BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14531 21. Wahlperiode 12.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 04.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Lkw-(Durchgangs)verkehr in Hamburg Der Lkw-Verkehr macht einen Großteil des Verkehrs und der Verkehrsbelastung in Hamburg aus. Im Zusammenhang mit dem Diesel-Fahrverbötchen erklärte der Senat: „Die Maßnahmen gelten in der Max-Brauer-Allee zwischen Julius-Leber-Straße und Holstenstraße auf einer Länge von ca. 580 Metern für Diesel-PKW und LKW bis einschließlich Euro 5 (V) und an der Stresemannstraße auf einer Länge von ca. 1.600 Metern, hier nur für LKW bis einschließlich Euronorm V.“ (https://www.hamburg.de/bue/11119020/ 2018-05-31-bue-diesel-durchfahrtsbeschraenkungen/.) Die Maßnahmen lassen vermuten, dass der Senat – anders als noch in der Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Schinnenburg (Drs. 21/8533 vom 7.4.2017) – nun aktuelle Daten zum Lkw-Verkehr in Hamburg hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der werktäglichen Lkw-Fahrten im Schwerlastverkehr (>3,5 t) in Hamburg von 2010 bis heute entwickelt? Bitte jährliche Zahlen, differenziert nach Stadtstraßen, Autobahnen und Hamburg gesamt , angeben. Eine Gesamtanzahl von Lkw-Fahrten im Schwerlastverkehr (>3,5 t) für das gesamte Hamburger Stadtgebiet lässt sich aus den von der zuständigen Behörde durchgeführten Verkehrszählungen nicht gewinnen. Die zuständige Behörde veröffentlicht regelmäßig, soweit vorhanden, im Internet (https://www.hamburg.de/bwvi/verkehrsbelastung/) sogenannte durchschnittliche tägliche Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehrsstärken (DTV) sowie durchschnittliche tägliche Kfz- Verkehrsstärken an Werktagen (DTVw, Montag bis Freitag) an den sogenannten jährlichen Zählstellen. Ebenfalls veröffentlicht wird der jeweils dazugehörige Schwerverkehrsanteil (SV-Anteil (SV = alle Fahrzeuge größer 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht)). In der im Internet unter dem genannten Link vorhandenen Tabelle lassen sich für die einzelnen Zählstellen die Zahlen jahresweise zurückreichend bis zum Jahr 2004 entnehmen . 2. Von welcher Zu- oder Abnahme des Lkw-Verkehrs (>3,5t) in Hamburg geht der Senat für die Jahre 2018 – 2025 aus? Bitte jährlich getrennt nach jeweiliger Anzahl und prozentualer Veränderung angeben. Für den Luftreinhalteplan wurde in einem Szenario bis zum Jahr 2025 neben einer hohen Hafenentwicklung die maximale Entwicklung der möglichen Gewerbeflächen unterstellt. Zuwächse aus der Hafenentwicklung werden zum größten Teil im Fernverkehr auf den Bundesautobahnen abgewickelt. Die Daten können dem Endbericht „Be- Drucksache 21/14531 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rechnung der Kfz-bedingten Schadstoffimmissionen in Hamburg unter Berücksichtigung von potentiellen Maßnahmen der Luftreinhaltung“ unter folgendem Linkentnommen werden: http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource 100/GetRessource100.svc/9fdd50a2-9925-4772-aec5-c43798690b02/ Akte_UD832.07-52.pdf. 3. Wie stellt der Senat fest, ob es sich bei dem Lkw-Verkehr (>3,5t) in Hamburg um Durchgangsverkehr oder um Ziel-, Quell- und Binnenverkehr handelt? 4. Wie hoch war im Jahr 2017 jeweils die Anzahl der Lkw-Fahrten (>3,5t) a. im Durchgangsverkehr, b. als Zielverkehr, c. als Quellverkehr, d. als Binnenverkehr? Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat bisher aus der Lkw-Maut in Bezug auf die Schadstoffklassen der Lkws in Hamburg ziehen können? Eine Verteilung der unterschiedlichen Schadstoffklassen/Euronormen der Lkws auf die Gesamtzahl der mautpflichtigen Lkw-Fahrten für die abgefragten Zeiträume liegt nicht vor. Für die monatliche Mautstatistik siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr (Rubrik Statistik/Mautstatistik): https://www.bag.bund.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Statistik/Lkw-Maut. a. Auf welchen Bundesstraßen in Hamburg wurden beziehungsweise werden seit wann Mautgebühren fällig? Seit dem 1. Januar 2007 sind gemäß Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen (Mautstreckenausdehnungsverordnung – MautStrAusdehnV) die Teilstrecken der B 4 Holsteiner Chaussee bis zur Kreuzung Heidlohstraße, der B 75 Übergang der Bundesautobahn A 253 in die B 75 in Hamburg Wilstorf und B 75 Abzweig Bremer Straße mautpflichtig. Im Jahr 2015 wurden darüber hinaus noch ein Abschnitt der B 5 (Bergedorfer Straße) sowie die Umgehung Fuhlsbüttel (B 433) und die Wilhelmsburger Reichsstraße (B 4/B 75) mautpflichtig. Seit Einführung einer generellen Mautpflicht ab 1. Juli 2018 auf Bundesstraßen inklusive der Ortsdurchfahrten sind alle Bundesstraßen in Hamburg mautpflichtig. b. Wie verteilten sich jeweils die unterschiedlichen Schadstoffklassen/ Euronormen der Lkws auf die Gesamtzahl der mautpflichtigen Lkw- Fahrten? Bitte jährlich für den Zeitraum von 2011 bis 2017 angeben. c. Falls es für neue mautpflichtige Bundesstraßen in Hamburg ab dem 1. Juli 2018 Daten gibt, bitte auch hier angeben, wie sich die unterschiedlichen Schadstoffklassen/Euronormen auf die Gesamtzahl der mautpflichtigen Lkw-Fahrtenverteilen in den Monaten Juli, August und September verteilten. Siehe Antwort zu 5.