BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14528 21. Wahlperiode 12.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 04.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Vereinsverbote in Hamburg in den Jahren 2017 und 2018 Nach den §§ 1 bis 13 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) kann die nach der Anordnung über Zuständigkeiten im Versammlungsrecht und öffentlichem Vereinsrecht betraute Behörde für Inneres und Sport gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit missbrauchen, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nach Maßgabe dieses Gesetzes einschreiten und einen Verein verbieten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Vereine sind in den Jahren 2017 und 2018 (Stichtag 30. September 2018) jeweils aus welchen Gründen verboten worden und unter welchen Namen sind diese bis zum Verbot aufgetreten? Die Behörde für Inneres und Sport hat als Verbotsbehörde nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) im abgefragten Zeitraum keine Vereinsverbote verfügt. 2. Wie hoch war das jeweilige eingezogene Vereinsvermögen der verbotenen Vereine? Entfällt. 3. Welche Maßnahmen von Ordnungsbehörden hat es in Hamburg im Zusammenhang mit Vereinsverboten durch das Bundesinnenministerium in den Jahren 2017 und 2018 (Stichtag 30. September 2018) jeweils gegeben? Im Zusammenhang mit Vereinsverboten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat waren im erfragten Zeitraum keine Maßnahmen in Hamburg erforderlich .