BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14533 21. Wahlperiode 12.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis, Detlef Ehlebracht und Dirk Nockemann (AfD) vom 04.10.18 und Antwort des Senats Betr.: StarthilfePlus „StarthilfePlus“ lautet das Zauberwort, mit dem Migranten seit Februar 2017, die in Deutschland Asyl beantragen, einen weiteren Anreiz erhalten, zurückzukehren in ihre Heimat. Dieses Bundesprogramm ist eine Ergänzung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme). StarthilfePlus wird bewilligt, wenn die freiwillige Rückkehr zuvor auch durch das REAG/GARP-Programm belohnt wurde. Darüber hinaus gibt es seit 15.9.2018 zusätzliche Sachleistungen unter dem Motto „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“1. Die Beantragung sämtlicher finanzieller Hilfen im Rahmen des REAG/GARP- Programms erfolgt durch lokale und regionale Behörden, Wohlfahrtsverbände , Fachberatungsstellen, Zentrale Rückkehrberatungsstellen und den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR).2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Bundesprogramm StarthilfePlus bietet in Ergänzung des REAG/GARP eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Asylsuchende, die sich verbindlich für eine freiwillige Ausreise entscheiden. Voraussetzung für die Gewährung von StarthilfePlus ist, dass eine freiwillige Rückkehr mit dem REAG/GARP-Programm bewilligt wird und der/dem Rückkehrwilligen eine Starthilfe nach der Liste der GARP-geförderten Herkunftsländer gewährt wird. Wie auch bei REAG/GARP ist die Mittellosigkeit des Antragstellenden Voraussetzung für eine Bewilligung von StarthilfePlus. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht. Die Auszahlung der StarthilfePlus erfolgt in zwei Schritten. Die erste Hälfte wird mit der GARP-Auszahlung bei der Ausreise ausgezahlt und die zweite Hälfte sechs bis acht Monate später durch IOM (Internationale Organisation für Migration) im Herkunftsland. Kinder unter zwölf Jahren erhalten die Hälfte der Fördersumme, siehe auch http://germany.iom.int/de/starthilfeplus. Die Antworten beruhen in Teilen auf Angaben der Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (Flüchtlingszentrum) und IOM. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Stellen (Behörde, Fachberatungsstellen, Rückkehrerberatungsstellen , Wohlfahrtsverbände et cetera) in Hamburg sind berechtigt, 1 http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2018/20180915-dldzj-2018.html. 2 http://germany.iom.int/de/reaggarp. Drucksache 21/14533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 finanzielle Hilfen im Rahmen des REAG/GARP-Programms beim Bund zu beantragen? Antragsberechtigt bei der IOM für die Freie und Hansestadt Hamburg sind: - Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH, - Behörde für Inneres und Sport (BIS), - Raphaelswerk e.V., - KOOFRA – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. 1.1. Kann vermieden werden, dass hier Mehrfach- und/oder wiederholte Antragstellungen für ein und dieselbe Person/Familie vorgenommen werden, wenn ja, wie? Ja. Die eingehenden Anträge werden zentral bei der IOM geprüft. 2. Wie viele Kosten wurden im Rahmen des REAG/GARP-Programms seit Beginn des Jahres 2013 bis heute für wie viele in Hamburg registrierte, rückkehrwillige Migranten insgesamt übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Reisekosten, zusätzlicher Reisebeihilfe, einmaliger Starthilfe für Angehörige aus „migrationspolitisch bedeutsamen Herkunftsländern“ (unter Benennung der Länder) und sonstiger Kosten. 2.1. Wie viele dieser Rückkehrwilligen sind in ihre Heimat, wie viele in welche Drittländer „ausgewandert“? Siehe Anlage. Eine darüber hinausgehende Differenzierung würde die Einzelauswertung von Akten für mehr als 7.000 Personen erforderlich machen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele in Hamburg registrierte Personen (ab zwölf Jahren) wurden darüber hinaus seit Beginn des Programms StarthilfePlus im Februar 2017 bis heute gemäß Stufe 1 mit 1.200 Euro finanziell unterstützt, die also eine verbindliche Entscheidung zur Rückkehr noch vor Zustellung des Asylbescheids getroffen haben? 3.1. In wie vielen dieser Fälle wurde eine Ausreise wie vorgenommen beziehungsweise begleitet und entsprechend nachgewiesen? 3.1.1. Sollte hier nicht eine Quote von 100 Prozent bestätigt werden, wie wurde in den Fällen verfahren, die nicht mit einer Ausreise endeten? 21 Personen. Die Ausreise wurde in allen Fällen durch den Rücklauf der Grenzübertrittsbescheinigung bestätigt. 4. Wie viele Personen (ab zwölf Jahren) wurden seit Beginn des Programms bis heute gemäß Stufe 2 mit 800 Euro finanziell unterstützt, die also eine verbindliche Entscheidung zur Rückkehr nach Erhalt eines negativen Asylbescheids und noch innerhalb der Ausreisepflicht getroffen haben und noch keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt haben? 4.1. In wie vielen dieser Fälle wurde die Geldleistung nachträglich wieder aberkannt und mit welchem Erfolg/Misserfolg wurde das Geld zurückgefordert? 139 Personen. Bei keinem dieser Fälle wurde die Geldleistung nachträglich wieder aberkannt oder zurückgefordert. 5. Wie viele Personen, die gemäß Stufe S mit REAG/GARP (bei Möglichkeit der visumsfreien Einreise und aus EU-Mitgliedstaaten kommend) ausreisten, erhielten in erfragtem Zeitpunkt zusätzlich eine Unterstützung von 800 Euro? Eine Person. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14533 3 6. Wie viele Personen gemäß Stufe D, also Langzeitgeduldete (Pilotierung ab 1.1.2018) serbischer oder albanischer Herkunft erhielten Unterstützung durch StarthilfePlus sowie Reintegrationsunterstützung in Form folgender Leistung: a) 500 Euro nach Ankunft im Herkunftsland? Bitte das jeweilige regionale IOM-Büro (Internationale Organisation für Migration) vor Ort angeben. b) Wohnkostenzuschuss in welcher konkreten Höhe für wie viele Familien /Einzelpersonen? c) Kostenübernahme medizinischer Leistungen in welcher Höhe für wie viele Familien/Einzelpersonen? d) Sonstige? Keine. 7. Wie viele Familien erhielten zudem im Zeitraum Februar 2017 bis heute einen Familienzuschlag in Höhe von 500 Euro, weil mehr als vier Personen gemeinsam einen Antrag auf StarthilfePlus gestellt haben? Vier Familien. 8. Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren und Starthilfe- Plus erhalten, können seit 15.9.2018 unter dem Motto „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ zusätzlich Sachleistungen im Bereich Wohnen (Miete, Bau- und Renovierungsarbeiten sowie Grundausstattung) erhalten. Wie viele Personen/Familien haben dies seither in Anspruch genommen und welcher Art waren/sind diese Sachleistungen? Da das Programm erst im September 2018 gestartet ist, liegen den zuständigen Behörden hierzu noch keine Informationen vor. 9. Die Auszahlung der ersten Hälfte sämtlicher Unterstützungsbeiträge erfolgt gleichzeitig mit Auszahlung der regulären GARP-Starthilfe bei der Ausreise. Die Auszahlung der Restrate soll einige Monate später im Herkunftsland erfolgen.3 Bei wem obliegen Koordination und Überprüfung der Leistungen und wie stellt sich diese Vorgehensweise realistisch dar? Die Koordinierung und Überprüfung der Auszahlung obliegt der IOM. Die Auszahlung der zweiten Hälfte der Leistung muss in aller Regel persönlich beim zuständigen IOM Büro vor Ort abgeholt werden. Bei großflächigen Ländern und wenigen IOM Büros erfolgt die Auszahlung durch Überweisung. 10. Wie viele der in Hamburg registrierten, im Bund-Länder-Programm REAG/GARP geförderten Personen/Familien sind nachweislich wiederholt nach Deutschland eingereist und wie wurde hier im Einzelfall verfahren ? Nachweislich wiederholt nach Deutschland eingereist sind im Zeitraum vom 1. September 2017 bis 31. August 2018 insgesamt acht Personen. In allen acht Fällen wurde die Abteilung Rückforderungsangelegenheiten von IOM durch das Ankunftszentrum (erste Anlaufstelle) schriftlich informiert, um entsprechende Erstattungsansprüche geltend zu machen. Des Weiteren ergeht bei erneuter Wiedereinreise und einer erfolgten Förderung aus Landesmitteln eine schriftliche Mitteilung an die Abteilung Forderungsangelegenheiten des Einwohner-Zentralamtes, damit dort mögliche Erstattungsansprüche unverzüglich geltend gemacht werden können. 3 http://www.bamf.de/DE/Rueckkehr/Rueckkehrprogramme/StarthilfePlus/starthilfeplusnode .html. Drucksache 21/14533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage REAG/GARP-Programm Kostenaufstellung 2013 bis 1. JH. 2018 Förderart Jahr Westlicher Balkan Andere Länder Summe Reisekosten 2013 12.709,25 38.206,69 50.915,94 2014 26.904,42 45.651,52 74.569,94 2015 45.953,43 29.644,44 75.597,87 2016 - 136.667,22 136.667,22 2017 333,00 59.601,01 59.934,01 1. HJ. 2018 2.251,96 21.207,37 23.459,33 zusätzliche Reisebeihilfe 2013 450,00 12.950,00 13.400,00 2014 1.200,00 15.000,00 16.200,00 2015 7.850,00 10.400,00 18.250,00 2016 - 48.350,00 48.350,00 2017 - 20.450,00 20.450,00 1. HJ. 2018 - 6.850,00 6.850,00 Starthilfe 2013 900,00 20.450,00 21.350,00 2014 1.300,00 25.200,00 26.500,00 2015 16.187,50 13.400,00 29.587,50 2016 - 111.325,00 111.325,00 2017 - 42.450,00 42.450,00 1. HJ. 2018 - 14.050,00 14.050,00 sonstiger Kosten 2013-2018 - - - Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen auf BASIS der Angaben der IOM erhoben.