BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14541 21. Wahlperiode 12.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Flughafen Hamburg GmbH – Planungen im Haushalt Aus den bisherigen Erkenntnissen des Haushaltsplan-Entwurfs für die Jahre 2019 und 2020 im Einzelplan 7 der BWVI, insbesondere aus dem Erfolgsplan Flughafen Hamburg GmbH, ergeben sich Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wie folgt: 1. Warum geht der Senat im Einzelplan 7 des Haushaltsplans 2019/2020 in den Erläuterungen der Anlage 4.1 davon aus, dass nach erwarteten 17 Millionen Passagieren im Jahr 2018 die Zahl der beförderten Passagiere im Jahr 2019 auf 18,2 Millionen und in 2020 auf 18,6 Millionen Passagiere steigen wird? Der Planwert für das Jahr 2018 entspricht dem Stand von November des Jahres 2015, zu dem der letzte Haushaltsplan 2017/2018 aufgestellt wurde. Im Jahr 2017 wurden bereits 17,6 Millionen Passagiere erreicht, sodass die Planwerte in der Prognose von April des Jahres 2018 angepasst wurden. a. Gibt es Änderungen zu dieser Prognose aus April 2018? Wenn ja, wie sehen diese Änderungen konkret aus? Da die Abwicklung der Insolvenz der Air Berlin Ende des Jahres 2017 in der Airline- Branche länger andauerte als Anfang des Jahres 2018 erwartet und es aktuell im europäischen Luftverkehr Leistungsprobleme gibt, sieht die aktuelle Planung der FHG für das Jahr 2019 18,05 Millionen Passagiere und für das Jahr 2020 18,4 Millionen Passagiere vor. b. Inwieweit sind für das Passagierwachstum weitere Ausbauten des Flughafens, außer der beabsichtigten Pier Süd, geplant? Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus? Es ist ein Interimsgebäude auf dem Vorfeld 2 (Shuttlegate) geplant, das für die Umsetzung der Pier Süd erforderlich ist. 2. Während des Umbaus der Pier Süd1 ist ein „Interimsterminal“ auf dem Vorfeld des Hamburger Flughafens geplant, welches im Jahr 2019 in Betrieb gehen soll. An der Rückseite der Pier Süd sollen neue Gates mit Fluggastbrücken entstehen. a. Wie lange soll dieses „Interimsterminal“ betrieben werden? 1 Vergleiche https://www.hamburg-airport.de/de/terminal-anpassungen.php. Drucksache 21/14541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Inwieweit gibt es Planungen, wonach dieses Terminal auch zu einer Dauerlösung werden kann? c. Wenn ja, welche Maßnahmen zu welchen Kosten sind dafür erforderlich beziehungsweise in Planung? Die Nutzungsdauer ist zunächst mit 15 Jahren veranschlagt. 3. Aufgrund welcher Planung steigen die verkehrsabhängigen Erlöse in der Anlage 4.1 des Einzelplans 7 im Erfolgsplan der Flughafen Hamburg GmbH im Geschäftsjahr 2018 auf 226.012.000 Euro an, sinken dann im Jahr 2019 auf 195.037.000 Euro und steigen dann im Jahr 2020 auf 209.861.000 Euro? Siehe Antwort zu 1. Wie in den Erläuterungen auf Seite 232 beschrieben, waren im Haushaltsplan für das Jahr 2018 noch Erlöse aus dem Ground Handling (unter anderem Be- und Entladen der Flugzeuge) enthalten. Der Bereich Ground Handling wurde im Jahr 2016 nach Abschluss der Planung für den Doppelhaushalt 2017/2018 auf eine 100-prozenige Tochter der FHG übertragen und wird daher im Einzelabschluss der FHG nicht mehr ausgewiesen. Bereinigt um diesen Effekt, weist die FHG ein stetiges Wachstum der verkehrsabhängigen Erlöse aus. a. Gibt es bei der Planung der verkehrsabhängigen Erlöse einen Zusammenhang zu den Nachtflügen? Wenn ja, bitte genau darstellen. b. Wenn ja, welchen Anteil machen diese Erlöse in der Planung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 aus? (Bitte jahresweise angeben und gegebenenfalls Anteil der Einnahmen aus Nachtflügen angeben.) Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 4. Wie hoch sind die gesamten Einnahmen der Flughafen Hamburg GmbH durch die Nachtlandungen? (Bitte jahresweise für die Jahre 2017 und für Januar bis August 2018 angeben.) Aufgrund des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses wird von der Angabe zu Teilergebnissen abgesehen. Die erfragten Daten zu Erlössteigerungen gehen deutlich über die Angaben des veröffentlichten Geschäftsberichts hinaus. Es sind Belange des privaten Mitgesellschafters an der Flughafen Hamburg GmbH berührt. Die erfragten Daten würden Rückschlüsse auf detaillierte Teilergebnisse der Erlöse geben. 5. Hat die Flughafen Hamburg GmbH Erlössteigerungen durch die Erhöhung der Gebühren für verspätete Landungen erzielen können? Wenn ja, in welchem Umfang trifft dies im Jahr 2018 zu? Die Entgelterhöhung zum 14. Juni 2017 beinhaltete eine Verdopplung der Lärmzuschläge sowie eine deutliche Erhöhung der Nachtzuschläge. Die Erhöhung wurde in dieser Form vorgenommen, um auf die Fluggesellschaften steuernd einzuwirken, und die Pünktlichkeit zu verbessern. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Im Haushaltsauschuss am 25.09.18 wurde vom Senat über einen neuen Erbbaurechtsvertrag mit dem Flughafen Hamburg berichtet. Zu welchen Konditionen wurde der bisherige Erbbaurechtsvertag, insbesondere hinsichtlich Laufzeit und Höhe des Erbbauzinses, wann geschlossen? Wie haben sich diese Konditionen geändert beziehungsweise wie sollen sie sich ändern? Der bestehende Erbbaurechtvertrag wurde 1970 mit einer Laufzeit von 50 Jahren geschlossen. Zu den Konditionen werden aufgrund des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses keine Angaben gemacht. Die zuständige Behörde sieht im Übrigen davon ab, sich zu Einzelheiten von laufenden Vertragsverhandlungen zu äußern.