BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14555 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 08.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Modellprojekt „Schwerpunktschulen stärken“ Die zuständige Fachbehörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat jüngst eine Ausschreibung für ein Modellprojekt „Schwerpunktschulen stärken“ an alle Schulleitungen der Hamburger Schwerpunktschulen verschickt, in der sie die Schulen auffordert, bei Interesse bis zum 17. Oktober eine sogenannte Interessenbekundung abzugeben. Aus allen Bewerbungen sollen dann insgesamt 18 Modellschulen, davon voraussichtlich acht Grundschulen und vier Schulen der Sekundarstufe I, ausgewählt werden, die dann für eine Laufzeit von drei Jahren besondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen und Angebote erhalten. Dazu soll laut Ausschreibungstext auch eine zusätzliche Zuweisung von 16 WAZ (Wochenarbeitszeitstunden) für Grundschulen und 20 WAZ pro Schule der Sekundarstufe I gehören. Laut Homepage der BSB zeichnet Schwerpunktschulen in Hamburg Folgendes aus: „Schwerpunktschulen haben langjährige Erfahrungen mit der richtigen Förderung ihres Kindes. Darüber hinaus haben Schwerpunktschulen folgende besondere Angebote: Eine barrierefreie Schule – Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl oder mit Sehbeeinträchtigungen haben ohne Hindernisse Zugang zu allen Räumen der Schule. Bestimmte Räume sind zudem speziell auf hörbehinderte Kinder ausgerichtet . Es gibt besondere Ausstattungen und Rückzugsräume. Das Fachpersonal ist besonders kompetent in den Förderschwerpunkten und verfügt über Erfahrung in Diagnostik, individueller Förderung und Förderplanung . An den Schwerpunktschulen ist Ihr Kind also bestens aufgehoben.“ In Hamburg gibt es 33 Grundschulen als Schwerpunktschulen (darunter auch an eine weiterführende Schule angegliederte Grundschulen) und 24 Stadtteilschulen als Schwerpunktschulen (zwei davon mit „besonderer Prägung“). Ich frage den Senat: Drucksache 21/14555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit der Drs. 20/3641 hat die für Bildung zuständige Behörde die zentralen Voraussetzungen für die Umsetzung des bereits im Jahr 2009 im Hamburgischen Schulgesetz verankerten Rechtsanspruchs auf inklusive Bildung geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil des damals durch die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossenen Konzepts zur Umsetzung der Inklusion im Schulwesen besteht in der gezielten Verortung sonderpädagogischer Förderung in den allgemeinbildenden Schulen . Ausgangspunkt für die Konzeption des auf drei Jahre angelegten Projekts „Schwerpunktschulen stärken“ war, die fachliche Handlungssicherheit in inklusiv arbeitenden Schulen zu stärken und zu erweitern. Dabei wird ein Grundverständnis inklusiven Unterrichts zugrunde gelegt, das die Belange der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Hören, Sehen, Autismus, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung nicht isoliert betrachtet, sondern diese in den Gesamtkontext eines möglichst differenzierten Bildungsangebots für die Gesamtschülerschaft einer allgemeinen Schule stellt. Schülerinnen und Schüler mit diesen Förderschwerpunkten werden inklusiv an Schwerpunktschulen beschult, da diese integrationserfahrenen Schulen eine fachlich angemessene Umsetzung der erforderlichen, oft sehr spezifischen Fördermaßnahmen gewährleisten können. Weiterhin soll das Projekt dazu dienen, die Voraussetzungen für die inklusive schulische Förderung für Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu schaffen, die bislang noch nicht oder nur in Ausnahmefällen inklusiv gefördert werden (zum Beispiel Schülerinnen und Schüler mit Schwerst- Mehrfachbehinderung). Schließlich besteht eine weitere Zielsetzung des Projekts darin, inklusive schulischen Angebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Hören, Sehen, Autismus, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung in der Hamburgischen Schullandschaft deutlich zu erweitern. Das ausgeschriebene Modellprojekt bietet Schwerpunktschulen die Gelegenheit zu einer intensiven fachlichen Weiterentwicklung. Anknüpfend an die Vorerfahrungen sollen dabei Fortbildungsmaßnahmen bewusst mit einer intensiven Begleitung entsprechender Unterrichts- und Schulentwicklungsprozesse verknüpft werden, um eine wirksame Verankerung innovativer Arbeitsansätze im Schulalltag zu sichern. Bereits in der Phase der Planung des Modellprojekts wurde die Notwendigkeit zur Entwicklung und Erprobung gänzlich neuer Fortbildungsformate deutlich, die bislang weder in Hamburg noch bundesweit abrufbar sind. Vor diesem Hintergrund erscheint aus gegenwärtiger Sicht die zahlenmäßige Einschränkung des Modellprojekts auf zunächst zwölf teilnehmende Schulen angemessen, um für diese eine optimale Fortbildung und Begleitung gewährleisten zu können. Gleichzeitig ist das Modellprojekt von vornherein in eine Arbeits- und Kommunikationsstruktur eingebunden, die über das neu eingerichtete Netzwerk „Schwerpunktschulen“ alle Schwerpunktschulen sowie später über größere Veranstaltungen auch weitere allgemeine Schulen in die fachlichen Entwicklungsprozesse einbezieht. Am 19. Juni 2018 wurden die Schulleitungen aller Schwerpunktschulen im Rahmen einer Dienstbesprechung auf die bevorstehende Ausschreibung zum Modellprojekt hingewiesen. Eine detaillierte Information zur Ausschreibung erfolgte in der ersten Sitzung des neuen „Netzwerks Schwerpunktschule stärken“ am 27. August 2018, in der 32 von 33 Schwerpunkt-Grundschulen und 21 von 24 Schwerpunkt-Stadtteilschulen vertreten waren, siehe Anlage 1 (In der angefügten Liste, siehe Anlage 3, wird aus Gründen des Datenschutzes auf die namentliche Nennung der anwesenden Personen verzichtet.). Unmittelbar im Anschluss an die genannte Informationsveranstaltung erfolgte der digitale Versand aller Ausschreibungsunterlagen an die Schulleitungen und die Funktionspostfächer aller Schwerpunktschulen. Die Einbeziehung schulischer Gremien in den Informationsprozess ist als Bestandteil des Leitungshandelns im Rahmen der Gesamtverantwortung für die schulische Quali- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14555 3 tätsentwicklungsarbeit durch die Schulleitungen zu gewährleisten. Ein Beschluss ist nach Hamburgischen Schulgesetz durch die Schulkonferenz vorgesehen. Aufgrund von Rückmeldungen der Schulen wurde vereinbart, dass eine Interessenbekundung seitens der Schulen auch vor Beschlussfassung der Schulkonferenz möglich ist. Im Rahmen des ohnehin vorgesehen fachlichen Beratungsprozesses zwischen Projektleitung und interessierten Schulen können dann schulbezogen Vereinbarungen zur Zeitleiste für Fortführung und Abschluss des Bewerbungsverfahrens getroffen werden. Eine Verschiebung des Beginns des Modellprojekts ist nach derzeitigem Planungsstand nicht vorgesehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die Anzahl der im Einleitungstext dargestellten Schwerpunktschulen noch aktuell? Wenn nein, was hat sich verändert? Bitte erläutern. 2. Bitte die aktuellen Schwerpunktschulen nach Schulform, KESS-Faktor und Stadtteil/Bezirk in einer Tabelle auflisten. Ja. Im Übrigen siehe Anlagen 1 und 2. 3. Seit wann, welchem Schuljahr, genau gibt es die Schwerpunktschulen und wie sah der Prozess aus, der zur Benennung der jeweiligen Grundund Stadtteilschulen zu Schwerpunktschulen geführt hat? Bitte das Verfahren und die Auswahlkriterien im Einzelnen darlegen und erläutern. Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 20/3641, Drs. 20/10803, Drs. 20/10965 und Drs. 21/4671. 4. Welche Maßnahmen der Unterstützung für ihre besondere pädagogische Leistung (siehe obiges Zitat der BSB) haben die Schwerpunktschulen seit Beginn ihrer Arbeit als Schwerpunktschule erhalten? Bitte im Einzelnen darlegen. Fast alle derzeitigen Schwerpunktschulen konnten 2012 an langjährige Erfahrungen mit dem Konzept der sogenannten Integrationsklassen, in denen bereits Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Bereichen Hören, Sehen, Autismus, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung im gemeinsamen Lernen gefördert wurden, anknüpfen, sodass eine gezielte Vorbereitung auf die Aufgabe einer Schwerpunktschule nicht notwendig war. Weiterhin besteht bis heute für alle Schwerpunktschulen die Möglichkeit zur Nutzung relevanter Fortbildungsangebote beziehungsweise Austauschforen in den Netzwerken des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung. 5. Haben die unter 2. aufgelisteten Schwerpunktschulen mit dem Start als Schwerpunktschule auch zusätzliche Ressourcen in WAZ erhalten? Wenn ja, wie viele genau? Wenn nein, warum nicht? Die personelle Ausstattung der Schwerpunktschulen erfolgt ausschließlich im Rahmen einer schülerbezogenen Ressourcenzuweisung. Diese beinhaltet auch Arbeitszeitanteile für Koordinations- und Entwicklungsaufgaben der Schulen. Die Grundlage hierfür boten bis Ende des Schuljahres 2017/2018 die in der Drs. 20/3641 beschriebenen Bedarfsgrundlagen. Eine Anpassung der Ressourcenausstattung erfolgte mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 auf Grundlage der Drs. 21/11428. 6. Erfüllen alle Schwerpunktschulen die im Einleitungstext beschriebenen Kriterien? 7. Wenn nein, welche sind es an welchen Schwerpunktschulen? 8. Bis wann mit welchen Maßnahmen werden die fehlenden Kriterien erfüllt sein? Drucksache 21/14555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 In die Hamburgische Bauordnung wurde 2006 der § 52 „Barrierefreies Bauen“ aufgenommen . Seit der Gründung von SBH I Schulbau Hamburg im Jahr 2010 werden alle Neubauten, Zubauten und Erweiterungsbauten sowie alle Sanierungsmaßnahmen an Schulstandorten grundsätzlich barrierefrei geplant und umgesetzt. Bei Sanierungsmaßnahmen , bei denen aufgrund der bestehenden baulichen Voraussetzungen eine Barrierefreiheit nur eingeschränkt möglich ist, wird in Abstimmung mit der Schule und den Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schülern mit Behinderung eine individuelle Lösung entwickelt, um die Schutzziele der Barrierefreiheit baulich oder organisatorisch individuell zu erreichen. Sofern darüber hinaus kurzfristig Bedarfe an noch nicht sanierten Gebäuden entstehen, wird wiederum in Abstimmung eine individuelle Lösung entwickelt, um auch entsprechend der Drs. 21/11428 die Schutzziele der Barrierefreiheit im Einzelfall zu erreichen. Das Musterflächenprogramm berücksichtigt gezielt den inklusiven Grundgedanken und die damit verbundenen unterschiedlichen Anforderungen an Schulgebäude. Mit den zugrunde liegenden Flächenwerten und der Flexibilität im Rahmen der pädagogischen Raumplanung besteht bei Neubauten und großen Sanierungsmaßnahmen die Chance, die jeweiligen Räume und Flächen zu schaffen, die die jeweilige Schule zur Umsetzung ihrer pädagogischen Konzepte benötigt. Prinzipiell ist die Forderung nach Barrierefreiheit für Schulen – unabhängig von bestimmten Grundannahmen wie Aufzug, elektrischen Türöffnern und Behinderten- WC – nicht pauschal zu befriedigen. Die baulichen Anforderungen sind je nach Beeinträchtigung sehr unterschiedlich und können auch nicht pauschal additiv berücksichtigt werden, da Vorrichtungen, die für Rollstuhlfahrer positiv sind, beispielsweise für Blinde und Sehbehinderte extrem beeinträchtigend sein können. Akustikmaßnahmen für Schülerinnen und Schülern mit starken Einschränkungen der Hörfähigkeit führen bei Normalhörenden eventuell zu Gleichgewichtsstörungen und Übelkeit. In diesem Sinne besteht für die Schwerpunktschulen die Herausforderung, dass die pädagogische Raumplanung beziehungsweise Flächen und Räume so geplant beziehungsweise gestaltet werden, dass sie den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Schülerschaft bestmöglich entsprechen und die für den Bildungsgang notwendigen schulischen Räumlichkeiten sicher erreicht werden können. 9. Was ist die Begründung für das Modellprojekt „Schwerpunktschulen stärken“? 10. Bezogen auf das im Einleitungstext zitierte Versprechen der Behörde, sieht sie Handlungsbedarf, weil es sich nicht bewahrheitet hat? Siehe Vorbemerkung. 11. Im Ausschreibungstext der BSB zum Modellprojekt „Schwerpunktschulen stärken“ steht auf Seite 2 oben unter Punkt 1 Adressaten und Ziele des Modellprojekts „Schwerpunktschulen stärken“: „Das Modellprojekt richtet sich an Schwerpunktschulen, in denen der Umgang mit besonderen Begabungen, verschiedenen Erstsprachen, kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründen, herausfordernden Verhaltensmustern oder behinderungsbedingten Entwicklungsbeeinträchtigungen zum Schulalltag gehören. Damit sind die Anforderungen für die Kollegien sehr vielfältig.“ Trifft diese Beschreibung nicht auf die pädagogischen Herausforderung JEDER Grund- und Stadtteilschule zu? Und trifft diese Beschreibung nicht allemal auf ALLE Schwerpunktschulen von Beginn ihrer Arbeit als Schwerpunktschule zu? Warum entdeckt die zuständige Behörde erst im Jahr 2108 diese pädagogischen Herausforderungen? Der hier zitierte Textabschnitt aus der Ausschreibung zum Modellprojekt „Schwerpunktschulen stärken“ steht in einem unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang zu einer nicht wiedergegebenen nachfolgenden Textpassage, die das Vorhaben spezifiziert . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Was genau ist die Begründung dafür, dass nicht alle Schwerpunktschulen die im Modellprojekt in Aussicht gestellten Unterstützungsangebote erhalten, sondern lediglich zwölf von 57? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14555 5 Siehe Vorbemerkung. 13. Was sind die Kriterien, die dem Auswahlverfahren zugrunde gelegt werden ? Wer definiert diese Kriterien und wer entscheidet, welche Schwerpunktschule am Modellprojekt teilnehmen kann? Bitte die Kriterien und Akteure/-innen jeweils benennen und begründen. Für das Auswahlverfahren werden folgende Aspekte relevant sein: - Die benannten Entwicklungsschwerpunkte aller auszuwählenden Modellschulen sollten ein breites Spektrum relevanter Themenfelder abdecken. - In der Interessenbekundung ist eine durch die gesamte Schulgemeinschaft getragene Ambition zur wirksamen Weiterentwicklung des schulischen Alltagshandelns unter besonderer Berücksichtigung des inklusiven Lernens erkennbar. Die Entscheidung bezüglich der Teilnahme einzelner Schulen am Modellprojekt erfolgt durch die Leitung der für Bildung zuständigen Behörde auf Grundlage einer vorab durch die Projektleitung erstellten Auswertung der eingegangenen Interessenbekundungen . Im Zuge der genannten Auswertung werden die jeweils zuständigen regionalen Schulaufsichten sowie die für die Inklusionsbesuche zuständigen Referentinnen der für Bildung zuständigen Behörde einbezogen. 14. Wie sah der Informations- und Beratungsprozess im Einzelnen aus, in dem das Modellprojekt und das entsprechende Bewerbungsverfahren den Schulleitungen der Schwerpunktschulen nahegebracht wurden? Bitte mit Nennung der Gesprächs- und Beratungstermine und der Teilnehmenden an den jeweiligen Runden. 15. Welche schulischen Gremien sind im Einzelnen in den Informationsprozess zu diesem Modell mit einbezogen worden? 16. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Zeitleiste von Start der Information über das Modellprojekt bis zum Ende der Bewerbungsfrist, zumal dazwischen zwei Wochen Herbstferien liegen ? 17. Wie sollen aus Sicht der BSB die Schwerpunktschulen, die sich bewerben wollen, die Beratung, Meinungsbildung und Beschlussfassung in allen schulischen Gremien sicherstellen? 18. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Kritik beziehungsweise weiterer Beratungs- und Aufklärungsbedarf über die genaue Ausgestaltung und Konsequenzen des Modellprojektes bekannt, was ihn/sie veranlassen könnte, die Bewerbungsfrist und damit den Start des Modellprojektes zu verlängern? 19. Was sind die Gründe für die zeitlich sehr enge Bewerbungsfrist? 20. Was sind die Gründe für die Befristung des Modellprojekts auf drei Jahre ? Bitte fachlich begründen. Siehe Vorbemerkung. 21. Warum dürfen sich die Schulen, die bereits im Modellprojekt „23+Starke Schulen“ eingebunden sind, nicht bewerben? Bitte fachlich begründen. Sowohl das Modellprojekt „23+Starke Schulen“ als auch das geplante Modellprojekt „Schwerpunktschulen stärken“ sind darauf angelegt, dass die teilnehmenden Schulen in einer komplexen Arbeitsstruktur unter der Beteiligung der gesamten Schulgemeinschaft zentrale Entwicklungsbereiche ihres Alltagshandelns bearbeiten und weiterentwickeln . Da der Prozess der Unterrichtsentwicklung bei den Projekten unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt, sollen sich Schulen auf ein Projekt beschränken, um dieses in der notwendigen Intensität jeweils bearbeiten zu können. 22. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Modellprojekte „Alleskönner“, „23+Starke Schulen“ und „Schwerpunktschulen stärken“ in naher Zukunft zu verschränken und in eine strukturell perso- Drucksache 21/14555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 nelle und pädagogische Stärkung aller inklusiv arbeitenden Schulen übergehen zu lassen? Konkrete Planungen zur inhaltlichen Verschränkung der genannten Modellprojekte gibt es zurzeit nicht. Wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, ist in der Struktur des Projekts „Schwerpunktschulen stärken“ ein Wissenstransfer in der Schullandschaft verankert. Teilnahme* am Netzwerk "Schwerpunktschulen Stärken" (Termin 27.08.2018) lfd. Nr. Grundschulen lfd. Nr. Stadtteilschulen 1 Aueschule Finkenwerder 1 Erich Kästner Schule 2 Clara-Grunwald-Schule 2 Gretel-Bergmann-Schule 3 Erich Kästner Schule 3 Heinrich-Hertz-Schule 4 Fridtjof-Nansen-Schule 4 Ida Ehre Schule 5 Grundschule Am Heidberg 5 Julius-Leber-Schule 6 Grundschule An der Haake 6 Otto-Hahn-Schule 7 Grundschule Mümmelmannsberg 7 Stadtteilschule Alter Teichweg 8 Grundschule St. Nikolai 8 Stadtteilschule Am Heidberg 9 Loki-Schmidt-Schule 9 Stadtteilschule Bahrenfeld 10 Louise Schroeder Schule 10 Stadtteilschule Bergedorf 11 Schule Alsterdorfer Straße 11 Stadtteilschule Bergstedt 12 Schule an der Burgweide 12 Stadtteilschule Blankenese 13 Schule auf der Veddel 13 Stadtteilschule Eppendorf 14 Schule Barlsheide 14 Stadtteilschule Finkenwerder 15 Schule Brockdorffstraße 15 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 16 Schule Grumbrechtstraße 16 Stadtteilschule Lohbrügge 17 Schule Hinsbleek 17 Stadtteilschule Lurup 18 Schule Iserbarg 18 Stadtteilschule Niendorf 19 Schule Kamminer Straße 19 Stadtteilschule Poppenbüttel 20 Schule Kielortallee 20 Stadtteilschule Walddörfer 21 Schule Langbargheide 21 Stadtteilschule Winterhude 22 Schule Max-Eichholz-Ring 23 Schule Mendelssohnstraße 24 Schule Moorflagen 25 Schule Nettelnburg 26 Schule Neubergerweg 27 Schule Öjendorfer Damm 28 Schule Rellinger Straße 29 Schule Rönnkamp 30 Schule Surenland 31 Stadtteilschule Alter Teichweg 32 Grundschule Winterhude Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde * Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt keine namentliche Nennung der anwesenden Personen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14555 7 Anlage 1 Schwerpunktschulen im Schuljahr 2018/19 lfd. Nr. Schulname Sozialindex Bezirk Stadtteil 1 Fridtjof-Nansen-Schule 3 Altona Lurup 2 Loki-Schmidt-Schule 4 Altona Othmarschen 3 Louise Schroeder Schule 3 Altona Altona-Altstadt 4 Schule Barlsheide 1 Altona Osdorf 5 Schule Iserbarg 5 Altona Rissen 6 Schule Langbargheide 1 Altona Lurup 7 Schule Mendelssohnstraße 2 Altona Bahrenfeld 8 Clara-Grunwald-Schule 2 Bergedorf Neuallermöhe 9 Schule Max-Eichholz-Ring 4 Bergedorf Lohbrügge 10 Schule Nettelnburg 4 Bergedorf Bergedorf 11 Schule Kielortallee 5 Eimsbüttel Eimsbüttel 12 Schule Moorflagen 4 Eimsbüttel Niendorf 13 Schule Rellinger Straße 5 Eimsbüttel Eimsbüttel 14 Schule Rönnkamp 5 Eimsbüttel Schnelsen 15 Aueschule Finkenwerder 3 Hamburg-Mitte Finkenwerder 16 Grundschule Mümmelmannsberg 1 Hamburg-Mitte Billstedt 17 Schule an der Burgweide 1 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg 18 Schule auf der Veddel 1 Hamburg-Mitte Veddel 19 Grundschule Am Heidberg 5 Hamburg-Nord Langenhorn 20 Grundschule St. Nikolai 6 Hamburg-Nord Eppendorf 21 Schule Alsterdorfer Straße 5 Hamburg-Nord Winterhude 22 Schule Neubergerweg 3 Hamburg-Nord Langenhorn 23 Stadtteilschule Alter Teichweg 2 Hamburg-Nord Dulsberg 24 Ganztagsgrundschule Am Johannisland 2 Harburg Neugraben-Fischbek 25 Grundschule An der Haake 2 Harburg Hausbruch 26 Schule Grumbrechtstraße 2 Harburg Heimfeld 27 Erich Kästner Schule 3 Wandsbek Farmsen-Berne 28 Schule Ahrensburger Weg 6 Wandsbek Volksdorf 29 Schule Brockdorffstraße 5 Wandsbek Rahlstedt 30 Schule Hinsbleek 5 Wandsbek Poppenbüttel 31 Schule Kamminer Straße 3 Wandsbek Rahlstedt 32 Schule Öjendorfer Damm 1 Wandsbek Jenfeld 33 Schule Surenland 3 Wandsbek Farmsen-Berne Quelle: Daten der zuständigen Behörde Grundschulen Drucksache 21/14555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Schwerpunktschulen im Schuljahr 2018/19 lfd. Nr. Schulname Sozialindex Bezirk Stadtteil 1 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule 1 Altona Lurup 2 Stadtteilschule Bahrenfeld 3 Altona Bahrenfeld 3 Stadtteilschule Blankenese 5 Altona Blankenese 4 Stadtteilschule Lurup 2 Altona Lurup 5 Gretel-Bergmann-Schule 2 Bergedorf Neuallermöhe 6 Stadtteilschule Bergedorf 4 Bergedorf Lohbrügge 7 Stadtteilschule Lohbrügge 3 Bergedorf Lohbrügge 8 Ida Ehre Schule 3 Eimsbüttel Harvestehude 9 Julius-Leber-Schule 4 Eimsbüttel Schnelsen 10 Stadtteilschule Niendorf 5 Eimsbüttel Niendorf 11 Schule auf der Veddel 1 Hamburg-Mitte Veddel 12 Stadtteilschule Finkenwerder 3 Hamburg-Mitte Finkenwerder 13 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 2 Hamburg-Mitte St. Georg 14 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 Hamburg-Mitte Billstedt 15 Heinrich-Hertz-Schule 4 Hamburg-Nord Winterhude 16 Stadtteilschule Alter Teichweg 2 Hamburg-Nord Dulsberg 17 Stadtteilschule Eppendorf 4 Hamburg-Nord Hoheluft-Ost 18 Stadtteilschule Winterhude 5 Hamburg-Nord Winterhude 19 Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg 4 Harburg Neugraben-Fischbek 20 Erich Kästner Schule 3 Wandsbek Farmsen-Berne 21 Otto-Hahn-Schule 2 Wandsbek Jenfeld 22 Stadtteilschule Bergstedt 5 Wandsbek Bergstedt 23 Stadtteilschule Poppenbüttel 5 Wandsbek Poppenbüttel 24 Stadtteilschule Walddörfer 5 Wandsbek Volksdorf Quelle: Daten der zuständigen Behörde Stadtteilschulen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/14555 9 Anlage 3 14555ska_Text 14555ska_Anlagen 14555ska_Antwort_Anlage1 14555ska_Antwort_Anlage2 14555ska_Antwort_Anlage3