HSH-Nordbank- Verfahrens vorgesehen, um die daraus resultierenden zusätzlichen Belastungen des Landgerichts auszugleichen. Eine dauerhafte Verstärkung des Landgerichts wird im Zuge der Haushaltsberatungen 2019/2020 geprüft werden.“ Was hat die Prüfung einer dauerhaften Verstärkung des Landgerichts um eine weitere Kammer ergeben? Siehe Vorbemerkung.