BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14552 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 08.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Keine Beitragsminderung des Rundfunkbeitrags trotz Gewinne beim NDR? Der NDR ist eine größtenteils über Rundfunkbeiträge finanzierte Sendeanstalt . Dementsprechend wichtig ist für die Rundfunkbeitrag zahlenden Bürger , dass mit dem eingenommenen Geld transparent umgegangen und klug gewirtschaftet wird. Der Geschäftsbericht 2016 des NDR weist in seiner Konzernertrags - und Aufwandsrechnung eine Auszahlung von 419.524,02 Euro unter dem Posten „Konzernfremden Gesellschaftern zustehender Gewinn“ auf. Angesichts des knapp 90-prozentigen Anteils von Rundfunkbeiträgen am jährlichen Ertrag des NDR stellt sich die Frage, warum konzernfremden Gesellschaftern ein so hoher Gewinn zusteht, verfügbares Geld aber beispielsweise nicht zur Senkung des Rundfunkbeitrags verwendet wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Erstellung des Konzernabschlussberichtes, in dem auch die Position „Konzernfremden Gesellschaftern zustehender Gewinn“ veröffentlicht ist, handelt es sich um eine Besonderheit des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Gemäß § 32 NDR- Staatsvertrag ist der NDR, anders als andere Rundfunkanstalten, dazu verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen. Die genannte Auszahlung bezieht sich auf Anteilseigner, die einen Minderheitsanteil an einer Gesellschaft des Studio Hamburg Teilkonzerns besitzen. Die Studio Hamburg GmbH ist eine Tochter der NDR Media GmbH und damit eine mittelbare Beteiligung des NDR. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) setzt für die Beteiligungsgesellschaften von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Beteiligungsertrag fest, der bedarfsmindernd bei der Ermittlung des Finanzbedarfs berücksichtigt wird. Hierbei legt die KEF bestimmte Renditeerwartungen zugrunde (siehe hierzu 21. KEF-Bericht, Seite 242 fortfolgende). Dies führt dazu, dass die Erträge aus den Beteiligungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer Senkung des Rundfunkbeitrags verwendet werden. Der angesprochene Betrag in Höhe von 419.524,02 Euro steht zum ganz überwiegenden Teil der ZDF Enterprises GmbH zu, die Mitgesellschafterin einer Studio Hamburg Tochter (Doclights GmbH) ist. ZDF Enterprises ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des ZDF, deren Beteiligungsertrag insofern den Finanzbedarf des ZDF mindert. Der NDR selbst hat als Anstalt öffentlichen Rechts keine Gesellschafter. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des NDR wie folgt: Drucksache 21/14552 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Über wie viele konzernfremde Gesellschafter verfügt der NDR? Bitte aufschlüsseln nach Name, Anteilen und Jahreszahl der Gesellschafterwerdung . 2. Wie hat sich seit 2010 die Anzahl der konzernfremden Gesellschafter verändert? Bitte nach Jahreszahl und Anzahl aufschlüsseln. 3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um konzernfremder Gesellschafter beim NDR zu werden oder zu sein? 4. Welche Gesellschafterbeschlüsse regeln die Ausschüttungen an konzernfremde Gesellschafter? 5. Wie haben sich die jährlichen Ausschüttungen an konzernfremde Gesellschafter von 2010 an entwickelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 6. Wie beurteilt der Senat die Existenz von konzernfremden Gesellschaftern beim NDR und deren Gewinnanspruch? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: entfällt. 7. In Drs. 21/5778 antwortet der Senat, dass über die aufgelisteten Immobilien und Grundstücke keine Schätzwerte vorliegen, da keine Verkaufsabsichten bestünden. Ist das immer noch der Fall? Wenn nein, bitte Schätzwerte aufgeschlüsselt angeben. Nach Auskunft des NDR werden die Immobilien weiterhin betrieblich genutzt und es bestehen keine Verkaufsabsichten. Die Immobilie im Mittelweg 47 wurde wie geplant im November 2016 veräußert. 8. Verfügt der NDR derzeit über nicht betriebsnotwendige Vermögen? Wenn ja, welche? Die Frage nach möglichem nicht betriebsnotwendigem Vermögen ist fester Bestandteil der Prüfung des Jahresabschlusses des NDR. Für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 haben die Wirtschaftsprüfer festgestellt: „Im Berichtsjahr ist uns kein wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen bekannt geworden“.