BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14496 21. Wahlperiode 09.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 01.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Rot-grüner Koalitionsvertrag gemeinsam mit der Windenergie auf dem Abstellgleis? Entledigt sich Hamburg einer Zukunftstechnologie? In der Drs. 21/14048 teilt der Senat in der Beantwortung zu Frage 2. mit, dass er der BR.-Drs. 27/18 beigetreten ist. Titel dieser Drucksache ist: „Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See“. Antragsteller sind die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Beigetreten sind die Länder Hamburg und Niedersachsen . Zusätzlich zu dem Antrag findet sich auf der Homepage des Bundesrates ein Änderungsantrag, der offensichtlich von den antragstellenden und beigetretenen Ländern eingebracht wurde und unter anderem zum Ziel hat, den Ausbau der Windenergie nicht nur auf See, sondern auch an Land zu forcieren. Der Antrag wurde am 2.3.2018 von der Tagesordnung der Bundesratssitzung abgesetzt. Der Homepage des Bundesrats kann man ebenfalls entnehmen, dass Folgendes gilt: „Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, muss ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg setzt sich auf Bundesebene zusammen mit seinen norddeutschen Nachbarn intensiv für Klimaschutz, Energiewende und Windenergie ein. Dies geschieht beispielsweise im Rahmen des bundesweit beachteten Schaufenster-Projekts NEW 4.0 und zuletzt mit dem „Aufruf Windenergie“ der norddeutschen Länder, Gewerkschaften und Verbände. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was hat zur Absetzung des Antrags BR.-Drs. 27/18 von der Tagesordnung des Bundesrates geführt? 2. War des Land Hamburg an der Initiative zur Absetzung von der Tagesordnung beteiligt? Wenn ja: Was waren die Gründe für den Senat, den Antrag von der Tagesordnung nehmen zu lassen? Vor der Plenarsitzung am 2. März 2018 war erkennbar, dass die Entschließung keine Mehrheit finden würde. Um eine Ablehnung des Antrages zu vermeiden, wurde der Tagesordnungspunkt auf Initiative des federführenden Landes Schleswig-Holstein abgesetzt. 3. Welche Bedeutung hat der im Vorspann erwähnte Änderungsantrag bei der Begründung zur Absetzung des Antrages von der Tagesordnung gehabt? Drucksache 21/14496 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit dem Änderungsantrag sollte dem Anliegen der Länder nach verstärkter Förderung auch der Windenergie an Land Rechnung getragen und damit die Mehrheitsfähigkeit erreicht werden. 4. Wann wird das Land Hamburg den Antrag erneut auf die Tagesordnung setzen? Hamburg wirbt in Abstimmung mit den norddeutschen Ländern intensiv für eine Verbesserung der Situation der Onshore- und der Offshore-Windenergie. Sollte eine Ländermehrheit für dieses Anliegen erkennbar sein, wird der Antrag erneut auf die Tagesordnung gesetzt. 5. Welche Folgen haben nach Ansicht des Senats die Absetzung des Antrages von der Tagesordnung und der damit einhergehende Nichtbeschluss für die rot-grünen Koalitionsziele zur Förderung der Windenergie ? Auf den Ausbau der Windenergie in Hamburg hat der Vorgang keine Auswirkungen. 6. Welche Folgen hat nach Ansicht des Senats der Nichtbeschluss des Antrages für die Windenergieindustrie in Hamburg und Norddeutschland ? Unmittelbare Folgen werden nicht gesehen. 7. Welche Folgen hat nach Ansicht des Senats der Nichtbeschluss des Antrages auf die energiepolitischen Pläne des Landes Hamburg? Die Pläne zur Energiewende in Hamburg sind von dem Vorgang nicht betroffen. Auf Bundesebene setzt sich der Senat weiter für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ein.