BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14502 21. Wahlperiode 09.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Peter Lorkowski (AfD) vom 01.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Elektromobilität in Hamburg Mit dem 2014 verabschiedeten Masterplan Ladeinfrastruktur wurde auf Hamburger Ebene erstmals ein zentrales Planungs- und Umsetzungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der Elektromobilität geschaffen. Vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende soll die Elektromobilität als ein wesentlicher Baustein weiter ausgebaut werden. In Hamburg wurden diesbezüglich verschiedene Maßnahmen vollzogen – unter anderem die Befreiung von der Parkgebührenpflicht für Nutzer von Elektrofahrzeugen und der Ausbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die laut BWVI bis 2019 auf mindestens 1.000 anwachsen sollen.1 Die Umstellung auf emissionsfreie, batteriebetriebene Nutzfahrzeuge in städtischen Verkehrsbetrieben gehört ebenfalls dazu.2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zur Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage verwendet der Senat, sofern im Einzelfall nichts Anderes genannt wird, für die Bezeichnung „Elektrofahrzeuge“ die Begriffsbestimmung aus § 2 des Elektromobilitätsgesetzes – EmoB. Demnach sind elektrisch betriebene Fahrzeuge reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Verkehrsbetriebe Hamburg- Holstein GmbH (VHH), der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), der P+R- Betriebsgesellschaft GmbH (P+R GmbH), der Stadtreinigung Hamburg AöR und der hySOLUTIONS GmbH wie folgt: 1. Wie viele Elektrofahrzeuge sind zum Stichtag 01.10.2018 in Hamburg zugelassen? Zum Stichtag 30. September 2018 waren nach dem Datenbestand des Landesbetriebs Verkehr (LBV) 3.985 elektrisch betriebene Fahrzeuge in Hamburg zugelassen. 2. Wie viele E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45km/h sind zum Stichtag 01.10.2018 in Hamburg zugelassen? E-Bikes bedürfen keiner Zulassung. Die zuständige Behörde führt Statistiken nur für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge. 1 Siehe: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/9726616/2017-10-18-bwvi-ladepunkt-600/. 2 Siehe: https://www.hamburg.de/auto-strasse-hamburg/4146948/elektromobilitaet-in-hamburg/. Drucksache 21/14502 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Elektrofahrzeuge befinden sich zum Stichtag 01.10.2018 im Besitz der Hamburger Verwaltung? 103 elektrisch betriebene Fahrzeuge befinden sich nach dem Datenbestand des LBV zum Stichtag 30. April 2018 im Besitz der Hamburger Kernverwaltung, inklusive der Fahrzeuge der Landesbetriebe. Daten zum Stichtag 1. Oktober 2018 liegen zum vorgenannten Fahrzeugbestand nicht vor. Im Bestand der Polizei, des Senatsfuhrparks und der Feuerwehr befinden sich zum Stichtag 1. Oktober 2018 67 elektrisch betriebene Fahrzeuge. 3.1 Wie viele der derzeit vorhandenen Nutzfahrzeuge der Hamburger Verwaltung sollen perspektivisch durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden? Es wird ein möglichst weitgehender Einsatz von emissionsfrei angetriebenen Fahrzeugen angestrebt. Im Nutzfahrzeugsektor gibt es derzeit am Markt eine begrenzte Auswahl an Fahrzeugmodellen und ein Preis-Leistungs-Verhältnis, mit dem sich ein wirtschaftlicher Fahrzeugeinsatz nicht durchgängig sicherstellen lässt. Vor diesem Hintergrund können auf die Gesamtflotte der Hamburger Verwaltung bezogene Aussagen zur Anschaffung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen erst nach Konsolidierung der Marktsituation getroffen werden. Aktuell ist der Ersatz von weiteren 31 Fahrzeugen durch elektrisch betriebene Fahrzeuge geplant. 4. Wie viele Elektrobusse der städtischen Verkehrsbetriebe sind zum Stichtag 01.10.18 im laufenden Betrieb eingesetzt? Wie verhält sich die Anzahl zur Gesamtanzahl aller eingesetzten Busse? Bei der HOCHBAHN waren zum Stichtag 4. Oktober 2018 zwölf der 935 im Einsatz befindlichen Busse elektrisch betrieben, hierbei handelt es sich um drei reine Batterieelektrobusse , zwei Batterieelektrobusse mit Brennstoffzelle zur Verlängerung der Reichweite und vier wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenbusse. Darüber hinaus hat die HOCHBAHN derzeit drei von außen aufladbare Hybridelektrobusse (Plug-In- Hybride) in Betrieb. Bei der VHH sind derzeit zwei der 533 im Einsatz befindlichen Busse elektrisch betrieben, hierbei handelt es sich um reine Batterieelektrobusse. 5. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge existieren zum Stichtag 01.10.2018 in Hamburg? Wie viele sind davon Schnellladepunkte ? Bitte nach Bezirk auflisten. Es existieren zum Stichtag 1. Oktober 2018 insgesamt 771 öffentlich zugängliche Ladepunkte, die in städtischer Regie betrieben werden, davon 60 Schnellladestationen . Die Verteilung über die Bezirke ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bezirk Normal-Ladepunkte Schnell-Ladepunkte Altona 116 8 Bergedorf 46 0 Eimsbüttel 119 9 Harburg 50 2 Mitte 160 20 Nord 148 12 Wandsbek 72 9 Summe 711 60 Darüber hinaus werden durch Unternehmen der Privatwirtschaft rund 60 öffentlich zugängliche Ladepunkte betrieben, davon drei Schnellladestationen, zu deren bezirklicher Verteilung der zuständigen Behörde keine Auskünfte vorliegen. 6. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Bikes existieren zum Stichtag 01.10.2018 in Hamburg? Bitte nach Bezirk auflisten. Durch die Stadtreinigung Hamburg werden 28 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Pedelecs und E-Bikes an öffentlichen Toilettenanlagen angeboten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14502 3 Bike+Ride-Kundinnen und -Kunden haben die Möglichkeit, in den neu eingerichteten Bike+Ride-Sammelschließanlagen und Schließfächern Akkus an den dortigen Steckdosen zu laden. Diese werden von der P+R GmbH betrieben und können dort angemietet werden. Bis Ende des Jahres 2018 stehen an 19 Haltestellen insgesamt 276 Steckdosen zur Verfügung. Die Verteilung auf die Bezirke ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Steckdosen P&R Stationen Ladestationen öffentliche Toiletten Gesamt Altona 2 8 10 Bergedorf 32 0 32 Eimsbüttel 37 5 42 Harburg 37 6 43 Mitte 11 6 17 Nord 45 3 48 Wandsbek 112 0 112 SUMME 276 28 304 Im Übrigen verfügen alle öffentlichen Normalladesäulen über eine Schuko-Steckdose, an der nach Anmeldung im System auch Ladegeräte für E-Bikes und Pedelecs angeschlossen werden können. 7. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und E-Bikes befinden sich derzeit jeweils im Genehmigungsverfahren? Bitte nach Bezirk auflisten. Gemäß Auskunft der SNH sind derzeit Genehmigungen für 144 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in den Bezirken anhängig, die sich wie folgt verteilen: Bezirk Beantragte Genehmigungen Stand 04.10.2018 Altona 28 Bergedorf 2 Eimsbüttel 26 Harburg 2 Mitte 28 Nord 26 Wandsbek 32 Summe 144 Zum Stand der Genehmigungsverfahren liegen der zuständigen Behörde derzeit keine Auskünfte vor. 8. Wie viele Ladevorgänge an öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge wurden im Zeitraum von September 2017 bis August 2018 (zwölf Monate) verzeichnet? Im Zeitraum von September des Jahres 2017 bis August des Jahres 2018 wurden 111.288 Ladevorgänge an der durch SNH betriebenen, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur verzeichnet. 9. In der Antwort zur Frage 10.d. (Drs. 21/10707) heißt es: „Durch das deutlich erhöhte Angebot an Ladepunkten führt die rechnerische Verteilung zu einem Sinken des durchschnittlichen Wertes von Ladevorgängen an einzelnen Ladepunkten. Dieser Mittelwert lässt jedoch keine Aussage über die tatsächliche Auslastung einzelner Ladepunkte zu.“ Dies vorausgeschickt , fragen wir: Wie lässt sich die tatsächliche Auslastung einzelner Ladepunkte aussagekräftig ermitteln und wie stellt sich die Entwicklung in den letzten Jahren dar? Die in Bezug genommene Aussage besagt, dass sich die durchschnittliche Auslastung pro Standort durch den beständigen Zubau weiterer Ladepunkte verringern kann, auch wenn an Bestandsstandorten die Ladefrequenz gleichbleibend hoch ist. Drucksache 21/14502 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Entwicklung in den letzten Jahren zeigt, dass die Auslastung an vielen Standorten stabil ist, es jedoch Standorte gibt, die starke Auslastungsschwankungen aufweisen, ohne dass dies durch objektivierbare Einflussfaktoren (zum Beispiel baustellenbedingte Einschränkungen in der Erreichbarkeit et cetera) zu erklären ist. Die tatsächliche Auslastung einzelner Ladepunkte lässt sich hinsichtlich des Zeitpunkts und der Dauer (jeweiliger Start- und Endzeitpunkt) eines Ladevorgangs sowie der entnommenen Energiemenge aussagekräftig ermitteln. 10. Wie viele Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge sind zum Stichtag 01.10.2018 ausgewiesen? Sämtliche Stellflächen an den 771 städtisch betriebenen Ladepunkten sind als Sonderparkplätze ausgewiesen. Parkbevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge gemäß § 2 EmoG werden derzeit stets in Verbindung mit einer Ladesäule und zwei Ladeplätzen im öffentlichen Verkehrsraum auf bereits bestehenden Parkflächen eingerichtet. Parkbevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Ladesäule sind momentan nicht vorhanden. 10.1 Wie viele Parkplätze wurden entsprechend der Drs. 21/10349 bislang farbig markiert? Nach derzeitigem Stand wurden bislang 360 Parkflächen der durch SNH betriebenen Ladeinfrastruktur farbig markiert. 10.2 Bis wann plant der Senat, die vollständige Markierung aller Sonderparkplätze abzuschließen? Da laufend weitere Ladestationen errichtet werden, ist die Markierung der dortigen Stellflächen ein laufender Prozess ohne prognostizierbaren Abschluss. Die Geschwindigkeit der Umsetzung ist zudem von nicht steuerbaren externen Einflussfaktoren wie Witterungsbedingungen abhängig. 10.3 Zu wie vielen Abschleppvorgängen von nicht parkberechtigten Pkws auf entsprechenden Parkplätzen ist es seit 2015 gekommen ? Bitte jährlich aufschlüsseln. Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht gesondert erfasst. Für die Beantwortung müsste für den infrage kommenden Zeitraum eine manuelle Durchsicht sämtlicher bei der Polizei gefertigter Berichte zu Abschleppvorgängen erfolgen. Die Auswertung und Verifizierung von über 140.000 Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 11. Werden Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge im Regelfall neu ausgewiesen oder werden bestehende Parkplätze speziell für Elektrofahrzeuge umgewandelt? 11.1 Wie viele „Umwandlungen“ von Parkplätzen in Sonderparkplätze wurden seit 2015 vollzogen? Siehe Antwort zu 10. 12. Hat der Senat mittlerweile Erkenntnisse zu den konzeptionellen, technischen und operativen Voraussetzungen sowie zu den Kosten einer möglichen Nutzung von Lichtmasten als Ladepunkte für Elektrofahrzeuge? Falls ja: Inwieweit können die Erkenntnisse in Hamburg umgesetzt werden ? Eine abschließende Bewertung zur flächendeckenden Integration von Ladeinfrastruktur in Lichtmasten ist derzeit nicht möglich, da nicht alle relevanten Erkenntnisse vorliegen .