BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14549 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke, Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 08.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Zahlungsmoral des Sondervermögens Schulbau Hamburg Für die Reputation der Freien und Hansestadt Hamburg als Auftraggeber ist es enorm wichtig, dass sie als zuverlässiger Vertragspartner gilt. Daher muss stets gewährleistet sein, dass die Freie und Hansestadt Hamburg als Auftraggeber ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber beauftragten Unternehmen rechtzeitig nachkommt, unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie agiert. Nicht zuletzt auch deswegen, um kostspielige Verzögerungen zu vermeiden . Neuerlich sind Beschwerden bekannt geworden, nach denen das Sondervermögen Schulbau Hamburg seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Sondervermögen Schulbau besteht seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr. Seine Aufgaben sind im seinerzeit eingeführten Organisationsmodell für den hamburgischen Schulbau vom Sondervermögen Schulimmobilien und vom Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (SBH) übernommen worden, siehe Drs. 20/5317. Da letzterer im Geschäftsverkehr mit beauftragten Unternehmen steht, geht der Senat davon aus, dass die Fragesteller sich auf den Landesbetrieb SBH beziehen. Daten zum Zahlungsverzug werden statistisch nicht gesondert erfasst. Sie müssten bei einer Gesamtanzahl von rund 370.000 Rechnungen im Abfragezeitraum durch Prüfung jedes einzelnen Vorgangs erhoben werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, siehe ergänzend Drs. 20/12844. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Zahlungen aus dem Sondervermögen Schulbau Hamburg hat es seit 2014 gegeben, bei denen die gesetzte Zahlungsfrist überschritten worden ist? (Bitte in Jahren und nach Einzelfällen getrennt angeben.) Ob ein Zahlungsverzug eintritt, ergibt sich für jeden Einzelfall aus unterschiedlichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. In Anlehnung an § 286 Absatz 3 BGB und das Vorgehen in Drs. 20/12844 wurde für die Beantwortung angenommen, dass ein Zahlungsverzug vorliegen könnte, wenn zwischen Rechnungseingang und Zahlung ein Zeitraum von mehr als 30 Tagen liegt. Beruhend auf dieser Annahme waren im Jahr 2014 19.511, im Jahr 2015 12.211, im Jahr 2016 16.433, im Jahr 2017 17.812 und im Jahr 2018 (Stichtag 8. Oktober) 9.900 Rechnungen betroffen. Diese Anzahl beruht jedoch als rein rechnerische Größe auf der oben genannten Annahme. Erfahrungsgemäß sind gerade im Baubereich in der Regel Klärungen erforderlich, die zusätzliche Zeit der Prüfung in Anspruch nehmen mit dem Ergebnis, dass häufig die Verzugsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben. Drucksache 21/14549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus ist eine Auswertung im Rahmen der Fragestellung beziehungsweise in Anlehnung an das Vorgehen in Drs. 20/12844 in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Aus welchen Gründen wurde verspätet gezahlt? (Bitte um Angabe der Begründung für jeden Einzelfall.) Siehe Vorbemerkung. 3. Hat das Sondervermögen Schulbau Hamburg Säumniszuschläge zahlen müssen? (Bitte um Angabe für jeden Einzelfall.) Säumniszuschläge können von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen erhoben werden. Soweit hier Mahnkosten gemeint sind, die von Unternehmen gegenüber SBH in Rechnung gestellt werden, erfolgt keine systematische Erfassung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Haben sich durch nicht gezahlte Rechnungen seitens des Sondervermögens Schulbau Hamburg Aufträge verzögert oder sind Aufträge seitens des betreffenden Unternehmens gestoppt worden? Bitte entsprechende Aufträge und betroffene Firmen auflisten. Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Vorkehrungen trifft der Senat, um zu verhindern, dass das Sondervermögen Schulbau Hamburg im Speziellen und die Freie und Hansestadt Hamburg im Allgemeinen in Zahlungsverzug kommen? SBH verfügt über Strukturen, Geschäftsprozesse und Steuerungsinstrumente, die intern und im Geschäftsverkehr mit Externen genutzt werden, um die zeitgerechte Bearbeitung und Zahlung von Rechnungen sicherzustellen. Dabei ist die termingerechte Bezahlung berechtigter Eingangsrechnungen eines der Ziele neben der Sicherheit im Zahlungsverkehr und der Einhaltung von Haushalts- und Kassenvorschriften , die auch für Landesbetriebe gelten. Im Allgemeinen werden Rechnungen unverzüglich in den IT-Systemen erfasst, entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften bearbeitet und von der jeweiligen Dienststelle organisatorisch überwacht. Fällige Rechnungen werden im Rahmen des täglichen Zahllaufs zur Auszahlung gebracht.