BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/14562 21. Wahlperiode 16.10.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.10.18 und Antwort des Senats Betr.: Bewohnerparken und Parkraummanagement auf St. Pauli und in Altona- Altstadt In städtischen Quartieren können mittels des sogenannten Bewohnerparkens (früher Anwohnerparken) Sonderregelungen für Be- beziehungsweise Anwohner geschaffen werden. Dabei kann entweder auf die negative Beschilderung in Form einer Ausnahmeregelungen von einem bestehenden Halteverbot oder auf die positive Beschilderung für bestehende Parkplätze zurückgriffen werden. Berechtigt zur Nutzung von Bewohnerparkgebieten ist, wer über einen entsprechenden Parkausweis verfügt. In Hamburg können diese Parkausweise beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) beantragt werden. Bisher gab es sechs Bewohnerparkgebiete. Zum 3. September 2018 wurde das bisherige Bewohnerparkgebiet „M200 St. Pauli“ ersetzt und das Bewohnerparken auf St. Pauli und in Altona-Altstadt durch die vier Unterbereiche „MA201 Wohlers Park“, „MA202 Paulinenplatz“, „MA203 Spielbudenplatz“ sowie „MA204 Hein-Köllisch-Platz“ insgesamt erheblich ausgeweitet und umfasst aktuell rund 4.100 Parkplätze. Parallel wurde in den genannten Bereichen eine Parkscheinpflicht eingeführt. Die Kombination beider Maßnahmen hat bereits nach kurzer Zeit zu erheblichen Problemen für Gewerbetreibende, Handwerker und weitere Betroffene vor Ort geführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkgebiete MA 201 bis MA 204 auf St. Pauli wurden die Belange von Gewerbetreibenden einbezogen. Deshalb hat es vor der Einführung der Bewohnerparkgebiete Gespräche mit der Interessengemeinschaft St. Pauli, der Handels- und der Handwerkskammer gegeben. Ebenfalls wurden ortsansässigen Gewerbetreibenden vorab Informationen zur künftigen Situation und Antragstellung zur Verfügung gestellt. Anträge von Gewerbetreibenden werden sorgfältig mit dem Ziel geprüft, ein insgesamt funktionierendes Quartier im Bereich des Parkens für Bewohner, wie für Gewerbetreibende zu erreichen. Bisher wurden 29 Anträge auf Ausnahmegenehmigung der Gewerbetreibenden gestellt, von denen drei genehmigt und 26 noch in Prüfung sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele öffentliche Parkplätze stehen in den oben genannten vier Unterbereichen jeweils zur Verfügung? Bitte einzeln aufschlüsseln. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat in dem erfragten Bereich 2016 eine Zählung durchgeführt und 3.688 Parkstände festgestellt. Die damalige Erhebung schloss den größten Teil der nun bestehenden Bewohnerparkgebiete bereits mit ein. Der LBV geht Drucksache 21/14562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 unter Einbeziehung der damals nicht gezählten Bereiche auf der Basis einer qualifizierten Schätzung der dortigen Parkstände aktuell von etwa 4.100 Parkständen in den aktuellen Bewohnerparkgebieten aus. 2. Wie viele Parkausweise wurden in den oben genannten vier Unterbereichen bisher jeweils ausgegeben? Bitte einzeln und nach Privatpersonen und Gewerbetreibenden aufschlüsseln. Zum Stichtag 30. September 2018 betrug die Anzahl der ausgegeben Bewohnerparkausweise für Privatpersonen sowie Ausnahmegenehmigungen zum Parken in den Bewohnerparkgebieten für Gewerbetreibende in den Bewohnerparkgebieten MA 201, MA 202, MA 203 und MA 204: Privatpersonen Gewerbetreibende MA 201 875 0 MA 202 1.190 3 MA 203 517 0 MA 204 903 0 Gesamt 3.485 3 3. Gibt es eine Höchstzahl an Parkausweisen, die in den oben genannten vier Unterbereichen ausgegeben werden? Wenn ja, wie hoch ist diese jeweils? Wenn nein, warum nicht? Bitte einzeln und nach Privatpersonen und Gewerbetreibenden aufschlüsseln. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Absätze 1 bis 1e, X. Ziffer 7 StVO hat jeder Bewohner, der im ausgewiesenen Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt, einen Anspruch auf Erteilung. Eine Höchstgrenze für die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen besteht somit nicht. Jedoch erhält jeder Bewohner nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Auch die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen zum Parken in den Bewohnerparkgebieten für Gewerbetreibende ist nicht begrenzt. Jeder Antrag wird als individueller Einzelfall geprüft und entschieden. 4. Wie viele Parkausweise wurden in den oben genannten vier Unterbereichen bisher beantragt, aber noch nicht ausgegeben? Bitte einzeln und nach Privatpersonen und Gewerbetreibenden aufschlüsseln. Anträge auf Bewohnerparken werden werktäglich bearbeitet. Rückstände bestehen derzeit nicht. 26 beantragte Ausnahmegenehmigungen zum Parken in den Bewohnerparkgebieten für Gewerbetreibende in den Bewohnerparkgebieten MA 201, MA 202, MA 203 und MA 204 befinden sich zum Stichtag 10. Oktober 2018 in Prüfung. 5. Wie viele Parkscheine wurden in den oben genannten vier Unterbereichen bisher seit Einführung der Parkscheinpflicht erworben? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden beim LBV nicht geführt. Für die Beantwortung müssten für den infrage kommenden Zeitraum circa 100 Parkautomaten im gesamten Gebiet händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wie viele Bußgeldbescheide wurden bisher in den oben genannten vier Unterbereichen aufgrund eines fehlenden oder angelaufenen Parkscheins verhängt? Bitte einzeln aufschlüsseln. Eine statistische Differenzierung nach einzelnen Stadtteilen oder Straßenzügen im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Für die Beantwortung wäre eine Auswertung von circa 4.000 Verfahren für den erfragten Zeitraum in dem genannten Gebiet mit einem Tatvorwurf des falschen Parkens erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.