BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14547 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 08.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Telefonate aus der JVA heraus Die Möglichkeit mit Angehörigen zu telefonieren trägt erheblich zum Erhalt sozialer Beziehungen während der Haftzeit bei und dient damit der Resozialisierung der Gefangenen. Viele Inhaftierte beklagen jedoch, dass die Kosten für die Telefonie erheblich zu hoch seien. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 8. November 2017 (2 BvR 2221/16), „dass die Anstalt sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (...) Für die Beurteilung , ob die Preise des privaten Anbieters noch marktgerecht sind, ist eine Vertragsbindung der Anstalt an den Anbieter nicht maßgeblich“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Möglichkeiten der telefonischen Kommunikation haben Inhaftierte in Hamburgs Justizvollzugsanstalten? a. Wie viele Telefone für Inhaftierte gibt es jeweils in den Justizvollzugsanstalten ? b. Wie viele der Telefone sind aktuell nicht funktionstüchtig? In den Hamburger Justizvollzugsanstalten wird Gefangenentelefonie über aktuell zwei externe Anbieter erbracht. Das Angebot funktioniert wie die Nutzung eines öffentlichen Münz- beziehungsweise Kartenfernsprechers („Telefonzelle“): Die Gefangenen zahlen Geld auf ein Guthabenkonto ein und können dann die zentral in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt aufgestellten Fernsprechgeräte nutzen. In begründeten Einzelfällen, wie beispielsweise einem privaten Notfall, einem wichtigen Rechtsanwaltsgespräch oder ähnlichen, besteht zudem die Möglichkeit, das Telefon der Vollzugsabteilungsleitung zu nutzen, wenn noch kein eigenes Telefonkonto eingerichtet wurde. In der Untersuchungshaftanstalt befinden sich insgesamt 29, in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 34, in der Sozialtherapeutischen Anstalt 14, in der Justizvollzugsanstalt Glasmoor 8, in der Justizvollzugsanstalt Billwerder 34 und in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand 12 Telefone. In der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel sind derzeit zwei Anschlüsse defekt. Die Reparaturaufträge sind bereits erteilt. 2. Mit welchen Kosten sind Telefonate von Inhaftierten in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Hamburgs verbunden? Bitte für die einzelnen JVA differenziert nach Anrufen ins deutsche Festnetz/deutscher Mobilfunk /ausländische Nummern (falls unterschiedliche Kosten nach Region /Land – bitte aufzählen) darstellen. Drucksache 21/14547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für den Anbieter „Telio Communications GmbH“ gelten seit dem 1. Juni 2018 die in der Anlage aufgeführten Tarife. Im Übrigen siehe Drs. 21/12043. 3. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Höhe der Telefonkosten im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts? a. Plant die zuständige Behörde, die Telefonkosten zu verringern? b. Falls ja, wie ist der Sachstand der Planungen? Falls nein, weshalb nicht und wie gedenkt die zuständige Behörde dann den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen ? Der Senat ist bestrebt, angemessene und marktübliche Preise für die Gefangenen sicherzustellen. Eine einheitliche Neuausschreibung der Gefangenentelefonie für alle Hamburger Justizvollzugsanstalten soll zum 31. März 2021 erfolgen. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch die Preisgestaltung der interessierten Bieter gewichtet. 4. In einigen Justizvollzugsanstalten Deutschlands wird der sogenannte FamilyCall der dtms GmbH angeboten, bei dem Angehörige eine 0800- Nummer bezahlen, die die Inhaftierten der Anstalt zur Freigabe vorlegen. Im Falle der Freischaltung durch die Anstalt übernehmen die Angehörigen die Telefonkosten, die deutlich günstiger sind. Die technischen Möglichkeiten der Anstalten zur Überwachung der Telefonate werden dabei nicht berührt. a. Gibt es auch in Hamburger Justizvollzugsanstalten die Möglichkeit zur Nutzung dieses Angebots? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht? b. Wie beurteilt die zuständige Behörde das Angebot des „FamilyCall“ gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ? Vom 1. Juni 2018 bis zum 1. September 2018 bestand in einigen Anstalten das Angebot , im Rahmen des Dienstes „Telio Connect“ die Gesprächskosten von dem Anrufenden übernehmen zu lassen. Dieses Angebot wurde seitens des Anbieters zum 1. September 2018 eingestellt. Ein solches Angebot kann dazu beitragen, die Kostenbelastung für die Gefangenen zu verringern. Im Rahmen der Neuausschreibung wird dies berücksichtigt. Tarifbereich Telefonate ins Festnetz pro Takt1 Telefonate in Mobilfunknetze pro Takt1 INLAND Orts- und Nahgespräche 0,07 € ––– Ferngespräche 0,07 € ––– Mobilfunkgespräche ––– 0,26 € Telio Connect³ 0,69 € nicht möglich AUSLAND 0,08 € 0,26 € 0,17 € 0,50 € 0,49 € 0,59 € SONDERRUFNUMMERN Freephone (0800, 00800) Service-Dienst (Shared Cost Service): 0180-1 0180-22 0180-3 0180-42 0180-5 0180-62 Telio Hotline (Kurzwahl: 80#) Mo–Fr 11–18 Uhr 1 60/60 Taktung inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer 2 Kosten pro Anruf aus dem Festnetz 3 Die Kosten sind vom Angerufenen zu übernehmen. Der Angerufene muss vor Zustandekommen der Verbindung der Kostenübernahme zustimmen. Anlage II.Tarifentgeltbestimmung - TEB Allgemeine Erläuterungen: Diese Tarifinformation ersetzt alle vorherigen Tarifinformationen. „Kosten pro Anruf” meint den Preis, der einmal pro Verbindung berechnet wird – unabhängig von der Gesprächsdauer. Es sind nicht alle Rufnummern anwählbar. Premium Rate Services (Vorwahl 0900) sind grundsätzlich nicht anwählbar. Irrtum und Tarifänderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr Region 1: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA Region 2:Ägypten, Algerien, Andorra, Angola, Argentinien, Armenien, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Benin, Bolivien, Bosnien- Herzegowina, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ekuador, El Salvador, Färöer, Finnland, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Guinea, Hong Kong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Jamaika, Japan, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Kuwait, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Sambia, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Südkorea, Syrien, Taiwan, Thailand, Trinidad und Tobago, Tunesien, Ukraine, Usbekistan, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Weißrussland ,Yemen, Zypern Region 3: Sonstige Verbindungen ins Ausland Gebührenfrei 0,039 € 0,060 € 0,090 € 0,200 € 0,140 € 0,200 € Gebührenfrei Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14547 3 Anlage 14547ska_Text 14547ska_Anlage