BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14508 21. Wahlperiode 09.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Franziska Rath (CDU) vom 02.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Berufliche Hochschule Hamburg – Wie geht es weiter? (II) Anstatt eine genauere Auskunft zu der weiteren Planung und Vorgehensweise des Senats bezüglich der Beruflichen Hochschule Hamburg zu geben, wirft die Drs. 21/14274 lediglich noch mehr Fragen auf, die sich aus Unstimmigkeiten ergeben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Im März 2018 haben der Erste Bürgermeister Hamburgs, die Senatorin für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung sowie der Senator der für Bildung zuständigen Behörde gemeinsame Pläne für eine erweiterte Berufsausbildung vorgestellt. Ziel ist, dass Auszubildende im Rahmen ihrer Berufsausbildung zugleich ein Bachelorstudium absolvieren können. Zurzeit können beide Bildungswege nur mit großem zeitlichen Aufwand nacheinander absolviert werden. Das neue Modell zielt darauf ab, beide Abschlüsse innerhalb von nur vier Jahren zu erreichen. Zur Umsetzung soll innerhalb des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) eine „Berufliche Hochschule Hamburg“ (BHH) als integrierter Fachhochschulbereich gegründet werden. Die neue studienintegrierte Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule und in der neuen beruflichen Hochschule statt. Sie steht Auszubildenden mit Abitur oder Fachhochschulreife in ausgewählten Berufen offen. Aufgrund von Synergieeffekten schließt der Bildungsgang nach vier Jahren mit der Berufsausbildung und einem Bachelor ab. Das ist möglich, weil eine Reihe von berufspraktischen und -theoretischen Ausbildungsanteilen in Betrieb und Berufsschule so gestaltet wird, dass diese Anteile zugleich als Leistung in einem Bachelor-Studiengang anerkannt werden. Die Ausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos, sie erhalten die übliche Ausbildungsvergütung ihres Betriebes. Die neue integrierte Fachhochschule soll akkreditiert werden, damit der dort vergebene Bachelor überall anerkannt wird und ein weitergehendes Master-Studium an jeder Hochschule ermöglicht werden kann (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/10603018/2018-03-06-bsbberufliche -hochschule-hamburg/). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Laut Drs. 21/14274 seien die Projektkosten für die Berufliche Hochschule durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) abgedeckt. In welcher Höhe sind hier Mittel für welche Planungen und welche Art der Umsetzung der Einrichtung angesetzt? Bitte einzeln und nach Jahren angeben. Zurzeit können die voraussichtlichen Personalkosten des Projekts beziffert werden (siehe Antwort zu 4.). Die Gründungs- und Betriebskosten für die BHH, die von der ebenfalls noch festzulegenden Ausgestaltung des künftigen Bildungsangebots abhängig sind, sind vom Projekt zu kalkulieren. Die Überlegungen stehen erst am Anfang, siehe auch Drs. 21/14274. Drucksache 21/14508 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Weder im HPE 2019/2020 samt Wirtschaftsplan des HIBB noch in den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 3.1 wird und wurde erwähnt, dass das HIBB den Auftrag erhalten hat und dass das erwähnte Projekt eingesetzt wurde. Warum fand dieses Projekt nirgendwo Erwähnung? 3. Warum ist die Stelle des seit dem 14. August 2018 beauftragten Leiters des Projektes für die Gründung der Beruflichen Hochschule nicht im Stellenplan des HIBB für 2019/2020 erkennbar? Auf welche Summe belaufen sich die hierfür eingeplanten Mittel? 4. Wie viele Mitarbeiter soll das Projekt innerhalb welchen Zeitraums mit jeweils welchen Aufgaben bei welchen Kosten erhalten? Wo sind die Mittel hierfür im HPE 2019/2020 zu finden? In Haushaltsplänen und Haushaltsplan-Entwürfen werden auf Ebene der Kontenbereiche Ermächtigungen zur Verursachung von Kosten abgebildet (Ergebnispläne der Produktgruppen) sowie Kennzahlenwerte, Vollzeitäquivalente, Investitionen und Produktkosten beziehungsweise -erlöse. Aufträge oder Projekte sind nicht Gegenstand von Haushaltsplänen und Haushaltsplanentwürfen. Die Besetzung der Projektleitung ab 1. August 2018 bis zum 31. Juli 2021 erfolgt im Wege einer gleichwertigen befristeten Umsetzung aus der für Bildung zuständigen Behörde an das HIBB gegen Personalkostenerstattung, die rund 117.000 Euro jährlich beträgt. Die Stelle wird daher weiterhin im Aufgabenbereich 239 „Bildungsbezogene Dienstleistungen“ des Einzelplans 3.1 geführt. Zurzeit wird mit der folgenden Personalausstattung für das Projekt geplant: Vollzeitäquivalent Aufgabe Voraussichtlicher Zeitraum Kosten gemäß Personalkostenverrechnungs - tabelle 2018 in € 1,0 Projektleitung August 2018 – Juli 2021 116.920 p.a. 1,0 Projektleitungsassistenz November 2018 – Juli 2021 56.017 p.a. 1,0 Juristische Beratung November 2018 – Juli 2021 74.152 p.a. (Tarif) bzw. 88.471 p.a. (Beamte/r) 1,0 Bildungsgangentwicklung ‐ Leitung einer curricularen Entwicklungsgruppe ‐ Standardisierung der Entwicklungsprozesse November 2018 – Juli 2021 101.479 p.a. 0,25 Bildungsgangentwicklung ‐ Leitung einer curricularen Entwicklungsgruppe August 2018 – Januar 2019 11.084 0,35 Akkreditierung und Dokumentation Oktober 2018 – Juli 2019 21.628 Die zur Finanzierung der Personalkosten erforderlichen Mittel kann das HIBB angesichts positiver Jahresergebnisse 2016 und 2017 (siehe Haushaltsplan-Entwurf 2019/ 2020, Seite 208, https://www.hamburg.de/contentblob/11504690/ d5d49155843df877ab153ee0dee8186c/data/3-1.pdf) aufbringen. 5. Außerdem sollen ein Projektbeirat und eine Lenkungsgruppe an der Planung der Beruflichen Hochschule beteiligt werden. a) Wie viele Mitarbeiter jeweils welcher Stellen zählt der Projektbeirat, wie viele die Lenkungsgruppe? b) Die Lenkungsgruppe sollte sich noch im September konstituieren und sich sodann mit den inhaltlichen Beratungen zur Ausgestaltung der Beruflichen Hochschule befassen. Wann traf sich die Lenkungsgruppe erstmals zu inhaltlichen Beratungen? Der Projektbeirat als beratendes Gremium für die Lenkungsgruppe soll sich unter anderem aus Vertretungen aus anderen Behörden, Sozialpartner und den zuständigen Stellen zusammensetzen. Die Benennungen der Beiratsmitglieder sind noch nicht abschließend erfolgt, siehe auch Drs. 21/14274. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14508 3 Die Lenkungsgruppe hat sich am 19. September 2018 konstituiert und besteht aus drei Personen. Inhaltliche Beratungen haben bisher nicht stattgefunden. 6. Für den laufenden Betrieb der Hochschule wurden im Haushaltsplan 2019/2020 keine Mittel bereitgestellt, obwohl erste Bildungsangebote der Beruflichen Hochschule bereits im Herbst 2020 angestrebt sind. a) Wann plant der Senat Räumlichkeiten für die Hochschule bereitzustellen und mit welchen Kosten ist zu rechnen? b) Wann gedenkt der Senat wie viel Personal für die Hochschule einzuplanen und mit welchen Kosten ist hierbei zu rechnen? Im Projekt werden gegenwärtig Festlegungen bezüglich der Curricula und des Ablaufs der Qualifizierungen in Verzahnung von dualer Ausbildung und Studium erarbeitet, die wesentliche Implikationen für den Umfang und die Ausgestaltung des künftigen Bildungsangebotes mit sich bringen. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten werden Abschätzungen zum Personal- und Raumbedarf möglich sein, die dann im Entwurf des Haushaltsplans 2021/2022 berücksichtigt werden. Im Übrigen wird zur Errichtung der Hochschule mit einer Bürgerschaftsdrucksache der Senat die Bürgerschaft umfassend über die Ausgestaltung und die Kosten der BHH informiert.