BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14495 21. Wahlperiode 09.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 01.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen (Klassen 3 bis 10) In der „Richtlinie für schriftliche Lernerfolgskontrollen in allgemeinbildenden Schulen (Klassen 3 bis 10)“ der Behörde für Schule und Berufsbildung werden die anzuwendenden Prinzipien der Korrektur und Bewertung von schriftlichen Lernerfolgskontrollen geregelt. Darin heißt es: „(…) Klassenarbeiten und besondere Lernaufgaben werden als ausreichend bewertet, wenn mindestens fünfzig Prozent der erwarteten Leistung erbracht wurden. […] Haben mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit erzielt, so teilt dies die Fachlehrkraft der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Fachleiterin oder dem Fachleiter und der Schulleitung mit. Die Fachlehrkraft oder die Schulleitung entscheidet, ob die Arbeit nicht gewertet wird und wiederholt werden muss.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zitierte Richtlinie wurde am 12. Juni 2013 aufgehoben und ist damit nicht mehr gültig (siehe Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung Nummer 6 vom 1. August 2013, S. 58, https://www.hamburg.de/contentblob/4072704/ 2ed2436f53735323a64bbfebad956056/data/mbl-06-20103.pdf). Regelungen zur Leistungsbewertung finden sich in § 2 der Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy, https://www.hamburg.de/contentblob/3013778/ 179fc5b070414ef87851839a1b87ec5b/data/apo-grundstgy.pdf) und jeweils im Kapitel 1.4 „Leistungsbewertung und schriftliche Lernerfolgskontrollen“ der Bildungspläne für die Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien. Anders als in der aufgehobenen Richtlinie weisen die APO-GrundStGy und die Bildungspläne keine prozentualen Grenzen aus. Eine Bewertung ist von der konkreten Aufgabenstellung, dem Anforderungsniveau der Lernerfolgskontrolle und dem Bezugsrahmen (Anforderungsebene), der sich aus den Bildungsplänen gemäß § 2 Absatz 1 APO-GrundStGy ergibt, abhängig. Kapitel 1.4 der jeweiligen Bildungspläne knüpft, anders als die aufgehobene Richtlinie, nicht mehr an ein „ausreichendes Ergebnis“, sondern an die Erfüllung von Mindestanforderungen an. Hat mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler die Mindestanforderungen nicht erfüllt, entscheidet ausschließlich die Schulleitung, ob die Arbeit nicht gewertet oder wiederholt werden muss. 1 http://www.hamburg.de/contentblob/69542/923a9d348e9f40ff181deee88a3e0864/data/bbsvo -richtl-lernerfolgskontrollen-10-07.pdf (abgerufen am 27.09.2018). Drucksache 21/14495 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die zitierte Richtlinie (Stand 12.10.2007) noch gültig? Wenn nein: Welche Regelung gilt aktuell? 2. Entspricht ein „ausreichendes Ergebnis“ im Sinne dieser Richtlinie einem Punkte-Wert von mindestens 50 Prozent der maximal zu erreichenden Punktzahl in einer Klassenarbeit? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie hoch ist der Prozentsatz an Klassenarbeiten in den Kernfächern Mathematik, Deutsch und Englisch, bei denen „mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit erzielt“? Bitte anhand einer Stichprobe zu jeweils zwei Gymnasien, Stadtteilschulen und Grundschulen pro Bezirk für die letzten drei vollständigen Schuljahre ermitteln. 4. Wie häufig wird die Entscheidung getroffen, eine Klassenarbeit nicht zu bewerten und zu wiederholen, wenn „mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis in einer Klassenarbeit erzielt“? Welche Erfahrungswerte oder welche statistischen Werte liegen der BSB hierzu vor? Von der für Bildung zuständigen Behörde wird nicht erfasst, wie oft mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler in nicht zentral gestellten Klassenarbeiten die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Ebenso wenig wird erfasst, wie oft Arbeiten nicht bewertet beziehungsweise wiederholt werden müssen. Aufgrund der Hamburger Herbstferien war eine Schulabfrage nicht möglich.