BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14507 21. Wahlperiode 09.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Phantomphänomen „Schwarzstehen“ am Bahnsteig – Halten Senat und HVV weiterhin am „Ticketdino“ Bahnsteigkarte fest? Auf seiner Website führt die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) in der „Übersicht Einzel- und Tageskarten“ unter der Rubrik „Zusatzkarten“ unter anderem die sogenannte Bahnsteigkarte an.1 Diese kostet 30 Cent und ist „gültig 1 Stunde für die Haltestelle, an der sie gelöst wurde“. Bahnsteigkarten sind ein Relikt aus den frühen Tagen des Eisenbahnzeitalters . Dem Vorsitzenden der Bolschewiki-Partei, Lenin (Wladimir Iljitsch Uljanow), wird diesbezüglich folgender Ausspruch zugerechnet: „Wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich erst eine Bahnsteigkarte !“2 Ab Mitte der 1960er-Jahre wurden an Bahnhöfen und Haltestellen in der BRD nach und nach die sogenannten Bahnsteigsperren zurückgebaut und die Bahnsteigkarten abgeschafft. Ab Anfang der 1970er-Jahre erfolgte diese Entwicklung auch in der DDR. In Deutschland haben heutzutage nur noch der HVV und der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) die Bahnsteigkarte in ihren Tarifbestimmungen verankert. Aus diesem Grunde hat sich die CDU-Fraktion mit Drs. 21/11409 Ende vergangenen Jahres für die Streichung dieses „Ticketdinos“ aus dem Gebührensystem des HVV eingesetzt. Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und AfD wurde dieser jedoch „am Leben gehalten“. Dabei hatte eine CDU-Anfrage kurz zuvor ergeben, dass im Jahr 2016 an sämtlichen S- und U-Bahn-Haltestellen sowie den Fern- und Regionalbahnhöfen in ganz Hamburg zusammen gerade einmal 8.455 Bahnsteigkarten für insgesamt 2.536,50 Euro gelöst worden waren. Doch trotz der damit verbundenen Bedeutungslosigkeit und dem gegen Null tendierenden Bekanntheitsgrad dieses Überbleibsels aus längst vergessen geglaubten Eisenbahnvorzeiten wollten und wollen HVV und Senat nicht davon lassen und rechtfertigten dies vor allem mit der Vereinfachung von Fahrgastkontrollen durch sogenannte Abgangskontrollen. Es spricht Bände, dass der Senat in Drs. 21/10881 auf gezielte Nachfrage einräumen musste, dass „bei den Fahrkartenprüfungen (…) nicht danach unterschieden (wird), ob der Fahrgast keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann oder keine gültige Bahnsteigkarte besitzt“. Infolgedessen werden die vermeintlichen „Schwarzsteher“ genauso hart bestraft wie Schwarzfahrer und paradoxerweise wegen unerlaubter Beförderungserschleichung mit einem erhöhten 1 http://www.hvv.de/fahrkarten/einzelkarten-tageskarten/uebersicht/index.php, letzter Zugriff: 1.10.2018. 2 https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnsteigsperre, letzter Zugriff: 01.10.2018. Drucksache 21/14507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beförderungsentgelt von 60 Euro belegt, obwohl diese Personen überhaupt nicht befördert werden wollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß § 6 Absatz 2 der Beförderungsbedingungen der Hamburger Verkehrsverbundes GmbH wird für den Aufenthalt innerhalb der abgegrenzten Bahngebiete, wie zum Beispiel Bahnsteige und deren Zugänge, ein gültiger Fahrausweis oder eine gültige Bahnsteigkarte benötigt. Die Bahnsteigkarte berechtigt innerhalb von einer Stunde nach ihrer Ausgabe zum Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs der Haltestelle, an der sie gelöst wurde. Die Bahnsteigkarte ist bis zum Verlassen des an jeder Haltestelle deutlich markierten fahrkartenpflichtigen Bereichs aufzubewahren und dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen. Im großstädtischen Verkehr mit seinen hohen Fahrgastzahlen eignen sich zwecks Erreichung eines hohen Wirkungsgrades bei Fahrkartenprüfungen im besonderen Maße Kontrollen beim Abgang von den Bahnsteigen und dem Verlassen des fahrkartenpflichtigen Bereichs der Haltestelle. Die Ausgabe von Bahnsteigkarten stellt sicher, dass Personen, die nicht mit den Verkehrsmitteln fahren wollen, aber den Bahnsteig betreten möchten, zum Beispiel zur Begleitung von Fahrgästen von oder zu den Zügen, nicht in den Verdacht der Beförderungserschleichung geraten. Dies ist insbesondere bei Kontrollen an stark frequentierten Haltestellen von Bedeutung, damit auch bei starkem Fahrgastaufkommen die Kontrolle aller Fahrgäste schnell und effizient erfolgen kann. In der Praxis wird diese Regelung von den Fahrgästen sehr gut akzeptiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der AKN Eisenbahn GmbH (AKN), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Deutschen Bahn AG (DB) und der Hamburger Verkehrsbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. An wie vielen und welchen Schnellbahnhaltestellen im Einzugsgebiet des HVV befinden sich Fahrkartenautomaten ausschließlich im fahrkartenpflichtigen Bereich, sodass das Lösen einer Bahnsteigkarte erst dort und nicht bereits außerhalb dieser Zone möglich ist? An keiner Haltestelle. 2. In der Praxis führt die Kombination aus Bahnsteigkartenpflicht und fahrkartenpflichtigen Bereichen zu erheblichen Problemen bei der Nutzung von HVV-Gruppenkarten. Wenn beispielsweise die Mitglieder einer Reisegruppe , die gemeinsam eine Gruppenkarte nutzen wollen, an verschiedenen Haltestellen zu- oder aussteigen, müssen diese jeweils einzeln vor den fahrtenpflichtigen Bereichen abgeholt oder bis zu deren Grenze gebracht werden. Geschieht dies nicht, können Fahrgäste „hängenbleiben “ und bei Abgangskontrollen trotzdem belangt werden. Inwiefern wurden Veränderungen geprüft und gegebenenfalls auch bereits umgesetzt, um den Konflikt zwischen HVV-Gruppenkarten und Bahnsteigkarten beziehungsweise dem Konzept der fahrkartenpflichtigen Bereiche aufzulösen? Gruppenkarten können von einer Gruppe nur durchgehend gemeinsam genutzt werden . Eine Änderung dieser Praxis ist nicht vorgesehen. Veränderungen in Bezug auf die Bahnsteigkarte sind nicht geplant. 3. Auch beim sogenannten Schleswig-Holstein-Ticket gibt es einen entsprechenden Konflikt. Dieses Angebot der Deutschen Bahn (DB) wird online allerdings folgendermaßen beworben: „Das Schleswig-Holstein- Ticket kann als günstiges Gruppenticket genutzt werden und ihre Mitfahrer können auch unterwegs dazu steigen.“3 Anders als bei der HVV- 3 https://www.bahn.de/p/view/angebot/regio/regionale-tickets/schholst/schleswig-holsteinticket .shtml, letzter Zugriff: 01.10.18. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14507 3 Gruppenkarte werden die Namen der Mitfahrer allerdings bereits beim Kauf festgelegt. a. Müssen die festgelegten Mitfahrer beim Schleswig-Holstein-Ticket trotzdem eine Bahnsteigkarte an Schnellbahnhaltestellen im Einzugsbereich des HVV lösen? Der Zustieg ist nur in den Zug möglich, in dem die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber der Gruppenkarte fährt. In der Praxis würde die Prüfdienstmitarbeiterin beziehungsweise der Prüfdienstmitarbeiter mit den betreffenden Kundinnen und Kunden zur Fahrkarteninhaberin beziehungsweise Fahrkarteninhaber zur Kontrolle gehen. b. Inwiefern wurden Veränderungen geprüft und gegebenenfalls auch bereits umgesetzt, um den Konflikt zwischen Schleswig-Holstein- Ticket und Bahnsteigkarten beziehungsweise dem Konzept der fahrkartenpflichtigen Bereiche aufzulösen? Ein Konflikt ist nicht erkennbar, daher wurde keine Veränderung geprüft. 4. Wie viele HVV-Bahnsteigkarten wurden 2017 sowie im laufenden Jahr bisher insgesamt gelöst und wie viele davon an Haltestellen in Hamburg ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. HVV-Tarifgebiet insgesamt: Jahr HOCHBAHN S-Bahn 2017 6.240 3.283 2018 5.225 2.873 Hamburg: Jahr HOCHBAHN S-Bahn 2017 5.442 3.282 2018 3.990 2.870 5. Welches waren 2017 sowie im laufenden Jahr jeweils die zehn Haltestellen in Hamburg, wo die meisten HVV-Bahnsteigkarten gelöst wurden und wie viele Bahnsteigkarten waren beziehungsweise sind dies dort jeweils? Bitte jahresweise aufschlüsseln. HOCHBAHN: 2017 1 Mundsburg 485 2 Wandsbek Markt 464 3 Berne 317 4 Horner Rennbahn 273 5 Lutterothstraße 199 6 Hauptbahnhof 194 7 Barmbek 173 8 Jungfernstieg 170 9 Habichtstraße 141 10 Sierichstraße 135 S-Bahn: 2017 1 Reeperbahn 549 2 Harburg Rathaus 433 3 Hauptbahnhof 298 4 Harburg 133 5 Blankenese 119 6 Pinneberg 115 7 Landungsbrücken 110 8 Dammtor 101 9 Bergedorf 82 10 Holstenstraße 80 Drucksache 21/14507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 HOCHBAHN: 2018 1 Horner Rennbahn 255 2 Wandsbek-Markt 252 3 Jungfernstieg 179 4 Mundsburg 166 5 Lutterothstraße 157 6 Berne 139 7 Hauptbahnhof 137 8 Farmsen 123 9 HafenCity Universität 113 10 Barmbek 105 S-Bahn: 2018 1 Reeperbahn 573 2 Harburg Rathaus 345 3 Hauptbahnhof 193 4 Pinneberg 186 5 Harburg 170 6 Blankenese 84 7 Dammtor 78 8 Altona 70 9 Friedrichsberg 66 10 Berliner Tor 59 6. Wie haben sich die Einnahmen aus den insgesamt gelösten HVV- Bahnsteigkarten 2017 sowie im laufenden Jahr entwickelt und wie stellt sich diese Entwicklung für die an Haltestellen in Hamburg gelösten Bahnsteigkarten dar? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Hochbahn: Jahr Verkauf aus Fahrkartenautomaten Verkauf an anderer Servicestelle (Anzahl) Erlöse in Euro Gesamt Hamburg Gesamt Gesamt Hamburg 2017 6208 5442 32 1872,00 1632,60 2018 5220 3990 5 1567,50 1197,00 S-Bahn: Jahr Verkauf aus Fahrkartenautomaten Verkauf an anderer Servicestelle (Anzahl) Erlöse in Euro Gesamt Hamburg Gesamt Gesamt Hamburg 2017 3.283 3.282 34 984,90 984,60 2018 2.873 2.870 16 861,90 861,00 7. Wie wird es geahndet, wenn sich eine Person auf einem Bahnsteig an einer Haltestelle im Einzugsbereich des HVV aufhält und keine Bahnsteigkarte (und auch kein sonstiges HVV-Ticket) besitzt? Siehe Drs. 21/10881. 8. Laut Angaben des Senats in Drs. 21/10881 werde „nicht danach unterschieden , ob der Fahrgast keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann oder keine gültige Bahnsteigkarte besitzt.“ Hat sich an dieser Feststellung beziehungsweise an dieser fehlenden Differenzierung seither etwas geändert? Wenn ja, was genau? Nein. 9. Wie viele der sogenannten Abgangskontrollen wurden im laufenden Jahr bisher in Haltestellen beziehungsweise Bahnhöfen in Hamburg durchge- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14507 5 führt? Bitte nach den durchführenden Verkehrsunternehmen aufschlüsseln . Die AKN hat bisher im Jahr 2018 keine Abgangskontrollen an Bahnhöfen in Hamburg durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2018 wurden im Bereich der U-Bahn (Hamburger Hochbahn AG) 91 und im Bereich der S-Bahn (S-Bahn Hamburg GmbH) 128 Abgangskontrollen in Hamburg durchgeführt. 10. Wo wurden wie viele der mit Frage 9. erfragten Abgangskontrollen durchgeführt? Bitte je Haltestelle/Bahnhof die Zahl der durchgeführten Abgangskontrollen angeben. U-Bahn Anzahl Alter Teichweg 1 Barmbek 1 Berliner Tor 2 Berne 1 Billstedt 10 Borgweg 2 Burgstraße 2 Christuskirche 1 Dehnhaide 2 Emilienstraße 2 Farmsen 2 Feldstraße 2 Fuhlsbüttel 1 Fuhlsbüttel Nord 1 Gänsemarkt 1 Hamburger Straße 2 Hauptbahnhof Nord 4 Hauptbahnhof Süd 6 Hoheluftbrücke 2 Horner Rennbahn 2 Jungfernstieg 4 Kellinghusenstraße 3 Kiwittsmoor 1 Langenhorn Markt 1 Lattenkamp 1 Lutterrothstraße 2 Mümmelmannsberg 1 Ohlsdorf 3 Osterstraße 1 Rathaus 1 Rauhes Haus 1 Ritterstraße 1 Saarlandstraße 1 Schippelsweg 1 Schlump 7 Sternschanze 1 Straßburger Straße 1 Volksdorf 2 Wandsbek Gartenstadt 1 Wandsbek Markt 9 Wandsbeker Chaussee 1 S-Bahn Anzahl Allermöhe 1 Bahrenfeld 1 Drucksache 21/14507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 S-Bahn Anzahl Barmbek 4 Bergedorf 1 berliner Tor 3 Billwerder Moorfleet 1 Blankenese 1 Dammtor 2 Diebsteich 1 Eidelstedt 1 Elbgaustraße 1 Friedrichsberg 2 Hammerbrook 7 Harburg 5 Harburg Rathaus 1 Hasselbrook 2 Heimfeld 1 Hochkamp 1 Holstenstraße 4 Iserbrook 1 Jungfernstieg 6 Klein Flottbek 2 Königstraße 1 Landungsbrücken 1 Landwehr 1 Langenfelde 2 Mittlerer Landweg 1 Nettelnburg 2 Neugraben 1 Neuwiedenthal 2 Ohlsdorf 3 Othmarschen 1 Poppenbüttel 1 Reeperbahn 13 Rissen 1 Rothenburgsort 5 Rübenkamp 3 Stadthausbrücke 1 Stellingen 2 Sternschanze 7 Veddel 16 Wandsbeker Chaussee 5 Wilhelmsburg 10 11. An welchen Schnellbahnhaltestellen im Einzugsgebiet des HVV ist seit wann und aus welchen Gründen jeweils kein fahrtenpflichtiger Bereich eingerichtet? Siehe Antwort zu 1. 12. Wann wurde das Konzept der fahrkartenpflichtigen Bereiche an Schnellbahnhaltestellen in Hamburg eingeführt? Es gab fahrkartenpflichtige Bereiche bereits vor der Verbundgründung des HVV im Jahr 1965. Der genaue Zeitpunkt ist nicht mehr feststellbar. Die Bahnsteigkarte wurde mit Inkrafttreten des HVV-Gemeinschaftstarifs am 1. Dezember 1966 aus den vormals unternehmenseigenen Tarifen übernommen. 13. Inwiefern planen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Veränderungen an dem Konzept der fahrkartenpflichtigen Bereiche an Schnellbahnhaltestellen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14507 7 14. Inwiefern planen der HVV, die HOCHBAHN und/oder die S-Bahn Veränderungen an dem Konzept der fahrkartenpflichtigen Bereiche an Schnellbahnhaltestellen ? Es gibt keine Planungen zur Veränderung am Konzept der fahrkartenpflichtigen Bereiche . 15. Inwiefern hat sich die Aufnahme der Bahnsteigkarte in das Tarifsystem des HVV aus heutiger Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde gelohnt? 16. Inwiefern hat sich die Aufnahme der Bahnsteigkarte in das Tarifsystem des HVV aus heutiger Sicht des HVV gelohnt? 17. Erachtet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die HVV- Bahnsteigkarte als zeitgemäß? 18. Erachtet der HVV die Bahnsteigkarte als zeitgemäß? Siehe Drs. 21/10881. 19. Inwiefern ist eine Veränderung des Tarifs für die HVV-Bahnsteigkarte geplant? Es ist keine Veränderung geplant. 20. Inwiefern und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis wurde geprüft, die Bahnsteigkarte kostenlos auszugeben? Dies wurde geprüft und wegen der Gefahr des Missbrauchs verworfen. 21. Laut Senatsantwort aus Drs. 21/10881 mit Stand vom 14. November 2017 kann die HVV-Bahnsteigkarte nicht online beziehungsweise per App gelöst werden. „Dies könnte zu Missbrauch führen, weil ein Fahrgast online eine Bahnsteigkarte anstatt einer regulären Fahrkarte kaufen könnte, um sich bei Kontrollen durch die Fahrkartenprüfdienste beim Verlassen der Haltestelle mit der Bahnsteigkarte auszuweisen.“ Ist es möglich, dass Fahrgäste im Einzugsbereich des HVV online eine vergleichsweise günstige Kurzstreckenkarte kaufen können, um sich bei Kontrollen durch Fahrkartenprüfdienste beim Verlassen der Haltestelle mit der Kurzstreckenkarte auszuweisen? Wenn ja, was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gegen diesen offenkundigen Missbrauch? Diese Missbrauchsmöglichkeit wird durch genaue Kontrolle von Prüfzeitpunkt, Kaufzeitpunkt und möglicher Fahrzeit bekämpft. Zusätzlich gibt es nach Kauf der Fahrkarte eine Anzeige innerhalb der ersten zwei Minuten nach Kauf in der Fahrkarte. HVV und Verkehrsunternehmen prüfen weitere technische Möglichkeiten. 22. Laut Senatsantwort aus Drs. 21/10881 mit Stand vom 14. November 2017 soll die Bahnsteigkarte nicht in das geplante „Check-in/Be-out“- System integriert werden, „weil im Check-in/Be-out-Verfahren ausschließlich Personenfahrten innerhalb des Tarifgebietes abgerechnet werden“. Inwiefern hat sich an dieser Haltung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde seither etwas geändert? Die genannte Haltung hat weiterhin Bestand. Im Übrigen siehe Drs. 21/10881.