BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14554 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 08.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz – Warum sind die eklatanten Mängel nicht beseitigt worden? Seit dem 7. September 2018 ist das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht . Unklar ist bisher, ob eine Rechtsförmlichkeitsprüfung stattgefunden hat und welche Maßnahmen zur Beseitigung der offenkundigen handwerklichen Fehler im Gesetzestext geplant sind. Die FDP-Bürgerschaftsfraktion hat notwendige Nachbesserungen zum Opferschutz vorgeschlagen, zuletzt in dem Antrag Drs. 21/14116 vom 21.08.2018.1 In diesem Antrag ist unter anderem die Forderung nach einem Beauftragten für Opferschutz explizit formuliert. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion kündigte in der Bürgerschaftssitzung am 22.08.20182 an, dass sie „etwas zum Thema Opferschutzbeauftragten machen werde“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Entwurf des Gesetzes über das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz und zur Änderung vollzugsrechtlicher Vorschriften ist unter ausgeprägter Beteiligung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden. Dabei sind etliche Anregungen der Fachöffentlichkeit in den Gesetzentwurf eingeflossen. Für die Rechtsförmlichkeitsprüfung ist generell die Justizbehörde (JB) zuständig. Diese hat den Gesetzentwurf im Laufe des Gesetzgebungsvorhabens mehrfach und umfassend rechtsförmlich geprüft. Gegenstand einer Rechtsförmlichkeitsprüfung ist nicht die inhaltliche Gestaltung eines Gesetzentwurfes, sondern die Prüfung auf einwandfreie Rechtsetzungstechnik und Rechtssprache. Rechtsförmliche Kritik am vom Senat in die Bürgerschaft eingebrachten Gesetzentwurf ist nicht bekannt. Nach Einbringung einer Gesetzesvorlage in die Bürgerschaft ist es Aufgabe der Bürgerschaft , etwaige Änderungen des Gesetzentwurfes vorzunehmen. Inwieweit dies erfolgt, hängt gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg von den entsprechenden parlamentarischen Beschlüssen ab. Hinsichtlich des hier angesprochenen Gesetzes wird insoweit auf das Plenarprotokoll Nummer 21/81 vom 22.08.2018 verwiesen. Über die direkte Erstansprache der Polizei, über das Versorgungsamt, über die Traumaambulanzen, das Bundeshilfetelefon Gewalt gegen Frauen und die Einrichtungen der Opferhilfe ist in Hamburg grundsätzlich eine schnelle Ansprechbarkeit und Beratung von Opfern und Angehörigen gewährleistet. Darüber hinaus sind alle staatlichen Organe nach § 406j Strafprozessordnung ohnehin verpflichtet, Verletzte und 1 Vergleiche Antrag Drs. 21/14116 vom 21.08.2018. 2 Plenarprotokoll 81. Sitzung, 22.08.2018, Seite 6093; https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ dokument/63958/plenarprotokoll_21_81.pdf. Drucksache 21/14554 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Geschädigte auf ihre Rechte und die Möglichkeit hinzuweisen, dass sie Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen können und welche. Eine wichtige Lotsenfunktion nehmen auch die Internetseiten der Behörde für Arbeit, Soziales und Integration (BASFI, www.hamburg.de/opferschutz) und der Polizei Hamburg (https://www.polizei.hamburg/opferschutz) ein. Eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung von Kooperationsstrukturen (Behörden, Opferhilfeeinrichtungen) und des Opferschutzes hat bereits das Referat Opferschutz der BASFI. Im Übrigen siehe Drs. 20/10994. Die BASFI und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) arbeiten gemeinsam unter Einbeziehung der JB, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG), der Bezirke sowie weiterer relevanter Akteure an einem Konzept zur Einrichtung eines/ einer Opferschutzbeauftragten für Opfer und Angehörige bei terroristischen Straftaten und Großschadensereignissen. Hierzu hat es erste Gespräche im September gegeben . Die konzeptionellen Planungen dauern noch an. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwieweit ist eine Rechtsförmlichkeitsprüfung von der zuständigen Behörde vorgenommen worden? a. Wenn ja, in welchem Umfang ist diese Prüfung vorgenommen und dokumentiert worden? b. Wenn ja, welche Veränderungen wurden in den Gesetzentwurf des Senats konkret aufgenommen? c. Wenn ja, inwieweit sind welche Vorschläge namhafter Experten zu Nachbesserungen der Rechtsförmlichkeit berücksichtigt worden? d. Wenn nein, warum ist diese Prüfung nicht erfolgt? 2. Sind Vorschläge aus den parlamentarischen Zusatzanträgen3 in das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz eingeflossen? a. Wenn ja, welche aus welchem Antrag und warum? b. Wenn ja, welche Vorschläge sind aus dem Antrag der FDP-Bürgerschaftsfraktion gemäß Drs. 21/14116 vom 21.08.2018 in das Resozialisierungs - und Opferhilfegesetz übernommen worden? c. Wenn nein, warum sind insbesondere die Vorschläge zu gesetzlichen Anpassungen zum Opferschutz gemäß des Antrages der FDP- Bürgerschaftsfraktion (Drs. 21/14116) nicht übernommen worden? d. Was wurde bisher hinsichtlich der Ankündigung vom 22.08.2018, „etwas zum Thema Opferschutzbeauftragten unternehmen zu wollen “, wie umgesetzt beziehungsweise geplant umzusetzen? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche weiteren Schritte in der Umsetzung des Hamburgischen Resozialisierungs - und Opferhilfegesetz erfolgen in welchem Zeitraum mit welchen Akteuren? Unter den an den Aufgaben der am Resozialisierungsprozess beteiligten und im Gesetz benannten Stellen findet bereits ein Austausch statt, um die Umsetzung aller gesetzlichen Neuerungen vorzubereiten. Dies betrifft beispielsweise die Einführung des integrierten Übergangsmanagements mit einem individuellen Eingliederungsplan. Zur Umsetzung des HmbResOG wurden bereits unter Beteiligung der zuständigen Behörden/Dienststellen folgende Maßnahmen ergriffen: Zur Abstimmung von Verfahrensabläufen sowie technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen gab es bereits ein erstes Arbeitstreffen, ein Fachaustausch zur Überprüfung von Modifizierungsbedarfen am Eingliederungsplan ist angesetzt. 3 Beispiel Antrag Drs. 21/14116 vom 21.08.2018. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14554 3 Weitere Termine zur Umsetzung des HmbResOG befinden sich in der Vorbereitung . Die Fachstelle Übergangsmanagement im Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Straffälligen - und Gerichtshilfe, wird um vier Stellen „Sozialarbeiter/innen im Übergangsmanagement “ aufgestockt. Das Bewerbungsverfahren läuft. Es ist geplant, die Stellen zum 01.01.2019 zu besetzen und die Leitungsstelle der Fachstelle Übergangsmanagement entsprechend aufzustocken. Das Interessenbekundungsverfahren zur Beteiligung freier Träger an den Aufgaben des Übergangsmanagements befindet sich in Vorbereitung. Im Hinblick auf die mit dem Gesetz einhergehenden Änderungen der Hamburger Vollzugsgesetze werden gemeinsam mit den Justizvollzugsanstalten untergesetzliche Vorschriften (beispielsweise Verfügungen), Informationsblätter und Handlungsweisen entsprechend angepasst. Die derzeitige Planung sieht vor, die erforderlichen Vorbereitungen bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Regelungen abgeschlossen zu haben. 4. Was ist konkret geplant, um eine Verzahnung des Resozialisierungsund Opferhilfegesetzes mit der Planung der neuen Jugendanstalt Billwerder zu gewährleisten? Bereits im Wege der Prüfung verschiedener Standortalternativen für den Hamburger Jugendvollzug ist die Etablierung eines Übergangsmanagements als vollzugsfachliche Anforderung formuliert worden. Die zuständige Behörde hat das Konzept gemeinsam mit der BASFI entwickelt und über den Projektbeirat auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis und Wissenschaft abgestimmt. Die darin enthaltenen standortunabhängigen Vorgaben zur Ausgestaltung des Übergangsmanagements entsprechen den Regelungen des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes. Bei der Erstellung des Realisierungskonzepts für die Jugendanstalt Hamburg werden diese Vorgaben berücksichtigt. Des Weiteren hat sich die zuständige Behörde im Rahmen eines am 20.09.2018 veranstalteten Fachtags zur Ausgestaltung der neuen Jugendanstalt mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Praxis, Wissenschaft und Politik unter anderem zu dem Thema „Einbeziehung Dritter“ ausgetauscht. Die Ergebnisse werden in den weiteren Planungsprozess einfließen.