BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14536 21. Wahlperiode 12.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 04.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Bundesländerübergreifender Schulbesuch von minderjährigen Asylbewerbern Aufgrund eines fehlenden gleichwertigen Bildungsangebotes in unmittelbarer Nähe des Wohnortes nutzen zahlreiche Schüler die Möglichkeit des bundesländerübergreifenden Schulbesuches. Nicht alle Wünsche können dabei immer zur Zufriedenheit der Antragsteller erfüllt werden. Bislang liegen keine Erkenntnisse vor, wie stark der bundesländerübergreifende Schulbesuch in der Gruppe der minderjährigen Asylbewerber genehmigt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht dort zu erfüllen, wo sie wohnen. Ausnahmen ergeben sich lediglich aus den Gastschulabkommen mit den Ländern Schleswig-Holstein, (siehe Drs. 21/6007) und Niedersachsen (http://www.schulrechthamburg.de/jportal/portal/bs/18/page/sammlung.psml?doc.hl=1 &doc.id=VVHA-VVHA000000029&documentnumber=12&numberofresults= 12&doctyp=vvhhschulr&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true, Gliederungsziffern 1.10.7. bis 1.10.10). Daten zur Genehmigung des bundesländerübergreifende Schulbesuchs von minderjährigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern werden statistisch nicht erfasst. Die festgelegten Regelungen basieren auf dem Wohnort und gelten für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer Herkunft und ihres aufenthaltsrechtlichen Status. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie wird der bundesländerübergreifende Schulbesuch von minderjährigen schulpflichtigen Asylbewerbern aus einem benachbarten Bundesland , die an einer staatlichen Schule der Freien und Hansestadt Hamburg beschult werden wollen, geregelt? Bitte umfassend unter Verweis auf die Rechtsvorschriften und Gastschulabkommen erläutern. 2. Wie vielen minderjährigen schulpflichtigen Asylbewerbern aus benachbarten Bundesländern ist der Schulbesuch an einer staatlichen Schule der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt worden? Bitte nach Bundesländern für die Schuljahre ab 2015/2016 bis 2017/2018 aufschlüsseln . 3. Wie vielen minderjährigen schulpflichtigen Schülern ohne Asylhintergrund ist der Schulbesuch an einer staatlichen Schule der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt worden? Bitte nach Bundesländern für die Schuljahre ab 2015/2016 bis 2017/2018 aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung.