BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/145 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 30.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Haushaltsreste Anfang 2014 erreichten die Ausgabereste des Hamburger Haushalts mit rund 2,5 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Das Resteverfahren der Finanzbehörde für dieses Jahr sieht vor, dass bis zum 20. März alle kameralen Reste beantragt sein mussten, ebenso mussten bis dahin die Nachweise für die globalen Minderausgaben beziehungsweise globalen Minderkosten erbracht werden. Die Genehmigung der kameralen Reste soll bis zum 30. April erfolgen 2015. Das doppische Resteverfahren soll bis zum 30. Juni 2015 abgeschlossen sein. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch waren im Jahr 2014 die nicht in Anspruch genommenen kameralen Ausgabeermächtigungen des Kernhaushalts, je Einzelplan und je Titel (inklusive Zuschusstitel der auf die Doppik umgestellten Behörden)? Bitte unterteilen in konsumtive und investive Reste. 2. Wie hoch sind die beantragten Ausgabereste des Kernhaushalts, je Einzelplan und je Titel (inklusive Zuschusstitel der auf die Doppik umgestellten Behörden), die auf das Jahr 2015 übertragen werden sollen? Sofern schon vorliegend: Wie hoch sind die genehmigten Ausgabereste? Bitte unterteilen in konsumtive und investive Reste. 3. Wie wurden die globalen Minderausgaben beziehungsweise globalen Minderkosten der Einzelpläne jeweils erbracht? 4. Wann wird mit dem Abschluss des kameralen und des doppischen Resteverfahrens gerechnet? Das Verfahren zur Feststellung und Übertragung von Resten des Haushaltsjahres 2014 ist noch nicht abgeschlossen. Es wird voraussichtlich – wie in den Vorjahren – im 3. Quartal des Folgejahres (2015) abgeschlossen werden.