BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14504 21. Wahlperiode 09.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 01.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Festnahme von Hamburgern in der Türkei In den letzten Wochen gab es vermehrt Festnahmen von deutschen Staatsbürgern /-innen in der Türkei. Laut Berichterstattung sitzen aktuell mindestens sieben Deutsche in türkischen Gefängnissen (vergleiche https://www.dw.com/ de/t%C3%BCrkei-sieben-deutsche-in-haft/a-45357112). Die Personen, die vorrübergehend entlassen worden sind, haben eine Ausreisesperre bekommen wie beispielsweise Ilhami A. aus Hamburg. Der Vorwurf lautet in den meisten Fällen „Terrorpropaganda“ und bezieht sich oftmals auf Facebookaktivitäten , insbesondere kritische Kommentare und Facebookposts. Nun berichten die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „Report Mainz“, dass offenbar mithilfe einer App namens „EGM Mobil“ kritische Kommentare in sozialen Medien direkt an die Zentralbehörde der türkischen Polizei gemeldet werden können (vergleiche http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ erdogan-kritiker-in-deutschland-offenbar-per-app-in-tuerkei-angezeigt- 15805950.html). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zuständigkeit für die auswärtige Politik liegt bei der Bundesregierung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auffallend ist, dass mehrere Personen aus Hamburg in der Türkei inhaftiert sind oder festgehalten werden. a. Wie erklärt sich der Senat, dass eine Mehrzahl der betroffenen Personen aus Hamburg kommt? b. Welche Zusammenarbeit zwischen dem Hamburger Senat und dem Auswärtigen Amt besteht, um der Betreuung und Unterstützung der betroffenen Personen nachzukommen? Die Senatskanzlei stimmt sich eng mit dem Auswärtigen Amt ab und nimmt auf den gegenüber dem Auswärtigen Amt geäußerten Wunsch einzelner betroffener Familien Rücksicht, nicht aktiv zu werden. c. Welche Kenntnisse liegen dem Hamburger Senat und den zuständigen Behörden über die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Hamburg vor? Die Polizei ist für die Verfolgung geheimdienstlicher Agententätigkeit gemäß § 99 Strafgesetzbuch zuständig; darüber hinaus berührt die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der grundsätzlich keine Auskünfte erteilt werden. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzbericht 2017. Drucksache 21/14504 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Welche Kenntnisse liegen dem Hamburger Senat und den zuständigen Behörden vor, dass in Hamburg lebende Deutsch-Türken beziehungsweise Deutsch-Kurden türkische regierungskritische Deutsch-Türken beziehungsweise Deutsch-Kurden den türkischen Sicherheitsbehörden melden? Keine. 2. Laut Berichterstattung wurden allein im laufenden Jahr mehr als 20.000 Verfahren wegen regierungskritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken in der Türkei eingeleitet. a. Welche Kenntnisse liegen dem Hamburger Senat und den zuständigen Behörden über solche Verfahren aktuell gegen Hamburger/- innen vor? In der Folge von Mitteilungen des Bundeskriminalamtes liegen der Polizei Hamburg derzeit Erkenntnisse über zwei Verfahren vor. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen sieht die Polizei von weiteren Angaben ab. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . b. Inwieweit werden diese Fälle mit der Benutzung der oben genannten App in Verbindung gebracht? Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. c. Welche Kenntnisse liegen dem Hamburger Senat und den zuständigen Behörden vor, inwieweit die festgehaltenen und/oder inhaftierten Hamburger mithilfe von „EGM Mobil“ in der Türkei angezeigt wurden? Keine. 3. Welche Maßnahmen werden vonseiten des Senates und den zuständigen Behörden gegen die oben genannte App, die laut Experten/-innen einen klaren Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt , angestrebt? Strafanzeigen betreffend die genannte App sind den Sicherheitsbehörden derzeit nicht bekannt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.